29.05.2009

Monsanto scheitert auch vor Oberverwaltungsgericht

Gen-Mais MON810 bleibt weiter verboten!

Da kann Pfingsten doch nur schön werden, bei so guten Nachrichten

Monsanto hatte ja gegen das Verbot des Genmais MON810 durch Ilse Aigner geklagt und war bereits in erste Instanz unterlegen. Und nun wurde das Verbot auch in der zweiten Instanz bestätigt.

Stefanie Hundsdorfer von Campact schreibt dazu

Unser großer Kampagnenerfolg hat eine weitere Feuerprobe überstanden: Das Verbot des Gen-Mais MON810 wurde gestern auch vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt. Nachdem das Braunschweiger Verwaltungsgericht Anfang Mai das Verbot, das Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner Mitte April erlassen hatte, im Eilverfahren für rechtmäßig erklärt hatte, war der Gentechnik-Konzern Monsanto bei den Lüneburger Richtern in Berufung gegangen. Vergeblich!

Die Richter bestätigten in ihrem Urteil im Kern das Urteil der Vorinstanz: Aufgrund des Vorsorgeprinzips durfte die Landwirtschaftsministerin den Gen-Mais auch dann aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über Risiken verbieten, als diese Erkenntnisse noch nicht unangreifbar und abgesichert waren. Bei solchen Risiko-Entscheidungen stehe der Politik ein „Beurteilungsspielraum“ zu, der „gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar“ sei (Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg)

Das diese Ansicht nun von einem zweiten Gericht bestätigt wurde, ist ein großer Erfolg für uns. Auch die Rechtsprechung scheint verstanden zu haben, dass es in einem Bereich wie der Agro-Gentechnik, der von großer wissenschaftlicher Unsicherheit über Risiken geprägt ist, folgendes gelten muss: Demokratisch legitimierte Volksvertreter/innen entscheiden darüber, wie viel Risiko einer Gesellschaft zugemutet werden kann. In Europa und Deutschland sind die Politiker/innen dabei an die Anwendung des Vorsorgeprinzips gebunden, so steht es in den Gesetzen: Sie müssen Gefahren auch dann abwehren, wenn über Risiken für Mensch und Umwelt noch wissenschaftliche Unsicherheit besteht, es gleichzeitig jedoch konkrete Hinweise auf solche Risiken gibt.

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