21.06.2009

Neue Chance für Philipp

Rechststreit in Gießen mit Vergleich beendet

Kürzlich ging die Klage der Eltern des 14-jährgen Philipp Koch aus Lahntal bei Marburg gegen das Land Hessen durch die Medien.

Philipp hat das Down-Syndrom. Während der Grundschulzeit konnte er am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, doch die Weiterführung des Gemeinsamen Unterrichts an einer integrativen Gesamtschule lehnte das Schulamt ab. Dagegen klagten die Eltern und beriefen sich dabei auf das Recht auf inklusive Schulbildung, das Kinder mit Behinderung entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben.

In der vergangenen Woche hat die Familie und das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen einen Vergleich geschlossen. Philipp soll danach erneut sonderpädagogisch begutachtet werden. Wenn das Gutachten ergibt, dass eine Förderung im Gemeinsamen Unterricht möglich ist, so kann Philipp an die Regelschule wechseln.

Das freut mich für Phlipp. Ich habe mich gestern mit zwei Müttern, die ebenfalls Kinder mit Behinderungen haben, darüber unterhalten. Wir waren uns einig, wir alle hätten einen solchen Vergleich für unsere Kinder auch getroffen, ohne wenn und aber.

Was ich hier schreibe, soll also keinesfalls als Anmaßung gegenüber den Eltern von Philipp verstanden werden.

Auch kenne ich den Sachverhalt nur aus den Medien. Trotzdem, bei mir bleibt ein Beigeschmack.

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