Verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, Rechtsanspruch muss jetzt kommen
Zur Zeit wird allerorten darüber diskutiert, ob Schwerpunktschulen die Lösung sein können, Inklusion umzusetzen. Hier meine persönliche Position zu diesem Thema.
Grundsätzlich trägt die Diskussion über Schwerpunktschulen die Gefahr in sich, zur Hinhaltestrategie zu werden.
Das Ziel muss der Aufbau eines inklusiven Schulsystems bleiben. Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderungen die Schule besuchen, zu der sie auch gehen würden, wenn sie keine Behinderung hätten. Soweit das Ziel. Wenn es erreicht ist, braucht es keine Schwerpunktschulen.
Schwerpunktschulen sind also ein Thema für den Übergang zum inklsuiven Schulsystem.
Die wesentliche Forderung muss deshalb m.E. sein, Ross und Reiter zu nennen und bereits jetzt einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, zu dem die UN-Konvention vollständig umgesetzt sein muss.
Ohne verbindlichen Zeitplan wird es kein inklusives Schulsystem geben.
Als Zeitrahmen scheinen mir 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK die weitestgehende Position, die ich mittragen würde. Bis spätestens 2019 muss die inklusive Schule umgesetzt sein!
Für die Förderschulen L/E/S halte ich es allerdings nach wie vor für die einzig akzeptable Option, zum nächsten Schuljahr keine neuen SchülerInnen mehr aufzunehmen, und diese Schulen auslaufen zu lassen. Hier ist 2019 definitiv zu spät.
Ich organisiere gerade eine zweite Unkonferenz des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle. Das darf natürlich auch hier nicht fehlen.
Hier eine Pressemitteilung, die ich heute verschickt habe.
Presseinformation: Am 23. und 24.03.2012 treffen sich im Herner Stadtteilzentrum Pluto Eltern, Pädagogen und Interessenten aus ganz NRW zu einer außergewöhnlichen Tagung. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" lädt zu einer Unkonferenz zum Thema Inklusion ein. Darunter verstehen die Veranstalter eine kooperative Mitmachkonferenz.
Unkonferenz
Eine Tagesordnung oder Referentenliste sucht man bei dieser Veranstaltung vergeblich. Die Themen werden erst während der Konferenz von den Teilnehmern festgelegt. Jeder der teilnimmt, kann zugleich Referent sein.
"Es gibt inzwischen umfangreiche Erfahrungen mit dieser Konferenzform", erklärt Organisator Michael Baumeister vom NRW-Bündnis. "Unter dem Titel Barcamp oder Open-Space werden Unkonferenzen weltweit seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt." Für Teilnehmer klassischer Konferenzen und Tagungen sind nicht selten die Gespräche in den Pausen oder am Rande der Veranstaltung wichtiger, als die eigentliche Tagesordnung. Unkonferenzen greifen diese Erfahrung auf und rücken die Interessen der Teilnehmer in den Vordergrund.
Leider wird in diesem Artikel mal wieder haarscharf an der Realität vorbei argumentiert. Stefan Laurin spricht von “einer UN-Konvention, die Deutschland ratifiziert hat” und von der “sogenannten Inklusion” und suggeriert auch im Weiteren, dass da Leute, die von nichts eine Ahnung haben jetzt in Gießkannenmanier “behinderte Schüler auf die klassischen Schulformen [...] verteilen” wollen.
So einfach kann man es sich nicht machen.
Bei der genannten Konvention geht es um die “UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”. Dabei handelt es sich um eine Menschenrechtskonvention. Kinder mit Behinderungen haben danach das Recht, in einem inklusiven Schulsystem zu lernen. Wichtig ist, dass die Konvention eben nicht nur den Zugang zur Regelschule fordert, sonder auch die “angemessenen Vorkehrungen” zur Verwirklichung der Rechtes auf Bildung in der Regelschule. Es geht also keinesfalls nur ums Verteilen.
Das Recht auf inklusive Bildung ist ein Menschenrecht. In Stefan Laurins Artikel hat man den Eindruck, als ginge es um irgendeine EU-Norm zur Gurkenkrümmung.
Elternvereine enttäuscht über grüne Schulpolitik in NRW
Anlässlich des bevorstehenden Parteitags der NRW-Grünen am kommenden Wochenende fordern die Elternvereine „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ die Partei auf, in Sachen Inklusion endlich Farbe zu bekennen.
„Obwohl die Landesregierung nun schon seit einem dreiviertel Jahr im Amt ist, liegt noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vor, um Kindern mit Behinderung einen individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen zu sichern“, bemängelt Bernd Kochanek, Vorsitzender der LAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen. Immer noch müssen Eltern, die für ihr behindertes Kind die Integration wollen, um einen Platz an der Regelschule kämpfen – und darum, dass ihr Kind an der Regelschule auch die Förderung bekommt, die es braucht. Dabei sind sie weiterhin den Ermessensentscheidungen von Behörden und Schulleitern vor Ort ausgeliefert.
Insgesamt sind die Eltern enttäuscht von einer grünen Schulpolitik, die vor der Landtagswahl eine konsequente und zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention versprochen hat, und den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems jetzt in der Regierung so zögerlich angeht. Und das, obwohl schon seit Dezember ein gemeinsamer Beschluss aller Landtagsfraktionen vorliegt, der die Regierung zum Handelns auffordert.
... Initiative für behinderte Schüler verlangt. Dazu gibt es auch einen konkreten Antrag an den Landtag mit dem Titel: "Den Kommunen einen verlässlichen Rahmen für die schulische Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention geben!"
Fünf Monate nach einem
einstimmigen Beschluss des Landtags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fehlt, so die CDU, noch immer ein landesgesetzlicher Rahmen.
"Diese Barrieren in den Köpfen werden durch das in Deutschland vorherrschende System von Sondereinrichtungen für behinderte Menschen und durch fehlende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum befördert", so der
Behindertenbeauftragte. Besonders gravierend sei die Situation an den Schulen in Deutschland, wo immer noch über 80 % der behinderten Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen unterrichtet werden.
Nun hat sich die CDU in den vergangenen Jahren nicht gerade als Motor der Inklusion gezeigt, man denke nur an Äußerungen von Schulministrin Sommer zum Wahlrecht von Eltern, aber auch der CDU gestehe ich Lernfähigkeit zu. Im Übrigen teile ich den Eindruck, dass der Inklusionsprozess in Düsseldorf ziemlich schleppend vorankommt.
Ich kann es deshalb nur begrüßen, wenn die Opposition da jetzt mal Druck macht.
Am 03.05.2011 stand das Thema Schulentwicklungsplanung auf der Tagesordnung des Dorstener Schulausschusses.
Beschlossen wurde, dass in Dorsten ein alle Schulstufen umfassender Schulentwicklungsplan aufgestellt werden soll, bei dem insbesondere die Maßgaben und die Ziele der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems beachtet werden.
Ohne Gegenstimmen mit einer (nicht mit dem Inhalt begründeten) Enthaltung hat der Schulausschuss der Vorlage zugestimmt.
Vorgesehen ist neben einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit in Schulplenumsveranstaltungen und Elternbefragungen auch ein Arbeitskreis zur fachlichen Beratung, in dem auch Gruppierungen vertreten sind, die sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern. Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen, sowie die Lebenshilfe werden dabei ausdrücklich erwähnt.
Innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten der UN-Konvention (also bis 2019) soll schrittweise eine Inklusionsquote von mindestens 80% erreicht werden. Hier hätte man sich sicher eine noch ambitionierter Zielvorstellung wünschen können.
Wichtig scheint mir aber, dass parallel zur Schulentwicklungsplanung schon weitere Schritte zum Ausbau des gemeinsamen Lernens unternommen werden sollen und dass geltend gemachte Bedarfe nach Möglichkeit erfüllt werden sollen, so wie es ja auch im Erlass zu §37 AOSF vorgesehen ist.
Kommunen und Regionen können sich bis zum 15. Juni 2011 um eine Beratung zur inklusiven Bildung durch den Expertenkreis "Inklusive Bildung" der Deutschen UNESCO-Kommission bewerben. Mit dem Angebot will der Expertenkreis das Leitbild der inklusiven Bildung in Deutschland stärken. Die Peter Ustinov Stiftung unterstützt das Projekt.
Ich habe übrigens dem Dorstener Bürgermeister vorgeschlagen, dass sich die Stadt dort bewirbt.
... der vergangenen Woche aufmerksam geworden.
Zwischen CDU, SPD und Grünen wurde am vergangenen Montag ein gemeinsamer Antrag zur Inklusion in der nächsten Ratssitzung und ein gemeinsames Vorgehen im Schulausschuss vereinbart. Die genaue Formulierung des Antrages soll kurzfirstig erfolgen.
Die Zeitung ist korrekt informiert, ich war bei dem Gespräch auch dabei. Ich habe allerdings keine Ahnung, wer aus der Runde schon die Presse informiert hat.
Vereinbart ist eine Erklärung des Rates, dass Inklusion ein zentrales Anliegen der Stadt ist. Bis zum Schuljahr 2019/20 wird eine inklusionsquote von mindestens 80% angestrebt, schon für 2014/15 sollen es 45% sein. Ausserdem soll es einen kommunalen Arbeitskreis (Plenum) Inklusion geben.
zum Europäischen Protesttag "Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" hat Aktiv Barrierefrei Selbstbestimmt Leben e.V und die Aids- und Behinderten Selbsthilfe http://www.abs-sh.eu ein Video erstellt
Protestsong und Aufruf zum Europäischen Protesttag "Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" am 5. Mai 2011.
Das Video wurde in drei Sprachen erstellt:
als Original,
mit Untertitel für Schwerhörige Menschen und zum mit singen
Ich ärgere mich gerade, dass in der Dorstener Zeitung unsere Erklärung vom Mittwoch bis heute mit keinem Wort erwähnt wird.
Es ärgert mich deshalb, weil die FDP sich in der selben Zeitung in der vergangene Woche gleich zweimal hintereinander mit unhaltbaren Statements (Nur eine Möglichkeit, keine Pflicht) zur Inklusion positionieren durfte. Eltern, die zu diesem Thema etwas zu sagen haben, bekommen diese Chance nicht.
Ok, in Deutschland gibt es Pressefreiheit. Niemand darf der Presse vorschreiben, wie oder was sie berichten soll und was nicht. Zensur ist verboten. Das ist auch gut so, keine Frage.
Aber ausgewogen ist was anderes.
Ich glaube ja, Zeitungen sind ein Auslaufmodell. Vom vielbeschworenen Qualitätsjournalismus merkt man gerade im lokalen Bereich sowieso nicht viel. Meine Hauptinformationsquelle für Themen, die mich wirklich interessieren, ist inzwischen auch eher der Feedreader, insbes. verschiedene Blogs, und nicht zuletzt auch Twitter und Facebook.
Es wird Zeit, dass Social Media auch in einer Kleinstadt wie Dorsten eine kritische Masse erreicht. Was das angeht, bin ich allerdings noch skeptisch und so werde ich zähneknirschend weiter morgens die Lokalzeitung aus dem Briefkasten fischen und mich ärgern, wie unausgewogen sie heute wieder berichtet oder eben nicht berichtet.
Presseinformation von Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten vom 16.02.2011
Nachdem der Vorsitzende der Dorstener FDP, Thomas Boos, auf dem Parteitag am vergangenen Samstag verlauten ließ, die "Integrierung Behinderter" sei "kein Pflicht, sondern nur eine Möglichkeit" (Papier-Version Dorstener Zeitung vom. 14.02.2011), konnte man am folgenden Tag schon etwas versöhnlichere Töne vernehmen, nachdem ihm offenbar vorgeworfen wurde, er gehe auf Distanz zu Bürgermeister Lütkenhorst.
"Wir sind natürlich der Meinung, dass jede Familie ein Recht auf Inklusion hat" sagte Thomas Boos der Dorstener Zeitung (Papier-Version vom. 15.02.2011). Er äußerte aber die Sorge, dass das Förderschulsystem zerschlagen werden könnte oder dass Eltern verpflichtet würden, ihre Kinder in inklusive Schulen zu schicken.
Schon bedrohlich, dieses Menschenrecht auf Inklusion.
Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten hat zu der von Thomas Boos ins Gespräch gebrachten Frage, ob Inklusion nur eine Möglichkeit sei, gestern die folgende Presseinformation veröffentlicht.
Das klare Bekenntnis von Bürgermeister Lütkenhorst zum Ziel eines inklusiven Schulsystems haben Eltern behinderter Kinder bei der städtischen Veranstaltung am 10.02. aufmerksam zur Kenntnis genommen.
"Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses Ziel jetzt zerredet und die Rechte unserer Kinder wieder relativiert werden." sagt Michael Baumeister von der Elterninitiative Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen. "Aus der UN-Konvention ergibt sich eindeutig das Recht behinderter Kinder auf diskriminierungsfreien Zugang zur inklusiven Schule und angemessene Vorkehrungen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Kindern mit Behinderungen den Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu ermöglichen. Das ist mehr als nur eine Möglichkeit. Inklusion ist ein Menschenrecht."
