Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW
z.H.
Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.
Darüber freuen wir uns.
Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.
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Veranstaltung am 09.06.2010 in Dorsten
Unsere Dorstener Elterninitiative ist bisher im "Real Life" noch nicht so richtig in Erscheinung getreten, weshalb wohl auch die Zahl derer, die regelmäßig zu den Treffen kommen, zumindest hinter meinen Erwartungen deutlich zurück bleibt.
Gleichzeitig beobachte ich in Dorsten eine eher problematische Entwicklung in Sachen Inklusion. Der Schulausschuß beschließt, dass bei der Schulentwicklungsplanung die Grundschulen und Förderschulen in gesonderten Phasen behandelt werden. Inklusion ist dabei kein Thema.
Die Dorstener Verwaltung beruft sich laut Schuldezernent Baumeister dabei auf ein Urteil des VGH Hessen, nach dem derzeit keine innerstaatliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Konvention besteht, übersieht dabei allerdings scheinbar, dass im Urteil ausdrücklich der 26. März 2011 als Termin genannt wird, bis zu dem die Länder Zeit haben, die Rechte aus der UN-Konvention umzusetzen.
Ein Schulentwicklungsplan wird nicht nur für ein Jahr gemacht. Ein Schulentwicklungsplan, der jetzt die Inklusion ausklammern will, hat ein eindeutiges Verfallsdatum. Neben der Ignoranz, die die Dorstener Verwaltung gegenüber den Rechten unserer Kinder an den Tag legt, stellt sich auch die Frage, ob wir es uns leisten können, den kostspieligen Planungsprozess bereits in wenigen Monaten von vorn zu beginnen.
In Dorsten wird das Kompetentzentrum als die Instanz angesehen, die uns in Sachen Inklusion den Segen bringt. Die Beteiligung von Eltern am Planungsprozess ist aber nicht vorgesehen.
Elternverbände wie Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen lehnen Kompetenzzentren zumeist ab. Trotz guter Kontakte zum Kompetenzzentrum hie in Dorsten sehe ich die Institution ebenfalls nach wie vor kritisch. Ich denke, eine öffentliche Begleitung des Inklusionsprozesses in Dorsten tut Not. Die Forderung "Nicht ohne uns, über uns" gilt auch hier.
Wir möchten das Thema Inklusion in Dorsten jetzt stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen.
Deshalb laden wir am 09.06.2010 ein, zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion zur Umsetzung der UN-Konvention um 19:00 im Jüdischen Museum Westfalen (Weg) in Dorsten.
Als Referenten haben wir den Juristen und ehemaligen Kinderbeauftragten von NRW, Dr. Reinald Eichholz eingeladen.
Nach unserer Pressemitteilung hat uns letzten Dienstag ein Journalist der WAZ Dorsten besucht. Heute kann man das Ergebniss des Gespräches bereits online lesen, ich gehe mal davon aus, morgen erscheint es auch in der gedruckten WAZ
„Förderschule” klingt eigentlich ganz freundlich. Dass Kinder mit Förderbedarf dorthin sortiert werden, nennen Antje und Michael Baumeister allerdings Ausgrenzung. Unter gleich benachteiligten Kindern aufzuwachsen, behindere die Integration in die Gesellschaft, urteilen sie. „Im Grunde dürfte es dieses ausgrenzende Schulsystem gar nicht geben.” Die Holsterhausener Familie will darum einen Elternkreis in Dorsten gründen, der sich für gemeinsames Lernen aller Kinder einsetzt.
Ich habe mein Blog in der letzten Zeit etwas stiefmütterlich behandelt, meine Leser mögen es mir verzeihen.
Trotzdem hat sich einiges angesammelt und ich fasse mal ein paar wichtge Links aus meinen Bookmarks hier zusammen:
Elterninitiative setzt sich für inklusive Schulbildung in Dorsten ein
Anders als in den meisten Ländern Europas werden Kinder
mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf in Deutschland überwiegend in
speziellen Förderschulen unterrichtet, oft gegen den Willen ihrer
Eltern.
Viele Eltern verstehen die Zuweisung zur Förderschule als Ausgrenzung.
Kinder, die von anderen Kinder getrennt unter "ihresgleichen"
aufwachsen, werden in ihrer Integration in die Gesellschaft behindert.
Keine noch so gute Förderung kann das gemeinsame Lernen mit anderen
Kindern ersetzen. Vom gemeinsamen Lernen profitieren zudem auch die
Kinder, die keinen besonderen Förderbedarf haben.
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Am Donnerstag, 17.09.2009 um 19:30 Uhr möchten wir uns mit anderen Eltern treffen, um Inklusion in Dorsten voranzutreiben. Die Dorstener Grünen stellen uns netterweise ihren Besprechungsraum im Grünen Büro zur Verfügung.
Hier die Einladung.
Guten Tag,
wir sind Eltern eines 8-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der zur
Zeit den Gemeinsamen Unterricht der Antonius-Schule besucht.
In den vergangenen Monaten haben wir mit vielen anderen Eltern aus
Dorsten gesprochen, deren Kinder behindert sind oder aus anderen
Gründen sonderpädagogische Förderung brauchen.
Der größte Teil dieser Eltern möchte, dass ihre Kinder die
notwendige Förderung nicht in Förderschulen, sondern im Gemeinsamen
Unterricht mit anderen Kindern erhalten.
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Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat zusamen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. eine Broschüre herausgegeben, in der Eltern eine Übersicht über die Regelungen zum gemeinsamen Unterricht und rechtlich Hinweise zum Umgang mit Schulbehörden erhalten. (via Kobinet)
Montessori-Schule in Dorsten als Gesamtschule geplant
Die einzige Gesamtschule in Dorsten musste zum vergangenen Schuljahr 76 Kinder abweisen, hinzu kommt dass die Gesamtschule in Schermbeck, ebenfalls im Dorstener Einzugsbereich, 84 Kindern eine Absage erteilen musste.
Für die CDU in Dorsten kein Grund, sich den Forderungen nach einer weiteren Gesamtschule zu öffnen. Im vorläufigen Kommunalwahlprogamm der CDU heißt es:
Für den Erhalt und die Fortentwicklung des gegliederten, begabungsgerechten Schulsystems in Dorsten. Nur dieses bietet allen Kindern und Jugendlichen die besten Chancen. Die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule lehnt die CDU ab. http://www.cdudorsten.de/schule_und_bildung.php Hervorhebung von mir.
Auf mich wirkt das sehr ideologisch. Es geht nicht darum, die Schulen zu unterstützen, die die beste Förderung für unsere Kinder leisten können, sondern es geht vor alle darum, dass das bestehende dreigliedrige Schulsystem nicht in Frage gestellt wird und das bestehende Schulen nicht geschlossen werden, völlig egal wie sinnvoll ihr Erhalt auch ist.
Schon im vergangen Jahr lehnte die Dorstener Junge Union eine weitere Gesamtschule als rot-rot-grüne Einheitsschule ab.
Auch für die FDP ist klar, das es mit ihr keine neue Gesamtschule geben wird.
Seit kurzem plant die Dorstener Montessori-Schule die Erweiterung in der Sekundarstufe. Dagegen hat keine der Dorstener Parteien etwas, auch der CDU-Bürgermeister sieht die Planung durchaus positiv.
Neulich kam in einem Blogkommentar schon mal die Frage auf, ob die Dorstener Montessori-Schule denn auch eine Gesamtschule werde. Durch einen Leserbrief in der Dorstener Zeitung bin ich heute nochmal darauf aufmerksam geworden und habe bei der Schule nachgefragt.
Von der Schulleitung wurde mir eben bestätigt, dass eine integrative Gesamtschule geplant ist. Die Genehmigung kommt von der Bezirksregierung, die Stadt ist dafür nicht zuständig.
Als Privatschule ist eine Gesamtschule in Dorsten bei den Mehrheitsparteien durchaus akzeptiert, als öffentliche Schule wird sie abgelehnt.
Ich habe nichts gegen die Montessori-Schule, im Gegenteil.
Ich fände es allerdings fatal, wenn Eltern, die in Dorsten qualitativ hochwertigen gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe für ihre Kinder wollen, diesen über die wenigen integrativen Plätze in Wulfen hinaus nur an einer Privatschule bekommen könnten, mit deren Besuch Kosten verbunden sind.
Das ist ausdrücklich keine Kritik am Montessori-Konzept. Die können ja nichts dafür, wenn die öffentlichen Träger in der Schulpolitik versagen.
Ich sehe die Neugründung einer weiteren öffentlichen Gesamtschule in Dorsten als dringend geboten an.
Ich bin sicher, dass das Recht auf inklusive Schulbildung innerhalb des derzeitigen Schulsystems dort am besten realisiert werden kann. Hauptschulen halte ich für ungeeignet dafür und bei den anderen Schulen fehlt in der Regel die Bereitschaft. Eine echte Alternative sehe ich zur Zeit nicht. Gemeinsamer Unterricht an einem Gymnasium wäre vielleicht noch eine Option.
Ich warte übrigens noch auf die Antworten der Parteien auf meine Fragen vom 24.06.. Die Linkspartei hat inzwischen geantwortet. Von Bürgermeister Lütkenhost habe ich eine Eingangsbestätigung und den Hinweis erhalten, er werde Mitte Juli antworten. Von SPD, FDP und Grünen habe ich noch nichts gehört.
NRW Behindertenbeauftragte warnt davor, Förderschulkinder zu diskriminierten
Der Landschaftsverband Rheinland plant, in Bornheim eine neue Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache zu bauen.
Da gehen sie hin, die Steuergelder. Trotz UN-Konvention, die das Land NRW in die Pflicht nimmt, Kindern mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven Schulsystem zu gewähren, werden 5 Mio Euro für eine weitere Förderschule ausgegeben. Die Zahl der Plätze im gemeinsamen Unterricht wurden hingegen in NRW in den letzten drei Jahren um gerade mal 2,8% erhöht, obwohl nach wie vor über 85% aller Kinder mit Förderbedarf Sonderschulen besuchen.
