28.01.2010

Das Recht auf die Regelschule für behinderte Kinder gilt sofort

Rechtsgutachten bestätigt die unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an allgemeinen Schulen

Heute wurde in Berlin von der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben, gemeinsam lernen NRW zusammen mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das der führende deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Eibe Riedel erstellt hat.

Prof. Riedels Gutachten sollte klären, in wie weit subjektive Rechte von Kindern aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet werden können.

Das Ergebnis ist aus meiner Sicht mehr als erfreulich:

Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. (Presseerklärung GLGL-LAG NRW)

Ein Ergebnis, mit dem wir vermutlich einen großen Schritt weiter kommen, denn noch immer gehen viele Verantwortliche in Politik und Schulverwaltung davon aus, dass die UN-Konvention kein unmittelbares Recht für die Kinder begründet und die Länder sich durchaus Zeit lassen dürfen. Nachdem Prof. Hans Wocken im März im Landtag die benötigte Zeit zur vollständigen Umsetzung der Inklusion auf 10-Jahre schätzte, hat sich Schulministerin Sommer auf diese 10 Jahre eingeschossen und bringt sie seither bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ins Spiel, wobei die 10 Jahre aus ihrer Sicht wohl noch nicht einmal begonnen haben. Die "Wocken-Dekade" wird jetzt allerdings deutlich kürzer ausfallen müssen; Riedel hält zwei bis vier Jahre für eine vernünftige Frist, die allerdings den Länder für den Umbau des Schulsystem zu setzen ist. Das Recht für die Kinder, am gemeinsamen Unterricht teilzunehmen, gilt sofort.

Erhellend ist auch das Spiegel-Interview mit Prof. Riedel

21.09.2009

Dorstener Elterninitiative fordert Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts

»Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen« - Dorsten, Elterninitiative für inklusive Schulbildung

Am vergangenen Donnerstag hat sich unsere Elterninitiative zum ersten Mal getroffen. Hier eine Presseinformation, die ich heute an die lokale Presse geschickt habe.

Presseinformation

Elterninitiative fordert Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts

Beim ersten Treffen der neu gegründeten Elterninitiative für inklusive Schulbildung in Dorsten trafen sich am vergangenen Donnerstag Eltern, Pädagogen und interessierte Unterstützer, um Informationen und Erfahrungen über den Gemeinsamen Unterricht auszutauschen.

Die Anwesenden waren sich einig, dass es in Dorsten bei Umfang und Ausgestaltung des Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung noch erhebliche Defizite gibt. Sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe reichen die Plätze nicht aus. Jedes Jahr werden viele Kinder gegen den Willen ihrer Eltern nicht in Regelschulen aufgenommen, sondern in Förderschulen ausgegrenzt. Eltern, deren Kinder bereits in integrativen Kindergärten und Grundschulen aufgenommen sind, können nie sicher sein, dass die Integration auch in Zukunft weitergeführt wird.

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12.08.2009

Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat zusamen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. eine Broschüre herausgegeben, in der Eltern eine Übersicht über die Regelungen zum gemeinsamen Unterricht und rechtlich Hinweise zum Umgang mit Schulbehörden erhalten. (via Kobinet)

09.04.2008

»Ungehindert Kind« - Fachtagung am 2. und 3. Mai 2008

Über das Menschenrecht, ein Kind unter Kindern zu sein

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen lädt Eltern von Kindern mit Behinderungen zu einer Fachtagung an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt ein:

Immer wieder machen Eltern die Erfahrung, dass ihre Kinder mit Behinderungen an den normalen Orten einer Kindheit nicht selbstverständlich erwartet werden: nicht in der Kindertagesstätte oder in der Schule um die Ecke, nicht im Sportverein, der Musikschule, bei der Jugendgruppe, in einer Jugendfreizeit oder dem Jugendzentrum. Immer wieder wird Kindern und Eltern rückgemeldet, dass anders-sein gleich hier-nichtrichtig- sein ist. Immer wieder werden Kindern mit Behinderungen – oftmals gestützt auf pädagogische oder medizinische Gutachten – gesellschaftliche Orte zugewiesen, die sie sich nicht ausgesucht haben, die sie von Gleichaltrigen absondern. So entsteht immer wieder neu Entfremdung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Das Kind als Subjekt – wie es die UN-Kinderrechtskonvention im grundlegenden Artikel 3 fordert - bleibt auf der Strecke.

Mal sehen, vermutlich wird meine Teilnahme an der Fahrtstrecke scheitern (289 km – ca. 2 Stunden, 34 Minuten), aber interessant finde ich das schon.

Überhaupt ist Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen eine Organisation, die ich sehr schätze, besonders was die persönlichen Unterstützung der Eltern betrifft. Ohne die Hilfe des NRW-Landesvorsitzenden beim "Kampf" um die Rückstellung unseres Sohnes von der Schulpflicht wäre die Sache vielleicht auch anders ausgegangen.


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