Es ist ziemlich genau 3 Jahre her, dass uns eine Kopie des Gutachtens nach der AO-SF über unseren Sohn verweigert wurde. Ich dachte ja, das hätten wir damals geklärt, aber offenbar machen die das im Kreis Recklinhausen immer noch so.
Man beruft sich auf den §29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in dem steht "Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt" und behauptet, damit sei eine Kopie nicht erlaubt.
Das ist natürlich Unsinn. Die einschlägigen Kommentare sagen eindeutig was anderes. Diese Regelung ist aus einer Zeit, als Kopierer noch nicht üblich waren. Da wollte man sicherstellen, das Behörden nicht gezwungen werden, teure Kopierer anzuschaffen. Das hat sich heute überlebt. Das Ermessen, das den Behörden hinsichtlich der Art der Gewährung eingeräumt wird, ist - wie der Jurist so schön sagt - auf Null reduziert.
Laßt Euch also nichts erzählen!
Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG
§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht.
(2) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit durch sie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt, das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheim gehalten werden müssen.
(3) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
Kommentierungen:
Die Behörde ist nicht verpflichtet, Abschriften und Ablichtungen aus den Akten selbst zu fertigen. Insbesondere besteht kein Anspruch des Beteiligten, ihm die Akten in Kopie zu übersenden, um ihm die Einsicht in die Originalakten zu ersparen. Die Behörde hat über die Anfertigung von Ablichtungen jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Befinden sich Fotokopiergeräte in der Behörde, ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, dem Beteiligten die Anfertigung von Ablichtungen gegen Kostenerstattung zu versagen. Denn wegen der häufig langen Dauer der Verfahren ist es für ihn erforderlich, die in den Akten enthaltenen Informationen nicht nur zu lesen sondern auch zu speichern. Andernfalls würde dem Beteiligten die Verfolgung seiner Rechte ohne triftigen Grund erschwert.
"Nicht ausdrücklich vorgesehen, aber ebenfalls als zulässig anzusehen, ist die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen von Akten und Aktenteilen für Beteiligte gegen die Übernahme der Kosten"
Quelle: Kopp / Ramsauer Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG § 29 Rdnr. 42
Wie alle Kindern vom gemeinamen Lernen profitieren können
Unsere Elterninitiative hat für den 12.07.2010 den Professor für Lernbehindertenpädagogik und Integrationspädagogik an der Universität Hamburg, Hans Wocken zu einem Vortrag eingeladen.
Nachdem am vergangenen Donnerstag die Veranstaltung mit Dr. Eichholz mit etwa 100 Teilnehmern ziemlich gut besucht war, hoffe ich natürlich auf ähnlich großes Interesse. Hans Wocken habe ich schon mehrfach bei Vorträgen gehört. Er ist ein ausgezeichneter Redner, und hat auch inhaltlich viel zu sagen. Schon deshalb lohnt es sich zu kommen.
Die Veranstaltung findet im Jüdischen Museum in Dorsten statt und beginnt um 19:00. Der Eintritt ist frei
Inhalte:
Wie können Kinder mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen in einer Klasse lernen?
Werden nicht einige Kinder überfordert und andere kommen zu kurz?
Ist die Sonderschule für manche Kinder der bessere Weg?
Wie kann eine inklusive Schule allen Kindern die für sie optimalen Lernbedingungen bieten?
Welche Bedingungen braucht die inklusive Schule?
Wie können Schulen sich zu inklusiven Schulen entwickeln?
Neuer Kurzfilm über Inklusion als gesellschaftliches Thema von Filmemacher Florian von Westerholt
Über den Film Uwe geht zu Fuß habe ich hier vor einiger Zeit schon berichtet. Der Filmemacher Florian von Westerholt hat jetzt im Auftrage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein einen Kurzfilme zum Thema Inklusion gedreht, der in Zusammenarbeit mit der Initiative Alle Inklusive veröffentlicht wurde.
Florian von Westerholt zu diesem Projekt:
Aufgabe war es, das Thema Inklusion in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen. Nur indem wir darstellen, wie wichtig die soziale Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen und damit die gesellschaftliche Grundhaltung gegenüber Außenstehenden ist, können wir Inklusion begreifbar und lebendig machen. Wichtig war, dabei kein übliches Erklärstuck zu produzieren, sondern das Thema mit den Mitteln des Films emotional zu bebildern.
