05.10.2010

Sondervorstellung »Me too - Wer will schon normal sein«

Plakat Me Too

Vor einiger Zeit habe ich mal der Lebenshilfe Dorsten vorgeschlagen, den tollen Film »Me Too - Wer will schon normal sein?« nach Dorsten zu holen. Jetzt ist es so weit, der Film wird am 26.10.2010 um 18:00 Uhr im Central Kino Center zu sehen sein. Einritt: 6,00 Euro – ermäßigt 5,00 Euro.

In der Hauptrolle ist der Spanier Pablo Pineda zu sehen, der erste Europäer mit Down-Syndrom, der einen Hochschulabschluß erreicht hat.

„ME TOO – wer will schon normal sein?“ erzählt berührend und humorvoll die Geschichte von Daniel (Pablo Pineda), der das Down-Syndrom hat und sich in seine nicht behinderte Kollegin Laura (Lola Dueñas) verliebt. Mit Schwung und Charme zeigt der spanische Film die Annäherungen zweier Menschen, die üblicherweise in völlig unterschiedlichen Welten leben.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung ist offizieller Partner von ME TOO. (Quelle: Lebenshilfe)

03.10.2010

Menschenrechte exemplarisch erprobt

Das Recht auf inklusive Bildung nach der Un-Behindertenrechtskonvention ist ein Menschenrecht. Die Ratifizierung liegt nun fast 2 Jahre zurück. Konkret passiert ist nicht viel.

Die neue NRW-Landesregierung hat zugesagt, dieses Recht zügig umzusetzen. Im Koalitionsvertrag heisst es:

Wir schaffen Inklusion
Die UN-Konvention räumt Kindern mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung ein. Diesem Recht wollen wir landesgesetzlich Rechnung tragen. In einem ersten Schritt wollen wir einen Inklusionsplan entwickeln, der den Eltern das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindess ermöglichen und weitere Schritte und Maßnahmen beschreibt, die in den nächsten Jahren notwendig sind, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen.

Sylvia Löhrman veröffentlichte am 9. Juli auf ihrer Homepage:

Direkt nach Regierungsübernahme wird alles unternommen werden, damit möglichst jedes Kind, deren Eltern den Besuch der Regelschule wünschen, auch einen Platz dort erhält. [...] Das Recht auf inklusive Bildung werden wir schulgesetzlich verankern. Dafür ist eine Schulgesetznovelle notwendig, die so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden soll.

Nun ist Syliva Löhrmann Schulministerin und betreibt "Ermöglichungspolitik". Von der Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung ist bisher noch wenig zu hören, das Thema soll nach den Herbstferien angegangen werden.

Aktuelles Projekt ist die Gemeinschaftsschule, die Schulträgern vor allem im ländlichen Raum ermöglicht, eigene Konzepte für längeres gemeinsames Lernen zu entwickeln.

Weil gerade im ländlichen Raum oft Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderung fehlen, hätte die Gemeinschaftsschule auch hierfür ein Ansatzpunkt sein können.

Dazu wäre nötig gewesen, Gemeinschaftsschulen verbindlich zu inklusiven Schulen zu erklären.

In der Berichterstattung über die Gemeinschaftschule war von Inklusion allerdings bisher nicht die Rede. Zunächst dachte ich noch, dass für die Landesregierung das Recht auf inklusive Bildung so selbstverständlich ist, dass es keiner weiteren Erwähnung bedarf.

Weit gefehlt!

Weiter lesen ...

03.09.2010

Unkonferenz

Mitmachkonferenz des NRW-Bündnis Eine Schule für alle

Am 13. und 14.11. veranstalte wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle in Essen eine Konferenz, die in Form einer Unkonferenz oder eines Barcamps stattfinden soll. Die Idee ist übrigens von mir.

Ich habe mit den beiden Socialcamps an zwei vergleichbaren Veranstaltungen teilgenommen und habe diese Form als sehr effektiv und kreativ erlebt. In der Elternbewegung und im NRW-Bündnis sind aber völlig andere Leute mit anderem Hintergrund. Ich bin wirklich mal gespannt, wie sich eine solche Veranstaltung dort realisieren läßt.

