08.10.2008

120 Gramm CO2 pro Kilometer für Pkw!

Greenpeace fordert zur Unterstützung eines Appells an Bundeskanzlerin Märkel auf

Setzen Sie sich für einen konsequenten europäischen CO2-Grenzwert bei Pkw ein!

In Brüssel sabotiert die Bundesregierung auf Druck der Autoindustrie gezielt eine EU-Regelung, die Standards für den Bau sparsamerer und klimafreundlicherer Fahrzeuge setzen soll. Unterstützen Sie deshalb unseren Appell an die Bundeskanzlerin:

Für konsequenten Klimaschutz und gegen die weitere Förderung von Spritfressern.

via Twitter

10.04.2008

Millionen für Millionäre

AbL, BUND und Oxfam fordern eine gerechte Verteilung der EU-Agrargelder

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Oxfam Deutschland fordern in einer gemeinsamen Erklärung vom 08.04.2008 von Minsiter Seehofer, für eine gerechtere Verteilung der EU-Agrarsubventionen zu sorgen. Derzeit werden Subverntionen vor allem nach der bewirtschafteten Fläche verteilt, was dazu führt, das besonders die Unternehmen profitieren, die über große Flächen verfügen, während aufwendige Arbeitsleitungen eine untergeordnete Rolle spielen.

Stattdessen solle in die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie in die ökologische und artgerechte Landwirtschaft und Tierhaltung investiert werden. Die deutschen Agrarminister diskutieren auf einem Treffen vom 9. bis 11. April 2008 in Grimma (Sachsen) die Bestrebungen der EU-Kommission, die Agrarsubventionen bei Spitzenempfängern zu kürzen.

"Viele der Großempfänger steigern schlicht ihre Gewinne mit den Zuwendungen, statt gesellschaftliche Leistungen zu erbringen", sagt Marita Wiggerthale, Agrarexpertin bei Oxfam Deutschland. Aktuellen Zahlen zufolge erhalten die Emsland-Stärke GmbH mehr als 14 Millionen Euro, der Fleischkonzern Vion 6,4 Millionen Euro und der Getreidekonzern Cargill 4,9 Millionen Euro jährlich. Die Müller Milch AG wird mit 2,6 Millionen Euro und der Tabakkonzern Philip Morris mit 540.447 Euro von der EU gefördert. Auch Gloria von Thurn und Taxis kann sich jedes Jahr über 400.000 Euro aus Brüssel freuen.

23.01.2008

Biosprit-Pläne der EU gefährden Ökosysteme und Lebensgrundlagen in Entwicklungsländern

Oxfam Deutschland und weitere NGOs fordern in einem Brief (PDF) Nachbesserungen bei den Biospritplänen der EU.

Am 23. Januar 2008 wird die Europäische Kommission ein umfassendes Paket klima- und energiepolitischer Maßnahmen vorschlagen. Darunter finden sich auch Vorschläge zur Erzeugung und Verwendung von Biosprit. Oxfam und zahlreiche weitere Umwelt- und Entwicklungsorganisationen kritisieren nun in einem Brief an die Europäische Kommission, dass der vorliegende, noch inoffizielle Gesetzentwurf die oftmals zerstörerischen Praktiken gegenwärtiger Biosprit-Produktion vor allem in den Entwicklungsländern nicht verhindern wird. Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen von Kleinbauern und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen nebst erheblichen ökologischen Problemen werden die Folge sein. Oxfam und die weiteren NRO fordern erhebliche Nachbesserungen des Gesetzentwurfs.

15.01.2008

Ohne Gentechnik

Bundesregierung will Kennzeichnung Ohne Gentechnik

Die Presse berichtet heute breit und die Umweltverbände jubeln: Die große Koalition aus Union und SPD hat sich nach wochenlangem Streit auf eine Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel geeinigt. Was ich in der Berichterstattung nicht finde: Die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" ist in Deutschland längst gesetzlich geregelt.

Aber alle tun so, als ob da jetzt das Rad erfunden wurde.

Es gibt allerdings nur wenige Produkte, die zur Zeit so gekennzeichnet werden, denn der Aufwand ist recht groß. Beispiele sind einige Produkte der GEPA, z.B. der Basmati-Reis und verschiedene Schokoladen.