Mit solchen Maßnahmen werden die herrschenden Zustände etabliert.
20 Elternvereine aus Nordrhein-Westfalen haben kürzlich gegen das Bauvorhaben protestiert.
Der LVR handelt, als ob es die Behindertenrechtskonvention nicht gebe. Er reagiert reflexhaft auf die Tatsache, dass die allgemeinen Schulen zunehmend schwierige, behinderte, auffällige oder sprachgestörte Kinder abweisen und damit in die Förderschulen abschieben. Die LVR-Förderschule in Köln-Flittard ist längst überlastet. Doch anstatt nach mehr Möglichkeiten zur Integration im Sinne der UN-Konvention zu suchen, baut der LVR eine neue Schule. Mit der pauschalen Begründung, er sei gesetzlich dazu gezwungen.
Wir Elternvereine haben den LVR - Verwaltung und politische Vertretung - schon mehrfach mündlich und schriftlich aufgefordert, den Bau der Förderschule in Bornheim aufzuschieben und erst einmal zu prüfen, ob der LVR die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht auch AM HEIMATORT IN DER REGELSCHULE fördern kann. Die „Gestaltungsmehrheit" (SPD/Grüne/FDP) in der Landschaftsversammlung reagiert darauf nur mit der Absichtserklärung, dass die neue Förderschule mit den allgemeinen Schulen in Bornheim kooperieren soll.
S. dazu auch TAZ vom 02.06.209 Bruch der UN-Konvention
Auch anderswo werden neue Förderschulen gebaut. Anlässlich der Grundsteinlegung für den Neubau der Förderschule Wittekindshof in Bad Oeynhausen lobte die Behindertenbeauftragte des Landes NRW, Angelika Gemkow, die hervorragende Arbeit vieler Förderschulen und warnte davor, Förderschulkinder zu diskriminierten.
Wir brauchen eine zielgerichtete Sachdiskussion, die vom Respekt vor der guten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulformen geprägt sein muss. Unser gemeinsames Ziel ist der deutliche Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie fern von der Realität über das Thema Gemeinsamer Unterricht und inklusive Schulbildung diskutiert wird. Man bekommt ja beinahe den Eindruck, als sei der Gemeinsame Unterricht schon die Regel und die Ausgrenzung in Förderschulen die Ausnahme, so dass die wenigen Kinder, deren Eltern sich freiwillig für die Förderschule entscheiden, zu Opfern von Diskriminierung würden. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Ich habe jedenfalls noch nicht von Eltern gehört, deren Anliegen zurückgewiesen wurde, ihr Kind in einer Förderschule unterrichten zu lassen. In dieser Richtung ist das Elternwahlrecht bereits Realität.
Der umgekehrte Fall ist leider an der Tagesordnung, und das, obwohl die UN-Konvention ein Menschenrecht auf inklusive Schulbildung begründet.
Wenn Eltern fordern, dass ihrem Kind das Recht auf inklusive Schulbildung eingeräumt wird, so diskriminieren sie damit nicht die Kinder, die zur Förderschule gehen. Wenn aber Kindern aus Recourcengründen der Zugang zum gemeinsamen Unterricht verweigert wird, Schulbehörden gegen den Elternwillen Kinder in Förderschulen einweisen "wie in eine Anstalt", wenn nach wie vor Regelschulen selbst entscheiden dürfen, ob sie Kinder mit Behinderung unterrichten wollen, dann ist das sehr wohl ausgrenzend und diskriminierend.
Frau Gemkow sollte sich genau überlegen, wovon sie spricht, wenn sie den Begriff Diskriminierung benutzen. Von einer Behindertenbeauftragten hätte ich mehr erwartet.
Prof. Dr. Georg Feuser über die Geschichte der Verhinderung von inklusiver Bildung in Deutschland
Eben fand ich im Gesellschafter-Blog einen lesenswerten Beitrag von Prof. Dr. Georg Feuser, einem der Hauptvertreter der inklusiven Pädagogik. Prof. Feuser bezieht sich auf den Artikel Das Menschenrecht ist nicht für den Mond gemacht, der kürzlich wie berichtet in der TAZ erschien und sieht dabei auf die Geschichte der Verhinderung von inklusiver Bildung in Deutschland zurück.
Die inzwischen in Deutschland im 4. Jahrzehnt angekommene Debatte um die »Integration« und ihre Umsetzung im Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtssystem muss, realistisch betrachtet, bis auf den heutigen Tag, als eine Geschichte der Verhinderung dieses Ansinnens bezeichnet werden. Alle in diesem Zeitraum erreichten Fortschritte, waren den politisch wie administrativ Verantwortlichen mehr oder weniger nur gegen große Widerstände und dadurch abzuringen, dass sich die Eltern schließlich bundesweit zur Bewegung »Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen« zusammenschlossen. Den Eltern, vor allem aber auch den Fachleuten aus unterschiedlichsten Bereichen der Pädagogik und des Bildungssystems verlangte die Entwicklung der Integration größte Kraftanstrengungen ab. Durch die partikulare Gestattung der Integration zum Beispiel in Form von Schulversuchen - oft genug zusätzlich begrenzt auf Schüler mit einem klar bestimmten so genannten »sonderpädagogischen Förderbedarf« und auf einzelne Klassen eines Schulstandortes - die meist extrem geringen Ressourcen, der Zwang zur Beibehaltung der für das segregierende System typischen Ordnungsmittel wie Notengebung, Versetzungen, Begrenzung auf Jahrgangsklassen und hohe Auflagen zum Beispiel der Evaluation dieser Prozesse führten unter anderem auch zu einer qualitativ fragwürdigen Integration und in den meisten Fällen zu Formen ihrer Umsetzung, die den Organisations- und Lehrstrategien des selektierenden Unterrichtssystem verpflichtet blieben. Letzteres hat auch mit ideologischen Verstellungen bei den Lehrern zu tun, die ich heute als für Integration hinderlicher bezeichnen würde, als administrative Positionen.
Rechststreit in Gießen mit Vergleich beendet
Kürzlich ging die Klage der Eltern des 14-jährgen Philipp Koch aus Lahntal bei Marburg gegen das Land Hessen durch die Medien.
Philipp hat das Down-Syndrom. Während der Grundschulzeit konnte er am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, doch die Weiterführung des Gemeinsamen Unterrichts an einer integrativen Gesamtschule lehnte das Schulamt ab.
Dagegen klagten die Eltern und beriefen sich dabei auf das Recht auf inklusive Schulbildung, das Kinder mit Behinderung entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben.
In der vergangenen Woche hat die Familie und das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen einen Vergleich geschlossen. Philipp soll danach erneut sonderpädagogisch begutachtet werden. Wenn das Gutachten ergibt, dass eine Förderung im Gemeinsamen Unterricht möglich ist, so kann Philipp an die Regelschule wechseln.
Das freut mich für Phlipp. Ich habe mich gestern mit zwei Müttern, die ebenfalls Kinder mit Behinderungen haben, darüber unterhalten. Wir waren uns einig, wir alle hätten einen solchen Vergleich für unsere Kinder auch getroffen, ohne wenn und aber.
Was ich hier schreibe, soll also keinesfalls als Anmaßung gegenüber den Eltern von Philipp verstanden werden.
Auch kenne ich den Sachverhalt nur aus den Medien. Trotzdem, bei mir bleibt ein Beigeschmack.
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Gerade gefunden: Am 02.05.2009 brachte das ZDF eine Ausgabe der Sendung "Menschen - das Magazin", die die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zum Thema hatte. Die Sendung gibt es auch Online. In 15 Minuten erfährt man eine Menge über die Inklusive Schule, Barrierefreiheit und die Konsequenzen, die sich aus der UN-Konvention ergeben.
Ein Fernsehtipp: Morgen, Dienstag 9. Juni, ab 22.45 Uhr befasst sich Menschen bei Maischberger mit dem Thema Inklusion.
Update 10.06.2009
Hier gibt es die Sendung auch online
Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben über die Rechte behinderter Menschen in Baden-Württemberg
Ich weiss, ich habe gelegentlich auch Leser aus Baden-Württemberg. Eben kam die Bitte über verschiedene Verteiler, diese Information doch zu verbreiten. Das tue ich natürlich gern.,
Vielfalt und Inklusion
Vereint für gemeinsame Bildung
Inklusion in Baden-Württemberg jetzt
Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben
über die Rechte behinderter Menschen in
Baden-Württemberg
Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert
ein inklusives Bildungssystem. Leitbild ist das gemeinsame
Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderung.
Wir wollen Voraussetzungen schaffen für die Partizipation
aller. Denn Vielfalt muss nicht geduldet oder »beherrscht«
werden sie wird gewünscht, wertgeschätzt und
willkommen geheißen.
Ohne weiteren Zeitverlust möchten wir nach der
Ankündigung von Kultusminister Helmut Rau
zur Abschaffung der Sonderschulpflicht in Baden
Württemberg einen Aktionsplan anregen, der dazu dienen
soll, den Handlungsbedarf für Inklusion im Einzelnen
genau zu prüfen und konkrete Schritte anzuregen.
Seien Sie herzlich eingeladen.
Dr. Thilo Fitzner
Cordula Edler
Montag, 29. Juni 2009
Evangelische Akademie Bad Boll
Den Flyer zur Veranstaltung habe ich hier zum Download (PDF) hinterlegt.
Und wo ich gerade bei Baden-Württemberg bin, noch ein Hinweis
HWelt: Schulen integrationsfähig ausgestalten
Grüner Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes:
Inklusion ist Menschenrecht – kein Gnadenakt!