Dafür gab es verschiedene Ansätze. Wir haben uns letztendlich für eine Rahmenhandlung mit einem Kind entschieden. Kinder und Jugendliche sind die Menschen, die unsere gesellschaftliche Zukunft bestimmen werden.
Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW
z.H.
Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.
Darüber freuen wir uns.
Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.
Auch wenn ich inzwischen nicht nur in diesem Blog Texte veröffentliche, versuche ich wenigstens die Texte, an denen ich maßgeblich beteiligt bin, auch hier einzustellen:
Auf dem Weg zur Inklusiven Schule
Presseinformation 25.05.2010
Elterninitiative lädt zu einem Vortrag über die Rechte von Kindern mit Behinderung ein.
Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland geltendes Recht. Vor allem die Schulen stellt die UN-Konvention vor große Herausforderungen, denn sie fordert für alle Kinder mit Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem.
In NRW besuchen 85% aller Kinder mit Behinderungen besondere Förderschulen. In Zukunft sollen behinderte Kinder im Normalfall gemeinsam mit anderen Kindern in der Regelschule lernen, so wie in den meisten anderen Ländern in Europa auch. Damit das funktioniert, verlangt die UN-Konvention wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen für alle Kinder.
In Dorsten befasst sich zur Zeit eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses damit, einen neuen Schulentwicklungsplan für die Grundschulen zu erstellen. Danach will man sich in einem weiteren Schritt den Förderschulen widmen. Die Dorstener Elterninitiative Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen fordert dagegen, dass die UN-Konvention bei den Planungen selbstverständlich berücksichtigt werden muß.
Die soll nach dem Willen der Verwaltung allerdings zur Zeit keine Rolle spielen.
Unsere Dorstener Elterninitiative ist bisher im "Real Life" noch nicht so richtig in Erscheinung getreten, weshalb wohl auch die Zahl derer, die regelmäßig zu den Treffen kommen, zumindest hinter meinen Erwartungen deutlich zurück bleibt.
Gleichzeitig beobachte ich in Dorsten eine eher problematische Entwicklung in Sachen Inklusion. Der Schulausschuß beschließt, dass bei der Schulentwicklungsplanung die Grundschulen und Förderschulen in gesonderten Phasen behandelt werden. Inklusion ist dabei kein Thema.
Die Dorstener Verwaltung beruft sich laut Schuldezernent Baumeister dabei auf ein Urteil des VGH Hessen, nach dem derzeit keine innerstaatliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Konvention besteht, übersieht dabei allerdings scheinbar, dass im Urteil ausdrücklich der 26. März 2011 als Termin genannt wird, bis zu dem die Länder Zeit haben, die Rechte aus der UN-Konvention umzusetzen.
Ein Schulentwicklungsplan wird nicht nur für ein Jahr gemacht. Ein Schulentwicklungsplan, der jetzt die Inklusion ausklammern will, hat ein eindeutiges Verfallsdatum. Neben der Ignoranz, die die Dorstener Verwaltung gegenüber den Rechten unserer Kinder an den Tag legt, stellt sich auch die Frage, ob wir es uns leisten können, den kostspieligen Planungsprozess bereits in wenigen Monaten von vorn zu beginnen.
In Dorsten wird das Kompetentzentrum als die Instanz angesehen, die uns in Sachen Inklusion den Segen bringt. Die Beteiligung von Eltern am Planungsprozess ist aber nicht vorgesehen.
Elternverbände wie Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen lehnen Kompetenzzentren zumeist ab. Trotz guter Kontakte zum Kompetenzzentrum hie in Dorsten sehe ich die Institution ebenfalls nach wie vor kritisch. Ich denke, eine öffentliche Begleitung des Inklusionsprozesses in Dorsten tut Not. Die Forderung "Nicht ohne uns, über uns" gilt auch hier.
Wir möchten das Thema Inklusion in Dorsten jetzt stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen.
