Es geht um das »Wie« nicht um das »Ob«
Offener Brief des NRW-Bündnisses »Eine Schule für Alle« an die Landtags-Fraktionen zur BELLA-StudieDiesen offen Brief haben wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für Alle heute an die Fraktionen im Landtag geschickt
An die Fraktionen der Parteien im
Landtag Nordrhein-Westfalenz.H. Frau Hannelore Kraft, SPD . Herrn Helmut Stahl, CDU . Herrn Dr. Gerhard Papke, FDP . Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN
Als Titelthema im aktuellen Amtsblatt Schule veröffentlichte das NRW-Schulministerium am 15.11.2009 einen Beitrag von Ellen Brodesser, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Humboldt-Universität Berlin, über die sog. BELLA-Studie. Dabei handelt es sich um eine Erhebung, bei der im Mai 2006 die arbeitsrelevanten Basiskompetenzen von Jugendlichen mit Förderbedarf "Lernen" untersucht wurden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Lernen in speziellen Förderzentren in den höheren Klassen generell besser funktioniere als bei integrativer Beschulung.
Die genannte Studie ist in sonderpädagogischen Fachkreisen höchst umstritten (vgl.z.B. die Stellungnahme von Prof. Ulf Preuss-Lausitz im Anhang), im Amtsblatt kommen diese kritischen Stimmen jedoch nicht zu Wort.
Die aktuelle Veröffentlichung im Amtsblatt steht im Zusammenhang mit der derzeit intensiv geführten Debatte um die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die der deutsche Bundestag Ende 2008 ratifiziert hat. Nach der UN-Konvention haben alle Kinder, auch die mit Behinderung, das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in der Primar- und Sekundarstufe. Mit der Ratifizierung ist dieser Anspruch in Deutschland geltendes Recht geworden. Das Recht auf Inklusion hat also den Charakter eines Menschenrechtes.
Es geht nun um das "Wie", nicht mehr um das "Ob"
Durch die Veröffentlichung des Artikels im Amtsblatt Schule suggeriert das Schulministerium, dass es nach wie vor eine ergebnisoffene Debatte darüber gibt, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder gemeinsam mit anderen Kindern lernen sollen.
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention ist die Debatte um den besten Förderort jedoch längst beendet. Das Menschenrecht auf Gemeinsames Lernen ist alleiniger Maßstab für die notwendige Weiterentwicklung des bestehenden Schulsystems zu einem inklusiven System, in dem ALLE Kinder willkommen sind und gefördert werden.
Es geht jetzt nicht mehr um das "Ob" der Inklusion, sondern nur noch um das "Wie".
NRW-Schulministerin Sommer versucht bei diesem Thema weiterhin die Quadratur des Kreises, indem sie die Umsetzung der UN-Konvention verspricht, gleichzeitig die Förderschulen erhalten will und den Regelschulen freistellt, ob sie Schüler mit Förderbedarf unterrichten wollen, oder nicht.
Eine Folge dieser Politik ist, dass ein großer Teil der Regelschulen es immer noch ablehnt, Kinder mit besonderem Förderbedarf zu unterrichten. Mit dem Artikel von Ellen Brodesser liefert das Ministerium diesen Schulen nun auch noch eine vermeintlich "wissenschaftliche" Begründung für die Ausgrenzung von Kindern mit Förderbedarf. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention.
Wieder einmal wird deutlich, dass man im NRW-Schulministerium noch immer nicht auf dem Boden des Völkerrechtes steht und die Maßgabe der UN-Konvention nicht ernsthaft umsetzen will.
Mit freundlichem Gruß
für das NRW-BündnisUta Kumar
Michael Baumeister