Was sich jetzt anbahnt, schein eher eine Anpassung der bisher recht strengen Regel an die neue EU-Bioverordnung und die Haftungsregelungen im neuen Gentechnikgesetz zu sein. In der Konsequenz bedeutet die geplante Neuregelung, dass der Standard der akzeptablen 0,9% Verunreinigung auch für gentechnikfreie Produkte festgeschrieben wird. Letztlich geht es dabei um Fragen der Haftung. Wenn ein Bauer seine Produkte mit der strengen Kennzeichnung "ohne Gentechnik" vertreibt und sein Nachbar unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen Transgene Organismen anbaut, so ist nach den bestehenden Gesetzen bei einer Verunreinigung die Ernte des ersten Bauern zwar nicht mehr als "Ohne Gentechnik" zu verkaufen, Haftungsansprüche wegen Einkommensverlusten können aber nicht durchgesetzt werden. Gleiches gilt für die Kennzeichnung als "Bio", weshalb jetzt die "EU-Bioverordnung" ebenfalls die 0,9% Verunreinigung zulässt.

Ich persönlich halte diese Grenze nicht für tolerierbar. Wenn ich Produkte "ohne Gentechnik" kaufe, dann will ich auch vollständige Gentechnikfreiheit. Alles andere ist Verdummung der Verbraucher

Zur Kennzeichnung S. auch http://www.transgen.de/recht/kennzeichnung/280.doku.html

Update 17.01.2008

Mit meiner Interpretation lag ich nicht ganz richtig. Ein Blick in den Gesetzentwurf (PDF) zeigt, dass für Produkte, die nicht Futtermittel sind, gentechnische Bestandteile oberhalb der Nachweisbarkeitsgrenze nicht toleriert werden (Art.2 §3 Abs. 3). Das ist gut. Für Futtermittel wird allerdings die bekannte Grenze von bis zu 0,9% akzeptiert (Art.2 §3 Abs. 4). Da ist Bedarf für Nachbesserung.

Tja, Wer lesen kann ...

01.11.2007

WTO entscheidet in Gentechnik-Streit gegen EU

Österreich muß Einfuhr von Genmais zulassen

N24 berichtet

Die EU hat mit ihrem Einfuhrstopp für gentechnisch verändertes Saatgut und entsprechende Lebensmittel gegen internationales Handelsrecht verstoßen. Die Welthandelsorganisation WTO gab der Klage der USA, Kanadas und Argentiniens statt, wie am Dienstagabend aus diplomatischen Kreisen in Genf verlautete. Die drei Länder sahen in dem Einfuhrstopp eine Handelsbeschränkung. Die Klage war bereits im Jahr 2003 eingereicht worden. Das WTO-Gericht sah wie die Kläger keine ausreichende wissenschaftliche Begründung für das Einfuhrverbot von gentechnisch verändertem Mais und Soja. Die Kläger argumentierten, es handele sich dabei um eine protektionistische Maßnahme für die europäische Landwirtschaft.

Mit dieser Begründung ist nun die österreichische Regierung gezwungen, den Einfuhr von Genmais zuzulassen. Österreich sperrt sich seit 10 Jahren erfolgreich dagegen, die Einfuhr von genveränderten Produkten zu genehmigen. Mit dieser Position konnte sich das Land bereits mehrfach gegen die EU-Kommision durchsetzen, die die Position vertritt, ein Gentech-Verbot würde den freien Warenverkehr in Europa behindern.

Am Dienstag trafen die EU-Umweltminister bei ihrem Gipfel die Entscheidung, dem Druck der USA nachzugeben.

Österreich will nun zwar bei den Importen nachgeben, nicht aber das Anbauverbot für genveränderte Produkte lockern.

Siehe auch:

21.10.2007

Neoliberales Machwerk von A bis Z

Die europäischen Attacs sagen Nein zum EU-Reformvertrag

Die europäischen Attac-Sektionen haben eine gemeinsame Erklärung (PDF) zum so genannten EU-Reformvertrag verfasst, den die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten bei ihrem Gipfeltreffen am 19.10.2007 in Lissabon angenommen haben. Fazit ist ein "Nein" zum Reformvertrag:

Dieser Reformvertrag ist von A bis Z vom Neoliberalismus gekennzeichnet, sowohl in den Prinzipien, die er fördert, als auch den Politiken, mit denen er operiert. Die wenigen positiven Punkte stellen die augenblickliche Arbeitsweise der Union und ihr erschütterndes Demokratiedefizit nicht in Frage. Darum werden sich die europäischen Attacs nicht damit abfinden. Die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten sollen über ihre Zukunft entscheiden dürfen. Daher streiten wir für bindende Volksabstimmungen über den Vertrag bei der Ratifizierung in jedem einzelnen Mitgliedstaat.