Im Blog des Arbeitskreises Down-Syndrom fand ich heute einen Hinweis auf den Film Me Too, der am 5. August in den deutschen Kinos startet. Der Trailer läßt auf einen eindrucksvollen und außergewöhnlichen Film hoffen.
Eine Hauptrolle spielt Pablo Pineda, der erste Mensch mit Down-Syndrom, der einen Hochschulabschluß errreicht hat.
Informationen Bilder und der Trailer finden sich auf der Homepage zum Film
Ist schon länger her, dass wir zu Konzerten gegangen sind. Gestern spielten im Ramirez in Schermbeck Stoppok und Worthy und das war ein unbedingter Anlass, mal wieder unsere Kinderbetreuerin (Babysitter wäre inzwischen wohl der falsche Begriff) zu engagieren.
gehört zu den Musikern, die ich seit etwa 25 Jahren immer wieder und vor allem bei Konzerten gehört habe. Das letzte Konzert liegt allerdings auch schon wieder einige Jahre zurück. Man merkt ihm die 30jährige Routine auf der Bühne schon an. Stoppok ist ein herausragender Gitarrist mit einer sehr markanten Stimme, die Stücke sind eine gelungen Mischung aus Witzigem und Nachdenklichem. Er kommt souverän an und er hat zu jedem Beitrag aus dem Publikum die passende Antwort. Da verzeiht man ihm auch mal den einen oder anderen vergessenen Text.
Großartig ist auch das Zusammenspiel mit dem Bassisten Reggie Worthy, der für meine Begriffe ruhig mit noch mehr eigenen Stücken hätte vorkommen dürfen. Worthy ist nicht nur ein grandioser Bassist sondern hat auch gesanglich einiges zu bieten.
Hier ein recht aktuelles Video von Stoppok mit dem wirklich schönen Stück durch den Beton, leider ohne Worthy.
Die Debatte um das "Ob" der Inklusion ist mit der Ratifizierung
der UN-Behindertenrechtskonvention beendet. Es geht jetzt um das
"Wie".
Gemeinsames Lernen kommt allen Kindern zugute.
Das Recht auf Zugang zu einer inklusiven Schule gilt für alle
Kinder. Die UN-Konvention unterscheidet nicht nach Art oder Schwere
der Behinderung. Zur Zeit lernen in NRW nur 15% der Kinder mit
Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung. 85% der Kinder
besuchen die Förderschule. Dieses Verhältnis muß zumindest umgekehrt
werden.
Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Es wäre wünschenswert, wenn
genügend geeignete Schulen sich bereit finden würden, sich zu
inklusiven Schulen zu entwickeln. Inklusion darf aber nicht an der
fehlenden Bereitschaft von Schulen scheitern. Die Weigerung einer
Schule, Kinder mit Behinderung aufzunehmen, ist diskriminierend. Es
kann sinnvoll sein, sonderpädagogische Förderung an einzelnen
Schulen zu bündeln. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle
Kinder in erreichbarer Nähe Zugang zu einer geeigneten Schule haben.
Inklusion bedeutet NICHT, Kinder mit Behinderung einfach nur in
die Regelschule zu setzen. Die UN-Konvention verlangt für Kinder
mit Behinderung "wirksame individuell angepasste
Unterstützungsmaßnahmen". Damit können alle Kinder in einer
inklusiven Schule die für sie beste Bildung und Unterstützung
erhalten. Es muß sicher gestellt werden, dass in der inklusiven
Schule die notwendigen finanziellen und personellen Recourcen
bereitgestellt werden. Inklusion darf nicht für Einsparungen
mißbraucht werden.
Schulen brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion.
Dazu gehört neben einer angemessenen finanziellen und personellen
Ausstattung vor allem eine gute Weiterbildung der Lehrer.
Förderschulen müssen aufgrund der Inklusion nicht geschlossen
werden. Es kann sinnvoll sein, Förderschulen in inklusive Schulen
umzuwandeln, die sich für Regelkinder öffenen. Dafür gibt es
erfolgreiche Beispiele.
Kindern dürfen nicht zwangsweise und gegen den Willen Ihrer Eltern
in Förderschulen eingewiesen werden.
