15.04.2008

Besser tot als lebend?

Zur Spätabtreibung kranker und behinderter Kinder

In der Zeit vom 13.03.2008 findet sich ein Artikel zum Thema Spätabtreibung von Kindern mit Krankheiten oder Behinderungen, den ich nur empfehlen kann. Auf den Artikel bin ich gestoßen, durch einen Beitrag von Heike Neumann bei den Gesellschaftern, die sich mit dem Thema Spätabtreibung bei Kindern mit Down-Syndrom auf der Grundlage des o.g. Zeit-Artikels auseinandersetzt.

Wenn ich lese, dass 90 Prozent der Eltern ihre Kinder abtreiben, wenn die Diagnose Down-Syndrom heißt, dann frage ich mich, ob diese »Eltern« jemals Menschen mit Down-Syndrom getroffen haben. Ich vermute nicht. Sonst wüssten sie nämlich, welche Bereicherung sie sind, wie viel Liebe, Spaß und Freude sie vermitteln und wie schön es ist, mit ihnen zu leben und sie kennen lernen zu dürfen.

Liest man den Zeit-Artikel, relativiert sich die Schärfe, mit der sich die Auseinandersetzung zum Thema sonst trefflich führen läßt. Aber Heike Neumann hat eindeutig Recht. Es geht darum, dass Kinder mit Behinderung in unserer Gesellschaft nicht erscheinen.

Unsere Gesellschaft grenzt sie aus, schiebt sie viel zu oft in Sondereinrichtungen, Förderschulen, Werkstätten und Heime ab - gestützt auf Fachgutachten und die Vorstellung vom optimalen Förderort. Und so kommen Sie im Alltag der meisten Menschen einfach nicht vor.

06.11.2007

Unterschriften für die UN-Konvention

»Die Gesellschafter« fordern die sofortige Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Kobinet weist auf eine Unterschriftensammlung der von der Aktion Mensch gestarteten Initiative "die Gesellschafter" hin, die die sofortige Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert. Auf die Bedeutung dieser Konvention für die schulische Integration habe ich ja auch schon ein paar mal hingewiesen.

Ab 30. März 2007 sind alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen aufgerufen, das internationale Übereinkommen zu unterzeichnen. Deutschland hat dies am 30. März 2007 getan. Insgesamt haben an diesem Tag 80 Staaten das Übereinkommen gezeichnet. Die Staaten verpflichten sich damit, das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, im Falle Deutschlands heißt dies, die Zustimmung des deutschen Gesetzgebers einzuholen. Die Bundesregierung wird von den Verbänden der Behindertenhilfe und –selbsthilfe dazu aufgefordert, sich für eine zügige Ratifizierung noch in 2007 einzusetzen.

Im Rahmen des Gesellschafter-Projekts startete dazu am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, eine Unterschriftensammlung, mit der die Bundesregierung gedrängt werden soll, die UN-Konvention möglichst schnell zu ratifizieren. Die Unterschriftensammlung wird bis Ende 2007 fortgesetzt.

Unterschriftenlisten konnen direkt von der Aktionsseite herunter geladen werden (PDF)

Eine Möglichkeit zur Online-Teilnahme konnte ich nicht finden.


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