28.05.2007

Bundestag verzichtet auf umstrittene Regelung im Gewebegesetz

Lebenshilfe begrüßt, dass der Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sichergestellt wird

In einer Presseinformation begrüßt die Lebenshilfe dass der Bundestag im geplanten Gewebegesetz nun den Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sicherstellt.

"Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Lebenshilfe mit ihrer Forderung durchdringen konnte, den Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sicherzustellen", erklärt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, nachdem der Bundestag das Gewebegesetz am gestrigen Abend verabschiedet hat. Der ursprüngliche Entwurf zum Gewebegesetz hatte vorgesehen, unter gewissen Bedingungen eine Knochenmarkspende von erwachsenen nichteinwilligungsfähigen Personen zuzulassen - etwas, das in der ärztlichen Praxis keine Rolle spielt, aber Wegbereiter für eine Inanspruchnahme von Nichteinwilligunsfähigen hätte sein können.

Hiergegen hatten sich die Behindertenverbände, die das Berliner Institut Mensch Ethik und Wissenschaft tragen, bereits im März gewandt und vor der Gefahr gewarnt, dauerhaft nichteinwilligungsfähige Menschen zu instrumentalisieren.

Die Lebenshilfe hatte daher bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses durch ihr Vorstandsmitglied Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust wie auch unmittelbar vor den abschließenden Beratungen im Bundestag gegenüber Parlament und Regierung dafür geworben, eine solche Öffnungsklausel unbedingt zu streichen. Diesem wichtigen Anliegen ist die Politik nun gefolgt.

Die Lebenshilfe dankt in diesem Zusammenhang für die vielfache Unterstützung bei der Durchsetzung dieser für Menschen mit Behinderung so wichtigen Forderung. "Entscheidend war, dass sich die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, unser Anliegen zu eigen gemacht hat", so Antretter abschließend.

22.05.2007

Lebenshilfe warnt vor Zugriff auf nichteinwilligungsfähige Menschen

Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Anlässlich der aktuellen Diskussion um ein Gewebegesetz warnt Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, davor, nicht einwilligungsfähige Menschen schutzlos als Gewebespender einzubeziehen.

"Seit der so genannten Bioethik-Konvention wird über fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen diskutiert. Deutschland hat aus guten Gründen die Konvention bis heute nicht gezeichnet, weil sie bedrohliche Sonderregelungen für die Zulässigkeit fremdnütziger Eingriffe an einwilligungsunfähigen Menschen enthält." Die mit dem Gewebegesetz beabsichtigte Änderung des Transplantationsgesetzes gehe sogar darüber hinaus, so Antretter weiter. Der Gesetzentwurf verlange für eine Knochenmarkspende von dauerhaft nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nicht einmal mehr das Einverständnis des Spenders. Vielmehr werde auf Regelungen des Betreuungsrechts Bezug genommen, die für gefährliche Heileingriffe gelten und auf eine mögliche gerichtliche Genehmigung zurückgreifen. Dies sei mit dem Gebot der Freiwilligkeit einer Gewebespende nicht vereinbar.

Höchst bedenklich sei zudem, dass der Entwurf auch darauf verzichte, durch Hürden, die selbst in der Bioethik-Konvention oder im Arzneimittelgesetz anerkannt werden, einen gewissen Schutz für nichteinwilligungsfähige Menschen zu gewähren. So fehlt der Vorbehalt, nach dem Eingriffe nur bei minimalen Risiken und Belastungen zuzulassen sind. "Es besteht damit die Gefahr, dass unter dem Dach des Gewebegesetzes in Deutschland anerkannte ethische Mindeststandards der Bioethik weit unterschritten werden."

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind daher gefordert, die bereits in einer Ausschussanhörung am 7. März vorgetragenen Vorschläge der Lebenshilfe aufzugreifen und die Regelungen zur Knochenmarkentnahme bei einwilligungsunfähigen Volljährigen aus dem Entwurf fallen zu lassen. Nur so könne vermieden werden, dass Deutschland in Widerspruch zu wichtigen ethischen Grundpositionen gerate.

Eine solche Abschaffung des Schutzes nichteinwilligungsfähiger Erwachsener gleichsam durch die Hintertür widerspricht allen aktuellen Regelungen, die eine Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung sichern sollen, ganz aktuell der Ende März von der Bundesregierung unterzeichneten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Anja de Bruyn, Telefon 06421/491-128 oder per Mail unter: anja.debruyn@lebenshilfe.de.


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