Konferenzen und Tagungen der Bündnispartner waren bisher immer gut organisiert und hatten kompetente Referenten. Aber mich hat auch immer irgendwie gestört, dass über neues Lernen und über die Defizite des derzeitigen Schul- und Bildungssystems in Form von Frontalunterricht geredet wurde.

Eine Unkonferenz ist eine kooperative Mitmachveranstaltung. Bei der Unkonferenz gibt es keine vorgegebene Tagesordnung und keine Referentenliste. Jeder Teilnehmern kann auch Referent werden, kann Vorträge halten oder Themen präsentieren. Die Tagesplanung wird zu Beginn jeden Tages von den Teilnehmern gemeinsam aufgestellt. Die Themen werden in Gruppen bearbeitet.

Wir erhoffen uns von der Veranstaltung vor allem neue Impulse und neue Gesprächspartner. Ich denke, diese Tagungsform ist ein guter Beitrag zur Kommunikation und Vernetzung zwichen den Unterstützern.

Jeder, der Interesse hat, ist herzlich eingeladen, teilzunehmen. Teilnahmebeitrag 30 €, ermäßigt 10 €. Anmeldung unter http://www.nrw-eineschule.de/unkonferenz2010

Übrigens: Die Lebenshilfe in Baden Würtemberg hat eine ähnliche Veranstaltung zum Thema Inklusion auch schon einmal durchgeführt. Die Veranstalter berichteten am Telefon sehr positiv davon. http://www.bridge-lebenshilfe.de/kongress/ .

16.06.2010

Akteneinsicht

Es ist ziemlich genau 3 Jahre her, dass uns eine Kopie des Gutachtens nach der AO-SF über unseren Sohn verweigert wurde. Ich dachte ja, das hätten wir damals geklärt, aber offenbar machen die das im Kreis Recklinhausen immer noch so.

Man beruft sich auf den §29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in dem steht "Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt" und behauptet, damit sei eine Kopie nicht erlaubt.

Das ist natürlich Unsinn. Die einschlägigen Kommentare sagen eindeutig was anderes. Diese Regelung ist aus einer Zeit, als Kopierer noch nicht üblich waren. Da wollte man sicherstellen, das Behörden nicht gezwungen werden, teure Kopierer anzuschaffen. Das hat sich heute überlebt. Das Ermessen, das den Behörden hinsichtlich der Art der Gewährung eingeräumt wird, ist - wie der Jurist so schön sagt - auf Null reduziert.

Laßt Euch also nichts erzählen!

Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG § 29 Akteneinsicht durch Beteiligte

(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht.

(2) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit durch sie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt, das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheim gehalten werden müssen.

(3) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.

Kommentierungen:

Die Behörde ist nicht verpflichtet, Abschriften und Ablichtungen aus den Akten selbst zu fertigen. Insbesondere besteht kein Anspruch des Beteiligten, ihm die Akten in Kopie zu übersenden, um ihm die Einsicht in die Originalakten zu ersparen. Die Behörde hat über die Anfertigung von Ablichtungen jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Befinden sich Fotokopiergeräte in der Behörde, ist es in der Regel ermessensfehlerhaft, dem Beteiligten die Anfertigung von Ablichtungen gegen Kostenerstattung zu versagen. Denn wegen der häufig langen Dauer der Verfahren ist es für ihn erforderlich, die in den Akten enthaltenen Informationen nicht nur zu lesen sondern auch zu speichern. Andernfalls würde dem Beteiligten die Verfolgung seiner Rechte ohne triftigen Grund erschwert.