Erlass des NRW-Schulministriums verpflichtet Schulbehörden, das Schulrecht ab sofort im Sinne der UN-Konvention auszulegen
Im Dezember 2010 hat Schulministerin Löhrmann einen Erlass angekündigt, mit dem Schulträger und Schulaufsicht verpflichtet werden sollen, schon jetzt das Schulrecht konsequent im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auszulegen.
Gleichzeitig will die Landesregierung auf der Grundlage eines Inklusionsplans die Transformation der UN-Konvention in Landesrecht voranbringen.
Der angekündigte Erlass liegt nun in Form einer geänderten Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF vor.
Bis zur Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht sollen danach Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich Rechnung zu tragen.
Die Ablehnung des Elternwunsches auf Gemeinsamen Unterricht müssen die Schulaufsichtsbehörden ab sofort umfassend begründen.
Kinder mit Behinderungen sollen schon jetzt den Zugang zur Regelschule erhalten
Am vergangenen Montag fand in Düsseldorf der Gesprächskreis zur Inklusion mit der Schulministerin statt. Ich konnte als Vertreter des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle daran teilnehmen.
Wer aufgrund mangelnder Aktivität der neuen Landesregierung dachte, "eher friert die Hölle zu, als dass sich NRW ernsthaft in Richtung Inklusion bewegt" dürfte nicht nur aufgrund der Wetterverhältnisse aufmerksam geworden sein. Bei Tauwetter begonnen, hatte sich die Welt in Düsseldorf im Verlaufe der Veranstaltung sichtbar verändert. Ob Schnee und Eis allerdings bis in die unverdünnte Hölle vorgedrungen sind, wird sich erst in Zukunft zeigen. Die Versprechungen lassen jedoch hoffen.
Presseerklärung Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten
Am kommenden Montag, 13.12.2010 steht mit einem Bericht des
Sonderpädagogischen Kompetenzzentrums Dorsten zu seiner Arbeit das Thema
Inklusion erneut auf der Tagesordnung des Dorstener Schulausschusses.
Schon bei der letzten Schulausschussitzung wurde das Thema behandelt.
"Bisher war unser Eindruck, dass die Verwaltung gern das Thema ohne
Beteiligung der kritschen Öffentlichkeit und betroffener Eltern bearbeiten
möchte" sagt Michael Baumeister von der Dorstener Elterninitiative
"Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen".
Inzwischen ist allerdings in den Ausschuss-Vorlagen davon die Rede, dass
Elternvertreter zum Arbeitskreis des Kompetenzzentrums hinzu gebeten werden
sollen.
Wichtig finden die Mitglieder der Elterninitiative, dass sie als Eltern von
Kindern mit Behinderungen an der Planung und Entwicklung der Inklusion in
Dorsten beteiligt werden. "Es würde nicht ausreichen, Elternbeteiligung nur
auf die verfasste Elternvertretung der Schulen zu begrenzen. Die
UN-Behindertenrechtskonvention sieht die aktive Einbeziehung der Betroffenen
und der sie vertretenden Organisationen bei der Ausarbeitung und Umsetzung
von Konzepten vor" sagt Michael Baumeister.
Eine geeignete Form der Einbeziehung und Beteiligung kann nach Ansicht der
Eltern ein runder Tisch für Inklusion sein, wie er bei der vergangenen
Schulausschussitzung von dem Vertreter von Bündnis 90/ Die Grünen gefordert
wurde.
Verwaltung räumt Rechenfehler in Ausschussvorlage ein
In der Vorlage zur vergangenen Schulausschussitzung am 28.09.2010 stellte die Verwaltung fest, die Quote für die integrative Beschulung läge in Dorsten in der Primarstufe bei 40%. Würde man berücksichtigen, dass an der Astrid-Lindgren-Schule nur 56 Kinder des Primarbereichs aus Dorsten kommen, betrage die Quote sogar rund 67 %.
Im Protokoll der Schulausschussitzung räumt die Verwaltung nun einen Rechenfehler ein:
Bei der Quotenberechnung (...) hat sich leider ein Fehler eingeschlichen, indem die Anzahl der an Regelschulen beschulten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf versehentlich nicht durch die Gesamtzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förder- bedarf, sondern durch die Zahl der Förderschüler geteilt wurde. Bei korrekter Berechnung reduziert sich die Quote der im Primarbereich an Regelschulen beschulten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 40 % auf 28,8 % bzw. bei Berücksichtigung ausschließlich der Dorstener Kinder an der Astrid-Lindgren-Schule von 67 % auf 40,2 %.
Ein wenig verwundert es schon, dass in Dorsten eine solch beeindruckende Zahl so unbemerkt und unhinterfragt in die Schulausschussvorlage gelangen konnte. Irgendwie bestätigt das meinen Eindruck, dass in der Verwaltung hinsichtlich der Inklusion doch eine deutliche Selbstüberschätzung vorherrscht.
Das Recht auf inklusive Bildung nach der
Un-Behindertenrechtskonvention ist ein Menschenrecht. Die
Ratifizierung liegt nun fast 2 Jahre zurück. Konkret passiert ist
nicht viel.
Die neue NRW-Landesregierung hat zugesagt, dieses Recht zügig
umzusetzen. Im
Koalitionsvertrag heisst es:
Wir schaffen Inklusion
Die UN-Konvention räumt Kindern mit Behinderungen das Recht auf
inklusive Bildung ein. Diesem Recht wollen wir landesgesetzlich
Rechnung tragen. In einem ersten Schritt wollen wir einen
Inklusionsplan entwickeln, der den Eltern das Wahlrecht über den
Förderort ihres Kindess ermöglichen und weitere Schritte und Maßnahmen
beschreibt, die in den nächsten Jahren notwendig sind, um ein
inklusives Bildungssystem zu schaffen.
Sylvia Löhrman veröffentlichte am 9. Juli auf
ihrer Homepage:
Direkt nach Regierungsübernahme wird alles
unternommen werden, damit möglichst jedes Kind, deren Eltern den
Besuch der Regelschule wünschen, auch einen Platz dort erhält.
[...]
Das Recht auf inklusive Bildung werden wir schulgesetzlich verankern.
Dafür ist eine Schulgesetznovelle notwendig, die so schnell wie
möglich auf den Weg gebracht werden soll.
Nun ist Syliva Löhrmann Schulministerin und betreibt
"Ermöglichungspolitik". Von der Umsetzung des Rechts auf inklusive
Bildung ist bisher noch wenig zu hören, das Thema soll nach den
Herbstferien angegangen werden.
Aktuelles Projekt ist die Gemeinschaftsschule, die Schulträgern
vor allem im ländlichen Raum ermöglicht, eigene Konzepte für
längeres gemeinsames Lernen zu entwickeln.
Weil gerade im ländlichen Raum oft
Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne
Behinderung fehlen, hätte die Gemeinschaftsschule auch hierfür ein
Ansatzpunkt sein können.
Dazu wäre nötig gewesen, Gemeinschaftsschulen verbindlich zu
inklusiven Schulen zu erklären.
In der Berichterstattung über die Gemeinschaftschule war von Inklusion
allerdings bisher nicht die Rede. Zunächst dachte ich noch, dass für die Landesregierung das Recht auf inklusive Bildung so selbstverständlich ist, dass es keiner
weiteren Erwähnung bedarf.
Mitmachkonferenz des NRW-Bündnis Eine Schule für alle
Am 13. und 14.11. veranstalte wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle in Essen eine Konferenz, die in Form einer Unkonferenz oder eines Barcamps stattfinden soll. Die Idee ist übrigens von mir.
Ich habe mit den beiden Socialcamps an zwei vergleichbaren Veranstaltungen teilgenommen und habe diese Form als sehr effektiv und kreativ erlebt. In der Elternbewegung und im NRW-Bündnis sind aber völlig andere Leute mit anderem Hintergrund. Ich bin wirklich mal gespannt, wie sich eine solche Veranstaltung dort realisieren läßt.
Konferenzen und Tagungen der Bündnispartner waren bisher immer gut organisiert und hatten kompetente Referenten.
Aber mich hat auch immer irgendwie gestört, dass über neues Lernen und über die Defizite des derzeitigen Schul- und Bildungssystems in Form von Frontalunterricht geredet wurde.
Eine Unkonferenz ist eine kooperative Mitmachveranstaltung. Bei der Unkonferenz gibt es keine vorgegebene Tagesordnung und keine Referentenliste. Jeder Teilnehmern kann auch Referent werden, kann Vorträge halten oder Themen präsentieren. Die Tagesplanung wird zu Beginn jeden Tages von den Teilnehmern gemeinsam aufgestellt. Die Themen werden in Gruppen bearbeitet.
Wir erhoffen uns von der Veranstaltung vor allem neue Impulse und neue Gesprächspartner.
Ich denke, diese Tagungsform ist ein guter Beitrag zur Kommunikation und Vernetzung zwichen den Unterstützern.
Übrigens: Die Lebenshilfe in Baden Würtemberg hat eine ähnliche Veranstaltung zum Thema Inklusion auch schon einmal durchgeführt. Die Veranstalter berichteten am Telefon sehr positiv davon. http://www.bridge-lebenshilfe.de/kongress/ .
Wie alle Kindern vom gemeinamen Lernen profitieren können
Unsere Elterninitiative hat für den 12.07.2010 den Professor für Lernbehindertenpädagogik und Integrationspädagogik an der Universität Hamburg, Hans Wocken zu einem Vortrag eingeladen.
Nachdem am vergangenen Donnerstag die Veranstaltung mit Dr. Eichholz mit etwa 100 Teilnehmern ziemlich gut besucht war, hoffe ich natürlich auf ähnlich großes Interesse. Hans Wocken habe ich schon mehrfach bei Vorträgen gehört. Er ist ein ausgezeichneter Redner, und hat auch inhaltlich viel zu sagen. Schon deshalb lohnt es sich zu kommen.
Die Veranstaltung findet im Jüdischen Museum in Dorsten statt und beginnt um 19:00. Der Eintritt ist frei
Inhalte:
Wie können Kinder mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen in einer Klasse lernen?
Werden nicht einige Kinder überfordert und andere kommen zu kurz?
Ist die Sonderschule für manche Kinder der bessere Weg?
Wie kann eine inklusive Schule allen Kindern die für sie optimalen Lernbedingungen bieten?
Welche Bedingungen braucht die inklusive Schule?
Wie können Schulen sich zu inklusiven Schulen entwickeln?
Neuer Kurzfilm über Inklusion als gesellschaftliches Thema von Filmemacher Florian von Westerholt
Über den Film Uwe geht zu Fuß habe ich hier vor einiger Zeit schon berichtet. Der Filmemacher Florian von Westerholt hat jetzt im Auftrage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein einen Kurzfilme zum Thema Inklusion gedreht, der in Zusammenarbeit mit der Initiative Alle Inklusive veröffentlicht wurde.
Florian von Westerholt zu diesem Projekt:
Aufgabe war es, das Thema Inklusion in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen. Nur indem wir darstellen, wie wichtig die soziale Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen und damit die gesellschaftliche Grundhaltung gegenüber Außenstehenden ist, können wir Inklusion begreifbar und lebendig machen. Wichtig war, dabei kein übliches Erklärstuck zu produzieren, sondern das Thema mit den Mitteln des Films emotional zu bebildern.
Dafür gab es verschiedene Ansätze. Wir haben uns letztendlich für eine Rahmenhandlung mit einem Kind entschieden. Kinder und Jugendliche sind die Menschen, die unsere gesellschaftliche Zukunft bestimmen werden.
Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW
z.H.
Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.
Darüber freuen wir uns.
Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.
Auch wenn ich inzwischen nicht nur in diesem Blog Texte veröffentliche, versuche ich wenigstens die Texte, an denen ich maßgeblich beteiligt bin, auch hier einzustellen:
Auf dem Weg zur Inklusiven Schule
Presseinformation 25.05.2010
Elterninitiative lädt zu einem Vortrag über die Rechte von Kindern mit Behinderung ein.
Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland geltendes Recht. Vor allem die Schulen stellt die UN-Konvention vor große Herausforderungen, denn sie fordert für alle Kinder mit Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem.
In NRW besuchen 85% aller Kinder mit Behinderungen besondere Förderschulen. In Zukunft sollen behinderte Kinder im Normalfall gemeinsam mit anderen Kindern in der Regelschule lernen, so wie in den meisten anderen Ländern in Europa auch. Damit das funktioniert, verlangt die UN-Konvention wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen für alle Kinder.
In Dorsten befasst sich zur Zeit eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses damit, einen neuen Schulentwicklungsplan für die Grundschulen zu erstellen. Danach will man sich in einem weiteren Schritt den Förderschulen widmen. Die Dorstener Elterninitiative Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen fordert dagegen, dass die UN-Konvention bei den Planungen selbstverständlich berücksichtigt werden muß.