Ein Wahlrecht der Eltern zwischen inklusiver Schule und
Förderschule würde die Beibehaltung des bestehenden
Förderschulsystems bedeuten. Das ist mit erheblichen zusätzlichen
Kosten verbunden. Die Verantwortlichen müssen sich fragen, ob sie
diese Kosten dauerhaft aufbringen können und wollen. Die
UN-Konvention enthält kein Recht auf die Förderschule. Das Recht auf
Zugang zu einem inklusiven Schulsystem hat hingegen den Charakter
eines Menschenrechts.
Alle staatlichen Ebenen, auch Kommunen und Kreise, haben die
Pflicht, jetzt mit der Umsetzung der Konvention, insbesondere mit
der Umgestaltung des Schulsystems in ein inklusives zu beginnen.
Dass die Umsetzung der UN-Konvention Zeit braucht, ist kein Grund,
nicht umgehend damit zu beginnen. Planungen vor Ort ohne Beachtung
der UN-Konvention darf es nicht geben. Betroffene müssen dabei in die
Planung mit einbezogen werden. Die Forderung: "Nicht ohne uns über
uns" muß Gültigkeit haben.
Gerade ist der dritte Kinospot für "Eine Schule für alle" erschienen. Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln, dem Verein mittendrin e.V und Eitelsonnenschein. Regie: Florian Michaelsen & Isabel Prahl
Ich war heute an der Uni Essen bei einem Panel zum Thema Sonderschule/Förderschuleproblematik und Migration das von der "Initiative zur Förderung von Sprache und Bildung e.V." und der Zeitschrift "Die Gaste" veranstaltet wurde. Ich sollte aus der Sicht einer deutschen Familie etwas über unsere Erfahrung mit dem Schulsytem zu berichten. Hier mein Vortrag:
Guten Tag meine sehr geehrten Damen und Herren,
mein Name ist Michael Baumeister, ich komme aus Dorsten und bin Vater von 2 Kindern.
Unser ältester Sohn Noah ist inzwischen 8 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Unser zweiter Sohn Jonas ist 5 und geht noch in den Kindergarten.
Ich möchte Ihnen einige Erfahrungen schildern, die wir gemacht haben, weil wir wollten, dass Noah möglichst normal und gemeinsam mit anderen Kindern aufwächst und lernt.
Wir haben von Anfang an Wert darauf gelegt, dass unser Sohn an den gleichen Angeboten teilnimmt wie andere Kinder seines Alters, z.B. Pekip, Babyschwimmen, Eltern-Kind-Turngruppen etc.
Mit 3 1/2 konnte er in einen integrativen Kindergarten in Dorsten gehen. Dort fand er schnell Freunde unter den anderen Kinder. Einige Freundschaften aus dieser Zeit halten bis heute.
Nach einigen Monaten war Noah im Kindergarten gut integriert und wir konnten deutliche Entwicklungsfortschritte feststellen, besonders bei der Sprachentwicklung und beim Sozialverhalten.
Zusätzlich nahm Noah an diversen einzeltherapeutischen Förderungen teil: Krankengymnastik, Ergotherapie, Sprachförderung, Frühförderung...
Das ganze Programm eben.
Schon in dieser Zeit haben wir eins gelernt: Therapien und Förderprogramme können die Entwicklung unterstützen, entscheidend aber ist das, was Kinder von anderen Kindern lernen, oder um Prof. Georg Feuser zu zitieren:
"Die Auseinandersetzung mit den nichtbehinderten Altersgenossen ist durch nichts und niemand und auch durch keine sonderpädagogische Akrobatik zu ersetzen."
Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz in der Zeit
Die Vereinten Nationen garantieren behinderten Kindern die freie Wahl ihrer Schule. Profitieren sie von mehr Normalität, oder brauchen sie besonderen Schutz?
Ein Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz.
Thomas Stöppler leitete eine Sonderschule und ist Vorsitzender des Verbandes Sonderpädagogik e.V. in Baden-Württemberg.Ulf Preuss-Lausitz ist Professor für Erziehungswissenschaft und Sprecher des Arbeitskreises Gemeinsame Erziehung in Berlin.
