10.11.2008

Mail an den MdB

Vor ein paar Tagen haben ich über die Verwässerungen beim Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geschrieben.

Ich habe jetzt eine Mail an den für den hiesigen Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten geschickt.

Den Text stelle ich mal hier ein, vielleicht möchte ja jemand die ein oder andere Formulierung recyclen.

Sehr geehrter Herr G.,

ich bin Vater eines 7-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom. Ich wende mich an Sie als Abgeordneter meines Wohnort-Wahlkreises mit der Bitte, sich bei der anstehenden Beratung zum Ratifizierunsgesetz der UN-Konvention vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung für eine klare Formulierung des bedingungslosen Rechtes auf integrative / inklusive Schulbildung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einzusetzen, wie dies die Konvention fordert.

Eltern von Kindern mit Behinderungen haben sich von der Ratifizierung der UN-Konvention eine deutliche Verbesserung ihrer Rechtsposition erhofft, verpflichtet sie doch in Artikel 24 die Vertragsstaaten, sicher zu stellen, dass "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben"

Zwar wurde von Betroffenenverbänden bereits früh die Übersetzung kritisiert. So spricht der englische Originaltext von inclusive, quality and free primary education and secondary education, also einer inklusiven Bildung, was deutlich weiter gehen würde als Integration. Trotzdem war man sich einig, dass die UN-Konvention ein wichtiger Schritt ist, formuliert sie doch einen klaren, bedingungslosen Anspruch auf integrative Beschulung für Kinder mit Behinderung.

Deutschland ist, was die integrative Schulbildung von Kindern mit Behinderung angeht, immer noch Schlußlicht in Europa. Der UN-Berichterstatter Vernor Muñoz Villalobos kritisierte in seinem Bericht über das deutsche Bildungssystem vom März 2007 die Ausgrenzung und die Abschottung behinderter Kinder von den Regelschulen. De facto herrsche in Deutschland eine Politik der Absonderung.

Derzeit werden in Deutschland 87 Prozent aller Kinder mit Behinderungen an Sonderschulen unterrichtet. In keinem anderen europäischen Land ist der Anteil der integrativ beschulten Kinder mit Behinderung so gering, wie in Deutschland.

Das entspricht nicht dem Geiste der UN-Konvention.

Noch in der vergangenen Woche konnte man in der taz die Stellungnahme des Juristen Ralf Poscher lesen, der darstellte, dass das deutsche Sonderschulsystem im Widerspruch zur UN-Konvention steht. (1)



Was ich nun im vorliegenden Gesetzentwurf in der Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen lesen kann (S. 55-56), hat wenig mit dem zu tun, was Eltern und Interessenverbände an Erwartungen an die Konvention gestellt haben.

Vielmehr wird hier ganz offensichtlich der Versuch unternommen, mit umfangreichen Wortgebilden dem deutschen Schulsystem den Anschein zu geben, es würde den Anforderungen der Konvention entsprechen.

So findet sich dort die Passage:

"Die vorhandene Vielfalt der Organisationsformen und der Vorgehensweisen in der pädagogischen Förderung, die Pluralität der Förderorte, die Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder, erziehungswissenschaftliche Denkanstöße und schulpolitische Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland lassen heute vielfältige Übereinstimmungen erkennen; sie sind insgesamt Kennzeichen für eine eher personenbezogene, individualisierende und nicht mehr vorrangig institutionsbezogene Sichtweise sonderpädagogischer Förderung und integrativer Bildung."

Es ist zunächst einmal richtig, eine personenbezogenen Sichtweise einer institutionsbezogenen vorzuziehen. Wenn das allerdings bedeutet, dass die in Deutschland dominierende sonderpädagogische Förderung an Förderschulen als gleichwertig neben dem gemeinsamen Unterricht gesehen wird, so entspricht das weder dem Geist der UN-Konvention noch dem heutigen Stand sonderpädagogischer Erkenntnis.

Vielmehr muss diese Formulierung als Versuch gewertet werden, das derzeitige ausgrenzende Förderschulsystem zu rechtfertigen und den falschen Anschein zu erwecken, es sei mit der UN-Konvention vereinbar. Über die Motive, die hinter diesem Versuch stecken, will ich hier nicht spekulieren.

Etwas weiter im Text findet sich der aus meiner Sicht besonders problematische Satz:

"Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf sollen im Rahmen integrativer Bildung allgemeine Schulen besuchen, wenn dort die notwendige sonderpädagogische und auch sächliche Unterstützung sowie die räumlichen Voraussetzungen gewährleistet sind; die Förderung aller Schülerinnen und Schüler muss sichergestellt sein."

Hier wird der in der Konvention klar formulierte Anspruch unserer Kinder auf inklusive Schulbildung erneut unter den Vorbehalt sonderpädagogischer, finanzieller und räumlicher Voraussetzungen gestellt.

Soweit mir bekannt ist, enthält das Schulrecht fast aller deutschen Bundesländer bereits jetzt einen Anspruch auf gemeinsamen Unterricht unter vergleichbaren Vorbehalten. Offensichtlich reicht das aber nicht aus. Mit diesen Beschränkungen werden zur Zeit 87 Prozent aller Kinder mit Behinderung aus dem Regelschulsystem ausgegrenzt.

In kaum einem Bundesland entspricht das Angebote an Plätzen im gemeinsamen Unterricht dem Bedarf. Immer wieder werden Eltern gegen ihren Willen gezwungen, ihre Kinder in Förderschulen zu schicken, weil die sonderpädagogischen, finanziellen und räumlichen Voraussetzungen an Regelschulen nicht vorhanden sind.

Ein eingeschränktes und unter Vorbehalte gestelltes Recht reicht nicht aus, um einen Schulsituation zu erreichen, die den Anforderungen der UN-Konvention entspricht und in der keine Kinder mit Behinderungen ausgegrenzt werden.

Die Konvention formuliert ein bedingungsloses Recht unserer Kinder auf integrative Bildung im Primar- und Sekundarschulbereich.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass im Rahmen der Ratifizierung in Deutschland keine Verwässerung dieses so wichtigen Grundrecht unserer Kinder vorgenommen wird.

Vielen Dank

Mit freundlichem Gruß

Michael Baumeister

1.
http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/buerger-koennen-gegen-sonderschulen-vorgehen/

Update 12.11.2008

Wo ich das jetzt noch mal lese, fällt mir auf, dass der Begriff integrativ viel zu häufig und inklusiv zu selten vorkommt. Ich habe zwar den Punkt der falschen Übersetzung erwähnt, verwende dann später aber selbst integrativ. Beim Recycling sollte man da noch mal nachbessern. Hier lasse ich die Formulierung aber aus Dokumentationsgründen, wie sie ist, weil sie ja auch so rausgegangen ist.

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