Die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Inklusive Bildung verwirklichen
Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRWz.H. Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.
Darüber freuen wir uns.
Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.
Die Bildungspolitik der neuen Landesregierung muss sich dabei an den Zielvorstellungen der UNESCO (1) orientieren. Sie muss ein inklusives Schulsystem anstreben, in dem alle Kinder unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, ihren Fähigkeiten, ihren besonderen Lernbedürfnissen gemeinsam und ihrer Vielfalt entsprechend in einer Schule für alle lernen und individuell gefördert werden.
Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem müssen umgehend Schritte unternommen werden, um den bisher vom Besuch des allgemeinen Schulsystems ausgeschlossenen Kindern mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung in der wohnortnahen Regelschule zu gewährleisten. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Dieses Recht muss das Land auch im Schulsystem dringend verwirklichen. Daraus resultierende zusätzliche Leistungen der Kommunen und Kreise müssen vom Land finanziert werden.
Schon zum neuen Schuljahr 2010/11 muss von der Landesregierung in NRW der individuelle und unmittelbar geltende Rechtsanspruch auf inklusive Bildung für Kinder mit Behinderungen anerkannt und erfüllt werden. Die Landesregierung kann sofort und noch vor der Verabschiedung konventionskonformer Schulgesetze die unteren Schulbehörden und die Kommunen verpflichten, keinem Kind den diskriminierungsfreien Zugang zum Regelschulsystem zu versagen, wenn die Eltern dieses Recht ihres Kindes in Anspruch nehmen wollen. Dazu ist lediglich der entsprechende politische Wille erforderlich.
Der längerfristige Prozess der Umgestaltung des Bildungssystems von der Selektion zur Inklusion muss strategisch durch einen Landesaktionsplan abgesichert werden, der darlegt, in welchen zeitlichen Schritten, mit welchen Maßnahmen und mit welchem finanziellen Mitteln das Ziel eines inklusiven Bildungssystems auf Landesebene erreicht werden soll. Inklusive Schulentwicklung braucht verbindliche landespolitische Vorgaben. Sie darf nicht als "Optionsmodell" dem Ermessen der Schulträger oder den Schulen überlassen werden. Eine politische Bestandsgarantie für das Förderschulsystem ist ebenso wenig zielführend wie die Festschreibung von Formen der äußeren Differenzierung im allgemeinen Schulsystem. Die Beteiligung der Betroffenen bzw. ihrer Vertretungen an dem Umgestaltungsprozess ist unabdingbar.
Um die Qualität der inklusiven Bildung für alle Kinder zu sichern, müssen angemessene Vorkehrungen für eine hochwertige individuelle Förderung getroffen werden. Dazu gehören der Einsatz vorhandener sonderpädagogischer Kompetenzen in den allgemeinen Schulen, die Ausrichtung der Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern am Ziel der Inklusion sowie der Aufbau von Unterstützungssystemen unter Einbindung der Schulträger und der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger und Jugendhilfeträger.
Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems als Teil eines inklusiven Bildungssystems muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Um die "Eine Schule für alle" durchzusetzen, ist ein gesellschaftliches Miteinander erforderlich, in dem Menschen mit und ohne Behinderung in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit und Vielfalt von Anfang an ihre Rechte selbstbestimmt und gleichberechtigt ausüben können, ohne sich ihr Dazugehören erst verdienen zu müssen.
Mit freundlichem Gruß
für das NRW-Bündnis
Uta Kumar Michael Baumeister Wolfgang Blaschke
Mitunterzeichner
NRW-Bündnis Eine Schule für alle Bielefelder Initiative: Eine Schule für alle Aktion Humane Schule Verein Invema e.V. netSchool Lehrstuhl Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung, Uni Köln attac Lemgo Förderverein Reformschule Soest e.V. GGG-NRW Bielefelder Eltern für Integration Initiative Jenaplanschule Herzogenrath e.V. SJD-Die Falken, Kreisverband Essen LandesschülerInnenvertretung NRW SoVD Landesverband NRW GEW, Stadt- und Kreisverband Aachen Elterinitiative Gemeinsamer Unterricht in Monheim am Rhein Initiative Down-Syndrom Kreis Unna e.V. Förderverein Lindenhofschule Halver Förderverein Gesamtschule Alfter Gemeinsam leben lernen Solingen e.V. Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Bonn e.V. Schule für alle e.V. Hennef Mittendrin-Hürth e.V. Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Südlohn Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Aachen e.V. Elterinitiative Gemeinsamer Unterricht Bornheim attac Arbeitskreis Bildung und Erziehung Down-Syndrom-Netzwerk Deutschland Gemeinsam leben lernen Hilden e.V. Down-Syndrom Köln e.V. Elterinitiative Kölner GU-Schulen Initiative Bildungsfreundschaft Münster Elterninitiative Eine Schule für Alle in Münster - 1-13 mittendrin e.V. Köln Gemeinsam leben lernen Mönchengladbach e.V. Gemeinsam leben lernen Düsseldorf e.V. Gemeinsam leben-Gemeinsam Lernen Dorsten Dr. Anke Langner Dr. Gerfried Stanzel, Schulleiter a.D. Dr. Saskia Erbring Rainer Uffmann
Das NRW-Bündnis "Eine-Schule für alle"
ist ein Aktionsbündnis aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Ziel des Bündnisses ist der Umbau des vielgliedrigen Schulsystems zugunsten einer Schule für alle. Diese soll für alle Kinder und Jugendlichen bis zum ersten schulischen Abschluss in der Sekundarstufe I da sein. Junge Menschen mit speziellem Förderbedarf gehören von Anfang an dazu und erhalten dort die notwendige Förderung. Jedes einzelne Mädchen und jeder einzelne Junge wird in seiner Gesamtentwicklung unterstützt. Näheres unter http://www.nrw-eineschule.de
1. Vgl. Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik. Deutsche Ausgabe der Policy Guidelines on Inclusion in Education. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission, 2009. ISBN 978-3-940785-12-1
http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bibliothek/inklusion_leitlinien.pdf