Lebenshilfe spricht sich für ein inklusives Schulsystem aus
Die Lebenshilfe hat sich in der Vergangenheit mit Positionen zur Inklusion eher zurückgehalten. In der Regel wurde eine sowohl-als-auch-Position bei der Frage vertreten, ob Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden sollen.
Wir sind seit langem Mitglied in der Lebenshilfe und ich schätze die Arbeit des Verbandes sehr, hätte mir aber schon lange etwas pointiertere Stellungnahmen beim Thema der schulischen Inklusion gewünscht.
Offensichtlich gibt es diesbezüglich jetzt eine Entwicklung bei der Lebenshilfe.
In einem aktuellen Positionspapier nimmt die Lebenshilfe Stellung zu »schulischer Bildung im Zeitalter der Inklusion« und spricht sich sehr klar für die Entwicklung des Schulsystems hin zu einem inklusiven aus.
Die Lebenshilfe ist, wie die gesamte Behindertenhilfe, über viele
Jahre davon ausgegangen, dass Menschen mit Behinderung zwar
gemeindenah statt in entfernten großen Einrichtungen leben können,
hier jedoch auf Schutzräume und Rückzugsmöglichkeiten sowie eine
besondere Pädagogik angewiesen seien. Dies begründete sich in der
Einschätzung, dass die Gesellschaft diesen Personenkreis ganz
überwiegend ablehnte, durch die Begegnung mit ihm überfordert sei und
deshalb das Wohl behinderter Menschen und ihre Lebensqualität in einer
"normalen" sozialen Umwelt ernsthaft gefährdet schienen.
Heute sind wir in der Bundesvereinigung Lebenshilfe aufgrund neuerer
Erfahrungen und Erkenntnisse überzeugt, dass es auch andere
Möglichkeiten gibt. Wir haben ein Ziel vor Augen, dem wir schrittweise
näher kommen wollen: Wir möchten dazu beitragen, die Welt, unsere
Gesellschaft, unsere Mitbürger und auch unsere Politik so zu
verändern, dass Menschen mit Behinderung wie alle anderen Bürger
inmitten der Gemeinde leben und an allen gesellschaftlichen Regelorten
teilhaben und dort alle für sie erforderliche Unterstützung erhalten
können.
Dem in der Konvention garantierten Recht auf inklusive schulische
Bildung entspricht eine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten zur
schrittweisen Umsetzung dieser Vorgabe. Das bedeutet, dass mit
Inkrafttreten der Konvention ernsthaft mit diesem Entwicklungsprozess
begonnen werden muss. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese
Verpflichtung und wird sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe engagiert sich damit für
tiefgreifende Änderungen im Schulsystem unseres Landes als
Vorraussetzung dafür, dass die Vorgaben der UN Konvention für ein
inklusives Schulwesen auch in unserem Einflussbereich schrittweise
umgesetzt werden können.
Heute fand wie berichtet im Landtag NRW eine Anhörung zum Thema gemeinsamer Unterricht statt. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, noch ein paar Sätze dazu zu schreiben, heute ist es mir aber zu spät dazu, deshalb hier nur ein kurzer Hinweis auf einen Kobinetartikel.
Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags will heute um 14 Uhr Experten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit der Fragestellung "Regelschule als erster Förderort" anhören. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" fordert aus diesem Anlass als sofortige Maßnahme, dass Eltern ein verbindliches Schulwahlrecht bekommen. "Es muss endlich Schluss sein mit Zwangsüberweisungen zur Sonderschule", sagt Bündnissprecherin Uta Kumar.
"Das Schulgesetz ist unverzüglich den völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Konvention anzupassen. Danach haben alle Kinder ein Recht auf wohnortnahe inklusive Bildung in einer Schule für alle", so Kumar. Die Umsetzung dieses Rechts dürfe nicht länger unter dem Finanzvorbehalt des Landeshaushalts stehen oder
abhängig gemacht werden von der Entscheidung der Schulaufsicht, von der Zustimmung des Schulträgers oder von der Bereitschaft der Schulen. Die dafür notwendigen Unterstützungsmaßnahmen müssten angemessen und in ihrer Qualität hochwertig sein.
hier gibt es die Pressemitteilung zum Download
Interview mit Hans Wocken
Ich bin gerade auf ein Interview mit dem Hamburger Lernbehindertenpädagogen Prof. Dr. Hans Wocken in der Frankfurter Rundschau aufmerksam geworden.
Kürzlich habe ich ja seinen Vortrag vom Fachtag des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle hier veröffentlicht.
Hans Wocken setzt sich für die Abschaffung der Sonderschulpflicht und für ein verbindliches Wahlrecht der Eltern beim Schulbesuch ihrer Kinder ein.
Die derzeitige Situation sieht er trotz der Ratifizierung der UN-Konvention kritisch
Erstens müssen Eltern ein wirklich verbindliches Wahlrecht bekommen. Sie und nicht irgendeine Expertenkommission, wie jetzt in Baden-Württemberg geplant, sollen entscheiden, wo ihr Kind unterrichtet wird. Zweitens müssen die Bundesländer dann auch die Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht zusichern. Es darf nicht sein, dass Eltern für ihr behindertes Kind zwar die allgemeine Schule wählen können, es dann aber keine Unterstützung durch Sonderpädagogen gibt.
[...]
Zwar wird in dieser Frage seit der Ratifizierung der UN-Konvention, die das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern vorsieht, in vielen Kultusministerien herumgedruckst und die Realität verharmlost und beschönigt. Aber Fakt ist: Kinder werden in Sonderschulen eingewiesen wie in eine Anstalt. Da gibt es einen förmlichen Beschluss einer Behörde, der den Eltern sagt: Ihr Kind hat sonderpädagogischen Förderbedarf und muss deshalb die Sonderschule besuchen. Das gilt in allen Bundesländern: Sonderschule ist nicht freiwillig, sondern Pflicht!
Unnötig zu betonen, dass er mir damit aus der Seele spricht.
Landesregierung in Baden-Württemberg verzichtet auf Berufung gegen das Urteil zu gunsten der Waldorfschule Emmendingen
Über die Waldorfschule Emmendingen habe ich ja schon ein paar mal berichtet. Im März hatte das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass dort die Integration von Kindern mit Behinderung gegen den Willen der Landesregierung fortgesetzt werden darf, was die Schule bis dahin schon ohne Zustimmung der Behörden praktiziert hatte.
Eben habe ich per Mail erfahren, dass die Landesregierung in Baden-Würtemberg nun auf eine Berufung gegen das Urteil verzichten wird. Gestern hat der Baden-Würtembergische Landtag dieses Thema behandelt.
In einer Pressemitteilung äußert sich die Waldorfschule Emendingen dazu:
Ein großer Schritt ist geschafft! Staatssekretär Wacker hat heute im baden-württembergischen Landtag erklärt, dass das Land Baden-Württemberg keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg einlegen wird. Damit wird das Urteil rechtskräftig, in dem das Land dazu verpflichtet wurde, der Integrativen Waldorfschule Emmendingen eine Genehmigung als Ersatzschule mit integrativer Beschulung von bis zu vier sonderschulpflichtigen Kindern pro Klasse zu erteilen.
Mit großer Freude wurde die Ankündigung von der Schulgemeinschaft aufgenommen. „Nun sind unsere Kinder nicht mehr illegal an der Schule“, freuen sich die Eltern der vier Erstklässler, die im letzten September gegen das Verbot der Behörden an der Schule eingeschult wurden. Auch die anderen Eltern, das Kollegium und der Vorstand des Schulträgers sind froh, dass die Zeit der Unsicherheit vorbei ist und dass die Ressourcen endlich wieder ungeteilt für die pädagogische Arbeit verwendet werden können.
[...]
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Staatssekretär Wacker führte aus, dass das Urteil keine Ausführungen hinsichtlich der finanziellen Förderung einer Integrativen Schule enthält. Auch gebe es im Schulgesetz Baden-Württembergs in dieser Hinsicht noch keine Festlegungen. Es sei daher noch zu erörtern, in welchem Umfang Schüler mit Behinderung an der Integrativen Waldorfschule Emmendingen staatliche Förderung erhalten.
Vor diesem Hintergrund fordert die Integrative Waldorfschule Emmendingen, dass das Land Baden-Württemberg den Schülern mit Behinderung die gleiche finanzielle Förderung gewährt wie den Schülern einer Sonderschule.
Hier gibt es noch eine Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Baden-Württemberg zum Thema.
Ist doch erfreulich, oder?
Vortrag von Prof. Wocken zum Nachhören
Bei der Fachtagung des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle am 21.03.2009 war für mich der herausragende Beitrag der Vortrag von Prof. Dr. Hans Wocken zum Thema »Teilhabe statt Ausgrenzung - Gebraucht wird: Eine Schule für alle!«
Ich habe den Vortrag mitgeschnitten und Herr Prof. Wocken hat inzwischen der Veröffentlichung zugestimmt. Hier gibt es seinen Vortrag zum Download oder zum direkt anhören. Zum besserern Handling habe ich die Aufnahme in drei Teile von jeweils ca 20 Min aufgeteilt.
Leider ist die Qualität etwas dürftig. Die Aufnahme ist mit einem Zoom H2 entstanden, das ich auf das Redepult gestellt habe. Leider ist Herr Wocken nicht am Pult stehen geblieben, sondern ist während des Vortrages die ganze Zeit auf und ab gelaufen, was die Präsentation zwar lebhafter, die Aufnahme aber ziemlich ungleichmäßig gemacht hat. Ich hoffe, man kann trotzdem alles verstehen.
Über die Waldorfschule in Emmendingen, die eine Gruppe von Kindern mit Behinderung entgegen der Weisung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen hatten, habe ich hier ja schon berichtet.
