Leere Phrasen und kein Rechtsanspruch
Der Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stellt das Recht auf inklusive schulische Bildung weiter unter VorbehalteAm 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die Konvention über die Rechte behinderter Menschen vom 13. Dezember 2006. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention in New York unterzeichnet.
Die Bundesrepublik hat sich Zeit gelassen, mit der Ratifizierung der Konvention, doch dann wurde am 01.10.2008 nach mehrmaligem Verschieben im Bundeskabinet das Ratifizierungsgesetz beschlossen.
Am 11. November steht nun die Beratung des Gesetzes im Bundestag an, mit dem Ziel, die UN-Konvention in Deutschland ab dem 01. Januar 2009 geltendes Recht werden zu lassen.
Eltern von Kindern mit Behinderung haben sich von dieser Konvention viel versprochen, verpflichtet sie doch in Artikel 24 die Vertragsstaaten, sicher zu stellen, dass
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben
Von Betroffenenverbänden wurde bereits früh die Übersetzung kritisiert. So spricht der englische Originaltext von inclusive, quality and free primary education and secondary education, also einer inklusiven Bildung, was deutlich weiter gehen würde als Integration.
Trotzdem war man sich einig, dass die UN-Konvention ein wichtiger Schritt ist, formuliert sie doch einen klaren Rechtsanspruch auf integrative Beschulung für Kinder mit Behinderung.
Deutschland ist, was die integrative Schulbildung von Kindern mit Behinderung angeht, immer noch Schlußlicht in Europa. Der UN-Berichterstatter Vernor Muñoz Villalobos kritisierte in seinem Bericht über das deutsche Bildungssystem vom März 2007 die Ausgrenzung und die Abschottung behinderter Kinder von den Regelschulen Zwar wolle der Staat die Integration, doch de facto herrsche eine Politik der Absonderung.
Derzeit werden in Deutschland 87 Prozent aller Kinder mit Behinderungen an Sonderschulen unterrichtet.
Das entspricht nicht dem Geiste der UN-Konvention, da waren sich Eltern und Interessengruppen einig.
Noch in der vergangenen Woche konnte man in der taz die Stellungnahme des Juristen Ralf Poscher lesen, der darstellte, dass das deutsche Sonderschulsystem im Widerspruch zur UN-Konvention steht.
Heute erhielt ich zum ersten Mal den Gesetzentwurf zum Ratifizierungsgesetz (PDF).
Was ich dort in der Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen lesen kann, hat wenig mit dem zu tun, was Eltern und Interessenverbände an Erwartungen an die Konvention gestellt haben. Vielmehr wird hier der Versuch unternommen, mit Umfangreichen Wortgebilden dem deutschen Schulsystem den Anschein zu geben, es würde dem Geist der Konvention entsprechen.
Da lesen wir
Die vorhandene Vielfalt der Organisationsformen und der Vorgehensweisen in der pädagogischen Förderung, die Pluralität der Förderorte, die Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder, erziehungswissenschaftliche Denkanstöße und schulpolitische Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland lassen heute vielfältige Übereinstimmungen erkennen; sie sind insgesamt Kennzeichen für eine eher personenbezogene, individualisierende und nicht mehr vorrangig institutionsbezogene Sichtweise sonderpädagogischer Förderung und integrativer Bildung.
Zu den unbedingten Voraussetzungen eines integrativen Bildungssystems für Menschen mit Behinderungen gehört die Bereitstellung fachlich abgesicherter, bedarfsgerechter qualifizierter Unterstützung insbesondere das Angebot sonderpädagogischer Förderung. Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ist z. B. bei den Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein. Sonderpädagogische Förderung in der integrativen Bildung soll das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen.
Hört sich doch nett an, Pluralität der Förderorte.
Man bekommt fast den Eindruck, dass ja doch alles richtig und gut sei, wie es in Deutschland gemacht wird. Wir schauen uns eben nicht die Sonderschulen an und fragen nicht nach ihrer Sinnhaftigkeit (institutionsbezogene Sichtweise) sondern stellen das Individuum in den Mittelpunkt. Wer kann dazu schon nein sagen?
Kommt mir irgendwie bekannt vor.
Liest man weiter, kommen einem noch weitere Formulierungen bekannt vor:
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf sollen im Rahmen integrativer Bildung allgemeine Schulen besuchen, wenn dort die notwendige sonderpädagogische und auch sächliche Unterstützung sowie die räumlichen Voraussetzungen gewährleistet sind; die Förderung aller Schülerinnen und Schüler muss sichergestellt sein.
Und genau hier liegt das entscheidende Problem. Soweit mir bekannt ist, enthalten die Schulgesetze aller (man korrigiere mich) deutschen Bundesländer einen Rechtsanspruch auf integrative Beschulung, allerdings ebenfalls jeweils unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins sachlicher, personeller und finanzieller Voraussetzungen.
Und aufgrund dieses Vorbehaltes werden bisher 87 Prozent aller Kinder mit Behinderungen aus dem Regelschulsystem ausgegrenzt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich mit dieser verwaschenen Formulierung daran irgendwas ändert.
Hier liegt das entscheidende Problem des Ratifizierungsgesetzte. Es wird dem klaren Anspruch der UN-Konvention auf einen bedingungslosen Zugang zu einem integrativen Unterricht nicht gerecht.
Es wird dringend Zeit, dass in Deutschland ein Umdenken in Sachen schulische Integration erfolg. Das jetzt vorliegende Gesetz ist allerdings kein Signal in diese Richtung.
Die Initiative "Einen Schule für alle" formuliert ihren Protest so.
Wieder wird die Integration behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen mit einem Kostenvorbehalt versehen (wenn die personellen, sächlichen und finanziellen Voraussetzungen vorhanden sind). Wieder fehlt das Bekenntnis zu einem Rechtsanspruch auf Integration für jedes Kind.
Liebe Bundesregierung, liebe Landesregierungen, Sie sollten begreifen: Seit es die UN-Konvention gibt, ist der Zwang zur Sonderschule menschenrechtswidrig!
Ich bin sicher, es wird weitere Reaktionen geben. Ich werde sie verfolgen und berichten.
1. Marion Bröker schrieb am 03.11.2008:
#Es ist wirklich ein Skandal, dass sich unser Sozialstaat täglich massiver Menschenrechts-verletzungen erlaubt, wenn man den Worten des UN-Kommissars Munoz folgt. Auch mit dieser europaweit unangetasteten Resolution gehen unsere Politiker um, als ginge es um Stroh oder Holz. Hier werden Kinder aussortiert, in Schubladen gesteckt und die Welt schaut zu. Niemand zieht irgendwelche Konsequenzen aus der Pisa-Studie und noch vielen anderen For-schungen, man selektiert, plant Eliteförde-rung und sackt z.B. in NRW immer weiter ab im nationalen Ranking. Wann werden Erziehungswis-senschaftler, UN-Kommissare, der Rest der Welt und Eltern endlich ernst genommen, wann werden die im Grundgesetz verankerten Rechte endlich eingehalten?
Jeder der es kann sollte seinen Politiker auffordern, gegen diese Menschenrechts-Mafia vorzugehen.
Marion