24.06.2009

Anfrage an Dorstener Parteien

Vorhin haben wir eine Anfrage zum Thema Inklusive Schule in Dorsten an einige lokale Parteien gestellt, die hier bei der Kommunalwahl antreten. Angeschrieben haben wir die CDU, die SPD, die FDP, die Grünen und die Linke.

Ich bin gespannt auf die Antworten. Da ich auf meine Absicht hingewiesen habe, die Antworten zu veröffentlichen, werde ich natürlich alles hier einstellen. Und falls keine Antworten kommen, ist das ja irgendwie auch eine Antwort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind Eltern eines 7-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der seit Sommer 2008 den gemeinsamen Unterricht der St.Antonius-Grundschule besucht.

Wir möchten Ihnen einige schulpolitische Fragen stellen, mit der Bitte, sie kurzfristig, möglichst per Mail zu beantworten. Wir stellen diese Fragen verschiedenen Parteien, die in Dorsten an der Kommunalwahl 2009 teilnehmen. Ihre Antworten sollen uns und weiteren Eltern, die für ihre Kinder den gemeinsamen Unterricht wünschen, Leitlinie für die Kommunalwahl 2009 sein. Wir gehen deshalb von Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Antworten aus.

Zum Hintergrund:

Im März 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Danach haben alle Kinder mit Behinderung ein bedingungsloses Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in der Primar- und Sekundarstufe. Durch die Ratifizierung der UN-Konvention ist Deutschland zur Umsetzung völkerrechtlich verpflichtet. Das Recht auf inklusive Bildung hat den Charakter eines Menschenrechtes. Durch die Zustimmung im Bundesrat haben auch die für Schulfragen zuständigen Länder dieses Recht verbindlich anerkannt.

Dass Deutschland im Bereich der schulischen Integration von Menschen mit Behinderung Schlusslicht in Europa ist, ist Ihnen sicher bekannt. In NRW haben nur ca. 13% aller Kinder mit Behinderung die Möglichkeit, im gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne Behinderung zu lernen.

Der überwiegende Teil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht die Förderschule. Besonders häufig wird Kindern in der Sekundarstufe der Zugang zum Gemeinsamen Unterricht verwehrt. Nach wie vor werden jedes Jahr viele Kinder aus personellen, sächlichen oder finanziellen Gründen gegen den Willen ihrer Eltern in Förderschulen eingewiesen.

In Dorsten liegt die Zahl der integrativen Plätze nach unseren Informationen noch unter dem Landesdurchschnitt.

Eltern und Elternvereinigungen fordern seit langem ein Wahlrecht, wonach Eltern von Kindern mit Behinderung selbst entscheiden können, ob ihr Kind an der Förderschule oder im Gemeinsamen Unterricht unterrichtet wird.

Unsere Fragen:

a) Werden Sie versuchen, Einfluss auf Art und Umfang des Gemeinsamen Unterrichts in Dorsten zu nehmen und wie werden Sie das ggfs. tun.

b) Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Rahmen der vorhandenen Dorstener Schulstruktur eine Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts zu erreichen? Welche Schulen halten Sie für besonders geeignet, welche in der Primarstufe und welche in der Sekundarstufe.

c) Glauben Sie, dass ein wohnortnaher gemeinsamer Unterricht für alle Kinder, deren Eltern dies wünschen, zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 in Dorsten möglich ist? Wie lange würde dies anderenfalls Ihrer Ansicht nach dauern?

d) In welchem Umfang sollten die vorhandenen Förderschulen in Dorsten Bestand haben? Für welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkte würden Sie die langfristige Abschaffung von Förderschulen befürworten, damit alle Schüler im gemeinsamen Unterricht gefördert werden können?

e) Im vergangenen Jahr hat an der Antoniusschule eine integrative Grundschulklasse mit 28 Schüler begonnen, davon werden 6 Kinder integrativ beschult. (1) Welche Möglichkeiten sehen Sie, solche Entwicklungen in Zukunft zu vermeiden. Glauben Sie, dass die Kommune diesbezüglich Möglichkeiten zur Einflussnahme hat? Sehen Sie Möglichkeiten, die Situation an der Antonusschule nachträglich noch zu verbessern?

f) Halten Sie es für richtig, dass Schulen selbst entscheiden dürfen, ob sie Kinder mit Behinderung unterrichten? Falls sie dieser Ansicht sind, würde uns interessieren, ob Sie Schulen das Recht zugestehen würden, auch für andere Schülergruppen selbst zu entscheiden, ob sie diese aufnehmen. Welche Schülergruppen wären das?

g) Welche Schultypen kommen Ihrer Ansicht nach für den gemeinsamen Unterricht in Frage?

h) Glauben Sie, dass inklusive Schulbildung, wie sie die UN-Konvention vorsieht, vereinbar mit einem dreigliedrigen Schulsystem ist, das in NRW existiert?

i) Halten Sie eine weitere Gesamtschule in Dorsten für eine sinnvolle Option?

Wir bedanken uns für Ihre Antworten

Mit freundlichem Gruß

Antje und Michael Baumeister

(1) Unser Sohn geht in diese Klasse.

Kommentare

1. inklusive menschenrechte. schrieb am 02.07.2009:

#

...in Walhus' Blog. Dort berichtet Walhus auch von seiner Anfrage an alle lokalen Parteien zu ihrer Haltung zur inklusiven Beschulung...

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