In Conny Wenks News Blog bin ich auf diese bezaubernde Tänzerin gestoßen. Laura Brückmann, die 19 jährige beeindruckende junge Frau hat das Down-Syndrom. Begleitet wird sie von Ihrem Vater, dem Musikpädagogen Rainer Brückmann. Ich war wirklich hingerissen, von ihrer Darbietung.
Hier hat Conny Wenk noch ein paar wirklich schöne Fotos veröffentlicht.
Kinospot für "Eine Schule für Alle.". Zweiter von drei Spots! Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln und dem Verein mittendrin e.V., Regie: Lyoudmila Milanova
Prof. Riedels Gutachten sollte klären, in wie weit subjektive Rechte von Kindern aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet werden können.
Das Ergebnis ist aus meiner Sicht mehr als erfreulich:
Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen.
(Presseerklärung GLGL-LAG NRW)
Ein Ergebnis, mit dem wir vermutlich einen großen Schritt weiter kommen, denn noch immer gehen viele Verantwortliche in Politik und Schulverwaltung davon aus, dass die UN-Konvention kein unmittelbares Recht für die Kinder begründet und die Länder sich durchaus Zeit lassen dürfen. Nachdem Prof. Hans Wocken im März im Landtag die benötigte Zeit zur vollständigen Umsetzung der Inklusion auf 10-Jahre schätzte, hat sich Schulministerin Sommer auf diese 10 Jahre eingeschossen und bringt sie seither bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ins Spiel, wobei die 10 Jahre aus ihrer Sicht wohl noch nicht einmal begonnen haben. Die "Wocken-Dekade" wird jetzt allerdings deutlich kürzer ausfallen müssen; Riedel hält zwei bis vier Jahre für eine vernünftige Frist, die allerdings den Länder für den Umbau des Schulsystem zu setzen ist. Das Recht für die Kinder, am gemeinsamen Unterricht teilzunehmen, gilt sofort.
Kinospot für "Eine Schule für Alle.". Erster von drei Spots! Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln und dem Verein mittendrin e.V., Regie: Arved Lindau und Sarah Winkenstette
Presseerklärung des NRW-Bündnisses »Eine Schule für alle«
Am 16. Dezember 2009 lehnte die Mehrheit der Abgeordneten im NRW-Landtag in namentlicher Abstimmung den Entschließungsantrag von SPD und Grünen zur schulische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor einem Jahr gilt auch für NRW, dass niemand wegen seiner Behinderung aus dem allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden darf. Seitdem warten betroffene Eltern und ihre Kinder sowie Schulen und Lehrer vergeblich darauf, dass die notwendigen schulrechtlichen Änderungen und umfassenden Planungen für eine inklusive Schulentwicklung landespolitisch auf den Weg gebracht werden.
Wie bereits im Schulausschuss des Landtages am 09.12.2009 verhinderte auch jetzt die FDP mit ihrer Blockadehaltung, dass ein überfraktioneller Konsens erzielt werden konnte.
Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden.
Ich habe kürzlich hier auf die Position des NRW-Bündnisses "Eine Schule für alle" hingewiesen, dass mit der UN-Konvention die Diskussion beendet ist, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder besser im allgemeinen Schulsystem lernen. Nach der Ratifizierung stellt sich diese Frage nicht mehr, denn die UN-Konvention gewährt Kindern das Recht auf Teilhabe an einem Inklusiven Schulsystem. Da kann es nur noch um das "Wie", nicht mehr um das "Ob" gehen.
In der Diskussion wird aber immer wieder gern auf Art. 7, Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) verwiesen, nach dem bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, [...] das Wohl des
Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist. so dem Vernehmen nach auch wieder bei der Diskussion im Schulausschuss des NRW-Landtags am 09.12.2009. Der Einwand lautet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten es doch notwendig machen, die Inklusion noch mal zu überdenken, wenn das Ergebnis sei, dass Kinder in Förderschulen vielleicht doch irgendwie besser lernen als im GU. Das will ja die BELLA-Studie herausgefunden haben.
Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, denn
das Kindeswohl kann nicht vom Anspruch auf Teilhabe an einem
inklusiven Schulsystem gem. Art 24 BRK getrennt werden.