Auch die sehenswerte Kontraste-Sendung, über die ich kürzlich berichtet habe, befasste sich mit der Schule in Emmendingen.
Eben lese ich in der TAZ, dass das Verwaltungsgericht Freibung der Waldorfschule Emmendingen nun Recht gegeben hat. Das Land Baden-Württemberg muss einen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder genehmigen.
Die Schule hatte geklagt, nachdem ein langjähriger Schulversuch ausgelaufen war und das Land eine Genehmigung des integrativen Konzeptes ablehnte. Diese Ablehnung war nach Auffassung der Freiburger Richter rechtswidrig. Die Richter leiteten den Anspruch auf Genehmigung direkt aus dem Grundgesetz ab. "Das Recht zur Errichtung privater Schulen wird gewährleistet", heißt es in Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung. Die Emmendinger Schule werde den Anforderungen gerecht, weil sowohl behinderte wie auch nichtbehinderte Schüler die staatlichen Schulabschlüsse erreichen können.
Allerdings ist das Urteil nicht aufgrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zustande gekommen. Die Richter lehnten eine Anwendung auf das baden-württembergische Privatschulrecht ab.
Das besonders auf Schultypen fixierte Landesgesetz dürfe nicht gegen den ausdrücklichen Wortlaut ausgelegt werden.
Update
Das habe ich gerade noch in den Bookmarks gefunden. Scheint ja jetzt erst einmal überholt, ist aber trotzdem interessant:
Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, zur Frage des Unterrichts von behinderten Menschen an der Freien Waldorfschule Emmendingen einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten
Der Direktor des Instituts für Menschenrechte in Berlin, Heiner Bielefeldt, im Gespräch mit Spiegel-Online über die Absicht der Kultusminister, Schulabschlüsse für Sonderschulen einzuführen.
Mit der Schaffung eines neuen Abschlusses unterhalb des Hauptschulabschlusses stabilisieren die Kultusminister das bestehende Förderschulwesen. Die Konvention aber verlangt im Gegenteil, es kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Aus der Perspektive der Behindertenrechtskonvention sind die neuen Abschlüsse also das falsche Signal.
Ich bin gerade auf dieses lesenswerte Interview mit Camilla Dawletschin-Linder, der Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen gestoßen.
Die Medien haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass in Dorsten drei Sonderschulen gemeinsam ein sog. Kompetenzzentum bilden werden, die Korczakschule, die von Ketteler-Schule und die Astrid-Lindgren-Schule. Einige Anmerkungen dazu sind also wohl überfällig.
Kompetenzzentren sind eine Erfindung der CDU-Landesregierung um die sonderpädagogische Förderung auf kommunaler Ebene zu koordineren:
Sie sollen die Systeme Förderschule und Gemeinsamer Unterricht in einem örtlichen oder regionalen Netzwerk von Schulen zu einem Gesamtsystem sonderpädagogischer Förderung zusammenführen. Konkret heißt das: eine Förderschule, die zum Kompetenzzentrum ausgebaut wird, soll ein breites Spektrum sonderpädagogischer Förderung – zum Beispiel den gesamten Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) abdecken und Schülerinnen und Schüler sowohl innerhalb des Kompetenzzentrums als auch in den mit ihm in einem festen Netzwerk verbundenen allgemeinen Schulen fördern. Quelle. Schulministerium NW
Heute berichtet die Dorstener Zeitung und auch die WAZ, dass die drei dorstener Schulen jetzt die Genehmigung erhalten haben, als Kompetenzzentrum tätig zu werden.
Von "Optimierung der Bildungslandschaft" ist da die Rede und sieben (!) neue Lehrerstellen wurden unbefristet bewilligt.
Nicht, dass ich nicht für eine Optimierung der Bildungslandschaft wäre, aber hier wird ja wohl der sprichwörtliche Bock zum Gärtner gemacht.
Ausgerechnet drei Sonderschulen sollen für die Koordination und Beratung der Beteiligten im Bereich der sonderpädagogischer Förderung zuständig sein, sowohl im Förderschulbereich als auch für den gemeinsamen Unterricht. Das ist so, als würde man RWE und Vattenfall die Koordination von Maßnahmen zum Atomausstieg überlassen.
Warum holt man nicht mindestens eine Schule mit Erfahrung im Gemeinsamen Unterricht ins Boot? Sonderschulen sind eben nicht die einzigen, die wissen, wie man Kinder mit Förderbedarf optimal fördert.
Wenn wir in diesem Bereich wirklich weiter kommen wollen, müssen wir neue Wege gehen.
Aber dazu sind die politisch verantwortlichen in Dorsten wohl nicht bereit. Selbst die Grünen sind ja scheinbar begeistert vom Kompetenzzentrum, lobte doch der Schulexperte der Dorstener Grünen, Günter Fraund im Februar ausdrücklich den Antrag.
Es wird Zeit, auch in Dorsten eine stärkere Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Inklusive Schulbildung erreicht man nicht, wenn man sie denen überläßt, deren eigentliches Interesse es ist, die herrschenden Zustände zu erhalten.
S.auch TAZ v. 20.02.2007: Schüler werden ausgesondert und die Ausführungen im Rahmen der Fachtagung der GEW vom 02.06.2007
Übrgens
kann man auch den WAZ-Artikel kommentieren.
Davon sollte schon deshalb Gebrauch gemacht werden, um nicht den Kommentartrollen des Portals Der Westen allein das Feld zu überlassen.
Spiegelartikel jetzt online:
Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland ausgegrenzt und in Sonderschulen, Werkstätten und Heime abgeschoben. Nun tritt eine Uno-Konvention in Kraft, der ein radikales Umdenken folgen müsste. Doch die Bundesregierung signalisiert: Alles soll so bleiben, wie es ist.
via kobinet
Schule der Zukunft auch für das Ruhrgebiet
Vom NRW-Bündniss "Eine Schule für Alle" kommt gerade noch mal die Bitte, auf die Fachtagung Schule der Zukunft auch für das Ruhrgebiet hinzuweisen, die am Samstag, 21.03.2009, 10:00 bis 16:00 Uhr in der VHS-Essen, Burgplatz 1 stattfindet.
Habe ich zwar in diesem Blog schon getan, aber es können sich für die Veranstaltung immer noch InteressentInnen anmelden.
Also Los! Es wäre schade, wenn das wichtige Thema nicht in angemessenem Umfang repräsentiert würde. Denn "Eine Schule für Alle" ist eine Schule, in der Kinder mit Behinderung ganz selbstverständlich dabei sind.
So eine Fachtagung ist nicht nur für Leute gedacht, die sich im beruflichen Zusammenhang mit dem Thema befassen! Gerade wir Eltern von Kindern mit Behinderungen sind die eigentlichen Fachleute für die Belange unserer Kinder. Wenn wir ihre Bedürfnisse nicht artikulieren und öffentlich machen, wer soll es dann tun?
Die Chancen stehen gut. Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gibt es erstmals ein klares Recht auf inklusive Schulbildung und im Wahljahr 2009 gibt es auch gute Möglichkeiten, auf die politischen Entscheidungsträger Einfluß zu nehmen.
Überlassen wir die Interessen unserer Kinder also nicht denen, die ihre eigenen Interessen haben!
Auch auf eine andere Veranstaltung sei hier nochmal hingewiesen:
Menschenrecht auf Bildung: Wer darf dabei sein?
Mittwoch, 18.02.2009, 19:00 Uhr
VHS-Essen, Burgplatz 1, 45127 Essen
Elternvereine legen Eckpunktepapier vor
16 Elternvereine aus NRW haben in der vergangenen Woche ein Eckpunktepapier für eine zukunftsfähige Schulpolitik vorgelegt. Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 fordern sie konkrete Reformschritte auch von den Kreisen und Kommunen: »Bildungspolitik ist Ländersache. Doch gute Schulen werden vor Ort in den Kommunen und Kreisen gemacht.«
Weiter lesen ...
Gerade habe ich nochmal einen Hinweis auf die Veranstaltungsreihe Welche Schule brauchen unsere Kinder? bekommen, die vom NRW-Bündniss "Eine Schule für Alle" durchgeführt wird.
Auf zwei interessante Veranstaltungen möchte ich hier hinweisen:
- Menschenrecht auf Bildung: Wer darf dabei sein?
- Mittwoch, 18.02.2009, 19:00 Uhr
VHS-Essen, Burgplatz 1, 45127 Essen - Fachtagung Schule der Zukunft - auch für das Ruhrgebiet
- Samstag, 21.03.2009, 10:00 bis 16:00 Uhr
in der VHS-Essen, Burgplatz 1, 45127 Essen
Letzte Woche habe ich über die Veranstaltung Mit der Gesamtschule zu einer Schule für alle
berichtet.
Es freut mich, dass Ingrid Wenzler, die Referentin dieser Veranstaltung, jetzt Stellung zu meinem Beitrag genommen hat.
Weil der Blogbeitrag schon recht weit nach unten gerückt ist, hier noch mal ein Hinweis auf den Kommentar.
Fernsehbeitrag über die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen aus dem Schulsystem
Am vergangenen Donnerstag brachte die ARD im Rahmen der Kontraste einen Beitrag über die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen.
Eine Schule in Baden-Württemberg darf keine Behinderten mehr aufnehmen. Die Landesregierung hat den Unterricht, in dem Behinderte integriert werden, für die Schulanfänger verboten. Das Schulprojekt war bislang geduldet worden. Müssen die Kinder jetzt in eine Sonderschule? Das würde gegen Völkerrecht verstoßen, denn in der UN-Konvention für die Rechte Behinderter ist ein freier Schulzugang festgelegt.
Es gibt inzwischen eine Transkription und auch ein Video der Sendung.
Der Beitrag ist eine unbedingte Empfehlung. Das war einer der besten Fernsehbeiträge, die ich zum Thema Kinder mit Behinderung und Schule bisher gesehen habe.