Quelle: Obermayer, Kommentar zum VwVfG,3. Auflage, § 29, Rn. 53 zitiert unter http://www.danisch.de/Uni/Pruefrecht/Akteneinsicht.html


"Nicht ausdrücklich vorgesehen, aber ebenfalls als zulässig anzusehen, ist die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen von Akten und Aktenteilen für Beteiligte gegen die Übernahme der Kosten"

Quelle: Kopp / Ramsauer Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG § 29 Rdnr. 42

12.06.2010

Inklusion jetzt! - Vortrag von Hans Wocken in Dorsten

Wie alle Kindern vom gemeinamen Lernen profitieren können Junge mit Downsyndrom in der Regeschule

Unsere Elterninitiative hat für den 12.07.2010 den Professor für Lernbehindertenpädagogik und Integrationspädagogik an der Universität Hamburg, Hans Wocken zu einem Vortrag eingeladen.

Nachdem am vergangenen Donnerstag die Veranstaltung mit Dr. Eichholz mit etwa 100 Teilnehmern ziemlich gut besucht war, hoffe ich natürlich auf ähnlich großes Interesse. Hans Wocken habe ich schon mehrfach bei Vorträgen gehört. Er ist ein ausgezeichneter Redner, und hat auch inhaltlich viel zu sagen. Schon deshalb lohnt es sich zu kommen.

Die Veranstaltung findet im Jüdischen Museum in Dorsten statt und beginnt um 19:00. Der Eintritt ist frei

Inhalte:

  • Wie können Kinder mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen in einer Klasse lernen?
  • Werden nicht einige Kinder überfordert und andere kommen zu kurz?
  • Ist die Sonderschule für manche Kinder der bessere Weg?
  • Wie kann eine inklusive Schule allen Kindern die für sie optimalen Lernbedingungen bieten?
  • Welche Bedingungen braucht die inklusive Schule?
  • Wie können Schulen sich zu inklusiven Schulen entwickeln?

Das Gesellschaftsspiel

Neuer Kurzfilm über Inklusion als gesellschaftliches Thema von Filmemacher Florian von Westerholt

Über den Film Uwe geht zu Fuß habe ich hier vor einiger Zeit schon berichtet. Der Filmemacher Florian von Westerholt hat jetzt im Auftrage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein einen Kurzfilme zum Thema Inklusion gedreht, der in Zusammenarbeit mit der Initiative Alle Inklusive veröffentlicht wurde.

Florian von Westerholt zu diesem Projekt:

Aufgabe war es, das Thema Inklusion in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen. Nur indem wir darstellen, wie wichtig die soziale Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen und damit die gesellschaftliche Grundhaltung gegenüber Außenstehenden ist, können wir Inklusion begreifbar und lebendig machen. Wichtig war, dabei kein übliches Erklärstuck zu produzieren, sondern das Thema mit den Mitteln des Films emotional zu bebildern.

Dafür gab es verschiedene Ansätze. Wir haben uns letztendlich für eine Rahmenhandlung mit einem Kind entschieden. Kinder und Jugendliche sind die Menschen, die unsere gesellschaftliche Zukunft bestimmen werden.

Das Gesellschaftsspiel from westerholt & gysenberg on Vimeo.

30.05.2010

Die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Inklusive Bildung verwirklichen

Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW

Inklusionsfest NRW 05.05.2010

z.H. Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.

Darüber freuen wir uns.

Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.

Weiter lesen ...

27.05.2010

Bericht im Westen über unsere Veranstaltung

Der Westen berichtet heute über unsere Veranstaltung am 09.06.2010. Ich gehe mal davon aus, das kommt auch in der gedruckten WAZ.

Sie sind ziemlich genau an der Vorlage geblieben

25.05.2010

Elterninitiative lädt zu einem Vortrag über die Rechte von Kindern mit Behinderung ein

Presseerklärung der Dorstener Elterninitiative

Auch wenn ich inzwischen nicht nur in diesem Blog Texte veröffentliche, versuche ich wenigstens die Texte, an denen ich maßgeblich beteiligt bin, auch hier einzustellen:

Auf dem Weg zur Inklusiven Schule

Presseinformation 25.05.2010

Elterninitiative lädt zu einem Vortrag über die Rechte von Kindern mit Behinderung ein.

Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland geltendes Recht. Vor allem die Schulen stellt die UN-Konvention vor große Herausforderungen, denn sie fordert für alle Kinder mit Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem.