Zum Kindeswohl gehört ja gerade die gesellschaftliche Teilhabe oder
- um die UN-Kinderrechtskonvention zu zitieren - die "möglichst
vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung des
Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung"
Keine andere Zielsetzung verfolgt die
UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie das Recht auf Teilhabe an
einem inklusiven Schulsystem formuliert. Auf die Frage, in welcher
Schule das Wohl von Kindern mit Behinderung grundsätzlich am
besten umgesetzt wird, kann die allgemeine Antwort dehalb nur
lauten: "In einer inklusiven Schule".
Bei der Ausgestaltung des Schulsystems kann das Kindeswohl also
nicht als Argument gegen Inklusion herangezogen werden. Hier stellt
sich die Frage nach dem "Ob" tatsächlich nicht mehr.
Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden
Förderschulsystems nicht begünden.
Selbst wenn das Erlernen "arbeitsrelevanter Basiskompetenzen" in
Förderschulen in höheren Klassen besser funktionieren würde, könnte
man wohl kaum argumentieren, das Kindeswohl sei in diesen Schulen
deshalb besser gewährleistet.
Nur im Einzelfall - und nur der ist ja bei der Frage des Kindeswohls
letztlich von Bedeutung - kann eine Abwägung darüber erforderlich
werden, ob das Wohl eines einzelnen Kindes besser gewährleistet ist,
wenn es nicht im allgemeinen Schulsystem lernt.
Aber selbst dabei kann es nicht allein um die Frage gehen, für
welche Schule in Studien die beste Lernleistung prognostiziert wird,
sondern auch bei dieser Abwägung muss dass individuelle Kind mit all
seinen kulturellen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.
Es geht beim Recht auf inklusive Schulbildung um mehr, als um den
Bildungsweg eines Kindes. Die Entscheidung über die Schule ist bei
Kindern mit Behinderung i.d.R. eine Entscheidung über den
Lebensweg. Die Einweisung von Kindern in Förderschulen gegen den
Elternwillen bedeutet einen Eingriff in das in Artikel 6 GG
garantierte Erziehungsrecht der Eltern, der sich sicher nicht allein
mit einzelnen Studien begründen lässt.
Es ist inzwischen auch weitgehend unbestritten, dass die Ausgrenzung
eines Kindes aus dem Allgemeinen Schulsystem gegen das
Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention
verstößt.
Die Latte des Kindeswohls häng also ziemlich hoch. In der Abwägung
der Rechtsgüter kann die Argumentation, arbeitsrelevante
Basiskompetenzen könnten in Förderschulen vielleicht besser gelernt
werden, kaum massgeblich sein.
Die Debatte ist zu Ende, es gibt keinen Grund, dass Fass erneut
aufzumachen!
Offener Brief des NRW-Bündnisses »Eine Schule für Alle« an die Landtags-Fraktionen zur BELLA-Studie
Diesen offen Brief haben wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für Alle heute an die Fraktionen im Landtag geschickt
An die Fraktionen der Parteien im
Landtag Nordrhein-Westfalen
z.H. Frau Hannelore Kraft, SPD . Herrn Helmut Stahl, CDU . Herrn Dr. Gerhard Papke, FDP . Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN
Als Titelthema im aktuellen Amtsblatt Schule veröffentlichte das NRW-Schulministerium am 15.11.2009 einen Beitrag von Ellen Brodesser, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Humboldt-Universität Berlin, über die sog. BELLA-Studie.
Dabei handelt es sich um eine Erhebung, bei der im Mai 2006 die arbeitsrelevanten Basiskompetenzen von Jugendlichen mit Förderbedarf "Lernen" untersucht wurden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Lernen in speziellen Förderzentren in den höheren Klassen generell besser funktioniere als bei integrativer Beschulung.
Die genannte Studie ist in sonderpädagogischen Fachkreisen höchst umstritten (vgl.z.B. die Stellungnahme von Prof. Ulf Preuss-Lausitz im Anhang), im Amtsblatt kommen diese kritischen Stimmen jedoch nicht zu Wort.
Die aktuelle Veröffentlichung im Amtsblatt steht im Zusammenhang mit der derzeit intensiv geführten Debatte um die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die der deutsche Bundestag Ende 2008 ratifiziert hat. Nach der UN-Konvention haben alle Kinder, auch die mit Behinderung, das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in der Primar- und Sekundarstufe. Mit der Ratifizierung ist dieser Anspruch in Deutschland geltendes Recht geworden. Das Recht auf Inklusion hat also den Charakter eines Menschenrechtes.