Besonders gut wird herausgestellt, wie alle Kinder vom gemeinsamen Unterricht profitieren.
Unglaublich unqualifiziert zeigt sich der Staatssekretär im Ministerium für Kultus Baden-Württemberg, Herr Wacker, der behauptet, Beschwerden von Eltern, die sich über das ausgrenzende Bildungssystem beschweren, nehme er nicht wahr.
Tja, nicht nur Herr Wacker leidet ganz offensichlich an Wahrnehmungsstörungen, was die Notwendigkeit inklusiver Schulbildung angeht.
Baden-Württemberg schießt in Sachen Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zur Zeit den Vogel ab, ich bin mir aber sicher, dass vergleichbare Töne durchaus auch aus den NRW-Ministerien zu hören wären.
Bereits 20 Minuten nach der Ausstrahlung fanden sich unter dem Beitrag im Kontraste-Blog über 100 Kommentare, inzwischen sind es fast 300.
Noch was technisches:
Der Film liegt im Windows-Meta-Format (WMV) vor. Also wieder mal nur an die Windows-Nutzer gedacht.
Auf meinem Linux-Rechner kann ich den Film mit dem Mplayer abspielen, vorausgesetzt, der entsprechende Codec (w32codecs) ist installiert:
mplayer
mms://stream4.rbb-online.de/rbb/kontraste/2008-12-04-behinderte.wmv
lädt das Video und spielt es ab.
Behinderten-Beauftragte setzt auf Auswirkung einer neuen UN-Konvention
Die Beauftragte der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, am 26.11.08 im Interview mit dem Deutschlandradio Kultur (mp3, 3,1 MB)
In Deutschland müsse man sich viele Gedanken darüber machen, wie man behinderte Kinder besser in das Schulsystem integrieren könne, sagte Evers-Meyer am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Sie hoffe, dass es letztendlich in Deutschland keine Sonderschulen mehr geben werde, äußerte Evers-Meyer. Sie wäre allerdings zunächst einmal froh, wenn Eltern zumindest ein Wahlrecht zwischen einer Sonderschule oder einer integrativen Schule hätten, ohne letzteres über Rechtswege oder eine mühselige Suche erreichen zu müssen, betonte sie: "Wenn wir sagen, wir wollen also möglichst keine Sonder- und Förderschulen mehr haben, dann heißt das aber nicht, dass wir keine sonderpädagogischen Lehrkräfte mehr brauchen. Die brauchen wir mehr denn je."
Vor dem Interview lief auf dem gleichen Sender: Abgeschoben auf die Sonderschule (mp3, 1,3 MB)
Im Gespräch u.a. Eva Maria Thoms vom Verein Mittendrin e.V.
Lesenswerter Bericht in der Taz:
Die UN-Konvention für Behinderte wird ratifiziert. Eine Mutter erzählt, was Schule mit ihrem behinderten Sohn macht.
Mein Sohn wurde per Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Unterricht einer normalen Schule ausgeschlossen. Als Mutter eines mit staatlichem Zwang ausgesonderten Kindes erlaube ich mir, zu beschreiben, wie sich so etwas anfühlt: Mit knapp zwei Jahren wird durch Untersuchungen festgestellt: dein drittes Kind hat ein schwach ausgeprägtes Down-Syndrom. Von diesem Moment an musst du erleben, wie dieses Kind benachteiligt und ausgegrenzt wird. ...
Auch zwei weitere aktuelle Beiträge der TAZ befassen sich mit der schulischen Integration, Schwerpunkt Baden-Württemberg
Veranstaltungsreihe »Welche Schule brauchen unsere Kinder«
Am vergangenen Donnerstag war ich bei einer Veranstaltung mit dem Titel, "Mit der Gesamtschule zu einer Schule für Alle", die im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Welche Schule brauchen unsere Kinder?" von der GEW, der Aktion Menschenstadt, der LAGA und dem Kinderschutzbund NRW durchgeführt wurde.
Die Besucherzahl war etwas enttäuschend, überwiegend waren Lehrer anwesend, (naja, fand ja auch im GEW-Haus statt, was will man erwarten), ich war der einzige, der als Vater eines Kindes mit Behinderung teilnahm.
Wie gesagt, es ging um die Gesamtschule. Als Referentin war Ingrid Wenzler von der gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule eingeladen, eine entschiedene Verfechterin der Gesamtschule, die anhand vieler Zahlen und Vergleiche belegte, dass die Gesamtschule nicht so schlecht ist, wie ihr Ruf.
Weiter lesen ...
... zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kann man nachlesen unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16186.pdf Seite 122 bis 129
Via: Eine Schule für Alle
Heute fand im Bundestag die 1. Lesung zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung statt. Ich habe mich ja mehrfach dazu geäußert.
Hier einige Links zum Thema:
Noch ein Fernsehtip
Ich habe heute erfahren, dass das ARD-Magazins "Kontraste" eine Reportage über die Umsetzung der UN-Konvention gedreht hat. Dabei wurde auch in der Integrativen Waldorfschule Emmendingen gedreht, das ist die Schule, in der
wie berichtet kürzlich der baden-württembergische Kultusminister, einen integrativen Schulversuch beenden wollte.
Voraussichtlich wird der Beitrag am Donnerstag, 13.11.08 um 21:45 Uhr in der Sendung "Kontraste" (ARD) ausgestrahlt.
Ganz sicher ist es aber wohl nicht.
Im Artikel über den Entwurf zum Ratifizierungsgesetz habe ich gestern geschrieben:
Soweit mir bekannt ist, enthalten die Schulgesetze aller (man korrigiere mich) deutschen Bundesländer einen Rechtsanspruch auf integrative Beschulung, allerdings ebenfalls jeweils unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins sachlicher, personeller und finanzieller Voraussetzungen.
Aufgrund einer Anmerkung per Mail noch mal eine Klarstellung zum Schulrecht NRW. Vielleicht habe ich mich, was den Rechtsanspruch auf integrative Beschulung angeht, zu ungenau ausgedrückt.
In §20 Abs 1 des NRW Schulgesetzes wird der Gemeinsame Unterricht als Ort der
sonderpädagogischen Förderung an erster Stelle vor der Förderschule
genannt. Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht setzt nach § 37 AO-SF (PDF-Datei) den Antrag der Eltern voraus. Damit wird durchaus ein Anspruch des Kindes auf Gemeinsamen Unterricht definiert.
Der Anspruch steht aber unter dem Vorbehalt des §20 Abs 7, nach dem die
Schule die sachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen muß.
Und da liegt das Problem. Mit dem abstrakten Anspruch kann man
nichts anfangen, weil es einfach nicht genug Schulen gibt,
die die Voraussetzungen bieten und es letztlich immer einen Weg
gibt, für das jeweilige Kind zu definieren, das individuell gerade
hier die Bedingungen nicht erfüllt werden.
Erst wenn es einen bedingungslosen Anspruch gibt, läßt sich der auch
einklagen. Im diesem Fall müßte die Schule und die Schulbehörde ggf. die erforderlichen Bedingungen schaffen. Und genau da ändert sich ja mit dem Ratifizierungsgesetz nichts.
Der Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stellt das Recht auf inklusive schulische Bildung weiter unter Vorbehalte
Am 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die Konvention über die Rechte behinderter Menschen vom 13. Dezember 2006. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention in New York unterzeichnet.
Die Bundesrepublik hat sich Zeit gelassen, mit der Ratifizierung der Konvention, doch dann wurde am 01.10.2008 nach mehrmaligem Verschieben im Bundeskabinet das Ratifizierungsgesetz beschlossen.
Am 11. November steht nun die Beratung des Gesetzes im Bundestag an, mit dem Ziel, die UN-Konvention in Deutschland ab dem 01. Januar 2009 geltendes Recht werden zu lassen.
Eltern von Kindern mit Behinderung haben sich von dieser Konvention viel versprochen,
Weiter lesen ...
Ich lese gerade, dass die Stadt Dorsten in Zukunft vermeiden will, dass erneut integrative Klassen mit 29 SchülerInnen starten. Anders als in der Klasse, in die auch unser Sohn geht, soll die Klassenstärke in Zukunft auf 24 SchülerInnen begrenzt werden.
Die dreizügige Schule dürfe dann nur noch 84 SchülerInnen aufnehmen (2 mal 30 und 1 mal 24 in der I-Klasse).
Ich frage mich immer noch, warum man nicht einfach eine vierte Klasse bilden konnte. Das war ursprünglich geplant, aber mit 89 SchülerInnen fehlen genau zwei. Nichts ist wohl unflexibeler, als die deutsche Verwaltung.
Und das ist für mich symptomatisch für unser Bildungssystem. Es werden vielbeachtete Bildungsgipfel veranstaltet, kaum ein Politiker wird müde, die Bedeutung der Bildung zu betonen, aber man ist nicht in der Lage, mal fünf gerade sein zu lassen, wenn es - wie in diesem Fall - in einer konkreten Situation sinnvoll wäre. Nicht nur die Kinder mit Behinderungen hätten von kleineren Klassen profitiert.
Professor über UN-Konvention: Bürger können gegen Sonderschulen vorgehen
Die Taz bringt heute zwei Artikel zum Thema UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und Sonderschule. Unbedingt Lesen!
In einem Beitrag
begutachtet der Jurist Ralf Poscher, welche Folgen die UN-Behindertenkonvention für deutsche Schulen hat.
Deutsche Sonderschulen widersprechen der UN-Konvention über behinderte Menschen, sagt Professor Poscher. Erstmals gibt es ein Beschwerderecht gegen diese Schulform.
(...)
