21.05.2008

Innovationsklausel

NRW lockert das Rauchverbot

Noch bevor es in NRW überhaupt in Kraft getreten ist, wird das Rauchverbot in Gaststätten bereits wieder gelockert. Und das ausgerechnet vom Gesundheitsministerium. Dabei beruft man sich auf die sog. Innovationsklausel im Gesetz, nach der Ausnahmen vom Rauchverbot zulässig sind, wenn technische Vorkehrungen vorhanden sind, die einen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sicherstellen.

Wie die Dorstener Zeitung heute berichtet,

habe man sich dazu entschlossen, zunächst in allen Gaststätten, die eine Entlüftungsanlage eingebaut haben, das Rauchen zuzulassen. In einem ein- bis zweijährigen Modellversuch solle geklärt werden, welche Kriterien eine Entlüftungsanlage haben müsse, um einen effektiven Nichtraucherschutz zu gewährleisten.

Ich möchte nicht wissen, was da wieder geflossen ist.

Im gleichen Bericht wird ein Sprecher des Ministeriums zitiert, der feststellt:

"Fakt ist, dass wir bislang auf keine wissenschaftlich validen Werte bei der Messung von Schadstoffbelastungen aufbauen können"

In einem Modellversuch soll jetzt geklärt werden, welche Kriterien Entlüftungsanlagen überhaupt erfüllen müssen, um tatsächlichen Schutz zu bieten.

Zu deutsch: Man hat keine Ahnung, ob und in welchem Umfang diese Anlagen tatsächlich vor den Gefahren des Passivrauchens schützt, also läßt man einfach mal alle zu. Entscheiden kann man später.

Erschreckend, mit wie wenig Rückrad das Rauchverbot in NRW durchgesetz wird. Wenn ich das richtig interpretiere, gibt es keinerlei Aussagen darüber, welche Kriterien derartige Entlüftungsanlagen erfüllen müssen. Ein Wirt kann sich also irgend eine Anlage kaufen und so das Rauchverbot für weitere zwei Jahre umgehen. Das Problem ist, dass in dem Moment, in dem das Rauchverbot nicht mehr überall gilt, eine Konkurenz unter den Gaststätten entsteht, die andere Wirte zwingt, nach zu ziehen. Der Preis für eine Entlüftung liegt soweit ich weiss im unteren 4-stelligen Bereich, ist also teuer, aber vermutlich für die meisten Gaststätten nicht unerschwinglich.

Die Leidtragenden sind die Nichtraucher, für die es weiterhin schwierig sein wird, Cafes und Kneipen zu finden, in die sie gehen können, ohne dass anschließend die komplette Kleidung in die Wäsche muß.

Eigentlich war klar, dass so etwas in NRW passiert. Rütgers gehörte von Anfang an zu den Ministerpräsidenten, die das Rauchverbot den Wirten überlassen wollten. Er wollte ja zunächst auch, dass sich Gaststätten und Kneipen zu Raucherlokalen erklären können, was gleichbedeutent mit der Aufgabe des Nichtraucherschutzes wäre.

Auch mit dem Starttermin hat man sich in NRW mehr Zeit gelassen, als in den meisten anderen Bundesländern.

Weitere Verwässerungen waren also zu erwarten.

Update 23.05.2008

Es kommt doch nicht so, wie berichtet. Gesundheitsminister Laumann wurde zurückgepfiffen.

Gut so.

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