03.03.2007

Verfassungsbeschwerde gegen Nordrheinwestfälische Online-Durchsuchung

Der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum klagt gegen die Möglichkeit des Ausspähens privater Computer

Der heise-Ticker berichtete gesten:

Die Online-Durchsuchung sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig, sagte Baum (...)
Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, betonte Baum. Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum kritisierte auch die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW: Damit werde das Urteil der Bundesverfassungsrichter zum Lauschangriff bewusst ignoriert.

Ich habe noch immer nicht verstanden, wie die Online-Durchsuchung technisch überhaupt funktionieren soll. Mittels Trojaner in Mails? "Um nicht weiter vom Verfassungsschutz observiert zu werden folgen Sie den Anweisungen in der pdf.exe Datei im Anhang??"

Die Verfassungsbeschwerde ist aber auf jeden Fall zu begrüßen.

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