28.01.2010

Das Recht auf die Regelschule für behinderte Kinder gilt sofort

Rechtsgutachten bestätigt die unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an allgemeinen Schulen

Heute wurde in Berlin von der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben, gemeinsam lernen NRW zusammen mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das der führende deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Eibe Riedel erstellt hat.

Prof. Riedels Gutachten sollte klären, in wie weit subjektive Rechte von Kindern aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet werden können.

Das Ergebnis ist aus meiner Sicht mehr als erfreulich:

Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. (Presseerklärung GLGL-LAG NRW)

Ein Ergebnis, mit dem wir vermutlich einen großen Schritt weiter kommen, denn noch immer gehen viele Verantwortliche in Politik und Schulverwaltung davon aus, dass die UN-Konvention kein unmittelbares Recht für die Kinder begründet und die Länder sich durchaus Zeit lassen dürfen. Nachdem Prof. Hans Wocken im März im Landtag die benötigte Zeit zur vollständigen Umsetzung der Inklusion auf 10-Jahre schätzte, hat sich Schulministerin Sommer auf diese 10 Jahre eingeschossen und bringt sie seither bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ins Spiel, wobei die 10 Jahre aus ihrer Sicht wohl noch nicht einmal begonnen haben. Die "Wocken-Dekade" wird jetzt allerdings deutlich kürzer ausfallen müssen; Riedel hält zwei bis vier Jahre für eine vernünftige Frist, die allerdings den Länder für den Umbau des Schulsystem zu setzen ist. Das Recht für die Kinder, am gemeinsamen Unterricht teilzunehmen, gilt sofort.

Erhellend ist auch das Spiegel-Interview mit Prof. Riedel


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