In NRW besuchen 85% aller Kinder mit Behinderungen besondere Förderschulen. In Zukunft sollen behinderte Kinder im Normalfall gemeinsam mit anderen Kindern in der Regelschule lernen, so wie in den meisten anderen Ländern in Europa auch. Damit das funktioniert, verlangt die UN-Konvention wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen für alle Kinder.

In Dorsten befasst sich zur Zeit eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses damit, einen neuen Schulentwicklungsplan für die Grundschulen zu erstellen. Danach will man sich in einem weiteren Schritt den Förderschulen widmen. Die Dorstener Elterninitiative Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen fordert dagegen, dass die UN-Konvention bei den Planungen selbstverständlich berücksichtigt werden muß. Die soll nach dem Willen der Verwaltung allerdings zur Zeit keine Rolle spielen.

Weiter lesen ...

19.05.2010

Auf dem Weg zur inklusiven Schule

Veranstaltung am 09.06.2010 in Dorsten Rennende Kinder

Unsere Dorstener Elterninitiative ist bisher im "Real Life" noch nicht so richtig in Erscheinung getreten, weshalb wohl auch die Zahl derer, die regelmäßig zu den Treffen kommen, zumindest hinter meinen Erwartungen deutlich zurück bleibt. Gleichzeitig beobachte ich in Dorsten eine eher problematische Entwicklung in Sachen Inklusion. Der Schulausschuß beschließt, dass bei der Schulentwicklungsplanung die Grundschulen und Förderschulen in gesonderten Phasen behandelt werden. Inklusion ist dabei kein Thema.

Die Dorstener Verwaltung beruft sich laut Schuldezernent Baumeister dabei auf ein Urteil des VGH Hessen, nach dem derzeit keine innerstaatliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Konvention besteht, übersieht dabei allerdings scheinbar, dass im Urteil ausdrücklich der 26. März 2011 als Termin genannt wird, bis zu dem die Länder Zeit haben, die Rechte aus der UN-Konvention umzusetzen.

Ein Schulentwicklungsplan wird nicht nur für ein Jahr gemacht. Ein Schulentwicklungsplan, der jetzt die Inklusion ausklammern will, hat ein eindeutiges Verfallsdatum. Neben der Ignoranz, die die Dorstener Verwaltung gegenüber den Rechten unserer Kinder an den Tag legt, stellt sich auch die Frage, ob wir es uns leisten können, den kostspieligen Planungsprozess bereits in wenigen Monaten von vorn zu beginnen.

In Dorsten wird das Kompetentzentrum als die Instanz angesehen, die uns in Sachen Inklusion den Segen bringt. Die Beteiligung von Eltern am Planungsprozess ist aber nicht vorgesehen. Elternverbände wie Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen lehnen Kompetenzzentren zumeist ab. Trotz guter Kontakte zum Kompetenzzentrum hie in Dorsten sehe ich die Institution ebenfalls nach wie vor kritisch. Ich denke, eine öffentliche Begleitung des Inklusionsprozesses in Dorsten tut Not. Die Forderung "Nicht ohne uns, über uns" gilt auch hier.

Wir möchten das Thema Inklusion in Dorsten jetzt stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen.

Deshalb laden wir am 09.06.2010 ein, zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion zur Umsetzung der UN-Konvention um 19:00 im Jüdischen Museum Westfalen (Weg) in Dorsten.

Als Referenten haben wir den Juristen und ehemaligen Kinderbeauftragten von NRW, Dr. Reinald Eichholz eingeladen.

18.05.2010

Me Too

Im Blog des Arbeitskreises Down-Syndrom fand ich heute einen Hinweis auf den Film Me Too, der am 5. August in den deutschen Kinos startet. Der Trailer läßt auf einen eindrucksvollen und außergewöhnlichen Film hoffen. Eine Hauptrolle spielt Pablo Pineda, der erste Mensch mit Down-Syndrom, der einen Hochschulabschluß errreicht hat. Informationen Bilder und der Trailer finden sich auf der Homepage zum Film


Tags

Alle Tags

Impressum

RSS

Creative Commons License

Blogroll

Archiv

557 Einträge