Die soll nach dem Willen der Verwaltung allerdings zur Zeit keine Rolle spielen.
Unsere Dorstener Elterninitiative ist bisher im "Real Life" noch nicht so richtig in Erscheinung getreten, weshalb wohl auch die Zahl derer, die regelmäßig zu den Treffen kommen, zumindest hinter meinen Erwartungen deutlich zurück bleibt.
Gleichzeitig beobachte ich in Dorsten eine eher problematische Entwicklung in Sachen Inklusion. Der Schulausschuß beschließt, dass bei der Schulentwicklungsplanung die Grundschulen und Förderschulen in gesonderten Phasen behandelt werden. Inklusion ist dabei kein Thema.
Die Dorstener Verwaltung beruft sich laut Schuldezernent Baumeister dabei auf ein Urteil des VGH Hessen, nach dem derzeit keine innerstaatliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Konvention besteht, übersieht dabei allerdings scheinbar, dass im Urteil ausdrücklich der 26. März 2011 als Termin genannt wird, bis zu dem die Länder Zeit haben, die Rechte aus der UN-Konvention umzusetzen.
Ein Schulentwicklungsplan wird nicht nur für ein Jahr gemacht. Ein Schulentwicklungsplan, der jetzt die Inklusion ausklammern will, hat ein eindeutiges Verfallsdatum. Neben der Ignoranz, die die Dorstener Verwaltung gegenüber den Rechten unserer Kinder an den Tag legt, stellt sich auch die Frage, ob wir es uns leisten können, den kostspieligen Planungsprozess bereits in wenigen Monaten von vorn zu beginnen.
In Dorsten wird das Kompetentzentrum als die Instanz angesehen, die uns in Sachen Inklusion den Segen bringt. Die Beteiligung von Eltern am Planungsprozess ist aber nicht vorgesehen.
Elternverbände wie Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen lehnen Kompetenzzentren zumeist ab. Trotz guter Kontakte zum Kompetenzzentrum hie in Dorsten sehe ich die Institution ebenfalls nach wie vor kritisch. Ich denke, eine öffentliche Begleitung des Inklusionsprozesses in Dorsten tut Not. Die Forderung "Nicht ohne uns, über uns" gilt auch hier.
Wir möchten das Thema Inklusion in Dorsten jetzt stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen.
Die Debatte um das "Ob" der Inklusion ist mit der Ratifizierung
der UN-Behindertenrechtskonvention beendet. Es geht jetzt um das
"Wie".
Gemeinsames Lernen kommt allen Kindern zugute.
Das Recht auf Zugang zu einer inklusiven Schule gilt für alle
Kinder. Die UN-Konvention unterscheidet nicht nach Art oder Schwere
der Behinderung. Zur Zeit lernen in NRW nur 15% der Kinder mit
Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung. 85% der Kinder
besuchen die Förderschule. Dieses Verhältnis muß zumindest umgekehrt
werden.
Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Es wäre wünschenswert, wenn
genügend geeignete Schulen sich bereit finden würden, sich zu
inklusiven Schulen zu entwickeln. Inklusion darf aber nicht an der
fehlenden Bereitschaft von Schulen scheitern. Die Weigerung einer
Schule, Kinder mit Behinderung aufzunehmen, ist diskriminierend. Es
kann sinnvoll sein, sonderpädagogische Förderung an einzelnen
Schulen zu bündeln. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle
Kinder in erreichbarer Nähe Zugang zu einer geeigneten Schule haben.
Inklusion bedeutet NICHT, Kinder mit Behinderung einfach nur in
die Regelschule zu setzen. Die UN-Konvention verlangt für Kinder
mit Behinderung "wirksame individuell angepasste
Unterstützungsmaßnahmen". Damit können alle Kinder in einer
inklusiven Schule die für sie beste Bildung und Unterstützung
erhalten. Es muß sicher gestellt werden, dass in der inklusiven
Schule die notwendigen finanziellen und personellen Recourcen
bereitgestellt werden. Inklusion darf nicht für Einsparungen
mißbraucht werden.
Schulen brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion.
Dazu gehört neben einer angemessenen finanziellen und personellen
Ausstattung vor allem eine gute Weiterbildung der Lehrer.
Förderschulen müssen aufgrund der Inklusion nicht geschlossen
werden. Es kann sinnvoll sein, Förderschulen in inklusive Schulen
umzuwandeln, die sich für Regelkinder öffenen. Dafür gibt es
erfolgreiche Beispiele.
Kindern dürfen nicht zwangsweise und gegen den Willen Ihrer Eltern
in Förderschulen eingewiesen werden.
Ein Wahlrecht der Eltern zwischen inklusiver Schule und
Förderschule würde die Beibehaltung des bestehenden
Förderschulsystems bedeuten. Das ist mit erheblichen zusätzlichen
Kosten verbunden. Die Verantwortlichen müssen sich fragen, ob sie
diese Kosten dauerhaft aufbringen können und wollen. Die
UN-Konvention enthält kein Recht auf die Förderschule. Das Recht auf
Zugang zu einem inklusiven Schulsystem hat hingegen den Charakter
eines Menschenrechts.
Alle staatlichen Ebenen, auch Kommunen und Kreise, haben die
Pflicht, jetzt mit der Umsetzung der Konvention, insbesondere mit
der Umgestaltung des Schulsystems in ein inklusives zu beginnen.
Dass die Umsetzung der UN-Konvention Zeit braucht, ist kein Grund,
nicht umgehend damit zu beginnen. Planungen vor Ort ohne Beachtung
der UN-Konvention darf es nicht geben. Betroffene müssen dabei in die
Planung mit einbezogen werden. Die Forderung: "Nicht ohne uns über
uns" muß Gültigkeit haben.
Gerade ist der dritte Kinospot für "Eine Schule für alle" erschienen. Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln, dem Verein mittendrin e.V und Eitelsonnenschein. Regie: Florian Michaelsen & Isabel Prahl
Ich war heute an der Uni Essen bei einem Panel zum Thema Sonderschule/Förderschuleproblematik und Migration das von der "Initiative zur Förderung von Sprache und Bildung e.V." und der Zeitschrift "Die Gaste" veranstaltet wurde. Ich sollte aus der Sicht einer deutschen Familie etwas über unsere Erfahrung mit dem Schulsytem zu berichten. Hier mein Vortrag:
Guten Tag meine sehr geehrten Damen und Herren,
mein Name ist Michael Baumeister, ich komme aus Dorsten und bin Vater von 2 Kindern.
Unser ältester Sohn Noah ist inzwischen 8 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Unser zweiter Sohn Jonas ist 5 und geht noch in den Kindergarten.
Ich möchte Ihnen einige Erfahrungen schildern, die wir gemacht haben, weil wir wollten, dass Noah möglichst normal und gemeinsam mit anderen Kindern aufwächst und lernt.
Wir haben von Anfang an Wert darauf gelegt, dass unser Sohn an den gleichen Angeboten teilnimmt wie andere Kinder seines Alters, z.B. Pekip, Babyschwimmen, Eltern-Kind-Turngruppen etc.
Mit 3 1/2 konnte er in einen integrativen Kindergarten in Dorsten gehen. Dort fand er schnell Freunde unter den anderen Kinder. Einige Freundschaften aus dieser Zeit halten bis heute.
Nach einigen Monaten war Noah im Kindergarten gut integriert und wir konnten deutliche Entwicklungsfortschritte feststellen, besonders bei der Sprachentwicklung und beim Sozialverhalten.
Zusätzlich nahm Noah an diversen einzeltherapeutischen Förderungen teil: Krankengymnastik, Ergotherapie, Sprachförderung, Frühförderung...
Das ganze Programm eben.
Schon in dieser Zeit haben wir eins gelernt: Therapien und Förderprogramme können die Entwicklung unterstützen, entscheidend aber ist das, was Kinder von anderen Kindern lernen, oder um Prof. Georg Feuser zu zitieren:
"Die Auseinandersetzung mit den nichtbehinderten Altersgenossen ist durch nichts und niemand und auch durch keine sonderpädagogische Akrobatik zu ersetzen."
Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz in der Zeit
Die Vereinten Nationen garantieren behinderten Kindern die freie Wahl ihrer Schule. Profitieren sie von mehr Normalität, oder brauchen sie besonderen Schutz?
Ein Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz.
Thomas Stöppler leitete eine Sonderschule und ist Vorsitzender des Verbandes Sonderpädagogik e.V. in Baden-Württemberg.Ulf Preuss-Lausitz ist Professor für Erziehungswissenschaft und Sprecher des Arbeitskreises Gemeinsame Erziehung in Berlin.
Kinospot für "Eine Schule für Alle.". Zweiter von drei Spots! Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln und dem Verein mittendrin e.V., Regie: Lyoudmila Milanova
Kinospot für "Eine Schule für Alle.". Erster von drei Spots! Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln und dem Verein mittendrin e.V., Regie: Arved Lindau und Sarah Winkenstette
Presseerklärung des NRW-Bündnisses »Eine Schule für alle«
Am 16. Dezember 2009 lehnte die Mehrheit der Abgeordneten im NRW-Landtag in namentlicher Abstimmung den Entschließungsantrag von SPD und Grünen zur schulische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor einem Jahr gilt auch für NRW, dass niemand wegen seiner Behinderung aus dem allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden darf. Seitdem warten betroffene Eltern und ihre Kinder sowie Schulen und Lehrer vergeblich darauf, dass die notwendigen schulrechtlichen Änderungen und umfassenden Planungen für eine inklusive Schulentwicklung landespolitisch auf den Weg gebracht werden.
Wie bereits im Schulausschuss des Landtages am 09.12.2009 verhinderte auch jetzt die FDP mit ihrer Blockadehaltung, dass ein überfraktioneller Konsens erzielt werden konnte.
Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden.
Ich habe kürzlich hier auf die Position des NRW-Bündnisses "Eine Schule für alle" hingewiesen, dass mit der UN-Konvention die Diskussion beendet ist, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder besser im allgemeinen Schulsystem lernen. Nach der Ratifizierung stellt sich diese Frage nicht mehr, denn die UN-Konvention gewährt Kindern das Recht auf Teilhabe an einem Inklusiven Schulsystem. Da kann es nur noch um das "Wie", nicht mehr um das "Ob" gehen.
In der Diskussion wird aber immer wieder gern auf Art. 7, Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) verwiesen, nach dem bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, [...] das Wohl des
Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist. so dem Vernehmen nach auch wieder bei der Diskussion im Schulausschuss des NRW-Landtags am 09.12.2009. Der Einwand lautet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten es doch notwendig machen, die Inklusion noch mal zu überdenken, wenn das Ergebnis sei, dass Kinder in Förderschulen vielleicht doch irgendwie besser lernen als im GU. Das will ja die BELLA-Studie herausgefunden haben.
Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, denn
das Kindeswohl kann nicht vom Anspruch auf Teilhabe an einem
inklusiven Schulsystem gem. Art 24 BRK getrennt werden.
Zum Kindeswohl gehört ja gerade die gesellschaftliche Teilhabe oder
- um die UN-Kinderrechtskonvention zu zitieren - die "möglichst
vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung des
Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung"
Keine andere Zielsetzung verfolgt die
UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie das Recht auf Teilhabe an
einem inklusiven Schulsystem formuliert. Auf die Frage, in welcher
Schule das Wohl von Kindern mit Behinderung grundsätzlich am
besten umgesetzt wird, kann die allgemeine Antwort dehalb nur
lauten: "In einer inklusiven Schule".
Bei der Ausgestaltung des Schulsystems kann das Kindeswohl also
nicht als Argument gegen Inklusion herangezogen werden. Hier stellt
sich die Frage nach dem "Ob" tatsächlich nicht mehr.
Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden
Förderschulsystems nicht begünden.
Selbst wenn das Erlernen "arbeitsrelevanter Basiskompetenzen" in
Förderschulen in höheren Klassen besser funktionieren würde, könnte
man wohl kaum argumentieren, das Kindeswohl sei in diesen Schulen
deshalb besser gewährleistet.
Nur im Einzelfall - und nur der ist ja bei der Frage des Kindeswohls
letztlich von Bedeutung - kann eine Abwägung darüber erforderlich
werden, ob das Wohl eines einzelnen Kindes besser gewährleistet ist,
wenn es nicht im allgemeinen Schulsystem lernt.
Aber selbst dabei kann es nicht allein um die Frage gehen, für
welche Schule in Studien die beste Lernleistung prognostiziert wird,
sondern auch bei dieser Abwägung muss dass individuelle Kind mit all
seinen kulturellen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.