Die Konvention geht davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Kinder mit Behinderung eine normale Schule besuchen können und nur noch ein kleiner Teil eigenständige Fördereinrichtungen benötigt. Im Moment ist das Zahlenverhältnis in Deutschland etwa umgekehrt - je nach Bundesland mehr oder weniger.
Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der geplanten Auflösung von Sonderschulen in Köln.
Köln will die Ausgrenzung von behinderten Kindern in Sonderschulen beenden. Bis 2010 sollen doppelt so viele wie bisher den ganz normalen Unterricht besuchen - noch fehlen aber die Plätze.
Auch die Dorstener Zeitung (Papierfassung) befasst sich heute mit der Sonderschule, genauer gesagt, mit der Dorstener Haldenwangschule.
Der Standort sei nicht gefährdet.
Im möglichst individuellem Unterricht wird neben Selbständigkeit auch Mathe, Deutsch, Musik, Hauswirtschaft, Sport und Gestaltung geschult. Elf Pflichtschuljahre unterteilen sich in Vor-, Unter-, Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufen.
Nach der Schulzeit wecheln alle (sic!) Jugentlichen zu den Werkstätten für Behinderte in Wulfen.
Ein paar Mängel habe diese Schule ja, aber
Sollte es noch eine Pausenhalle und eine Schaukel für Rolltühle geben (...) wären alle super glücklich
so Schulleiter Domhöver.
Für unser Kind werden wir jedenfalls alles daran setzen, ihn vor dieser netten Idylle zu bewahren, zugunsten einer inklusiven Beschulung, möglichst in einer Schule für Alle
Kam heute per Mail von der LAG Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen:
Christian Füller
Schlaue Kinder - Schlechte Schulen
"Auf dem Stundenplan steht Lernen, aber die Praxis heißt Aussieben. Unser Schulsystem
braucht den Fehler weil es selbst der Fehler ist."
Autorenlesung und Diskussion
Mo, 3.11. 2008 Köln
Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2, 20 Uhr
Di, 4. 11. Bonn
Mensa der Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Schlesienstr. 21 -23, 53119 Bonn, 19 Uhr.
Mi, 5. 11. Kamp-Lintfort
Mensa auf dem Schulhof der Ebertschule, Auguststraße 109, 47475 Kamp-Lintfort.
Mit Kinderbetreuung, 17.30 Uhr
Do, 6. 11. Pulheim
Theater im Walzwerk, 20 Uhr
Fr, 7. 11. Aachen
KatHO NRW, (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen) Abteilung Aachen, Robert-
Schumann-Str. 25, 52066 Aachen., 20 Uhr
Sa, 8. 11. Düsseldorf
Aula des Max-Planck-Gymnasiums,
Koetschaustraße, Düsseldorf Stockum Kinderbetreuung, 16 Uhr.
NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" mittendrin e.V., Köln Gemeinsam leben gemeinsam
lernen e.V. Bonn - Elterninitiative 4. Gesamtschule Bonn Familiennetzwerk Pulheim e.V.
Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.V. Aachen triplet e.V., Düsseldorf
Es geht um dieses Buch
Gerade noch gefunden: Podcast SR 2 - Fragen an den Autor
Update
Grrr höre ihm gerade zu - Er sagt auch
Down-Kind und Trisomie21-Kind. Das gibt aber Abzüge in der B-Note!!
Eltern sehen Ignoranz behinderter Kinder beim Bildungsgipfel
Der Elternverein Mittendrin e.V und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen NRW haben den Bundes- und Länderregierungen Ignoranz behinderter Kinder beim Bildungsgipfel vorgeworfen.
Wie Kobinet heute berichtet soll die Situation in allen Bildungsbereichen von der KiTa bis zur Universität beim Bildungsgipfel erörtert werden. "Nur die Bildung für Kinder mit Behinderungen steht nicht auf der Tagesordnung"
In einer gemeinsamen Pressereklärung (PDF) von Mittendrin e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen NRW heisst es:
Die Sonderschulen sind die unsichtbare 4. Säule unseres Schulsystems. "Wir sind es endgültig
leid, dass unsere behinderten Kinder in sämtlichen Bildungsdiskussionen ignoriert werden",
sagt Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V. Mehr als 430.000 Kinder
werden bundesweit in Sonderschulen unterrichtet. Mit der Einschulung verschwinden sie
nach der Devise: Aus den Augen, aus dem Sinn aus der Mitte der Gesellschaft und dem
öffentlichen Interesse. Sie verbringen ihre Schulzeit in Schulen, die sich keiner
systematischen externen Qualitätsprüfung stellen müssen und weder in nationale noch in
internationale Vergleichsuntersuchungen einbezogen werden.
(...)
In den europäischen Nachbarländern gehen im Schnitt mehr als 70 Prozent aller behinderten
Kinder in Regelschulen. "Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, warum Deutschland 87
Prozent der behinderten Kinder in Sonderschulen aussortiert"
Siehe auch
http://www.eine-schule-fuer-alle.info/nachrichten/nachrichten-politik/bildungsgipfeil
Gastbeitrag von Ulrike Beudgen
Es war einmal ...
eine kleine Kreisstadt mit Namen Holzminden. Die landschaftlich schöne Lage und gute und freundliche Bürger haben ihr einen guten Ruf eingetragen. Sogar ein Minister aus dem fernen Hannover wohnte (und wohnt auch noch) in ihr. Es war alles schön ruhig und gemütlich, die Stadtverwaltung und die Kreisverwaltung sorgten sich um die Belange ihrer Mitmenschen.
Eines Tages erschien in der regionalen Zeitung ein Artikel, der sich um die baulichen Mängel der Förderschule "An der Weser" drehte. ...
So gemütlich könnte es noch weiter gehen, aber Holzminden liegt nicht im Märchenland.
Einen Tag, bevor der Artikel im Täglichen Anzeiger Holzminden erschien, hatte ich ein Termin mit einem Redakteur der Zeitung. Ich wollte eine Selbsthilfegruppe zum Thema Integration in der Schule gründen. Obwohl ich schon länger an der Gründung arbeite, aber bisher nichts konkretes unternommen habe, hatte ich dennoch bereits ein Plakat auf meinem Computer und auch schon pro forma über Veröffentlichung im Web nachgedacht. Die Gründung lief vorerst unter dem Namen "Eltern für ein regionales Integrationskonzept". Ich erklärte dem Reporter, was ich erreichen wollte. Ich suchte Eltern für die Durchsetzung eines "regionalen Integrationskonzept". Er meinte, es gäbe hier schon so etwas, was ich allerdings nach meinen Kenntnissen verneinen mußte. Wir wollten beide nach Informationen suchen, ob es wirklich schon im Landkreis ein ähnliches Konzept gibt oder gegeben hatte. Nach meinen Recherchen war das nicht der Fall.
Nun gab es am 23. April 2008 diesen Artikel, in dem ein kleiner Absatz mit folgendem Wortlaut stand: "Schüler, die ab 2009 eingeschult werden und der besonderen Förderung im Bereich Lernen bedürfen, sollen in die Grundschulen in den einzelnen Orten integriert werden. Das Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung wird zurzeit erarbeitet." Damit, so meinte der Redakteur nach einem Anruf, wäre die Sache doch wohl erledigt.
Es folgten noch mehrere Telefongespräche, aber bis heute kein Artikel.
Da ich nach Möglichkeiten suchte, wie ich die Gründung der Selbsthilfegruppe veröffentlichen kann, bin ich in einer der vielen EDV-Zeitungen auf einen Artikel aufmerksam geworden, in dem das bloggen beschrieben wurde. Seitdem habe ich den Blog "Gemeinsam lernen in Holzminden". Inhalt des Blogs sind Informationen über Schule, Integrationsklassen, regionale Integrationskonzepte, Bildung, Veranstaltungen usw. Eine kleinere Homepage hatte ich schon. Sie ist ganz einfach unter dem selben Namen zu finden.
Ach übrigens: ich hätte am 25. September 2008 einen Termin mit dem obigen Journalisten gehabt. Der Termin wurde auf Montag, den 29. September 2008, vormittags um 11.00 Uhr verschoben. Nach dem Gespräch sagte er mir zu, dass er den Artikel noch in der selben Woche schreiben wollte, zumal ich auch schon (ja?) einen Termin für ein erstes Treffen von Gemeinsam lernen in Holzminden habe. Ich hoffe, der Artikel kommt vor dem 4. November heraus ...
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, kann man (oder frau?) sich ruhig an mich wenden. Meine Adressen sind in meinem Blog und in meiner Homepage angegeben. Bis bald. Kommentare sind auch erlaubt.
Update
Heute habe ich eine Sendung zum Thema gemeinsamer Unterricht verpasst, die im Deutschlandfunk lief.
Ein paar Auszüge gibt es aber Online (Irgendwann lernen die Verantwortlichen es noch und stellen endlich das ganze Programm ins Web), darunter einen interessanten Beitrag (MP3) über den Versuch des baden-württembergischen Kultusministeriums, einen integrativen Schulversuch zu beenden.
Seit September 1995 werden in der integrativen Waldorfschule Emmendingen geistig behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet. Jetzt will das baden-württembergische Kultusministerium jedoch diesen integrativen Schulversuch auslaufen lassen und hat die neue erste Klasse nicht mehr genehmigt. Die Schule hat Klage gegen das Kultusministerium erhoben. In einem Akt von zivilem Ungehorsam wurden am Mittwoch letzter Woche vier geistig behinderte Kinder in Emmendingen eingeschult.
S. dazu auch Integrierte Schulen unerwünscht in der TAZ vom 07.09.2008
Der zweite Beitrag, der Online verfügbar ist, handelt von einem Mädchen mit Down-Syndrom, das in eine Berliner Förderschule geht und zeigt das ganze Dilemma, in das Schüler mit Behinderung und deren Eltern angesichts der Rahmenbedingungen des separierenden Schulsystems geraten.
