Bundesamt für Verbraucherschutz verbietet Verkauf von MON810
Verkauf von Saatgut durch Monsanto nur nach Vorlage eines entsprechenden Monitoringplan erlaubtGegner des Genmaisanbaus haben immer wieder gegen unkalkulierbare Risiken protestiert, die mit dem Anbau der insektenresistenten Maissorte MON810 verbunden sind.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nun mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass die Abgabe von Saatgut diese Sorte an Dritte nur erfolgen darf, wenn die Saatgutfirma Monsanto einen entsprechenden Monitoringplan vorlegt.
Das bedeutete faktisch ein Verbot von MON810, denn die Firma Monsanto hat bislang keinen Monitoringplan vorgelegt.