Schulische Integration ist das Stiefkind deutscher Bildungspolitik
UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ratifiziet. Lebenshilfe fordert ein klares Signal.Die gerade von UN-Berichterstatter Vernor Muñoz Villalobos in seinem Bericht festgestellte Ausgrenzung und die Abschottung behinderter Kinder von den Regelschulen zeigt, dass es in Sachen schulischer Integration in Deutschland erheblichen Nachholbedarf gibt.
Am 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention im Rahmen Zeremonie in New York unterzeichnet.
Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe begrüßt den Schritt, betont aber in einer Pressemitteilung auch, dass nun in Deutschland dringend Taten folgen müssen. Schulische Integration bezeichnet die Lebenshilfe als das Stiefkind deutscher Bildungspolitik.
Dabei sieht Artikel 24 der UN-Knvention die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich eindeutig vor:
2. Bei der Verwirklichung dieses Rechts (auf Bildung, W.) stellen die Vertragsstaaten sicher,
a) dass Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschul- unterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden;
b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben;
(zitiert nach der Arbeitsübersetzung der Lebenshilfe)
Die Lebenshilfe weist darauf hin, dass im Jahr 2003 über 97 Prozent der geistig behinderten Kinder eine Sonderschule besuchten und fordert ein Wahlrecht für Eltern behinderter Kinder:
"Wir Eltern wollen selbst entscheiden, ob unser Kind in die Sonderschule oder eine wohnortnahe allgemein bildende Schule gehen soll", sagt Tina Winter (Wetzlar), Mutter einer Tochter mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Die Schulgesetze aller Bundesländer sollten dahingehend geändert werden, aber ohne den gern verwendeten Zusatz "unter Haushaltsvorbehalt". Der sonderpädagogische Förderbedarf, auf den ein Kind mit Behinderung einen Anspruch hat, müsste dann in der Schule umgesetzt werden, in die das Kind auf Elternwunsch hin aufgenommen wird. Im Kindergarten werde dies heute schon vielerorts mit Erfolg praktiziert.