15.02.2008

Gentechnik-Gesetz passiert den Bundesrat

Via Transgen.de Newsletter:

Der Bundesrat hat heute dem geänderten Gentechnik-Gesetz zugestimmt. Auch die umstrittene "ohne-Gentechnik" Kennzeichnung wurde angenommen. Der von den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen eingebrachte Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt keine Mehrheit.

25.01.2008

Gentechnikgesetz im Bundestag angenommen

Protest gegen das neue Gentechnikgesetzt Der Deutsche Bundestag hat heute trotz zahlreicher Proteste das neue Gentechnikgesetz verabschiedet. Foto Campact

20.01.2008

Biotechlobby gegen Gentech-frei-Label

Beim Streit über die neuen Gentechnikregelungen sind die politischen Koordinaten auf den Kopf gestellt

Einen interessanten Artikel bringt die TAZ am letzten Donnerstag:

Beim Streit über die neuen Gentechnikregelungen sind die politischen Koordinaten auf den Kopf gestellt. Der Deutsche Bauernverband, Tierfutterhersteller und die Lebensmittelwirtschaft blasen zum Sturm gegen das neue Gentechnikgesetz und das neue "Ohne Gentechnik"-Label, die unter der Regie von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) noch diesen Monat im Bundestag verabschiedet werden sollen. Die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung sei eine "klare Verbrauchertäuschung" (...). Verbraucher- und Umweltverbände dagegen loben Seehofer für seine Kennzeichnungsregelung.

Auch wenn die Motive der Lebensmittelverbände sicher andere sind, ich teile die Kritik an der Label-Kosmetik. Wo "Ohne Gentechnik" draufsteht darf auch keine Gentechnik drin sein.

Aber dazu brauchen wir kein neues Gesetz. Wir haben längst eine Regelung. Ich habe übrigens eben gesehen, das es selbst in der geltenden Regelung noch Einschränkungen gibt, die ich merkwürdig finde:

Einer Kennzeichnung im Sinne des Satzes 1 steht ebenfalls nicht entgegen, wenn ein in Satz 1 Nr. 3 bezeichnetes Arzneimittel wegen eines therapeutischen oder prophylaktischen Bedarfs verabreicht worden ist und ein in seiner therapeutischen Wirksamkeit oder auf Grund seiner besonderen Eigenschaften vergleichbares, ohne Hilfe gentechnischer Verfahren hergestelltes Arzneimittel nicht zur Verfügung gestanden hat.

Ich verstehe nicht, warum man bei solchen Kennzeichnungen immer so rumeiern muß. Arzneimittel werden doch nicht dadurch gentechnikfrei, dass es keine gentechnikfreien Alternativen gibt. Wer diese Arzneimittel verwendet, sollte das Label dann eben nicht kriegen. So what?

Mit der gleichen Begründung könnte man einen Leguan zum Dinosaurier erklären, weil es ja keine prähistorischen Alternativen mehr gibt.

19.01.2008

Geimpftes Geflügel

Minister Seehofer verteidigt erlaubte Zusätze bei Lebensmitteln »Ohne Gentechnik «

Wie berichtet sieht der Entwurf für das neue Gentechnik-Gesetz (PDF) eine Neuregelung der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" vor. Tiere, die für die Produktion von gentechnikfreiem Fleisch, Milch oder Eiern verwendet werden, dürfen zukünftig mit gentechnisch veränderten Vitaminen und anderen Zusatzstoffen behandelt werden, wenn es dazu keine Alternative gibt.

Auf der Grünen Woche in Berlin äußerte sich Verbraucherminister Seehofer dazu

Als Beispiel für die Sinnhaftigkeit der Regelung nannte er die fieberhafte Suche nach einem Impfstoff gegen das Vogelgrippevirus H5N1. Ein solcher Impfstoff werde nur mit Gentechnik-Methoden herstellbar sein, sagte der CSU-Politiker. Es könne aber nicht sein, dass auf diese Weise geimpftes Geflügel im Lebensmittelhandel als Genfood ausgewiesen werden müsse, sagte er.(AP)

Was ist das denn für ein Argument? Ändert sich dadurch, dass sich die Vogelgrippe bekämpfen läßt, irgendetwas daran, dass ein solches Produkt mit gentechnischne Verfahren hergestellt wurde? Kann die Tatsache, dass die Suche nach dem Impfstoff fieberhaft war, irgendeine Bedeutung für die Kennzeichnung des Geflügels haben?

Warum sollte mir als Verbraucher etwas vorenthalten werden? Klar, weil ich das Tier dann nicht essen würde.

Aber genau darum geht es doch bei einer Kennzeichnung. Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, was er kaufen und verbrauchen will. Und dazu braucht er Informationen. Es macht überhaupt keinen Sinn, da etwas auszunehmen.

Ausserdem übersieht Minister Seehofer ein kleinen Detail. Das Geflügel müßte nicht als Genfood deklariert werden, sondern erhielte nur nicht die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik".

Das Gegenteil ist aus meiner Sicht richtig: Es wäre absurd, wenn man ein Suppenhuhn kaufen könnte, auf dem die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" prangt, das aber mit gentechnisch veränderten Impfstoffen geimpft wurde.

Wieder mal wird deutlich: Das neue Gentechnikgesetz ist ein unglücklicher Balanceakt zwischen den Interessen der Produzenten, der Gentechnik-Unternehmen und der Verbraucher.

Aber bei der Gentechnik ist es nicht möglich, alle Positionen zu vereinbaren. Zu groß sind die Unterschiede in den Interessen. Minister Seehofer muß sich entscheiden, wer das Volk ist, das er vertritt.

10.11.2007

Geisterdebatte über Gentechnik im Bundestag

Am Freitag wurde das neue Gentechnik-Gesetz im Bundestag in erster Lesung behandelt.
UM 3:45 NACHTS!

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Große Debatten wurden da wohl nicht mehr geführt. Da sieht man mal, wie wichtig den deutschen Parlamentariern ein wirksamer Schutz der Bürger vor den Risiken der Gentechnik ist.

s. TAZ vom 08.11.2007

05.06.2007

Vom Winde verweht

Englische Studie: Gen-Pflanzen lassen sich in der freien Natur weniger kontrollieren als angenommen

Telepolis berichtet am 02.06.2007 über eine Studie, nach der die Kontamination von konventionellem Mais durch gentechnisch veränderte Sorten deutlich unterschätzt wird.

Während die "Koexistenzfähigkeit" von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais bei Versuchen in Groß Lüsewitz, Wendhausen, Mariensee, Braunschweig und Forchheim bis 2009 getestet werden soll (vgl. Rückschlag für Genmais-Anbau in Deutschland), haben Wissenschaftler der englischen Universität Exeter bereits herausgefunden, dass das Mischpotential, das sogenannte "Auskreuzungsrisiko", in Versuchsfeldern meist deutlich unterschätzt wird.

Der im Entwurf für das neue Gentechnikgesetz vorgesehen Mindestabstand von 150 Metern zu konventionellen Anbauflächen ist danach deutlich zu gering.


Tags

Alle Tags

Impressum

RSS

Creative Commons License

Blogroll

Archiv

530 Einträge