Neun Gramm Weizen
Die neue EU-Öko-Verordnung sieht vor, dass zukünftig bis zu 0,9% gentechnisch veränderte Anteile in Bioprodukten nicht gekennzeichnet werden müssenIch habe es ja schon geschrieben: Die EU-Agrarminister haben sich am 12.06.2007 auf eine neue Öko-Verordnung geeinigt. Danach ist eine Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Bestandteile, wie sie durch Pollenflug entsteht, nicht kennzeichnungspflichtig. Gentechnisch veränderte Produkte dürfen zwar nicht direkt unter der Bezeichnung Bio verkauft werden, für den Verbraucher ist das "Bio"-Siegel aber zukünftig keine Garantie mehr, dass Lebensmittel frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen sind.
Um es mal bildlich darzustellen: Diese Menge gentechnisch veränderter Anteile darf nach der neuen EU-Öko-Verordnung in einem Kilo Bio-Weizen vorhanden sein, ohne dass eine Kennzeichnungspflicht besteht.
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