Es geht beim Recht auf inklusive Schulbildung um mehr, als um den
Bildungsweg eines Kindes. Die Entscheidung über die Schule ist bei
Kindern mit Behinderung i.d.R. eine Entscheidung über den
Lebensweg. Die Einweisung von Kindern in Förderschulen gegen den
Elternwillen bedeutet einen Eingriff in das in Artikel 6 GG
garantierte Erziehungsrecht der Eltern, der sich sicher nicht allein
mit einzelnen Studien begründen lässt.
Es ist inzwischen auch weitgehend unbestritten, dass die Ausgrenzung
eines Kindes aus dem Allgemeinen Schulsystem gegen das
Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention
verstößt.
Die Latte des Kindeswohls häng also ziemlich hoch. In der Abwägung
der Rechtsgüter kann die Argumentation, arbeitsrelevante
Basiskompetenzen könnten in Förderschulen vielleicht besser gelernt
werden, kaum massgeblich sein.
Die Debatte ist zu Ende, es gibt keinen Grund, dass Fass erneut
aufzumachen!
Offener Brief des NRW-Bündnisses »Eine Schule für Alle« an die Landtags-Fraktionen zur BELLA-Studie
Diesen offen Brief haben wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für Alle heute an die Fraktionen im Landtag geschickt
An die Fraktionen der Parteien im
Landtag Nordrhein-Westfalen
z.H. Frau Hannelore Kraft, SPD . Herrn Helmut Stahl, CDU . Herrn Dr. Gerhard Papke, FDP . Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN
Als Titelthema im aktuellen Amtsblatt Schule veröffentlichte das NRW-Schulministerium am 15.11.2009 einen Beitrag von Ellen Brodesser, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Humboldt-Universität Berlin, über die sog. BELLA-Studie.
Dabei handelt es sich um eine Erhebung, bei der im Mai 2006 die arbeitsrelevanten Basiskompetenzen von Jugendlichen mit Förderbedarf "Lernen" untersucht wurden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Lernen in speziellen Förderzentren in den höheren Klassen generell besser funktioniere als bei integrativer Beschulung.
Die genannte Studie ist in sonderpädagogischen Fachkreisen höchst umstritten (vgl.z.B. die Stellungnahme von Prof. Ulf Preuss-Lausitz im Anhang), im Amtsblatt kommen diese kritischen Stimmen jedoch nicht zu Wort.
Die aktuelle Veröffentlichung im Amtsblatt steht im Zusammenhang mit der derzeit intensiv geführten Debatte um die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die der deutsche Bundestag Ende 2008 ratifiziert hat. Nach der UN-Konvention haben alle Kinder, auch die mit Behinderung, das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in der Primar- und Sekundarstufe. Mit der Ratifizierung ist dieser Anspruch in Deutschland geltendes Recht geworden. Das Recht auf Inklusion hat also den Charakter eines Menschenrechtes.
»Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen« - Dorsten, Elterninitiative für inklusive Schulbildung
Am vergangenen Donnerstag hat sich unsere Elterninitiative zum ersten Mal getroffen. Hier eine Presseinformation, die ich heute an die lokale Presse geschickt habe.
Presseinformation
Elterninitiative fordert Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts
Beim ersten Treffen der neu gegründeten Elterninitiative für
inklusive Schulbildung in Dorsten trafen sich am vergangenen
Donnerstag Eltern, Pädagogen und interessierte Unterstützer, um
Informationen und Erfahrungen über den Gemeinsamen Unterricht
auszutauschen.
Die Anwesenden waren sich einig, dass es in Dorsten bei Umfang und
Ausgestaltung des Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne
Behinderung noch erhebliche Defizite gibt. Sowohl in der
Grundschule als auch in der Sekundarstufe reichen die Plätze nicht
aus. Jedes Jahr werden viele Kinder gegen den Willen ihrer Eltern
nicht in Regelschulen aufgenommen, sondern in Förderschulen
ausgegrenzt. Eltern, deren Kinder bereits in integrativen
Kindergärten und Grundschulen aufgenommen sind, können nie sicher
sein, dass die Integration auch in Zukunft weitergeführt wird.
Nach unserer Pressemitteilung hat uns letzten Dienstag ein Journalist der WAZ Dorsten besucht. Heute kann man das Ergebniss des Gespräches bereits online lesen, ich gehe mal davon aus, morgen erscheint es auch in der gedruckten WAZ
„Förderschule” klingt eigentlich ganz freundlich. Dass Kinder mit Förderbedarf dorthin sortiert werden, nennen Antje und Michael Baumeister allerdings Ausgrenzung. Unter gleich benachteiligten Kindern aufzuwachsen, behindere die Integration in die Gesellschaft, urteilen sie. „Im Grunde dürfte es dieses ausgrenzende Schulsystem gar nicht geben.” Die Holsterhausener Familie will darum einen Elternkreis in Dorsten gründen, der sich für gemeinsames Lernen aller Kinder einsetzt.
DORSTEN Eine Gruppe von Eltern, deren Kinder aufgrund von Behinderung oder aus anderen Gründen sonderpädagogische Förderung benötigen, will sich in Dorsten verstärkt mit den Themen Inklusion und gemeinsamer Unterricht befassen.
Ich habe mein Blog in der letzten Zeit etwas stiefmütterlich behandelt, meine Leser mögen es mir verzeihen.
Trotzdem hat sich einiges angesammelt und ich fasse mal ein paar wichtge Links aus meinen Bookmarks hier zusammen:
ZEIT ONLINE: Ausgesondert Die meisten Kinder mit Behinderungen gehören in normale Schulen. Nur Deutschland hat das noch nicht verstanden. Toller Artikel! Unbedingt lesen!
Keine inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen Markus Kurth, behindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hat der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vorgeworfen, eine inklusive Bildung behinderter Kinder systematisch zu vernachlässigen.
Eltern verzweifeln am Bildungssystem Die Mehrheit der Eltern mit minderjährigen Kindern empfindet das deutsche Bildungssystem als Zumutung. Viele wollen ihre Kinder privat unterrichten lassen.
Elterninitiative setzt sich für inklusive Schulbildung in Dorsten ein
Anders als in den meisten Ländern Europas werden Kinder
mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf in Deutschland überwiegend in
speziellen Förderschulen unterrichtet, oft gegen den Willen ihrer
Eltern.
Viele Eltern verstehen die Zuweisung zur Förderschule als Ausgrenzung.
Kinder, die von anderen Kinder getrennt unter "ihresgleichen"
aufwachsen, werden in ihrer Integration in die Gesellschaft behindert.
Keine noch so gute Förderung kann das gemeinsame Lernen mit anderen
Kindern ersetzen. Vom gemeinsamen Lernen profitieren zudem auch die
Kinder, die keinen besonderen Förderbedarf haben.
Der Köllner Mittendrin e.V. lädt ein, zum »Eine-Schule-für-Alle-Festival« am 05.09.2009 im Trude-Herr-Park
Am Samstag, 5. September 2009 steigt das "Eine Schule für Alle"-Festival im Kölner Trude-Herr-Park (13 bis 19 Uhr) unter dem Motto:
Jeder ist anders jeck!
Zwei Jahre nach dem Kölner Ratsbeschluss zur Verdoppelung der Plätze im Gemeinsamen Unterricht, eine Woche nach der Kommunalwahl und acht Monate vor der Landtagswahl denken wir:
Wenn die Politik nicht vorankommt, dann werden wir die "Schule für Alle" jetzt herbeifeiern!
Das Festival "Jeder ist anders jeck" ist ein familientaugliches Musikspektakel, umsonst und draußen, bei dem Kinder und Erwachsene mit Behinderung ganz selbstverständlich dabei sind und dazu gehören.
Am Donnerstag, 17.09.2009 um 19:30 Uhr möchten wir uns mit anderen Eltern treffen, um Inklusion in Dorsten voranzutreiben. Die Dorstener Grünen stellen uns netterweise ihren Besprechungsraum im Grünen Büro zur Verfügung.
Hier die Einladung.
Guten Tag,
wir sind Eltern eines 8-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der zur
Zeit den Gemeinsamen Unterricht der Antonius-Schule besucht.
In den vergangenen Monaten haben wir mit vielen anderen Eltern aus
Dorsten gesprochen, deren Kinder behindert sind oder aus anderen
Gründen sonderpädagogische Förderung brauchen.
Der größte Teil dieser Eltern möchte, dass ihre Kinder die
notwendige Förderung nicht in Förderschulen, sondern im Gemeinsamen
Unterricht mit anderen Kindern erhalten.
Der Rücklauf auf unsere Anfrage an Dorstener Parteien ist schleppend, lediglich die Linke hat geantwortet, vom CDU-Bürgermeister habe ich immerhin eine Eingangsbestätigung und die Zusage bekommen, Mitte des Monats zu antworten.
bei SPD, FDP, und Grünen habe ich deshalb eben nochmal nachgefragt.
Betr.: Inklusive Schulbildung in Dorsten
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.06.2009 haben meine Frau und ich Ihnen und einigen anderen
Parteien in Dorsten per Mail verschiedene schulpolitische Fragen
gestellt. Bis heute haben wir leider weder eine Eingangsbestätigung
noch eine Antwort erhalten.
Ich erlaube mir deshalb, heute noch einmal an unsere Mail zu erinnern,
verbunden mit der Frage ob bzw. wann wir mit einer Antwort rechnen
können.
Auch wenn Sie nicht beabsichtigen, unserer Fragen zu beantworten, wäre es
nett, wenn Sie uns dies kurz mitteilen würden.
Mit freundlichem Gruß
Michael Baumeister
Update 12.08.2009
Vor meinem Urlaub war ich am 22.07. bei Susanne und Günther Fraund von den Dorstener Grünen zum Gespräch eingeladen und hatte die Möglichkeit, sehr ausführlich mit ihnen meine Fragen zu erörtern.
Bürgermeister Lütgenhorst von der CDU hat mich ebenfalls zu einem Gespräch eingeladen, gemeinsam mit dem Schuldezernenten Gerd Baumeister (nicht verwandt). Der Termin steht aber noch aus.
Von der FDP habe ich eine Mail bekomen, dass ich natürlich noch Antwort erhalten werde. Aber die Antwort kam noch nicht.
Von der SPD habe ich noch gar nichts gehört und habe eben noch mal über das Kontaktformular auf der Homepage nachgefragt. Vielleicht hat mich ja der sozialdemokratische Spamfilter geschluckt. Würde mich nicht wundern.
Ich plane, noch mal eine Zusammenfassung zu schreiben, wenn ich von allen Parteien Antworten bekommen habe oder sicher bin, sie nicht mehr zu bekommen.
Update 2
Gerade habe ich eine Antwort von Hans-Willi Niemeyer von der SPD auf meine Nachfrage erhalten. Meine Mails seien dort nicht eingegangen. Ich habe sie nochmals verschickt.
Für den Erhalt und die Fortentwicklung des gegliederten, begabungsgerechten Schulsystems in Dorsten. Nur dieses bietet allen Kindern und Jugendlichen die besten Chancen. Die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule lehnt die CDU ab. http://www.cdudorsten.de/schule_und_bildung.php Hervorhebung von mir.
Auf mich wirkt das sehr ideologisch. Es geht nicht darum, die Schulen zu unterstützen, die die beste Förderung für unsere Kinder leisten können, sondern es geht vor alle darum, dass das bestehende dreigliedrige Schulsystem nicht in Frage gestellt wird und das bestehende Schulen nicht geschlossen werden, völlig egal wie sinnvoll ihr Erhalt auch ist.
Schon im vergangen Jahr lehnte die Dorstener Junge Union eine weitere Gesamtschule als rot-rot-grüne Einheitsschule ab.
Neulich kam in einem Blogkommentar schon mal die Frage auf, ob die Dorstener Montessori-Schule denn auch eine Gesamtschule werde. Durch einen Leserbrief in der Dorstener Zeitung bin ich heute nochmal darauf aufmerksam geworden und habe bei der Schule nachgefragt.
Von der Schulleitung wurde mir eben bestätigt, dass eine integrative Gesamtschule geplant ist. Die Genehmigung kommt von der Bezirksregierung, die Stadt ist dafür nicht zuständig.
Als Privatschule ist eine Gesamtschule in Dorsten bei den Mehrheitsparteien durchaus akzeptiert, als öffentliche Schule wird sie abgelehnt.
Ich habe nichts gegen die Montessori-Schule, im Gegenteil.
Ich fände es allerdings fatal, wenn Eltern, die in Dorsten qualitativ hochwertigen gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe für ihre Kinder wollen, diesen über die wenigen integrativen Plätze in Wulfen hinaus nur an einer Privatschule bekommen könnten, mit deren Besuch Kosten verbunden sind.
Das ist ausdrücklich keine Kritik am Montessori-Konzept. Die können ja nichts dafür, wenn die öffentlichen Träger in der Schulpolitik versagen.
Ich sehe die Neugründung einer weiteren öffentlichen Gesamtschule in Dorsten als dringend geboten an.