16.10.2007

Reformieren kann man ein solches System nicht

Schweden soll die Verfassung ändern, weil Greenpeace Einsicht in Informationen über gentechnisch veränderten Mais von Monsanto erhalten hat

Ich tue mich ja schon immer sehr schwer mit der EU.

Erst kürzlich hat wie berichtet der Europäischer Gerichtshof erklärt, regionale Anbauverbote genveränderter Produkte seien unzulässig, gentechnikfreie Zonen also nicht rechtlich durchsetzbar.

Berichte, wie ich sie jetzt wieder bei Telepolis lesen konnte, sind auch nicht gerade dazu angetan, an meiner Haltung zur EU etwas zu ändern:

Anlass ist die Akteneinsicht von Greenpeace in Dokumente über den Monsanto-Konzern.
Laut Dagens Nyheter erhielt die schwedische Regierung ein Schreiben der EU-Kommission, in dem sie dazu aufgefordert wird, sich an EU-Recht anzupassen. Das aber ist nur möglich, wenn Schweden das in der Verfassung verankerte Öffentlichkeitsprinzip aufgibt.
Das Öffentlichkeitsprinzip machte es möglich, dass Greenpeace Einsicht in Informationen über gentechnisch veränderten Mais des Saatgutkonzerns Monsanto bekam. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie zu genveränderten Organismen.

Der Artikel verweist auf eine interessante und kritische Auseinandersetzung von Jony Eisenberg in der TAZ darüber, wie die EU von Lobbyisten und Multis instrumentalisiert wird. Sein Fazit:

Reformieren kann man ein solches System nicht. Das ist die wahrhaft traurige Perspektive für Europa: Die EU in der Form, in der wir sie vorfinden, muss zerschlagen werden.

01.10.2007

Europäischer Gerichtshof erklärt regionale Anbauverbote genveränderter Produkte für unzulässig

Oberösterreich darf Anbau nicht generell verbieten. Gentechnik-freie Zonen nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen

Transgen berichtet von einem Urteil des Europäischen Gerichtshof. Der Bundesstaat Oberösterreich hatte per Gesetz den Anbau von genveränderten Pflanzen verboten.

Die EU-Kommission lehnte diese Maßnahme als Verstoß gegen die europäischen Rechtsvorschriften ab. "Gentechnik-freie" Zonen seien nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen möglich. Die Klage, die Oberösterreich mit Unterstützung des österreichischen Bundesregierung vor den EuGH einlegte, wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Ein nationales und regionales Verbot des Anbaus von gv-Pflanzen, die in der EU als sicher bewertet wurden und zum Anbau zugelassen sind, ist nach den Europäischen Verträgen nur zulässig, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnis vorgebracht werden, die eine bis dahin nicht ausreichend berücksichtigte Gefahr für Mensch und Umwelt belegen

Ist es wirklich das, was wir uns von der Europäische Union versprechen? Dass regionale Gesetze zum Schutz der Landwirtschaft und besonders der Biobauern vor Kontaminierung durch genveränderte Produkte nicht mehr möglich sind, weil die EU Gentechnik als sicher bewertet? Ein überwiegender Teil der Bürger Europas wollen keine Gentechnik. Darf EU-Recht wirksamen Schutz davor verhindern? Ich denke, wir sollten das Prinzip Europa mal überdenken.

29.09.2007

Gentechnik sogar in Babynahrung

Test findet auffällig häufig Spuren von gentechnisch veränderten Produkten in Nahrungsmitteln

Fokus Online weist auf einen Bericht der Zeitschrift Ökotest hin, wonach in zwei Dritteln der Produkte eines Lebensmitteltests gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten waren. Selbst in Babynahrung und Bioprodukten wurden Spuren von Gensoja gefunden.

In Deutschland dürfen Lebensmittel bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, ohne dass dies auf der Packung deklariert werden muß. Damit soll sichergestellt werden, dass Bauern, die gentechnisch veränderte Produkte anbauen, nicht für eine vermeindlich geringfügige Kontaminierung von Nachbarfeldern haftbar gemacht werden können, die z.B. durch Pollenflug entsteht.

