28.05.2007

Bundestag verzichtet auf umstrittene Regelung im Gewebegesetz

Lebenshilfe begrüßt, dass der Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sichergestellt wird

In einer Presseinformation begrüßt die Lebenshilfe dass der Bundestag im geplanten Gewebegesetz nun den Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sicherstellt.

"Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Lebenshilfe mit ihrer Forderung durchdringen konnte, den Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sicherzustellen", erklärt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, nachdem der Bundestag das Gewebegesetz am gestrigen Abend verabschiedet hat. Der ursprüngliche Entwurf zum Gewebegesetz hatte vorgesehen, unter gewissen Bedingungen eine Knochenmarkspende von erwachsenen nichteinwilligungsfähigen Personen zuzulassen - etwas, das in der ärztlichen Praxis keine Rolle spielt, aber Wegbereiter für eine Inanspruchnahme von Nichteinwilligunsfähigen hätte sein können.

Hiergegen hatten sich die Behindertenverbände, die das Berliner Institut Mensch Ethik und Wissenschaft tragen, bereits im März gewandt und vor der Gefahr gewarnt, dauerhaft nichteinwilligungsfähige Menschen zu instrumentalisieren.

Die Lebenshilfe hatte daher bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses durch ihr Vorstandsmitglied Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust wie auch unmittelbar vor den abschließenden Beratungen im Bundestag gegenüber Parlament und Regierung dafür geworben, eine solche Öffnungsklausel unbedingt zu streichen. Diesem wichtigen Anliegen ist die Politik nun gefolgt.

Die Lebenshilfe dankt in diesem Zusammenhang für die vielfache Unterstützung bei der Durchsetzung dieser für Menschen mit Behinderung so wichtigen Forderung. "Entscheidend war, dass sich die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, unser Anliegen zu eigen gemacht hat", so Antretter abschließend.

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