Ich bin sicher, dass das Recht auf inklusive Schulbildung innerhalb des derzeitigen Schulsystems dort am besten realisiert werden kann. Hauptschulen halte ich für ungeeignet dafür und bei den anderen Schulen fehlt in der Regel die Bereitschaft. Eine echte Alternative sehe ich zur Zeit nicht. Gemeinsamer Unterricht an einem Gymnasium wäre vielleicht noch eine Option.
Ich warte übrigens noch auf die Antworten der Parteien auf meine Fragen vom 24.06.. Die Linkspartei hat inzwischen geantwortet. Von Bürgermeister Lütkenhost habe ich eine Eingangsbestätigung und den Hinweis erhalten, er werde Mitte Juli antworten. Von SPD, FDP und Grünen habe ich noch nichts gehört.
NRW Behindertenbeauftragte warnt davor, Förderschulkinder zu diskriminierten
Der Landschaftsverband Rheinland plant, in Bornheim eine neue Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache zu bauen.
Da gehen sie hin, die Steuergelder. Trotz UN-Konvention, die das Land NRW in die Pflicht nimmt, Kindern mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven Schulsystem zu gewähren, werden 5 Mio Euro für eine weitere Förderschule ausgegeben. Die Zahl der Plätze im gemeinsamen Unterricht wurden hingegen in NRW in den letzten drei Jahren um gerade mal 2,8% erhöht, obwohl nach wie vor über 85% aller Kinder mit Förderbedarf Sonderschulen besuchen.
Mit solchen Maßnahmen werden die herrschenden Zustände etabliert.
Der LVR handelt, als ob es die Behindertenrechtskonvention nicht gebe. Er reagiert reflexhaft auf die Tatsache, dass die allgemeinen Schulen zunehmend schwierige, behinderte, auffällige oder sprachgestörte Kinder abweisen und damit in die Förderschulen abschieben. Die LVR-Förderschule in Köln-Flittard ist längst überlastet. Doch anstatt nach mehr Möglichkeiten zur Integration im Sinne der UN-Konvention zu suchen, baut der LVR eine neue Schule. Mit der pauschalen Begründung, er sei gesetzlich dazu gezwungen.
Wir Elternvereine haben den LVR - Verwaltung und politische Vertretung - schon mehrfach mündlich und schriftlich aufgefordert, den Bau der Förderschule in Bornheim aufzuschieben und erst einmal zu prüfen, ob der LVR die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht auch AM HEIMATORT IN DER REGELSCHULE fördern kann. Die „Gestaltungsmehrheit" (SPD/Grüne/FDP) in der Landschaftsversammlung reagiert darauf nur mit der Absichtserklärung, dass die neue Förderschule mit den allgemeinen Schulen in Bornheim kooperieren soll.
Wir brauchen eine zielgerichtete Sachdiskussion, die vom Respekt vor der guten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulformen geprägt sein muss. Unser gemeinsames Ziel ist der deutliche Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie fern von der Realität über das Thema Gemeinsamer Unterricht und inklusive Schulbildung diskutiert wird. Man bekommt ja beinahe den Eindruck, als sei der Gemeinsame Unterricht schon die Regel und die Ausgrenzung in Förderschulen die Ausnahme, so dass die wenigen Kinder, deren Eltern sich freiwillig für die Förderschule entscheiden, zu Opfern von Diskriminierung würden. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Ich habe jedenfalls noch nicht von Eltern gehört, deren Anliegen zurückgewiesen wurde, ihr Kind in einer Förderschule unterrichten zu lassen. In dieser Richtung ist das Elternwahlrecht bereits Realität.
Der umgekehrte Fall ist leider an der Tagesordnung, und das, obwohl die UN-Konvention ein Menschenrecht auf inklusive Schulbildung begründet.
Wenn Eltern fordern, dass ihrem Kind das Recht auf inklusive Schulbildung eingeräumt wird, so diskriminieren sie damit nicht die Kinder, die zur Förderschule gehen. Wenn aber Kindern aus Recourcengründen der Zugang zum gemeinsamen Unterricht verweigert wird, Schulbehörden gegen den Elternwillen Kinder in Förderschulen einweisen "wie in eine Anstalt", wenn nach wie vor Regelschulen selbst entscheiden dürfen, ob sie Kinder mit Behinderung unterrichten wollen, dann ist das sehr wohl ausgrenzend und diskriminierend.
Frau Gemkow sollte sich genau überlegen, wovon sie spricht, wenn sie den Begriff Diskriminierung benutzen. Von einer Behindertenbeauftragten hätte ich mehr erwartet.
Vorhin haben wir eine Anfrage zum Thema Inklusive Schule in Dorsten an einige lokale Parteien gestellt, die hier bei der Kommunalwahl antreten. Angeschrieben haben wir die CDU, die SPD, die FDP, die Grünen und die Linke.
Ich bin gespannt auf die Antworten. Da ich auf meine Absicht hingewiesen habe, die Antworten zu veröffentlichen, werde ich natürlich alles hier einstellen. Und falls keine Antworten kommen, ist das ja irgendwie auch eine Antwort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind Eltern eines 7-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der seit
Sommer 2008 den gemeinsamen Unterricht der St.Antonius-Grundschule
besucht.
Wir möchten Ihnen einige schulpolitische Fragen stellen, mit der Bitte,
sie kurzfristig, möglichst per Mail zu beantworten. Wir stellen diese
Fragen verschiedenen Parteien, die in Dorsten an der Kommunalwahl 2009
teilnehmen. Ihre Antworten sollen uns und weiteren Eltern, die für
ihre Kinder den gemeinsamen Unterricht wünschen, Leitlinie für die
Kommunalwahl 2009 sein. Wir gehen deshalb von Ihrem Einverständnis zur
Veröffentlichung ihrer Antworten aus.
Kürzlich ging die Klage der Eltern des 14-jährgen Philipp Koch aus Lahntal bei Marburg gegen das Land Hessen durchdieMedien.
Philipp hat das Down-Syndrom. Während der Grundschulzeit konnte er am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, doch die Weiterführung des Gemeinsamen Unterrichts an einer integrativen Gesamtschule lehnte das Schulamt ab.
Dagegen klagten die Eltern und beriefen sich dabei auf das Recht auf inklusive Schulbildung, das Kinder mit Behinderung entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben.
In der vergangenen Woche hat die Familie und das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen einen Vergleich geschlossen. Philipp soll danach erneut sonderpädagogisch begutachtet werden. Wenn das Gutachten ergibt, dass eine Förderung im Gemeinsamen Unterricht möglich ist, so kann Philipp an die Regelschule wechseln.
Das freut mich für Phlipp. Ich habe mich gestern mit zwei Müttern, die ebenfalls Kinder mit Behinderungen haben, darüber unterhalten. Wir waren uns einig, wir alle hätten einen solchen Vergleich für unsere Kinder auch getroffen, ohne wenn und aber.
Was ich hier schreibe, soll also keinesfalls als Anmaßung gegenüber den Eltern von Philipp verstanden werden.
Auch kenne ich den Sachverhalt nur aus den Medien. Trotzdem, bei mir bleibt ein Beigeschmack.
Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Anhörung »Die Regelschule ist der erste Förderort« ist online
Zum Nachlesen: Der Landtag NRW hat jetzt auf seiner Homepage das Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« vom 20. Mai 2009 online gestellt (PDF).
Wer nicht alles lesen will, dem seien die Redebeiträge von Eva-Maria Thoms, Bernd Kochanek und Prof. Hans Wocken (Seite. 11 - 34) empfohlen, aber die Auswahl ist natürlich einseitig.
Gerade gefunden: Am 02.05.2009 brachte das ZDF eine Ausgabe der Sendung "Menschen - das Magazin", die die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zum Thema hatte. Die Sendung gibt es auch Online. In 15 Minuten erfährt man eine Menge über die Inklusive Schule, Barrierefreiheit und die Konsequenzen, die sich aus der UN-Konvention ergeben.
Warum ein Elternwahlrecht das Bildungssystem auf den Kopf stellen würde und warum es trotzdem notwendig ist
Die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung hat der Debatte um den gemeinsamen Unterricht von Kindern
mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf neuen Schwung gegeben,
gleichzeitig wird aber immer deutlicher, dass die Umsetzung nicht
einfach mit einem geringfügigen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts
getan ist.
Inklusive Schule
Die Konvention fordert ein inklusives Schulsystem und nicht umsonst
mauern konservative Bildungspolitker, ist doch inzwischen klar
geworden, dass die konsequente Umsetzung von Inklusion gleichbedeutend
mit der Auflösung des differenzierenden Schulsystems wäre.
Nicht ohne Grund sind die Reaktionen auf den
Bericht über das deutsche
Schulsystem von Vernor Muñoz, dem UN-Sonderbeauftragten für das Recht
auf Bildung so scharf,
ja teilweise diffamierend.
Im Gegensatz zu einer integrativen Schule, die Kinder eingliedert, die normalerweise aus den gesellschaftlichen Zusammenhängen ausgegrenzt sind und für die eigentlich der
Unterricht in Sondereinrichtungen vorgesehen ist, beschreibt Inklusion ein Schulsystem, in dem
Kinder mit Behinderung selbstverständlich in die örtliche Regelschule gehen, ohne Antrag,
ohne pädagogische Begutachtung und ohne Mittelvorbehalt. Ein Inklusives Schulsystem braucht kein Elternwahlrecht, weil keine Ausggrenzung in Sonderschulen erfolgt.
Der UN-Sonderberichterstatter für Das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Munoz, hat sich erneut sehr kritisch über den Umgang mit behinderten Schülern in Deutschland geäußert. Munoz sagte der taz, "das Menschenrecht auf Bildung ist nicht für den Mond gemacht!"
[...]
Der Jurist und Menschenrechtsbeauftragte Munoz mahnte in einem Gespräch am Rande seines Besuchs in Oldenburg grundlegende Veränderungen der deutschen Schule an. "Mit dem Schulsystem kann es so nicht weiter gehen. Man kann nicht sagen, wir machen inklusive Schule - und ändert aber gar nichts", sagte Munoz.
Eben kam ein interessanter Hinweis über den Verteiler des NRW-Bündnisse Eine Schule für Alle:
Die Montessori-Gesamtschule Borken und Gemeinsam leben gemeinsam lernen Südlohn laden ein, zum Vortrag und Werkstattgespräch mit dem Pädagogen Otto Herz, am 25.06. in der Montessori-Gesamtschule, 46325 Borken, Röwekamp 14.
Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit Beginn des Jahres auch in
Deutschland. Die Möglichkeit der Teilnahme aller Kinder am Unterricht in Regelschulen ist nun geltendes Völkerrecht.
Was bieten inklusive Schulen?
Wie profitieren alle Schüler von einer inklusiven Schule?
Wie kann Inklusion die Schule verändern?
Wie kann Inklusion in Schulen umgesetzt werden?
Was hindert Schulen daran, inklusive Schulen zu werden?
Ich habe Otto Herz schon mal bei einer anderen Veranstaltung gehört. Es lohnt sich auf jeden Fall, hin zu gehen.
Zur Zeit ist der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Prof. Dr. Vernor Muñoz, zu Besuch in Deutschland. 2006 hatte Muñoz mit seinem Bericht die Ausgrenzung und die Abschottung behinderter Kinder von den Regelschulen scharf kritisiert.
Die Taz hat ihn interviewt und das Gespräch mit ihm ist wirklich lesenswert.
Behinderte Kinder und ihre Eltern müssen frei wählen können, ob sie auf einer Regelschule oder auf einer Sonderschule lernen wollen.
[...]
Die ganze Schulumwelt muss sich verändern. Es geht um Fragen der Infrastruktur der Schulen. Es geht um eine Lehrerbildung, die behinderte Kinder mit einschließt, genau wie alle Aspekte der Pädagogik. Um der Konvention wirklich gerecht zu werden, braucht man zum Beispiel mehr Ressourcen und Helfer, damit die benachteiligten Schüler gleichberechtigt an der Regelschule teilhaben zu können. Es müssen auch alle Barrieren wegfallen, die den Zugang für Schüler mit körperlichen Behinderungen erschweren.
Vernor Muñoz wird am Sonntag einen Vortrag in Oldenburg halten. Ich werde leider nicht hinfahren können, aber der Vortrag wird vermutlich anschließend auf der Seite http://www.munoz.uri-text.de zu finden sein.
Weil ich kürzlich schon mal auf den Film "Uwe geht zu Fuß" hingewiesen habe, hat mir Regisseur Florian von Westerholt eine Mail geschickt. Er arbeite, so schreibt er, daran, dass Uwe Pelzel berühmt wird, zwar ohne Werbebudget, aber mit Tastatur. Und weil dieser gern berühmt wäre, unterstütze ich das natürlich gern mit einem Hinweis:
Premiere und DVD-Veröffentlichung
Premiere:
Am 3.Juni 2009 um 20 Uhr hat die Dokumentation „Uwe geht zu Fuß“ im Metro-Kino in Kiel Premiere. Veranstalter ist der Landesverband der Lebenshilfe Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Sozialministeriums Schleswig-Holstein. Anwesend ist neben dem Regisseur Florian von Westerholt und dem Protagonisten Uwe Pelzel auch Staatssekretär Dr. Hellmut Körner, der die Veranstaltung eröffnen wird. Die Premiere ist geschlossen.