Unbedingt anhören! (MP3)
Update
Für die, die nicht die Kommentare lesen:
Andreas weist mich gerade darauf hin, dass die Sendung inzwischen unter
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/pisaplus/848700 verfügbar ist.
Ich habe kürzlich ja schon über meine Ideen zum Eltennetz ungehindert, dem Netzwerk für Eltern von Kindern mit Behinderung geschrieben.

Ich habe mich in den letzten Wochen allerdings noch ein wenig schwer getan, über den Rahmen dieses Blogs hinaus Werbung für das Netzwerk zu machen, weil Kaioo noch diverse Bugs und unstimmigkeiten hatte. Zwar sind noch immer nicht alle Probleme behoben, das Team von Kaioo arbeitet aber intensiv daran.
Heute habe ich begonnen, einige Organisationen und Personen anzuschreiben, um auf das Netzwerk aufmerksam zu machen.
Ein Text, den ich verschickt habe, findet sich hier auf Scribd.
Also auch hier noch mal die herzliche Bitte, diese Information so breit wie möglich zu streuen und sich selbst unter http://www.ungehindert.kaioo.com zu registrieren.
Ich habe schon eine Weile ein Bookmark zu diesem Artikel der Dorstener Zeitung gesetzt, der den (Kosten)Aufwand beschreibt, der durch den Transport von SchülerInnen mit Behinderung entsteht, die mit Fahrdiensten zu Sonderschulen gebracht werden.
Wenn Mitte August die 35 LWL-Förderschulen (LWL = Landschaftsverband Westfalen-Lippe, W) ins neue Schuljahr starten, müssen hunderte Fahrpläne für zum Teil speziell ausgestattete Autos stehen, damit behinderte junge Menschen ihren teils langen Weg zur Schule hin- und zurückgebracht werden können.
„Rund 4.900 unserer gehandicapten Kinder und Jugendlichen in Westfalen-Lippe brauchen jeden Schultag diesen Fahrdienst zwischen Elternhaus und Schule“
(...)
der LWL gibt jährlich gut 17,3 Mio. Euro dafür aus
Kosten, die man teilweise einsparen könnte, wenn es wohnortnahen gemeinsamen Unterricht in mehr Schulen gäbe. Neben den hier immer wieder erwähnten Gründen, die gegen die Sonderschulen sprechen, ist das für mich noch ein weiterer, schnellstens über den Rückbau des Sonderschulsystems zu beginnen und die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung so bald wie möglich umzusetzen.
Wenn ich mal nachrechne, dann komme ich bei 17,3 Mio Euro für 4900 SchülerInnen auf immerhin etwa 3760 Euro pro Schüler. Damit könnte man vermutlich schon was machen, oder?
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Übergehen behinderter Schülerinnen und Schüler vorgeworfen. Weder bei ihrer Bildungsreise noch beim Bildungsgipfel am 22. Oktober habe die Kanzlerin den gemeinsamen Schulbesuch von Kindern mit und ohne Behinderungen eingeplant, kritisierte Evers-Meyer.
"Das bedauere ich umso mehr, als der gemeinsame Schulbesuch aller Kinder in der zur Ratifikation im Parlament anstehenden UN-Behindertenkonvention einer der zentralen Punkte ist", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete.
via kobinet
Kaioo-Relaunch mit neuen Funktionen
Seit gestern zeigt sich das soziale Netzwerk Kaioo in neuer Aufmachung, auf den ersten Blick wirkt alles übersichtlicher und aufgeräumter.
Neu bei Kaioo ist, dass nun jeder die Möglichkeit hat, eigene Netzwerke auf der Kaioo-Plattform zu gründen. Wenn also ein Verein, die Ehemaligen einer Schule oder eine Firma eine Online-Möglichkeit zur Kommunikation suchen, können sie auf Kaioo ihr eigenes Netzwerk gründen, wobei sowohl geschlossene Netzwerke denkbar sind, in die man nur mit Einladung kommt, als auch offene, in denen jede/r Mitglied werden kann.
Etwas ähnliches gibt es ja bereits bei Mixxt, Tribax und noch einigen anderen Anbietern, das besondere bei Kaioo ist aber die Gemeinnützigkeit der Organisation. Kaioo selbst lebt von Spenden und wird Werbeeinnahmen an gemeinnützige Organisationen spenden.
Die Gemeinnützigkeit führt auch dazu, dass es bei Kaioo keine Interessen gibt, mit den persönlichen Informationen der Mitglieder im Netz Geld zu verdienen. Kaioo kann somit glaubwürdig garantieren, dass die Mitgliederdaten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ich habe im Juni auf dem Socialcamp von Philipp Schuch von Kaioo schon einige Einzelheiten erfahren und hatte seitdem auch schon verschiedene Ideen, wie man Kaioo-Netzwerke nutzen kann.
Elternnetzwerk
Vor allem denke ich über ein Netzwerk für Eltern von Kindern mit Behinderung aus NRW nach (und vielleicht auch für andere TeilnehmerInnen, z.B. Pädagogen, die mit unseren Kindern zu tun haben).
Das Thema "Gemeinsamer Unterricht" aber auch viele andere Themen könnten dort sicher gut besprochen werden. Ein Portal, das die Kommunikation von Eltern ermöglicht, ohne dass man auf Termine und Veranstaltungsorte angewiesen ist. Ich höre immer wieder, dass Versuche, Eltern von kindern mit Behinderung zusammen zu bringen, sehr schwierig sind, denn wir haben ja eines gemeinsam - wir haben Kinder. Online geht das vermutlich einfacher.
Ich werde es voraussichtlich in den nächsten Tagen einrichten und dann die Information auch hier veröffentlichen.
Berufliche Nutzung
Auch im beruflichen Zusammenhang sehe ich Nutzungsmöglichkeiten.
Dabei ist mir allerdings noch nicht so recht wohl, denn auf Kaioo habe ich mein Profil, in dem ich auch Informationen über mich und meinen Vorlieben (Bücher, Filme) veröffentliche.
Klar, im Grunde steht das auch der Welt offen, es ist aber noch was anderes, wenn jemand, der mich aus dem beruflichen Kontext kennt, zufällig auf Kaioo entdeckt, dass ich Star Trek mag, als wenn diese Information immer in dem Profil auftaucht, mit dem ich im beruflichen Zusammenhang kommuniziere.
Ich kann mir natürlich einfach ein zweites Kaioo-Profil anlegen und das im beruflichen Rahmen nutzen, besser wäre es aber wohl, wenn ich gezielt die Sichtbarkeit verschiedener Informationen für verschiedene Netzwerke einstellen könnte.
Das Problem der Abhängigkeit im Web 2.0
Eine zentrale Frage bleibt allerdings immer. Sollte man überhaupt mit derartigen Aktivitäten auf fremde Anbieter zurückgreifen, oder ist es ein zu großes Risiko? Ist nicht "selber Hosten" die richtige Entscheidung, weil Kaioo natürlich jederzeit den Laden dichtmachen und sämtliche Netzwerke schließen kann?
Robert Basic ist kürzlich in einem interessanten Artikel auf diese Frage eingegangen, und auch der Schockwellenreiter denkt über die Einschränkungen der Freiheit im Cyberspace nach.
Wie Robert Basic in seinem Artikel schreibt, ist die Exportierbarkeit von Daten wichtig. Ich habe dazu bei kaioo noch keine Informationen. Bleibt zu hoffen, dass diese Möglichkeit rasch kommt.
Gerade bei Experimenten, wie dem beschriebenen Elternnetz, wäre selber hosten aber ein viel zu großer Aufwand, solang nicht klar ist, ob ich mit dieser Idee überhaupt auf Resonanz stoße. Insofern muss ich die Risiken wohl in Kauf nehmen. Wie das im beruflichen Kontext entschieden wird, weiß ich es noch nicht. Auch da eignet sich Kaioo natürlich gut dazu, erste Erfahrungen zu sammeln.
Fazit
Soweit ich es bis jetzt beurteilen kann, ist Kaioo ein guter Start in eine neue Ära gelungen.
Verbesserungen sind sicher noch möglich, trotzdem: Kaioo ist auf dem richtigen Weg.
Update
Wir haben uns eben für den Namen "Elternnetz ungehindert" entschieden. Jetzt werde ich mich mal daran machen, noch ein paar Details zu überlegen (Logo, Begrüßungstext, Design) und dann können wir auch schon mit der Umsetzung auf Kaioo loslegen.
Gemeinsamer Unterricht am Gymnasium
Warum auch nicht?
Das habe ich zufällig gefunden und mich gefreut.
"...und morgen wieder Schule" strahlt Charlotte selig und räumt ihren Schulranzen auf. Die geistig behinderte 11- Jährige besucht seit fast 4 Jahren die Außenklasse der Grundschule Moosach. In dieser Klasse werden 8 Kinder mit geistiger Behinderung, in der Partnerklasse 16 Grundschulkinder unterrichtet. Nach einer ca. 6-monatigen Anlaufsphase haben sich Grundschullehrerin und Sonderpädagogin auf ein kooperatives Miteinander verständigt, das einen gemeinsamen Unterricht aller Kinder in Nebenfächern, wie Musik, Religion, Kunst, HSU und Sport vorsieht, sowie Raum gibt für gemeinsame Projekte, Wandertage, Ausflüge und Veranstaltungen.
[...]
Dank der Unterstützung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums wird der integrative Weg am Gymnasium Kirchseeon fortgesetzt. Gabriele Söllheim wird das 1. Gymnasium in Bayern leiten, an dem eine Außenklasse angesiedelt ist. Sie erfreut sich der Unterstützung von Schulleiter Markus Schmidt, der seit einem Jahr die Korbinianschule Steinhöring leitet.