Ob die Hersteller innerhalb dieses Grenzwertes bleiben, hat die Zeitschrift „Öko-Test“ für ihre aktuelle Ausgabe untersucht. Dafür prüfte sie 33 Sojaprodukte – jeweils drei Packungen pro Produkt – auf gentechnisch veränderte Organismen.
Das Ergebnis: Von zwei Dritteln aller Produkte enthielt mindestens eine Packung eines Produkts Gentech. Im Jahr 2005 lag die Quote noch bei 40 Prozent, betroffen war damals vor allem Sportler- und Diätnahrung. Immerhin blieb die Menge für alle Produkte stets innerhalb der 0,9-Prozent-Grenze.

Neun Gramm Weizen
Um die Menge, von der hier die Rede ist zu verdeutlichen, hier noch einmal ein Bild mit abgewogenen 9 Gramm Getreide. Das habe ich vor einiger Zeit im Zusammenhang mit der neuen EU-Öko-Verordnung schon mal gezeigt. Diese Menge an gentechnisch veränderten Bestandteilen sind pro Kilo erlaubt. Ich finde das viel zu viel.

04.07.2007

EU verfehlt Millenniumsziele

Nach Ansicht der Welthungerhilfe richtet die Europäische Union ihre Entwicklungshilfe nicht an den Millenniumszielen aus

In einer Erklärung vom 26.06. stellt die Welthungerhilfe fest, dass die EU ihre Entwicklungshilfeprogramme nicht genügend an den UN-Millenniumszielen ausrichtet.

Wie der heute in Brüssel vorgestellte Bericht mit dem Titel "The EU?s contribution to the Millennium Development Goals ? Halfway to 2015: Mid-term Review" zeigt, wird das Ziel, 20 Prozent der EU-Entwicklungshilfe für die medizinische Grundversorgung und für die Grundschulbildung bereitzustellen, nicht erreicht. Der Anteil der EU-Hilfe für die Grundschulbildung sank sogar von 4 Prozent im Jahr 2000 auf nur 2,7 Prozent im Jahr 2005.
Die Untersuchung zeigt, dass nur zwei von 61 EU-Programmen für die Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums dem Bereich Gesundheit Priorität einräumen. Bei der Bekämpfung von HIV/Aids lassen sich so gut wie keine Bemühungen feststellen, und Bildung hat nur in fünf der 61 Programme Priorität. Die EU ist weltweit der größte Geber von Entwicklungshilfe.

Nach Ansicht der EU-Expertin der Welthungerhilfe, Birgit Dederichs-Bain, geht es der EU bei Ihren Maßnahmen viel mehr um Ihrer eigenen Interessen als um tatsächliche Armutsbekämpfung. Als Beispiel wird die "Government Facility" für Entwicklungsländer genannt, ein Instrument um Entwicklungsländer für zusätzliche Finanzierung zu qualifizieren und bei dem es im Wesentlichen darum geht, afrikanische Länder "zu Maßnahmen gegen Migration, für Handelsliberalisierung und Terrorismusbekämpfung zu bewegen"

16.06.2007

Neun Gramm Weizen

Die neue EU-Öko-Verordnung sieht vor, dass zukünftig bis zu 0,9% gentechnisch veränderte Anteile in Bioprodukten nicht gekennzeichnet werden müssen

Ich habe es ja schon geschrieben: Die EU-Agrarminister haben sich am 12.06.2007 auf eine neue Öko-Verordnung geeinigt. Danach ist eine Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Bestandteile, wie sie durch Pollenflug entsteht, nicht kennzeichnungspflichtig. Gentechnisch veränderte Produkte dürfen zwar nicht direkt unter der Bezeichnung Bio verkauft werden, für den Verbraucher ist das "Bio"-Siegel aber zukünftig keine Garantie mehr, dass Lebensmittel frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen sind. Neun Gramm Weizen
Um es mal bildlich darzustellen: Diese Menge gentechnisch veränderter Anteile darf nach der neuen EU-Öko-Verordnung in einem Kilo Bio-Weizen vorhanden sein, ohne dass eine Kennzeichnungspflicht besteht.