Eine zweite Vorstellung im freien Verkauf ist für den 4. Juni um 20 Uhr angesetzt.
Vorbestellungen sind ab sofort unter folgender Rufnummer möglich: 0431-220 7890. Bei entsprechender Nachfrage kann die Laufzeit des Filmes verlängert werden.
Die DVD erscheint am 4.Juni und ist über den Buchhandel zu beziehen.
Die Produktion wurde gefördert von der Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein.
Trailer: http://vimeo.com/channels/uwegehtzufuss
Über den Film:
In einer Zeit, in der Menschen, die nicht der Normvorstellung unserer Gesellschaft entsprechen, schon lange in spezialisierte Einrichtungen ausgegliedert werden, kommt ein Film, der zeigt, was uns verloren geht. Dies ist ein Film über Inklusion, ein Traum, der nun selbst in einer UN-Konvention manifestiert wurde. Hier wird er gelebt.
„Dat is uns Uwe“ heißt es in Heikendorf, einer 8000-Seelen Gemeinde an der Kieler Förde. Uwe Pelzel, Jahrgang 1943, gehört zu den ältesten Menschen mit Down-Syndrom in Deutschland. Dieser Film zeigt ihn und seine Gemeinde, die mit ihren gewachsenen Strukturen den politischen Begriff „Inklusion“ weder kennt noch braucht. Uwe ist 1. Betreuer des Fußballvereins, Schauspieler der Theatergruppe, Namensgeber des Uwe Pelzel-Tennis-Cups, spielte Tischtennis, war Dirigent der Show-Brass Band, Löffelträger der Altheikendorfer Knochenbruchgilde, Kassierer beim Rassegeflügelzuchtverein, zudem ein bekanntermaßen guter Tänzer und zu seinem 50. und 60. Geburtstag wurden Feste veranstaltet, von denen man heute noch spricht. Florian von Westerholt zeigt Uwe Pelzel und seine Gemeinde in einem Film mit einzigartigen Bildern und Geschichten, die Freude und Hoffnung machen. Sie offenbaren ganz nebenbei, wie wichtig die Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft und unsere traditionellen, sozialen Strukturen für unsere Gegenwart und Zukunft sind.
Nachdenklich, witzig, äußerst unterhaltsam und immer wieder überraschend.
Ich wünsche Florian von Westerholt und Uwe Pelzel viel Erfolg für den Film und werde mir die DVD bei Gelegenheit wohl auch bestellen.
Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben über die Rechte behinderter Menschen in Baden-Württemberg
Ich weiss, ich habe gelegentlich auch Leser aus Baden-Württemberg. Eben kam die Bitte über verschiedene Verteiler, diese Information doch zu verbreiten. Das tue ich natürlich gern.,
Vielfalt und Inklusion
Vereint für gemeinsame Bildung
Inklusion in Baden-Württemberg jetzt
Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben
über die Rechte behinderter Menschen in
Baden-Württemberg
Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert
ein inklusives Bildungssystem. Leitbild ist das gemeinsame
Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderung.
Wir wollen Voraussetzungen schaffen für die Partizipation
aller. Denn Vielfalt muss nicht geduldet oder »beherrscht«
werden sie wird gewünscht, wertgeschätzt und
willkommen geheißen.
Ohne weiteren Zeitverlust möchten wir nach der
Ankündigung von Kultusminister Helmut Rau
zur Abschaffung der Sonderschulpflicht in Baden
Württemberg einen Aktionsplan anregen, der dazu dienen
soll, den Handlungsbedarf für Inklusion im Einzelnen
genau zu prüfen und konkrete Schritte anzuregen.
Seien Sie herzlich eingeladen.
Dr. Thilo Fitzner
Cordula Edler
Montag, 29. Juni 2009
Evangelische Akademie Bad Boll
Lebenshilfe spricht sich für ein inklusives Schulsystem aus
Die Lebenshilfe hat sich in der Vergangenheit mit Positionen zur Inklusion eher zurückgehalten. In der Regel wurde eine sowohl-als-auch-Position bei der Frage vertreten, ob Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden sollen.
Wir sind seit langem Mitglied in der Lebenshilfe und ich schätze die Arbeit des Verbandes sehr, hätte mir aber schon lange etwas pointiertere Stellungnahmen beim Thema der schulischen Inklusion gewünscht.
Offensichtlich gibt es diesbezüglich jetzt eine Entwicklung bei der Lebenshilfe.
In einem aktuellen Positionspapier nimmt die Lebenshilfe Stellung zu »schulischer Bildung im Zeitalter der Inklusion« und spricht sich sehr klar für die Entwicklung des Schulsystems hin zu einem inklusiven aus.
Die Lebenshilfe ist, wie die gesamte Behindertenhilfe, über viele
Jahre davon ausgegangen, dass Menschen mit Behinderung zwar
gemeindenah statt in entfernten großen Einrichtungen leben können,
hier jedoch auf Schutzräume und Rückzugsmöglichkeiten sowie eine
besondere Pädagogik angewiesen seien. Dies begründete sich in der
Einschätzung, dass die Gesellschaft diesen Personenkreis ganz
überwiegend ablehnte, durch die Begegnung mit ihm überfordert sei und
deshalb das Wohl behinderter Menschen und ihre Lebensqualität in einer
"normalen" sozialen Umwelt ernsthaft gefährdet schienen.
Heute sind wir in der Bundesvereinigung Lebenshilfe aufgrund neuerer
Erfahrungen und Erkenntnisse überzeugt, dass es auch andere
Möglichkeiten gibt. Wir haben ein Ziel vor Augen, dem wir schrittweise
näher kommen wollen: Wir möchten dazu beitragen, die Welt, unsere
Gesellschaft, unsere Mitbürger und auch unsere Politik so zu
verändern, dass Menschen mit Behinderung wie alle anderen Bürger
inmitten der Gemeinde leben und an allen gesellschaftlichen Regelorten
teilhaben und dort alle für sie erforderliche Unterstützung erhalten
können.
Dem in der Konvention garantierten Recht auf inklusive schulische
Bildung entspricht eine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten zur
schrittweisen Umsetzung dieser Vorgabe. Das bedeutet, dass mit
Inkrafttreten der Konvention ernsthaft mit diesem Entwicklungsprozess
begonnen werden muss. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese
Verpflichtung und wird sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe engagiert sich damit für
tiefgreifende Änderungen im Schulsystem unseres Landes als
Vorraussetzung dafür, dass die Vorgaben der UN Konvention für ein
inklusives Schulwesen auch in unserem Einflussbereich schrittweise
umgesetzt werden können.
Heute fand wie berichtet im Landtag NRW eine Anhörung zum Thema gemeinsamer Unterricht statt. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, noch ein paar Sätze dazu zu schreiben, heute ist es mir aber zu spät dazu, deshalb hier nur ein kurzer Hinweis auf einen Kobinetartikel.
Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags will heute um 14 Uhr Experten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit der Fragestellung "Regelschule als erster Förderort" anhören. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" fordert aus diesem Anlass als sofortige Maßnahme, dass Eltern ein verbindliches Schulwahlrecht bekommen. "Es muss endlich Schluss sein mit Zwangsüberweisungen zur Sonderschule", sagt Bündnissprecherin Uta Kumar.
"Das Schulgesetz ist unverzüglich den völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Konvention anzupassen. Danach haben alle Kinder ein Recht auf wohnortnahe inklusive Bildung in einer Schule für alle", so Kumar. Die Umsetzung dieses Rechts dürfe nicht länger unter dem Finanzvorbehalt des Landeshaushalts stehen oder
abhängig gemacht werden von der Entscheidung der Schulaufsicht, von der Zustimmung des Schulträgers oder von der Bereitschaft der Schulen. Die dafür notwendigen Unterstützungsmaßnahmen müssten angemessen und in ihrer Qualität hochwertig sein.
Weil ich es gerade von der ersten Seite ins Archiv verschiebe, hier noch mal der Hinweis auf die öffentlich Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« morgen um 15:00 Uhrdoch um 14:00 Uhr im Landtag NRW.
Es wäre gut, wenn möglichst viele Menschen anwesend wären, um dem Thema ein angemessenes Gewicht zu verleihen. Ich habe gerade noch mal im Landtag nachgefragt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, man kann einfach kommen.
Wichtiges Update
Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.
Hans Wocken setzt sich für die Abschaffung der Sonderschulpflicht und für ein verbindliches Wahlrecht der Eltern beim Schulbesuch ihrer Kinder ein.
Die derzeitige Situation sieht er trotz der Ratifizierung der UN-Konvention kritisch
Erstens müssen Eltern ein wirklich verbindliches Wahlrecht bekommen. Sie und nicht irgendeine Expertenkommission, wie jetzt in Baden-Württemberg geplant, sollen entscheiden, wo ihr Kind unterrichtet wird. Zweitens müssen die Bundesländer dann auch die Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht zusichern. Es darf nicht sein, dass Eltern für ihr behindertes Kind zwar die allgemeine Schule wählen können, es dann aber keine Unterstützung durch Sonderpädagogen gibt.
[...]
Zwar wird in dieser Frage seit der Ratifizierung der UN-Konvention, die das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern vorsieht, in vielen Kultusministerien herumgedruckst und die Realität verharmlost und beschönigt. Aber Fakt ist: Kinder werden in Sonderschulen eingewiesen wie in eine Anstalt. Da gibt es einen förmlichen Beschluss einer Behörde, der den Eltern sagt: Ihr Kind hat sonderpädagogischen Förderbedarf und muss deshalb die Sonderschule besuchen. Das gilt in allen Bundesländern: Sonderschule ist nicht freiwillig, sondern Pflicht!
Unnötig zu betonen, dass er mir damit aus der Seele spricht.
Landesregierung in Baden-Württemberg verzichtet auf Berufung gegen das Urteil zu gunsten der Waldorfschule Emmendingen
Über die Waldorfschule Emmendingen habe ich ja schon ein paar mal berichtet. Im März hatte das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass dort die Integration von Kindern mit Behinderung gegen den Willen der Landesregierung fortgesetzt werden darf, was die Schule bis dahin schon ohne Zustimmung der Behörden praktiziert hatte.
Eben habe ich per Mail erfahren, dass die Landesregierung in Baden-Würtemberg nun auf eine Berufung gegen das Urteil verzichten wird. Gestern hat der Baden-Würtembergische Landtag dieses Thema behandelt.
In einer Pressemitteilung äußert sich die Waldorfschule Emendingen dazu:
Ein großer Schritt ist geschafft! Staatssekretär Wacker hat heute im baden-württembergischen Landtag erklärt, dass das Land Baden-Württemberg keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg einlegen wird. Damit wird das Urteil rechtskräftig, in dem das Land dazu verpflichtet wurde, der Integrativen Waldorfschule Emmendingen eine Genehmigung als Ersatzschule mit integrativer Beschulung von bis zu vier sonderschulpflichtigen Kindern pro Klasse zu erteilen.
Mit großer Freude wurde die Ankündigung von der Schulgemeinschaft aufgenommen. „Nun sind unsere Kinder nicht mehr illegal an der Schule“, freuen sich die Eltern der vier Erstklässler, die im letzten September gegen das Verbot der Behörden an der Schule eingeschult wurden. Auch die anderen Eltern, das Kollegium und der Vorstand des Schulträgers sind froh, dass die Zeit der Unsicherheit vorbei ist und dass die Ressourcen endlich wieder ungeteilt für die pädagogische Arbeit verwendet werden können.
[...]
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Staatssekretär Wacker führte aus, dass das Urteil keine Ausführungen hinsichtlich der finanziellen Förderung einer Integrativen Schule enthält. Auch gebe es im Schulgesetz Baden-Württembergs in dieser Hinsicht noch keine Festlegungen. Es sei daher noch zu erörtern, in welchem Umfang Schüler mit Behinderung an der Integrativen Waldorfschule Emmendingen staatliche Förderung erhalten.
Vor diesem Hintergrund fordert die Integrative Waldorfschule Emmendingen, dass das Land Baden-Württemberg den Schülern mit Behinderung die gleiche finanzielle Förderung gewährt wie den Schülern einer Sonderschule.
Vortrags- und Podiumsveranstaltung mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, am Sonntag, 7. Juni 2009, von 11 bis 13 Uhr im PFL Oldenburg.
Noch ein Beitrag zum Thema »Eine Schule für alle«. Dr. Brigitte Schumann stellt die deutschen Schulverhältnisse auf den Prüfstand des Völkerrechts und kommt zu dem Fazit, dass das gegliederte deutsche Schulsystem unvereinbar mit der Inklusion ist. Sehr lesenswert!
