01.12.2007

Weg mit dem Begriff »geistige Behinderung«

Mensch zuerst startet Unterschriftenaktion zur Abschaffung des Begriffes

kobinet weist auf eine Aktion zum UN-Tages für die Rechte behinderter Menschen am 3. Dezember hin: Mensch zuerst, das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, startet eine Internetaktion für die Abschaffung des Begriffes "geistige Behinderung" .

Wir von Mensch zuerst finden den Begriff "geistig behindert" abwertend.
Wir finden, das macht uns schlecht.
Immer mehr Menschen lehnen diesen Begriff ab.

Wir von Mensch zuerst wollen nicht "geistig Behinderte" genannt werden.
Wir wollen den Begriff "geistig behindert" abschaffen.
Das hat die Lebenshilfe in Österreich zum Beispiel schon getan.

Wir finden den Begriff "Menschen mit Lernschwierigkeiten" besser.

Bitte unterstützen Sie uns,
dass in Deutschland der Begriff "geistig behindert" abgeschafft wird.

Mitmachen kann man online oder mit einer Umfrageliste, die im PDF-Format herunter geladen werden kann. Näheres unter http://www.people1.de/umfrage.php

Siehe auch

29.07.2007

Nie wieder Usedom

Eine Familie mit einem behinderten Sohn wurde am Ferienort abgewiesen

Gegen behinderte Kinder im Alter unseres Sohnes hat normalerweise niemand etwas.

Gelegentlich ärgern wir uns mal über eine dumme Bemerkung. Z.B. konnten wir jetzt im Urlaub sehr deutlich das Gespräch eines ältere Paares verstehen: "Komm hier weg, der Junge da hat vorhin schon den ganzen Marktplatz zusammengeschrien". Aber das kann man wegstecken (Geschrien hatte er tatsächlich).

Schlimmer erging es der Familie Löffler aus Bönen in Westfalen, die aufgrund der Behinderung ihres Sohnes kurz nach ihrer Ankunft am Urlaubsort zur Abreise aus der gebuchten Ferienwohnung auf Usedom gezwungen wurde.

Kobinet verweist am 26.07.2007 auf einen Bericht im Westfälischen Anzeiger.

Die Vermieterin der Unterkunft habe den Löfflers nahe gelegt, sich woanders einzuquartieren. Der Grund war die Behinderung ihres Sohnes Martin. Martin Löffler ist 27 Jahre alt, schwerstbehindert und spricht nicht. Schon im Januar habe Reinhard Löffler dem Bericht zufolge die Unterkunftsbroschüre der "Sonneninsel" studiert und war im Ort Bansin fündig geworden. Er rief die Wohnungsbesitzerin an und teilte ihr seinen Buchungswunsch mit. "Ich habe ihr natürlich auch gesagt, dass Martin schwerbehindert ist, und es stellte kein Problem dar", wird der 58-Jährige im Westfälischen Anzeiger zitiert. Nachdem am Telefon geklärt wurde, dass Martin sich mit und ohne Rollstuhl im Haus würde bewegen können, wurde der Termin abgemacht: zwei Wochen in den Sommerferien.
Als die Familie Löffler nach einer strapaziösen elfstündigen Autofahrt am Samstag endlich in Bansin eintraf, wurde sie dem Bericht zufolge zunächst freundlich begrüßt. Nach dem Einzug in die Ferienwohnung habe die Vermieterin den Löfflers Vorwürfe gemacht, dass diese ihnen verschwiegen hätten, dass ihr Sohn so schwer behindert ist, dass er gewindelt werden muss. Die Vermieterin befürchtet Verunreinigungen ihres Hauses, zudem sieht sie sich nicht in der Lage, die Windeln zu entsorgen. Also teilte sie dem Bericht zufolge Reinhard Löffler mit, er möchte die Wohnung am nächsten Tag räumen. "Wir haben noch versucht, auf die Schnelle eine andere Bleibe zu finden, aber die Insel war ja voll", sagt der Vater. Am späten Sonntagabend treffen sie - gedemütigt und tief getroffen - wieder zuhause ein.

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass solche Fälle bekannt gemacht werden (wozu ich hier meinen Beitrag leiste) und dass eine solche Diskriminierung Konsequenzen hat. Eine angemessene Konsequenz wäre z.B., wenn die Kurverwaltung auf Usedom auf einen solchen Fall mit dem Ausschluss aus der Vermittlung an Touristen reagieren würde.

Behinderter Menschen dürfen nicht vom persönlichen Wohlwollen von Leuten wie dieser Vermieterin abhängig sein.

Inzwischen gibt es eine Menge Solidaritätsbekundungen und auch Angebote für Alternativ-Urlaube für die Familie. Auch andere Vermieter auf Usedom zeigen sich solidarisch


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