11.10.2007

Gehörloses Mädchen soll Regelschule verlassen

Der Sozialhilfeträger verweigert einem gehörlosen Mädchen die Weiterfinanzierung des Gebärdendolmetschers, ohne die nur der Wechsel in eine Förderschule bleibt. Xenja kommuniziert Behinderte Kinder in Deutschland besuchen in der Regel Förderschulen. Integration ist nach wie vor die Ausnahme, trotz kompetenter Warnungen, trotz Anerkennung der UN-Konvention über die Rechte Behinderter durch die Bundesrepublik und häufig gegen den Willen der Eltern.

Nur 13 Prozent aller behinderten Kinder in Deutschland werden in Regelschulen integriert. Dass Deutschland damit zum Entwicklungsland bei der Integration wird, läßt sich kaum bestreiten.

Zu den wenigen Kindern, die trotz Behinderung die Regelschule besuchen, gehört Xenja.

Xenja ist Tochter gehörloser Eltern, überdurchschnittlich begabt und von den Eltern bestens gefördert. Aufgrund von Gutachten und der Befürwortung des Schulamtes wurde Xenja in der Regelschule aufgenommen und meistert dort bestens mit Gebärdensprachdolmetscherinnen ihren Schulalltag. Xenja möchte auf der Regelschule in Kerpen, in der sie seit August 2007 beschult wird, bleiben. Doch das Sozialamt Bergheim lehnt jetzt, die Kostenübernahme für die Gebärdensprachdolmetscherinnen ab. Es sei zu teuer. Xenja könne ja auf die Sonderschule mit Schwerpunkt "Hören und Kommunikation" gehen.

Allerdings wird Xenias Sprache, die Deutsche Gebärdensprache, an der Förderschule überhaupt nicht eingesetzt.

Nach derzeit geltendem Recht kann diese Entscheidung vor Gericht eigentlich keinen Bestand haben. Aber was hilft das Xenia? Inzwischen läuft zwar ein Verfahren vor dem Sozialgericht, aber solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.

Die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscherinnen übersteigen das Einkommen der Familie. Wenn nicht Spendengelder gesammelt werden können, bleibt der Familie nichts anderes übrig, als Xenja von der Regelschule zu nehmen

Unter http://www.kestner.de gibt es deshalb einen Spendenaufruf, um die Kosten für die Gebärdendolmetscherinnen zu finanzieren.

Es ist noch ein weiter Weg, bis schulische Integration in Deutschland in ausreichendem Maße erreicht sein wird. Dabei sieht Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte Behinderter die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich eindeutig vor:

2. Bei der Verwirklichung dieses Rechts (auf Bildung, W.) stellen die Vertragsstaaten sicher,
a) dass Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschul- unterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden;
b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben (zitiert nach der Arbeitsübersetzung der Lebenshilfe)

Noch ist die Umsetzung in Deutschland nicht vollzogen. Dass dies geschieht und die Rechte behinderter Menschen in absehbarer Zeit auch Eingang in deutsche Gesetze finden, ist zu erwarten, nachdem Deutschland die Konvention unterzeichnet hat.

Kann es wirklich sein, dass Kinder bis dahin trotzdem in Kauf nehmen müssen, dass ihnen derart existentielle Rechte vorenthalten werden?

Foto: http://www.kestner.de

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