Ich habe den Vortrag mitgeschnitten und Herr Prof. Wocken hat inzwischen der Veröffentlichung zugestimmt. Hier gibt es seinen Vortrag zum Download oder zum direkt anhören. Zum besserern Handling habe ich die Aufnahme in drei Teile von jeweils ca 20 Min aufgeteilt.
Leider ist die Qualität etwas dürftig. Die Aufnahme ist mit einem Zoom H2 entstanden, das ich auf das Redepult gestellt habe. Leider ist Herr Wocken nicht am Pult stehen geblieben, sondern ist während des Vortrages die ganze Zeit auf und ab gelaufen, was die Präsentation zwar lebhafter, die Aufnahme aber ziemlich ungleichmäßig gemacht hat. Ich hoffe, man kann trotzdem alles verstehen.
Eine Dokumentation über einen Menschen mit Down-Syndrom und seine Gemeinde. Der Film zeigt einen bundesweit einzigartigen Fall von Inklusion. Dargestellt wird nicht nur das Leben unseres Protagonisten Uwe Pelzel, sondern vor allen Dingen die soziale Struktur, in der er lebt. Was von politischer Seite mit dem Begriff "Inklusion" definiert und auch in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird, ist hier seit 65 Jahren selbstverständlich.
Die Film-Premiere ist für Mai/Juni zeitgleich mit der Veröffentlichung der DVD geplant.
Öffentliche Anhörung am 20. Mai 2009 im Landtag NRW
Am 20. Mai 2009 findet (doch) um 14:00 Uhr verschoben auf 15:00 Uhr im Düsseldorfer Landtag eine öffentliche Anhörung zum Thema die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten statt
Die Anhörung erfolgt aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündniss 90 / Die Grünen (Drucksache 14/4860)
Beim letzten Treffen der NRW-Bündnis Eine Schule für Alle waren wir uns einig, dass bei dieser öffentlichen Anhörung die Präsenz möglichst vieler Interessierter, besonders auch von Eltern mit ihren Kindern mit Behinderungen wichtig ist, auch wenn Zuschauer kein Rederecht haben.
Inhaltlich sind unsere Interessen ja gut vertreten, z.B. durch Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. und durch Mittendrin e.V.
Ich halte es aber auch für wichtig, dass die Landesregierung mitbekommt, dass Eltern Interesse an den politischen Prozessen zeigen, bei denen es um die Rechte ihrer Kinder geht. Und im Jahr vor der Landtagswahl können wir sicher sein, dass ein großes öffentliches Interesse an einem solchen Thema bemerkt wird.
Kommt also zahlreich!
Update 27.04.2009
Wegen der großen Zahl der Anmeldungen findet die Veranstaltung im Plenarsaal statt und kann deshalb erst um 15:00 Uhr beginnen.
Wichtiges Update 19.05.2009
Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.
Über die Waldorfschule in Emmendingen, die eine Gruppe von Kindern mit Behinderung entgegen der Weisung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen hatten, habe ich hier ja schon berichtet.
Auch die sehenswerte Kontraste-Sendung, über die ich kürzlich berichtet habe, befasste sich mit der Schule in Emmendingen.
Eben lese ich in der TAZ, dass das Verwaltungsgericht Freibung der Waldorfschule Emmendingen nun Recht gegeben hat. Das Land Baden-Württemberg muss einen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder genehmigen.
Die Schule hatte geklagt, nachdem ein langjähriger Schulversuch ausgelaufen war und das Land eine Genehmigung des integrativen Konzeptes ablehnte. Diese Ablehnung war nach Auffassung der Freiburger Richter rechtswidrig. Die Richter leiteten den Anspruch auf Genehmigung direkt aus dem Grundgesetz ab. "Das Recht zur Errichtung privater Schulen wird gewährleistet", heißt es in Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung. Die Emmendinger Schule werde den Anforderungen gerecht, weil sowohl behinderte wie auch nichtbehinderte Schüler die staatlichen Schulabschlüsse erreichen können.
Allerdings ist das Urteil nicht aufgrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zustande gekommen. Die Richter lehnten eine Anwendung auf das baden-württembergische Privatschulrecht ab.
Das besonders auf Schultypen fixierte Landesgesetz dürfe nicht gegen den ausdrücklichen Wortlaut ausgelegt werden.
Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, zur Frage des Unterrichts von behinderten Menschen an der Freien Waldorfschule Emmendingen einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten
Ich bin gerade auf dieses lesenswerte Interview mit Camilla Dawletschin-Linder, der Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen gestoßen.
Ein 55-jähriger fühlte sich durch die Schreie eines autistischen Jungen in seiner Lebensqualität beeinträchtigt
Wie der Westen berichtet, hat das Landgericht Münster am vergangenen Donnerstag die Zivilklage eines Mannes abgewiesen, der sich durch ein autistisches Kind belästigt fühlt. "Das Kind schreie von 16 bis 21 Uhr durch. Er forderte Schadenersatz wegen Wertminderung seiner Eigentumswohnung".
Das Gericht hat zu recht festgestellt, dass das Schreien eines behinderten Kindes kein "Sachmangel" sein kann.
So weit, so richtig. Auch die Argumentation, der Verkäufer hätte ihn auf den Umstand aufmerksam machen müssen, durfte das Gericht sicher nicht gelten lassen, denn schon damit wäre ja das Schreien des Kindes grundsätzlich als möglicher "Mangel" definert worden.
Es geht nicht um einen Altglascontainer, den man wegräumen oder die Nutzung auf bestimmte Tageszeiten begrenzen kann. Die Eltern des Kindes haben sich auch nicht ausgesucht, dass ihr Kind so häufig schreit. Aber sie müssen damit leben. Man kann auch nicht von ihnen verlagen, das Schreien ihres Kindes irgendwie zu unterbinden oder gar in eine andere Wohnung zu ziehen. Und so, wie sie damit leben müssen, wird man auch von einem Nachbarn erwarten müssen, dass er das Schreien hinnimmt.
Natürlich kann Geschrei stören. Ich kann mir schon vorstellen, dass man das regelmäßige Geschrei eines Kindes durchaus als Beeinträchtigung des eigenen Ideals von Wohnqualität empfinden kann.
Ich frage mich allerding, wie man auf die Idee kommt, dem ließe sich auf gerichtlichem Wege beikommen. (Wenn sich dieser Mann in dem Fall anwaltlich vertreten lassen hat, frage ich mich auch, warum der Anwalt ihm nicht dringend von dieser Klage abgeraten hat.)
Menschen, die das Schreien eines Kindes mit Behinderung zum Thema eines Gerichtsverfahrens machen, die das Verhalten eines Nachbarkindes mit Behinderung als Wertminderung der eigenen Wohnung verstehen, sind vermutlich gar nicht so untypisch in unseren Land.
In unsere Gesellschaft grenzen wir Menschen mit Behinderung systematisch aus und schieben sie in Sonderschulen, beschützenden Werkstätten und sonstige Sondereinichtungen ab. Die Begegnung mit Ihnen wird dem durchschnittlichen Deutschen in der Regel "erspart". Man kann schnell den Eindruck gewinnen, die Konfontation mit auffälligen und ungewöhnlichen Verhaltensweisen sei eine vermeidbare Zumutung. Zu normal ist es doch, behinderte Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten vom Rest der Gesellschaft zu isolieren und in Sondereinrichtungen zu "behandeln".
In diesem Kontext muß man die Klage des 55-jährigen Polizisten wohl verstehen. Wer die Aussonderung als normal, richtig und in der Regel auch noch als gut für die Betroffenen (Stichwort optimaler Förderort!) versteht, wird das autistische Nachbarkind wohl eher als "Sachmangel" ansehen, als derjenige, für den Menschen mit Behinderung selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind.
Mit der Ratifizierung einer UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die Regierung ändert sich noch keine Gesellschaft.
Nicht nur in der Politk muß das Verständniss von Inklusion, vom selbstverständlichen Dazugehören von Menschen mit Behinderung ankommen, sondern ganz dringend auch bei den Menschen.
Vom NRW-Bündniss "Eine Schule für Alle" kommt gerade noch mal die Bitte, auf die Fachtagung Schule der Zukunft auch für das Ruhrgebiet hinzuweisen, die am Samstag, 21.03.2009, 10:00 bis 16:00 Uhr in der VHS-Essen, Burgplatz 1 stattfindet.
Habe ich zwar in diesem Blog schon getan, aber es können sich für die Veranstaltung immer noch InteressentInnen anmelden.
Also Los! Es wäre schade, wenn das wichtige Thema nicht in angemessenem Umfang repräsentiert würde. Denn "Eine Schule für Alle" ist eine Schule, in der Kinder mit Behinderung ganz selbstverständlich dabei sind.
So eine Fachtagung ist nicht nur für Leute gedacht, die sich im beruflichen Zusammenhang mit dem Thema befassen! Gerade wir Eltern von Kindern mit Behinderungen sind die eigentlichen Fachleute für die Belange unserer Kinder. Wenn wir ihre Bedürfnisse nicht artikulieren und öffentlich machen, wer soll es dann tun?
Die Chancen stehen gut. Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gibt es erstmals ein klares Recht auf inklusive Schulbildung und im Wahljahr 2009 gibt es auch gute Möglichkeiten, auf die politischen Entscheidungsträger Einfluß zu nehmen.
Überlassen wir die Interessen unserer Kinder also nicht denen, die ihre eigenen Interessen haben!
Auch auf eine andere Veranstaltung sei hier nochmal hingewiesen:
Heute brachte die Frankfurter Rundschau einen Gastbeitrag von Lisa Pfahl und Justin J-W. Powell vom Wissenschaftszentrum Berlin mit dem Titel »Deutschland grenzt aus«
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wird 2009 für
Deutschland verbindlich. Aus der Formulierung in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte - Bildung ist Menschenrecht - leiten
die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union die Forderung
ab, schulische Bildung möglichst inklusiv zu gestalten. Inklusiv
heißt: Alle Kinder werden gemeinsam unterrichtet. Inwieweit wird das
deutsche Bildungssystem dieser Forderung bereits gerecht?
Weil die FR ihre Beiträge nur ein paar Tage online hält, habe ich
den Beitrag noch mal hier
hinterlegt.
16 Elternvereine aus NRW haben in der vergangenen Woche ein Eckpunktepapier für eine zukunftsfähige Schulpolitik vorgelegt. Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 fordern sie konkrete Reformschritte auch von den Kreisen und Kommunen: »Bildungspolitik ist Ländersache. Doch gute Schulen werden vor Ort in den Kommunen und Kreisen gemacht.«
Letzte Woche habe ich über die Veranstaltung Mit der Gesamtschule zu einer Schule für alleberichtet.
Es freut mich, dass Ingrid Wenzler, die Referentin dieser Veranstaltung, jetzt Stellung zu meinem Beitrag genommen hat.
Eine Schule in Baden-Württemberg darf keine Behinderten mehr aufnehmen. Die Landesregierung hat den Unterricht, in dem Behinderte integriert werden, für die Schulanfänger verboten. Das Schulprojekt war bislang geduldet worden. Müssen die Kinder jetzt in eine Sonderschule? Das würde gegen Völkerrecht verstoßen, denn in der UN-Konvention für die Rechte Behinderter ist ein freier Schulzugang festgelegt.
Es gibt inzwischen eine Transkription und auch ein Video der Sendung.
Der Beitrag ist eine unbedingte Empfehlung. Das war einer der besten Fernsehbeiträge, die ich zum Thema Kinder mit Behinderung und Schule bisher gesehen habe.
Besonders gut wird herausgestellt, wie alle Kinder vom gemeinsamen Unterricht profitieren.
Unglaublich unqualifiziert zeigt sich der Staatssekretär im Ministerium für Kultus Baden-Württemberg, Herr Wacker, der behauptet, Beschwerden von Eltern, die sich über das ausgrenzende Bildungssystem beschweren, nehme er nicht wahr.
Tja, nicht nur Herr Wacker leidet ganz offensichlich an Wahrnehmungsstörungen, was die Notwendigkeit inklusiver Schulbildung angeht.
Baden-Württemberg schießt in Sachen Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zur Zeit den Vogel ab, ich bin mir aber sicher, dass vergleichbare Töne durchaus auch aus den NRW-Ministerien zu hören wären.
Bereits 20 Minuten nach der Ausstrahlung fanden sich unter dem Beitrag im Kontraste-Blog über 100 Kommentare, inzwischen sind es fast 300.