Am vorletzten Wochenende war ich in Berlin beim 2. Socialcamp. Weil ich in den letzten Wochen meine Blogleser wieder mal sträflich vernachlässigt habe, habe ich auch dieses Ereignis bisher unterschlagen.
Nicht unterschlagen möchte ich allerdings den wie ich finde sehr gelungenen Film über das Socialcamp 2009, den Helpedia jetzt veröffentlicht hat.
Er gibt ein wenig von der Stimmung im Hub Berlin wieder und läßt auch ein paar Aspekte der Themen und Sessions dort anklingen. Eine Veranstaltung wie das Socialcamp lässt sich aber wohl in einem so kurzen Film nicht umfassend darstellen. Sie lebt besonders auch von den Gesprächen und Begegnungen am Rande.
Schön war dieses mal auch, bei zwei Sessions und einem gemeinsamen Abendessen mit den anderen Veranstaltern der Socialbars in den verschiedenen Städten zusammen zu kommen.
»Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen« - Dorsten, Elterninitiative für inklusive Schulbildung
Am vergangenen Donnerstag hat sich unsere Elterninitiative zum ersten Mal getroffen. Hier eine Presseinformation, die ich heute an die lokale Presse geschickt habe.
Presseinformation
Elterninitiative fordert Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts
Beim ersten Treffen der neu gegründeten Elterninitiative für
inklusive Schulbildung in Dorsten trafen sich am vergangenen
Donnerstag Eltern, Pädagogen und interessierte Unterstützer, um
Informationen und Erfahrungen über den Gemeinsamen Unterricht
auszutauschen.
Die Anwesenden waren sich einig, dass es in Dorsten bei Umfang und
Ausgestaltung des Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne
Behinderung noch erhebliche Defizite gibt. Sowohl in der
Grundschule als auch in der Sekundarstufe reichen die Plätze nicht
aus. Jedes Jahr werden viele Kinder gegen den Willen ihrer Eltern
nicht in Regelschulen aufgenommen, sondern in Förderschulen
ausgegrenzt. Eltern, deren Kinder bereits in integrativen
Kindergärten und Grundschulen aufgenommen sind, können nie sicher
sein, dass die Integration auch in Zukunft weitergeführt wird.
Nach unserer Pressemitteilung hat uns letzten Dienstag ein Journalist der WAZ Dorsten besucht. Heute kann man das Ergebniss des Gespräches bereits online lesen, ich gehe mal davon aus, morgen erscheint es auch in der gedruckten WAZ
„Förderschule” klingt eigentlich ganz freundlich. Dass Kinder mit Förderbedarf dorthin sortiert werden, nennen Antje und Michael Baumeister allerdings Ausgrenzung. Unter gleich benachteiligten Kindern aufzuwachsen, behindere die Integration in die Gesellschaft, urteilen sie. „Im Grunde dürfte es dieses ausgrenzende Schulsystem gar nicht geben.” Die Holsterhausener Familie will darum einen Elternkreis in Dorsten gründen, der sich für gemeinsames Lernen aller Kinder einsetzt.
DORSTEN Eine Gruppe von Eltern, deren Kinder aufgrund von Behinderung oder aus anderen Gründen sonderpädagogische Förderung benötigen, will sich in Dorsten verstärkt mit den Themen Inklusion und gemeinsamer Unterricht befassen.
Ich habe mein Blog in der letzten Zeit etwas stiefmütterlich behandelt, meine Leser mögen es mir verzeihen.
Trotzdem hat sich einiges angesammelt und ich fasse mal ein paar wichtge Links aus meinen Bookmarks hier zusammen:
ZEIT ONLINE: Ausgesondert Die meisten Kinder mit Behinderungen gehören in normale Schulen. Nur Deutschland hat das noch nicht verstanden. Toller Artikel! Unbedingt lesen!
Keine inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen Markus Kurth, behindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hat der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vorgeworfen, eine inklusive Bildung behinderter Kinder systematisch zu vernachlässigen.
