14.05.2010

10 Thesen zur schulischen Inklusion

  1. Die Debatte um das "Ob" der Inklusion ist mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention beendet. Es geht jetzt um das "Wie".
  2. Gemeinsames Lernen kommt allen Kindern zugute.
  3. Das Recht auf Zugang zu einer inklusiven Schule gilt für alle Kinder. Die UN-Konvention unterscheidet nicht nach Art oder Schwere der Behinderung. Zur Zeit lernen in NRW nur 15% der Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung. 85% der Kinder besuchen die Förderschule. Dieses Verhältnis muß zumindest umgekehrt werden.
  4. Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Es wäre wünschenswert, wenn genügend geeignete Schulen sich bereit finden würden, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Inklusion darf aber nicht an der fehlenden Bereitschaft von Schulen scheitern. Die Weigerung einer Schule, Kinder mit Behinderung aufzunehmen, ist diskriminierend. Es kann sinnvoll sein, sonderpädagogische Förderung an einzelnen Schulen zu bündeln. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle Kinder in erreichbarer Nähe Zugang zu einer geeigneten Schule haben.
  5. Inklusion bedeutet NICHT, Kinder mit Behinderung einfach nur in die Regelschule zu setzen. Die UN-Konvention verlangt für Kinder mit Behinderung "wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen". Damit können alle Kinder in einer inklusiven Schule die für sie beste Bildung und Unterstützung erhalten. Es muß sicher gestellt werden, dass in der inklusiven Schule die notwendigen finanziellen und personellen Recourcen bereitgestellt werden. Inklusion darf nicht für Einsparungen mißbraucht werden.
  6. Schulen brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion. Dazu gehört neben einer angemessenen finanziellen und personellen Ausstattung vor allem eine gute Weiterbildung der Lehrer.
  7. Förderschulen müssen aufgrund der Inklusion nicht geschlossen werden. Es kann sinnvoll sein, Förderschulen in inklusive Schulen umzuwandeln, die sich für Regelkinder öffenen. Dafür gibt es erfolgreiche Beispiele.
  8. Kindern dürfen nicht zwangsweise und gegen den Willen Ihrer Eltern in Förderschulen eingewiesen werden.
  9. Ein Wahlrecht der Eltern zwischen inklusiver Schule und Förderschule würde die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems bedeuten. Das ist mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Die Verantwortlichen müssen sich fragen, ob sie diese Kosten dauerhaft aufbringen können und wollen. Die UN-Konvention enthält kein Recht auf die Förderschule. Das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem hat hingegen den Charakter eines Menschenrechts.
  10. Alle staatlichen Ebenen, auch Kommunen und Kreise, haben die Pflicht, jetzt mit der Umsetzung der Konvention, insbesondere mit der Umgestaltung des Schulsystems in ein inklusives zu beginnen. Dass die Umsetzung der UN-Konvention Zeit braucht, ist kein Grund, nicht umgehend damit zu beginnen. Planungen vor Ort ohne Beachtung der UN-Konvention darf es nicht geben. Betroffene müssen dabei in die Planung mit einbezogen werden. Die Forderung: "Nicht ohne uns über uns" muß Gültigkeit haben.

Kommentare

1. S.Errami schrieb am 24.06.2010:

#

Diese Zusammenfassung ist eine gute Grundlage um inden Themenkatalog einzusteigen- viel ELtern undauch viele Verantwortliche inder Verwaltung haben vomThema nochnicht viel gehört.
CIhwerde versuchen es hier ind Bonn in die Dieskussionzu birngen.

Danke dafür,

S.Errami

Feld Wert

* Pflichtfelder
Erlaubte Zeichen: a-z A-Z 0-9 ä ö ü ß è é ç . , ; ~ - _ : ? ! ' ( ) % § @ " # + /
Kommentarlänge max. 4000 Zeichen
Homepage mit http:// beginnen
Urls werden erst nach Freischaltung verlinkt.


Tags

Alle Tags

Impressum

RSS

Creative Commons License

Blogroll

Archiv

531 Einträge