Ohne Gentechnik
Bundesregierung will Kennzeichnung Ohne GentechnikDie Presse berichtet heute breit und die Umweltverbände jubeln: Die große Koalition aus Union und SPD hat sich nach wochenlangem Streit auf eine Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel geeinigt. Was ich in der Berichterstattung nicht finde: Die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" ist in Deutschland längst gesetzlich geregelt.
Aber alle tun so, als ob da jetzt das Rad erfunden wurde.
Es gibt allerdings nur wenige Produkte, die zur Zeit so gekennzeichnet werden, denn der Aufwand ist recht groß. Beispiele sind einige Produkte der GEPA, z.B. der Basmati-Reis und verschiedene Schokoladen.
Was sich jetzt anbahnt, schein eher eine Anpassung der bisher recht strengen Regel an die neue EU-Bioverordnung und die Haftungsregelungen im neuen Gentechnikgesetz zu sein. In der Konsequenz bedeutet die geplante Neuregelung, dass der Standard der akzeptablen 0,9% Verunreinigung auch für gentechnikfreie Produkte festgeschrieben wird. Letztlich geht es dabei um Fragen der Haftung. Wenn ein Bauer seine Produkte mit der strengen Kennzeichnung "ohne Gentechnik" vertreibt und sein Nachbar unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen Transgene Organismen anbaut, so ist nach den bestehenden Gesetzen bei einer Verunreinigung die Ernte des ersten Bauern zwar nicht mehr als "Ohne Gentechnik" zu verkaufen, Haftungsansprüche wegen Einkommensverlusten können aber nicht durchgesetzt werden. Gleiches gilt für die Kennzeichnung als "Bio", weshalb jetzt die "EU-Bioverordnung" ebenfalls die 0,9% Verunreinigung zulässt.
Ich persönlich halte diese Grenze nicht für tolerierbar. Wenn ich Produkte "ohne Gentechnik" kaufe, dann will ich auch vollständige Gentechnikfreiheit. Alles andere ist Verdummung der Verbraucher
Zur Kennzeichnung S. auch http://www.transgen.de/recht/kennzeichnung/280.doku.html
Update 17.01.2008
Mit meiner Interpretation lag ich nicht ganz richtig. Ein Blick in den Gesetzentwurf (PDF) zeigt, dass für Produkte, die nicht Futtermittel sind, gentechnische Bestandteile oberhalb der Nachweisbarkeitsgrenze nicht toleriert werden (Art.2 §3 Abs. 3). Das ist gut. Für Futtermittel wird allerdings die bekannte Grenze von bis zu 0,9% akzeptiert (Art.2 §3 Abs. 4). Da ist Bedarf für Nachbesserung.Tja, Wer lesen kann ...