27.03.2008

Lebeshilfe beklagt »Abtreibungsautomatismus«

Die Diagnose Down-Syndrom bei einer vorgeburtlichen Untersuchung hat fast immer eine Abtreibung zur Folge

Zum Welt-Downsyndrom-Tag am 21. März fordert die Lebenshilfe eine umfassende Beratung für Eltern, die nach einer solchen Diagnose vor die Entscheidung für eine Abtreibung gestellt werden.

Wird durch vorgeburtliche Untersuchungen das Down-Syndrom festgestellt, ist fast immer ein Schwangerschaftsabbruch die Folge. Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Robert Antretter fordert daher umfassende Beratung für Eltern, die vor eine solch schwierige Entscheidung über Leben und Tod gestellt werden.

Was hierzulande kaum bekannt ist: Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt im Fall des Down-Syndroms eine Abtreibung zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft, auch die Tötung von lebensfähigen Föten. Die Eltern sind nicht verpflichtet, sich über die Entwicklungschancen ihres Kindes beraten zu lassen. In aller Regel wird ihnen nicht mal ein solches Angebot gemacht.

Ich kann mich noch gut an ein Gespräch erinnern, als der Gynäkologe bei der Schwangerschaft mit unserem zweiten Kind erfuhr, dass unser erstes Kind Down-Syndrom hat. Gleich empfahl er alle möglichen Untersuchungen und wirkte dabei auf mich richtig aufgeregt.

Ich bin mir sicher, diese Untersuchungen dienen fast immer dazu, eine Diagnose zu stellen, um die Geburt eines behinderten Kindes verhindern zu können - indem man es tötet. Ausgesprochen wird so etwas an dieser Stelle nicht, offensichtlich ist es trotzdem. Ich habe auch schon von Eltern gehört, denen die Diagnose Down-Syndrom mitgeteilt wurde und für die der Arzt bereits einen Termin für die Abtreibung vereinbart hatte. Down-Syndrom gilt in Deutschland vielen ganz offensichtlich als unwertes Leben.

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