01.10.2007

Europäischer Gerichtshof erklärt regionale Anbauverbote genveränderter Produkte für unzulässig

Oberösterreich darf Anbau nicht generell verbieten. Gentechnik-freie Zonen nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen

Transgen berichtet von einem Urteil des Europäischen Gerichtshof. Der Bundesstaat Oberösterreich hatte per Gesetz den Anbau von genveränderten Pflanzen verboten.

Die EU-Kommission lehnte diese Maßnahme als Verstoß gegen die europäischen Rechtsvorschriften ab. "Gentechnik-freie" Zonen seien nur auf Basis freiwilliger Vereinbarungen möglich. Die Klage, die Oberösterreich mit Unterstützung des österreichischen Bundesregierung vor den EuGH einlegte, wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Ein nationales und regionales Verbot des Anbaus von gv-Pflanzen, die in der EU als sicher bewertet wurden und zum Anbau zugelassen sind, ist nach den Europäischen Verträgen nur zulässig, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnis vorgebracht werden, die eine bis dahin nicht ausreichend berücksichtigte Gefahr für Mensch und Umwelt belegen

Ist es wirklich das, was wir uns von der Europäische Union versprechen? Dass regionale Gesetze zum Schutz der Landwirtschaft und besonders der Biobauern vor Kontaminierung durch genveränderte Produkte nicht mehr möglich sind, weil die EU Gentechnik als sicher bewertet? Ein überwiegender Teil der Bürger Europas wollen keine Gentechnik. Darf EU-Recht wirksamen Schutz davor verhindern? Ich denke, wir sollten das Prinzip Europa mal überdenken.


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