02.06.2007

Akteneinsicht

Der Amtsschimmel wiehert

Unser Sohn soll in die Schule. Und weil er das Downsyndrom hat, mußte ein Gutachten zum sonderpädagogischen Förderbedarf erstellt werden. Dieses Gutachten wollte ich lesen. Mir schien es normal, dass ich das als Beteiligter am Verwaltungsverfahren darf - nicht jedoch dem zuständigen Schulrat bei Kreis Recklinghausen. Auf meine Bitte um eine Kopie sagte mir seine Mitarbeiterin nach zweimaliger Rücksprache mit ihm, eine Kopie würde ich nicht erhalten. Ich dürfte das Gutachten höchstens in den Räumen des Schulamtes lesen - Akteneinsicht eben.

Gegen meine Ankündigung, eine Digitalkamera mitzubringen und jede Seite des Gutachtens zu fotografieren, schien sie jedoch keine Einwände zu haben.

Zwar konnte ich die Sache durch einen Anruf beim Amtsleiter doch noch in meinem Sinne klären - der Vorfall gibt aber einen deutlichen Einblick in die fehlende Bürgerorientierung unserer Verwaltung.

Hallo Herr Schulrat - Es ist nicht Ihr Job, uns das Leben schwerer als nötig zu machen.


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