Eltern verzweifeln am Bildungssystem Die Mehrheit der Eltern mit minderjährigen Kindern empfindet das deutsche Bildungssystem als Zumutung. Viele wollen ihre Kinder privat unterrichten lassen.
Ich hatte ja hier ein paar mal über Lucas Katsioulis berichtet, der in Brüssel zur Europäischen Schule gehen sollte. Die Schule hat aber wegen seines Autismus immer abgelehnt, ihn zu unterrichten, obwohl aus Sicht der Eltern die verhaltenstherapeutische Methode ABA gute Möglichkeiten bietet, in integrativ zu beschulen. Gutachter hatten das bestätigt.
Eben habe ich erfahren, das ein Gericht nun gegen Lucas' Schulaufnahme entschieden hat, weil die UN-Konvention für die europäische Schule nicht gelte.
Europäische Schulen sind Schulen für Kinder, deren Eltern in europäischen Institutionen arbeiten. Sie werden gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU gegründet.
Konkret bedeutet das wohl, dass auch unsere Regierung eine Menge Geld in eine solche Schule investiert und trotzdem das Menschenrecht auf inklusive Schulbildung dort mit Füßen getreten werden darf.
Für Lucas Vater, der für die Belange Behinderter Menschen im Europaparlament zuständig ist, bedeutet das jetzt möglicherweise, dass er seinen Job aufgeben muß, denn für Lucas gibt es keine deutschsprachige schulische Alternative in Brüssel.
Man bekommt vor Gericht ein Urteil, aber nicht immer Recht!
Elterninitiative setzt sich für inklusive Schulbildung in Dorsten ein
Anders als in den meisten Ländern Europas werden Kinder
mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf in Deutschland überwiegend in
speziellen Förderschulen unterrichtet, oft gegen den Willen ihrer
Eltern.
Viele Eltern verstehen die Zuweisung zur Förderschule als Ausgrenzung.
Kinder, die von anderen Kinder getrennt unter "ihresgleichen"
aufwachsen, werden in ihrer Integration in die Gesellschaft behindert.
Keine noch so gute Förderung kann das gemeinsame Lernen mit anderen
Kindern ersetzen. Vom gemeinsamen Lernen profitieren zudem auch die
Kinder, die keinen besonderen Förderbedarf haben.
Nur noch 10 Tage bis zu nächsten Socialbar Ruhrgebiet. Weihnachten kommt auch immer so plötzlich. Beim letzten Mal war die Socialbar ziemlich gut besucht und hat viel Spaß gemacht. Es wäre schön, wenn es beim nächsten Mal wieder so wird.
Am Donnerstag, 10.09.2009 ab 19:00 Uhr im Unperfekthaus Essen.
Über Erfahrungen, wie man das Netz für politisches und gesellschaftliches
Engagement nutzen kann. Über Fragen und Probleme, vor denen NGOs und
Initiativen dabei stehen. Darüber, wie "Web 2.0" die Zivilgesellschaft stärken
kann. Die Socialbar bietet den Raum und den Ort, die Inhalte bestimmst Du mit.
Los geht's um 19.00 Uhr: Ankommen, Hallo sagen, Getränke nehmen.
Anders als bei den letzten Treffen wollen wir recht zügig mit den
Präsentationen beginnen um anschließend mehr Zeit für Open Space, Diskussion,
Kontaktpflege und Kooperationsplanung zu haben.
Wenn Du selbst etwas präsentieren möchtest, trage Dich bitte ebenfalls dort ein.
Der Eintritt im Unperfekthaus beträgt EUR 5,50 - alle alkoholfreien Getränke
inbegriffen. Anfahrtsbescheschreibung unter http://www.unperfekthaus.de/anfahrt
Falls noch nicht geschehen, melde Dich bitte online im Wiki an.
Wir freuen uns über Referent/innenvorschläge und auch über die aktive
inhaltliche Mitgestaltung der Socialbar und des Wikis!!
Gut wäre es übrigens, wenn alle InteressentInnen auch noch mal ihre Twitter-,
Blog- und Social-Networking-Kanäle und natürlich auch alle persönlichen
Kontakte nutzen würden, um auf die Socialbar hinzuweisen.