10.06.2007

Bio trotz Gentechnik

EU-Öko-Verordnung soll bei Bio-Produkten Verunreinigung bis 0,9 Prozent erlauben

Einem Artikel der Welt zufolge soll in der kommenden Woche in einer neuen EU-Öko-Verordnung festgelgt werden, dass bei Bio-Produkten die Kontaminierung durch gentechnisch veränderte Organismen, wie sie z.B. durch Pollenflug entsteht, bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht kennzeichnungspflichtig sein soll. Gentechnisch veränderte Organismen sollen allerdings auch zukünftig nicht als Bio-Lebensmitteln zugelassen werden.

Zuleich soll es ein EU-einheitliches Bio-Siegel geben, was wohl das Aus für das deutsche Bio-Siegel bedeuten würde. Die Welt beruft sich bei ihrem Bericht auf einen Artikel im Magazin Fokus.

Ein ähnlicher Gesetzentwurf ist doch erst vor Kurzem von EU-Parlament zurück gewiesen worden.

Bioprodukte in Deutschland müssen bisher frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen sein. Entschädigungen für ihr kontaminiertes Gedreide können Landwirte aber erst geltend machen, wenn eine Verunreinigung von mehr als 0,9 Prozent nachgewiesen werden kann. Liegt die Verunreinigung unter diesem Wert, so kann ein Landwirt seine Produkte trotzdem nicht als Bio verkaufen. Für die Verluste haftet niemand.

Vermutlich ist der beschriebene Gesetzentwurf ein Versuch, dieses Dilemma zu entschärfen. Bioanbau liegt im Trend und mit den Bauern will man es sich nicht verderben. Redlich ist dieses Vorgehen aber nicht. Verbraucher, die mit der Kenzeichnung "Bio" die Freiheit von Gentechnik verbinden, werden durch diese Regelung hintergangen und für dumm verkauft.

14.04.2007

Vorerst keine Gentechnik in Bio-Produkten

Pro-Gentech-Kurs der EU-Kommission stößt auf Widerstand im EU-Parlament

Vor Kurzem berichtete ich über einen Gesetzentwurf der EU Kommission, der Gentechnik bei Bio-Produkten ermöglichen sollte.

Der Vollständigkeit halber (und etwas verspätet) sei ergänzt, dass das EU-Parlament diesen Entwurf am 29.03.2007 zurück gewiesen hat. Lebensmittel mit der Bezeichnung Bio bleiben also weiterhin frei von Gentechnik.

Das ändert aber nichts an den Problemen, die Bio-Landwirte bekommen, wenn ihre Felder durch gentechnisch veränderte Organismen kontaminiert werden. Schadensersatz kann erst bei einer Verunreinigung von 0.9% durchgesetzt werden. Bereits bei einer Verunreinigung von 0,1% kann jedoch die Ernte nicht mehr als Bio-Produkt verkauft werden. Die Landwirte bleiben auf ihrer Ware sitzen.

Eine akzeptable Lösung kann aus meiner Sicht nur sein, die Grenzwerte für erlaubte Kontaminierung auf Null zu senken oder noch besser Gentechnik in Nahrungsmitteln ganz zu unterbinden.

29.03.2007

Gentechnik in Bioprodukten?

Neues EU-Gesetz könnte Gentechnik bei Bio-Produkten zulassen

Laut Meldung von Oekonews.at fordert die Österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, die Bio-Landwirtschaft vor der Verschmutzung durch Gentechnik zu schützen. Das EU-Parlament stimmt am Donnerstag darüber ab, ob ein neues EU-Gesetz Gentechnik bei Bio-Produkten zulassen soll.

Den vorliegenden Gesetzesvorschlag deutet GLOBAL 2000 als eine Kapitulationserklärung der Kommission vor ihren eigenen Vorgaben. (Jens) Karg (GLOBAL 2000-Gentechniksprecher): "Endlich gibt die Kommission zu, dass Gentech-Landwirtschaft eben nicht neben gentechnikfreier Landwirtschaft existieren kann. Allerdings zieht die Kommission aus dieser Erkenntnis die falschen Schlüsse. Anstatt nun die zukunftsfähige Bio-Landwirtschaft vor den Gefahren der Gentechnik zu schützen, sollen jetzt - geht es nach dem Kommissionsvorschlag - die letzten Schranken für die Risikotechnologie Gentechnik fallen!"Gentechnik darf nicht auf unseren landwirtschaftlichen Flächen landen und so eine der letzten ökologischen und für den Menschen sicheren Nischen in der landwirtschaftlichen Produktion, der Bio-Produktion, zerstören. "Wenn die Biotech-Industrie es nicht schafft, die Anwendung dieser riskanten und gefährlichen Technologie einzugrenzen, dann darf Gentechnik eben auch nicht angewandt werden! Die gentechnikfreie Produktion muss geschützt werden und nicht umgekehrt", fordert Karg.