Einmal mehr zeigt sich, dass Integration kein theoretisches Thema bleiben muss. Wenn alle an einem Strang ziehen, Vorurteile abgebaut und Offenheit gelebt wird, profitieren alle - die Kinder haben es eindrucksvoll vorgemacht.
Gibt es noch mehr Beispiele? Ich habe den Eindruck, wenn überhaupt, läuft Integration in der Sekundarstufe an Gesamtschulen. Ich habe eigentlich nichts gegen Gesamtschulen, ich sehe aber keinen Grund, warum es auf diese beschränkt bleiben sollte.
Warum muss im Zusammenhang mit Schule eigentlich immer alles so problematisch laufen?
Ich war gerade bei einem Elternabend in der Schule, in die unser Sohn
Noah nach den Sommerferien gehen soll.
Im vergangenen Jahr, haben wir in einem scheinbar aussichtslosen Kampf
gegen die Schulbürokratie doch noch eine Lösung im Sinne unseres
Kindes erreicht. Eigentlich ist es in NRW nicht möglich, dass Kinder
von der Schulpflicht zurück gestellt werden, es sei den, es liegen
gesundheitliche Gründe vor.
Und diese gesundheitlichen Gründe müssen schon ziemlich gravierend
sein. Der schulmedizinische Dienst ist zumindest hier eher auf
Hardlinerkurs. Im Grunde würde man im Kreis Recklinghausen ein
behindertes Kind, das wie unser Sohn nur mit wenigen Tagen noch in die
Schulpflicht für das laufenden Jahr fällt, eher aus dem Kindergarten reißen und einer Sonderschule
zuweisen, als es für ein Jahr von der Schulpflicht zurück zu stellen,
damit im nächsten Jahr die sinnvolle Teilnahme am gemeinsamen Unterricht
möglich ist. Und das gegen die Einschätzung der Eltern und aller Pädagogen, die mit dem Kind zu tun haben.
Nun gut, dieses Problem ließ sich im vergangen Jahr lösen. (Wer mehr
wissen will, frage per Mail)
Noah darf also am gemeinsamen Unterricht in der nahe gelegenen Schule
teilnehmen.
Aber dort hat die Aufsichtsbehörde jetzt entschieden, dass nicht wie
vorgesehen vier, sondern nur drei Klassen gebildet werden.
Und eben teilte mir die Schulleiterin am Rande der Elternveranstaltung
mit, man werden - wenn es bei drei Klassen bleibt - die Kinder mit
Förderbedarf zunächst mal "zur Probe" aufnehmen um zu sehen, ob sie
mit der großen Klasse überhaupt zurecht kommen.
Kann eigentlich im Zusammenhang mit Schule mal irgendwas normal und
unproblematisch laufen?
Warum muss man für alles kämpfen. Wann hören die Sorgen auf, die mit
dem unberechenbaren System Schule zu tun haben.
Inklusive Bildung im Primar- und Sekundarbereich ist nach der
UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein
Grundrecht.
Warum müssen Eltern eigentlich immer wieder voller Sorge darum bangen
und kämpfen, dass ihren Kindern die Wahrnehmung dieses Grundrechts
ermöglicht wird.
Ich will einfach nicht, dass mein Kind in eine Sonderschule muss.
Aber Entscheidungsträger halten noch immer viel zu häufig
Sonderschulen für eine geeignete Option für Kinder mit
Behinderungen. Und bei der Bewertung des "optimalen Förderortes" wird
diesen Schulen immer noch sehr selbstverständlich ein hoher Rang
eingeräumt, auch wenn sich Eltern und Experten heute eigentlich einig
sind, dass eine inklusive Schule für fast alle Kinder der beste
Förderort wäre.
Ich gebe gern zu, ich habe selbst ein Schultrauma. Meine eigene
Schulzeit verlief alles andere als glücklich, bis ich irgendwann auf
einer Schule gelandet bin, die zu mir passte (eine Gesamtschule, wen
wundert es?)
Ich will für mein Kind eine unproblematischere Schulkarriere, in der er
nicht in Sondereinrichtungen ausgegrenzt wird.
Aber die ist für Kinder mit Behinderung in Deutschland scheinbar alles
andere als selbstverständlich.
Ach übrigens: mir ist schon klar, dass man Sonderschulen heute
Förderschulen nennt.
Ein Film von Hubertus Siegert

Februar 2004. Luca, Marwin, Dennis, Johanna, Christian und 15 andere Kinder treffen sich zum Halbjahresbeginn in der Berliner Fläming-Schule. Sie gehören zur Klasse 5d, der Förderklasse der Schule, in der Schüler extrem unterschiedlicher Fähigkeiten zusammen lernen. Vier der Kinder sind als behindert eingestuft, von lernschwach bis Klassenlebenschwerbehindert, und werden nicht benotet. Die Klasse hat zwei Betreuerinnen, einige Fachlehrer und die Klassenlehrerin, Frau Haase. Sie gilt als streng, aber fair. Ihre große Liebe gilt dem Theater.
Auf Augenhöhe mit den Kindern nimmt der Regisseur Hubertus Siegert teil am Abenteuer eines Schulhalbjahrs. Erfolge und Konflikte, Spaß und Tränen, Witz und Mühsal, Rivalitäten und Freundschaften blitzen in den verschiedenen Geschichten auf, die zusammen das bewegende Bild eines vielschichtigen und spannenden, ganz eigenen Universums zeichnen: ein Klassenleben.
Beim Kongress Eine Schule für alle, der am letzten Wochenende in Köln stattfand, bin ich auf diesen Film aufmerksame geworden, hatte dort allerdings keinen Gelegenheit, ihn zu sehen.
Ich habe ihn deshalb bestellt und gestern abend konnten wir sehen, wie Schule sein kann.
Mit Schule hat ja wohl jeder seine ganz eigene Erfahrung und ein Film über eine Schulklasse, der aus der Perspektive der Schülerinnen und Schüler erzählt wird, weckt schon so manche Erinnerung und Emotion. Mein Fazit: hätte ich so lernen können, wie diese Berliner Schülerinnen und Schüler, dann wäre Schule für mich heute sicher mit weniger unangenehmen Gefühlen verbunden.
Das wichtigste Fazit lautet: Es geht doch! Schule für alle ist möglich. Das behaupten VertreterInnen der Integration zwar schon seit langem und berufen sich dabei auf Erfahrungen, die in Deutschland und in anderen Ländern längst täglich gemacht werden; hier ist es dem Betrachter aber möglich, es selbst mit zu erleben und dadurch erhält diese Erkenntniss Glaubwürdigkeit auf einer sehr persönlichen Ebene.
Der Film führt weg von den theoretischen Diskussionen, die Schüler selbst zeigen uns, dass gemeinsames Lernen für alle ein Weg ist, der sich lohnt.
ZDF-Beitrag zum gemeinsamen Unterricht
Am 03.07 brachte die ZDF-Sendung "Frontal 21" einen Beitrag zum Thema "gemeinsamer Unterricht", den man auch jetzt noch im Internet ansehen kann. Über den Blog des Arbeitskreis Down-Syndrom bin ich darauf aufmerksam geworden, habe es aber erst heute geschafft, den Beitrag zu sehen.
Die Sendung stellt gut heraus, wie rückständig Deutschland beim gemeinsamen Unterricht im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist. Das wusste ich zwar schon, trotzdem finde ich den Beitrag sehenswert.
Die Adresse des Streams für den Realplayer lautet http://rstreaming.zdf.de/zdf/300/070703_behinderte_f21.ram
Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe - man kann nicht früh genug anfangen, weiter zu denken
Unser Sohn hat das Down-Syndrom. Er wird ab Sommer 2008 in eine Grundschule gehen, die seit Jahren Erfahrung mit dem gemeinsamen Unterricht hat und außerdem nur 5 Minuten Fußweg von uns entfernt liegt. So weit, so gut.
Gemeinsamer Unterricht in der Grundschule ist in NRW verbreitet. Das größere Problem ist scheinbar die Integration in der Sekundarstufe.
Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (Arbeitsübersetzung Lebenshilfe) sieht ausdrücklich die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich vor.
Faktisch sieht es jedoch so aus, dass nur wenige Schulen der Sekundarstufe gemeinsamen Unterricht anbieten. In unserem Umfeld gibt es - soweit wir das wissen - nur eine Schule und die ist recht weit weg von uns (10,7 km).
Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Schule ausreicht, um langfristig den Bedarf zu decken. Gemeinsamer Unterricht muss auch im Sekundarstufenbereich flächendeckend angeboten werden.
Hier muss sich etwas ändern und dafür müssen wir vermutlich etwas tun:
- Druck auf Politiker ausüben, den Artikel 24 der UN-Konvention schnell in geltendes Recht umsetzen
- Schulen überzeugen, ebenfalls gemeinsamen Unterricht anzubieten
- Andere Menschen davon überzeugen, dass Kinder mit Behinderungen nicht am Besten in der Sonderschule aufgehoben sind
- Andere Eltern mobilisieren
Wir möchten in der nächsten Zeit beginnen, uns diesem Thema zu widmen - mit einer lokalen Orientierung in Dorsten und Umgebung. Wir wollen erreichen, dass sich die Situation in den nächsten 4 Jahren deutlich ändert.
Die Organisation Gemeinsam Leben - Gemeinsam lernen e.V. ist dabei sicher ein kompetenter Partner. Einen spannenden thematischer Einstieg bildet auch der Kongress "Eine Schule für alle" vom 16. - 18.11.2007 in Köln.
Wir würden uns freuen, Kontakt zu weiteren Eltern zu bekommen, denen das Thema ebenso wichtig ist, wie uns. Schön (aber nicht Bedingung) wäre es, wenn diese Eltern aus unserer Region kämen.
Gemeinsam können wir etwas erreichen. Kontakt ist über die Kommentarfunktion oder über die im Impressum angegebene Adresse möglich.