ePetition gegen Internetzensur
Warum ich gegen die geplanten Netzsperren binWer die Medien in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt hat, hat es sicher bereits mitbekommen: auf Initiative der Bundesfamilenministerin Ursula von der Leyen sollen in Zukunft Internetseiten, die kinderpornografische Inhalte enthalten, von großen Internetprovidern gesperrt werden.
Ich denke, jeder, der die Berichte aufmerksam liest, hat ebenfalls mitbekommen, dass sich vor allem im Internet in der Zwischenzeit massiver Protest gegen die Sperren formiert, wobei die Kritik sich keinesfalls gegen das Ziel sondern ausschließlich gegen die Maßnahmen richtet.
Inzwischen haben über 84000 Menschen die ePetition von Franziska Heine mit unterschrieben, für den Erfolg der Petition hätten bereits 50.000 Unterschriften ausgereicht, dieses Ziel war bereits nach 5 Tagen erreicht.
Die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern verhärten sich. Von Seiten der Befürworter werden Sperrgegner diffamiert und in die Nähe von Pädophilen gerückt.
Selbst "Die Zeit" stellte kürzlich fest, Ursula von der Leyen bediene sich unseriöser Argumente.
Im Netz wird Frau von der Leyen von Kritkern regelmäßig als "Zensursula" bezeichnet, ihr wird vorgeworfen, sie nutze das öffentlichkeitswirksame Thema Kinderpornografie als Türöffner für weiterreichende Einschnitte in das Internet.
Kritiker befürchten, dass es nicht bei den Sperren verbotener kinderpornografischer Inhalte bleibt, sondern sehr schnell auch weitere Begehrlichkeiten geweckt werden und irgendwann auch mit Einschnitten in das Recht auf freie Meinungsäußerung zu rechnen sei.
Und es scheint, als behielten die Kitiker damit Recht. Bereits jetzt gibt es Rufe nach einer Ausweitung der Sperren auf illegales Glückspiel.
Ich selbst bin gegen die nun geplanten Sperren, habe selbst die Petition unterzeichnet und rufe hier dazu auf, dies ebenfalls zu tun.
Natürlich muß Kinderpornografie (nicht nur) im Netz bekämpft werden, das bestreitet wohl auch keiner der Sperrgegner. Nur sind die geplanten Sperren ein völlig ungeeignetes, ja kontraproduktives Mitte für diesen Zweck.
Mir scheinen die folgenden Argumente in diesem Zusammenhang besonders wichtig:
Das zur Zeit geplante Verfahren sieht die Erstellung einer nicht öffentlichen Liste von Internetseiten durch das BKA vor - ohne Richtervorbehalt, ohne öffentliche Kontrollmöglichkeit. Es ist zu einfach, auch andere mißliebige Seiten auf diese Listen zu setzen und den Betreiber der Seite auf Rechsmittel zu verweisen. Wir wissen alle, wie lange Gerichtsverfahren in Deutschland dauern.
Kai Bierman schreibt sehr treffend in der Zeit
Ein Gedankenspiel: Ersetzen wir Internet durch Telefon und Kinderpornografie durch einen beliebigen strafrechtlich relevanten Begriff wie Drogenhandel. Mit einem solchen Gesetz dürfte das BKA und nur das BKA entscheiden, wessen Telefonnummer nicht mehr anwählbar ist, es dürfte jeden Anrufer protokollieren, der trotzdem versucht, den gesperrten Anschluss zu erreichen, und es dürfte gegen die Anrufer mit all seinen technischen und personellen Mitteln vorgehen. Und das alles, ohne dass es irgendeine demokratische Kontrolle fürchten müsste.
Niemand könnte bei diesem Vorgehen nachvollziehen, warum ein Anschluss gesperrt wurde und welche Anrufer warum beobachtet, abgehört und durchsucht werden. Niemand dürfte fragen, ob wirklich Verbrecher gejagt würden, oder ob nicht ein Polizist illegalerweise seine Freundin und deren Geliebten überwacht – was schon geschehen ist.
Genau diesen Freibrief aber plant das nun vorgelegte Gesetz. Das BKA ist nur verpflichtet, "Unterlagen vorzuhalten, mit denen der Nachweis geführt werden kann, dass die in der Sperrliste aufgeführten Einträge zum Zeitpunkt ihrer Bewertung (...) die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllten".
Kein Richter überprüft die Sperrlisten, keine parlamentarische Kontrollkommission, kein Datenschutzbeauftragter. Das BKA ist Ermittler, Ankläger und Richter in einer Person! Bei der Telefonüberwachung muss ein Richter vorher prüfen, ob sie gerechtfertigt ist. Nicht erst hinterher und nur, falls sich jemand beschwerte. Und dabei würde nicht einmal – um das Gedankenspiel zu beenden –, das Telefon wirklich abgeklemmt, wenn es tatsächlich einem Dealer gehört. Lediglich dessen Nummer stünde nicht mehr im Telefonbuch. Wer diese Nummer bereits hat, kann weiter anrufen und Drogen bestellen. Ein seltsamer Weg der Strafverfolgung.
Webseiten mit Kinderpornografischem Inhalt gehören vom Netz. Die geplanten Sperren bewirken aber nicht, dass diese Seiten aus dem Netz entfernt werden, sondern nur, dass die Kunden großer Provider sie mit ihren Standardeinstellungen nicht mehr aufrufen können.
Die Seiten bleiben im Netz verfügbar.
Solche Sperren sind einfach zu umgehen und überhaupt werden kinderpornografische Inhalte so gut wie nicht über gewöhnliche Webseiten veröffentlicht, sondern in geschlossenen Zirkeln über Peer to Peer Netze oder schlicht per Mail getauscht. Und da nutzen Sperren rein gar nichts.
Internetsperren ändern nichts am Mißbrauch von Kindern für die Erstellung der Kinderpornografischen Inhalten. Selbst Organisationen von Mißbrauchsopfern sprechen sich übrigens gegen Sperren aus (PDF).
Die Recourcen, die das BKA für die Erstellung von Sperrlisten verwendet, sollten besser für die wirklichen Beseitigung der Inhalte aus dem Netz eingesetzt werden.
Auch wenn die ePetition bereits deutlich mehr als die notwendigen 50.000 Mitzeichner hat, ist es wichtg, so viele Stimmen wie möglich gegen diese undemokratische Maßnahme laut werden zu lassen.
Zeichnet also mit, wenn Ihr es noch nicht getan habt! Am 27. Mai gibt es eine Anhörung zum Thema im Bundestag. Die Petition läuft noch bis zum 16.06.2009