02.03.2007

Kein Fair light europaweit

Notizen vom Fachgespräch zum EU Bericht über Fairen Handel und Entwicklung

Heute war ich beim Fachgespräch "Kein Fair light europaweit", veranstaltet vom Eine Welt Netz NRW e.V. in den Räumen der InWent gGmbh, Düsseldorf

Mit dem Thema "fairer Handel und die EU" haben ich mich bisher kaum befasst. Die Veranstaltung war deshalb für mich recht spannend.

Ein paar Notizen:

Referenten: Dr. Friedjhof Schmidt MdEP, Anja Osterhaus, Fair Trade Advocacy Office

Herr Schmidt berichtete vom Entstehen und von den Hintergründen des Berichts über fairen Handel und Entwicklung (PDF) des Entwicklungsausschusses des Europaparlaments (Aufforderung an mich selbst: lesen!)

Aus seiner Sicht widerlegt die Steigerung der Umsätze im fairen Handel die Vorurteile, der Verbraucher orientiere sich nur am Preis. Für die Sicherheit, das die Ware frei von "Blut und Gift" ist, sind die Verbraucher auch bereit, einen höheren Preis zu zahlen.

Der Bericht ist von eine fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe erstellt worden. Ziel des Berichtes ist es, einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission zu erreichen.

Wichtig ist, dass es nicht darum geht, Produkte zu privilegieren, denn das würde andere Produkte diskriminieren. Es geht um Konzepte, nicht um Marken.

Der Bericht definiert Kriterien des fairen Handels. Kern der Definition ist der faire Preis, aber auch Kriterien wie Vorauszahlungen, langfristige Handelsbeziehungen, Zertifizierung und Schutz von Arbeitern, Frauen und Kindern kommen zur Sprache.

Frau Osthaus stellte das Fair Trade Advocacy Office vor. Es ist ein gemeinsames Lobby-Büro von Fair-Trade Organisationen und vertritt damit etwa 3000 Weltläden in Europa.

Zur Zeit sieht Frau Osthaus keine harmonisierte Vorgehensweise bei der Förderung des fairen Handels auf der europäischen Ebene.
Sie weist auf die insgesamt gestiegenen Marktanteile des fairen Handels hin (Das Thema hatte ich doch gerade auch). Bei den wichtigsten Produkten gibt es Marktanteile von ca 10%. In England stammt 20% des verkauften Kaffees aus fairem Handel. Die hohe Nachfrage führt dazu, das der faire Handel auch für andere Unternehmen interessant wird. Es wird ein Markt gesehen. Für viele Firmen ist das Kriterium des garantierten Preises allerdings ein Hinderungsgrund, mit dem fairen Handel zusammen zu arbeiten.
Folge: Es entstehen neben den existierenden FairTrade-Siegeln viele andere und individuelle Siegel und Zertifizierungssystem. Für die Produzenten kann das zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen, wenn sie an verschiedene Abnehmer liefern, die dann die Zertifizierung nach unterschiedlichen Systemen verlangen.

Der Faire Handel war der Pionier, weitere Siegel profitieren von den bestehenden Strukturen.

In der Fair-Trade Bewegung steht man gesetzlichen Regelungen des Begriffes eher zurückhaltend gegenüber. Das Kriterium des fairen Preises hätte in solch einem Gesetzgebungsprozess vermutlich keine Chance.

Ein weiteres Problem ist, das fairer Handel ein dynamischer Prozess ist. Zu Beginn der Handelsbeziehung werden mit den Produzenten Mindestvereinbarungen getroffen. Später werden weitere Prozess-schritte vereinbart. Solch ein Verfahren lässt sich kaum in die Form eines Gesetzes bringen.

Weiterhin besteht die Sorge, das bei der Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen die Interessenvertreter des fairen Handels in der Minderheit wären. Ähnliches lässt sich zur Zeit bei den Diskussionen um den ökologischen Landbau beobachten.

Frau Osthaus hat maßgeblich an dem Buch "Handeln - anders als Andere" mitgearbeitet. Ich habe es vorhin bestellt.


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