In Deutschland müsse man sich viele Gedanken darüber machen, wie man behinderte Kinder besser in das Schulsystem integrieren könne, sagte Evers-Meyer am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Sie hoffe, dass es letztendlich in Deutschland keine Sonderschulen mehr geben werde, äußerte Evers-Meyer. Sie wäre allerdings zunächst einmal froh, wenn Eltern zumindest ein Wahlrecht zwischen einer Sonderschule oder einer integrativen Schule hätten, ohne letzteres über Rechtswege oder eine mühselige Suche erreichen zu müssen, betonte sie: "Wenn wir sagen, wir wollen also möglichst keine Sonder- und Förderschulen mehr haben, dann heißt das aber nicht, dass wir keine sonderpädagogischen Lehrkräfte mehr brauchen. Die brauchen wir mehr denn je."
Veranstaltungsreihe »Welche Schule brauchen unsere Kinder«
Am vergangenen Donnerstag war ich bei einer Veranstaltung mit dem Titel, "Mit der Gesamtschule zu einer Schule für Alle", die im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Welche Schule brauchen unsere Kinder?" von der GEW, der Aktion Menschenstadt, der LAGA und dem Kinderschutzbund NRW durchgeführt wurde.
Die Besucherzahl war etwas enttäuschend, überwiegend waren Lehrer anwesend, (naja, fand ja auch im GEW-Haus statt, was will man erwarten), ich war der einzige, der als Vater eines Kindes mit Behinderung teilnahm.
Wie gesagt, es ging um die Gesamtschule. Als Referentin war Ingrid Wenzler von der gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule eingeladen, eine entschiedene Verfechterin der Gesamtschule, die anhand vieler Zahlen und Vergleiche belegte, dass die Gesamtschule nicht so schlecht ist, wie ihr Ruf.
Die Rechtsexperten Prof. Dr. Ralf Poscher, Dr. Thomas Langer und Dr. Johannes Rux haben in einem Gutachten für die Gewerkschaft GEW (PDF) untersucht, an welchen Punkten die Bildungspolitik und die Schulgesetze der Länder den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht entsprechen.
Soweit mir bekannt ist, enthalten die Schulgesetze aller (man korrigiere mich) deutschen Bundesländer einen Rechtsanspruch auf integrative Beschulung, allerdings ebenfalls jeweils unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins sachlicher, personeller und finanzieller Voraussetzungen.
Aufgrund einer Anmerkung per Mail noch mal eine Klarstellung zum Schulrecht NRW. Vielleicht habe ich mich, was den Rechtsanspruch auf integrative Beschulung angeht, zu ungenau ausgedrückt.
In §20 Abs 1 des NRW Schulgesetzes wird der Gemeinsame Unterricht als Ort der
sonderpädagogischen Förderung an erster Stelle vor der Förderschule
genannt. Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht setzt nach § 37 AO-SF (PDF-Datei) den Antrag der Eltern voraus. Damit wird durchaus ein Anspruch des Kindes auf Gemeinsamen Unterricht definiert.
Der Anspruch steht aber unter dem Vorbehalt des §20 Abs 7, nach dem die
Schule die sachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen muß.
Und da liegt das Problem. Mit dem abstrakten Anspruch kann man
nichts anfangen, weil es einfach nicht genug Schulen gibt,
die die Voraussetzungen bieten und es letztlich immer einen Weg
gibt, für das jeweilige Kind zu definieren, das individuell gerade
hier die Bedingungen nicht erfüllt werden.
Erst wenn es einen bedingungslosen Anspruch gibt, läßt sich der auch
einklagen. Im diesem Fall müßte die Schule und die Schulbehörde ggf. die erforderlichen Bedingungen schaffen. Und genau da ändert sich ja mit dem Ratifizierungsgesetz nichts.
Der Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stellt das Recht auf inklusive schulische Bildung weiter unter Vorbehalte
Am 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die Konvention über die Rechte behinderter Menschen vom 13. Dezember 2006. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention in New York unterzeichnet.
Am 11. November steht nun die Beratung des Gesetzes im Bundestag an, mit dem Ziel, die UN-Konvention in Deutschland ab dem 01. Januar 2009 geltendes Recht werden zu lassen.
Eltern von Kindern mit Behinderung haben sich von dieser Konvention viel versprochen,
In einem Beitrag
begutachtet der Jurist Ralf Poscher, welche Folgen die UN-Behindertenkonvention für deutsche Schulen hat.
Deutsche Sonderschulen widersprechen der UN-Konvention über behinderte Menschen, sagt Professor Poscher. Erstmals gibt es ein Beschwerderecht gegen diese Schulform. (...)
Die Konvention geht davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Kinder mit Behinderung eine normale Schule besuchen können und nur noch ein kleiner Teil eigenständige Fördereinrichtungen benötigt. Im Moment ist das Zahlenverhältnis in Deutschland etwa umgekehrt - je nach Bundesland mehr oder weniger.
Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der geplanten Auflösung von Sonderschulen in Köln.
Köln will die Ausgrenzung von behinderten Kindern in Sonderschulen beenden. Bis 2010 sollen doppelt so viele wie bisher den ganz normalen Unterricht besuchen - noch fehlen aber die Plätze.
Auch die Dorstener Zeitung (Papierfassung) befasst sich heute mit der Sonderschule, genauer gesagt, mit der Dorstener Haldenwangschule.
Der Standort sei nicht gefährdet.
Im möglichst individuellem Unterricht wird neben Selbständigkeit auch Mathe, Deutsch, Musik, Hauswirtschaft, Sport und Gestaltung geschult. Elf Pflichtschuljahre unterteilen sich in Vor-, Unter-, Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufen. Nach der Schulzeit wecheln alle (sic!) Jugentlichen zu den Werkstätten für Behinderte in Wulfen.
Ein paar Mängel habe diese Schule ja, aber
Sollte es noch eine Pausenhalle und eine Schaukel für Rolltühle geben (...) wären alle super glücklich
so Schulleiter Domhöver.
Für unser Kind werden wir jedenfalls alles daran setzen, ihn vor dieser netten Idylle zu bewahren, zugunsten einer inklusiven Beschulung, möglichst in einer Schule für Alle
Sa, 8. 11. Düsseldorf
Aula des Max-Planck-Gymnasiums,
Koetschaustraße, Düsseldorf Stockum Kinderbetreuung, 16 Uhr.
NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" mittendrin e.V., Köln Gemeinsam leben gemeinsam
lernen e.V. Bonn - Elterninitiative 4. Gesamtschule Bonn Familiennetzwerk Pulheim e.V.
Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.V. Aachen triplet e.V., Düsseldorf
Bundeskabinett macht den Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechete von Menschen mit Behinderung frei
Während ich urlaubsbedingt offline war, hat am 01.10.2008 das Bundeskabinett nach mehrmaligem Verschieben das Ratifizierungsgesetz beschlossen. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Das soll noch in diesem Jahr erfolgen, so dass die Konvention zum 01.Januar 2009 in Kraft treten kann.
Ich habe es ja mehrfach hier erwähnt, die Konvention formuliert ein Grundrecht auf inklusiven Unterricht (Die deutschsprachige Übersetzung spricht fälschlicherweise von integrativem Unterricht) für die Primarstufe und Sekundarstufe. Eine wichtige Klarstellung der Rechtslage, obwohl ich noch skeptisch bin, was die real existierende Schulverwaltung daraus machen wird, gibt es ja durchaus Leute, die die Sonderschulen als die Krone der Integration verstehen.
Um eine gute Rechtschutzversicherung werden Eltern von Kindern mit Behinderung wohl auch in Zukunft nicht herum kommen.
Rechtschutzversicherung steht bei uns auch noch auf der Agenda. Kennt sich zufällig jemand damit aus? Muß auf jeden Fall Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schulfragen abdecken. Naja, ich werde demnächst mal Tante Google fragen.
Am 9. Oktober 2008 veranstaltet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. Heidelberg eine Fachtagung in Kassel mit dem Titel: "Welche Bordmittel braucht die inklusive Schule?"
"Um das Ziel "Eine Schule für Alle" zu erreichen, bedarf es umfassender Änderungen sowohl an unseren Schulen in struktureller Hinsicht, als auch in der Ausbildung von allen im System Schule arbeitenden Professionen. Es ist jetzt an der Zeit darüber nachzudenken, welcher Mittel die inklusive Schule bedarf, um der Individualität und den Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden.
Ich erhoffe mir von dieser Tagung wichtige Impulse, um auch in Deutschland den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gesellschaftliche Normalität werden zu lassen." so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer in ihrem Tagungsgrußwort.
Warum muss im Zusammenhang mit Schule eigentlich immer alles so problematisch laufen?
Ich war gerade bei einem Elternabend in der Schule, in die unser Sohn
Noah nach den Sommerferien gehen soll.
Im vergangenen Jahr, haben wir in einem scheinbar aussichtslosen Kampf
gegen die Schulbürokratie doch noch eine Lösung im Sinne unseres
Kindes erreicht. Eigentlich ist es in NRW nicht möglich, dass Kinder
von der Schulpflicht zurück gestellt werden, es sei den, es liegen
gesundheitliche Gründe vor.
Und diese gesundheitlichen Gründe müssen schon ziemlich gravierend
sein. Der schulmedizinische Dienst ist zumindest hier eher auf
Hardlinerkurs. Im Grunde würde man im Kreis Recklinghausen ein
behindertes Kind, das wie unser Sohn nur mit wenigen Tagen noch in die
Schulpflicht für das laufenden Jahr fällt, eher aus dem Kindergarten reißen und einer Sonderschule
zuweisen, als es für ein Jahr von der Schulpflicht zurück zu stellen,
damit im nächsten Jahr die sinnvolle Teilnahme am gemeinsamen Unterricht
möglich ist. Und das gegen die Einschätzung der Eltern und aller Pädagogen, die mit dem Kind zu tun haben.
Nun gut, dieses Problem ließ sich im vergangen Jahr lösen. (Wer mehr
wissen will, frage per Mail)
Noah darf also am gemeinsamen Unterricht in der nahe gelegenen Schule
teilnehmen.
Aber dort hat die Aufsichtsbehörde jetzt entschieden, dass nicht wie
vorgesehen vier, sondern nur drei Klassen gebildet werden.
Und eben teilte mir die Schulleiterin am Rande der Elternveranstaltung
mit, man werden - wenn es bei drei Klassen bleibt - die Kinder mit
Förderbedarf zunächst mal "zur Probe" aufnehmen um zu sehen, ob sie
mit der großen Klasse überhaupt zurecht kommen.
Kann eigentlich im Zusammenhang mit Schule mal irgendwas normal und
unproblematisch laufen?
Warum muss man für alles kämpfen. Wann hören die Sorgen auf, die mit
dem unberechenbaren System Schule zu tun haben.
Inklusive Bildung im Primar- und Sekundarbereich ist nach der
UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein
Grundrecht.
Warum müssen Eltern eigentlich immer wieder voller Sorge darum bangen
und kämpfen, dass ihren Kindern die Wahrnehmung dieses Grundrechts
ermöglicht wird.
Ich will einfach nicht, dass mein Kind in eine Sonderschule muss.
Aber Entscheidungsträger halten noch immer viel zu häufig
Sonderschulen für eine geeignete Option für Kinder mit
Behinderungen. Und bei der Bewertung des "optimalen Förderortes" wird
diesen Schulen immer noch sehr selbstverständlich ein hoher Rang
eingeräumt, auch wenn sich Eltern und Experten heute eigentlich einig
sind, dass eine inklusive Schule für fast alle Kinder der beste
Förderort wäre.
Ich gebe gern zu, ich habe selbst ein Schultrauma. Meine eigene
Schulzeit verlief alles andere als glücklich, bis ich irgendwann auf
einer Schule gelandet bin, die zu mir passte (eine Gesamtschule, wen
wundert es?)
Ich will für mein Kind eine unproblematischere Schulkarriere, in der er
nicht in Sondereinrichtungen ausgegrenzt wird.
Aber die ist für Kinder mit Behinderung in Deutschland scheinbar alles
andere als selbstverständlich.
Ach übrigens: mir ist schon klar, dass man Sonderschulen heute
Förderschulen nennt.
Durch eine fehlerhafte Übersetzung der UN-Konvention wird in Deutschland eine Chance vertan. Inklusion ist mehr als Integration.
In der vorletzten Woche traf sich die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz.
In dem Gespräch ging es um die Umsetzung aber auch um die richtige Übersetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen.
Die Konvention fordert in Artikel 24 eine "inclusive education". In der mit anderen deutschsprachigen Ländern abgestimmten Übersetzung wurde dies mit "integrativer Bildung" übersetzt (kobinet 11.1.08). Nach Auffassung vieler Verbände und Politiker wird damit eine Chance verpasst, in Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr gemeinsamen Unterricht zu setzen.
Integration überwindet nach Ansicht von Vernor Muñoz nicht die Grenzen zwischen zwei Gruppen, sondern manifestiert sie. Grenzen lassen sich nur mit einer inklusiven Bildungslandschaft überwinden.
Muñoz hatte im vergangenen Jahr das deutsche Bildungssystem scharf kritisiert.
Nach ihrem Treffen mit Vernor Muñoz betonte Karin Evers-Meyer, die Schule für alle müsse zum Standard werden.