01.02.2012

Sind Schwerpunktschulen der richtige Weg zur Inklusiven Schule?

Verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, Rechtsanspruch muss jetzt kommen

Zur Zeit wird allerorten darüber diskutiert, ob Schwerpunktschulen die Lösung sein können, Inklusion umzusetzen. Hier meine persönliche Position zu diesem Thema.

Grundsätzlich trägt die Diskussion über Schwerpunktschulen die Gefahr in sich, zur Hinhaltestrategie zu werden.

Das Ziel muss der Aufbau eines inklusiven Schulsystems bleiben. Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderungen die Schule besuchen, zu der sie auch gehen würden, wenn sie keine Behinderung hätten. Soweit das Ziel. Wenn es erreicht ist, braucht es keine Schwerpunktschulen.

Schwerpunktschulen sind also ein Thema für den Übergang zum inklsuiven Schulsystem.

Die wesentliche Forderung muss deshalb m.E. sein, Ross und Reiter zu nennen und bereits jetzt einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, zu dem die UN-Konvention vollständig umgesetzt sein muss.

Ohne verbindlichen Zeitplan wird es kein inklusives Schulsystem geben.

Als Zeitrahmen scheinen mir 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK die weitestgehende Position, die ich mittragen würde. Bis spätestens 2019 muss die inklusive Schule umgesetzt sein!

Für die Förderschulen L/E/S halte ich es allerdings nach wie vor für die einzig akzeptable Option, zum nächsten Schuljahr keine neuen SchülerInnen mehr aufzunehmen, und diese Schulen auslaufen zu lassen. Hier ist 2019 definitiv zu spät.

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30.01.2012

Bündnis lädt zur Unkonferenz ein

Unkonferenz Inklusion 23. -24.03.2012 in Herne Unkonferenz Inklusion 23. -24.03.2012 in Herne

Ich organisiere gerade eine zweite Unkonferenz des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle. Das darf natürlich auch hier nicht fehlen. Hier eine Pressemitteilung, die ich heute verschickt habe.

Presseinformation: Am 23. und 24.03.2012 treffen sich im Herner Stadtteilzentrum Pluto Eltern, Pädagogen und Interessenten aus ganz NRW zu einer außergewöhnlichen Tagung. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" lädt zu einer Unkonferenz zum Thema Inklusion ein. Darunter verstehen die Veranstalter eine kooperative Mitmachkonferenz.

Unkonferenz

Eine Tagesordnung oder Referentenliste sucht man bei dieser Veranstaltung vergeblich. Die Themen werden erst während der Konferenz von den Teilnehmern festgelegt. Jeder der teilnimmt, kann zugleich Referent sein.

"Es gibt inzwischen umfangreiche Erfahrungen mit dieser Konferenzform", erklärt Organisator Michael Baumeister vom NRW-Bündnis. "Unter dem Titel Barcamp oder Open-Space werden Unkonferenzen weltweit seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt." Für Teilnehmer klassischer Konferenzen und Tagungen sind nicht selten die Gespräche in den Pausen oder am Rande der Veranstaltung wichtiger, als die eigentliche Tagesordnung. Unkonferenzen greifen diese Erfahrung auf und rücken die Interessen der Teilnehmer in den Vordergrund.

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07.01.2012

Keine EU-Norm zur Gurkenkrümmung.

Mein Kommentar zu einem Artikel von Ruhrbaron Stefan Laurin

Nach langer Zeit nutze ich mein verwaistes Blog mal wieder.

Stefan Laurin hat sich im Blog Ruhrbarone auf sehr populistische Art mit dem Thema Inklusion auseinander gesetzt. Leider hört man diese Pseudoargumentation in den vergangenen Wochen immer öfter.

Hier mein Kommentar zu Stefan Laurins Artikel:

Leider wird in diesem Artikel mal wieder haarscharf an der Realität vorbei argumentiert. Stefan Laurin spricht von “einer UN-Konvention, die Deutschland ratifiziert hat” und von der “sogenannten Inklusion” und suggeriert auch im Weiteren, dass da Leute, die von nichts eine Ahnung haben jetzt in Gießkannenmanier “behinderte Schüler auf die klassischen Schulformen [...] verteilen” wollen.

So einfach kann man es sich nicht machen.

Bei der genannten Konvention geht es um die “UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”. Dabei handelt es sich um eine Menschenrechtskonvention. Kinder mit Behinderungen haben danach das Recht, in einem inklusiven Schulsystem zu lernen. Wichtig ist, dass die Konvention eben nicht nur den Zugang zur Regelschule fordert, sonder auch die “angemessenen Vorkehrungen” zur Verwirklichung der Rechtes auf Bildung in der Regelschule. Es geht also keinesfalls nur ums Verteilen. Das Recht auf inklusive Bildung ist ein Menschenrecht. In Stefan Laurins Artikel hat man den Eindruck, als ginge es um irgendeine EU-Norm zur Gurkenkrümmung.

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25.05.2011

Grüne sollen endlich Farbe bekennen

Gemeinsam leben - gemeinsam lernen NRW e.V. und der mittendrin e.V. habe anläßlich des bevorstehenden Parteitags der NRW-Grünen eine Pressemitteilung zur Inklussion veröffentlicht

Elternvereine enttäuscht über grüne Schulpolitik in NRW
Anlässlich des bevorstehenden Parteitags der NRW-Grünen am kommenden Wochenende fordern die Elternvereine „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ die Partei auf, in Sachen Inklusion endlich Farbe zu bekennen. „Obwohl die Landesregierung nun schon seit einem dreiviertel Jahr im Amt ist, liegt noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vor, um Kindern mit Behinderung einen individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen zu sichern“, bemängelt Bernd Kochanek, Vorsitzender der LAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen. Immer noch müssen Eltern, die für ihr behindertes Kind die Integration wollen, um einen Platz an der Regelschule kämpfen – und darum, dass ihr Kind an der Regelschule auch die Förderung bekommt, die es braucht. Dabei sind sie weiterhin den Ermessensentscheidungen von Behörden und Schulleitern vor Ort ausgeliefert.

Insgesamt sind die Eltern enttäuscht von einer grünen Schulpolitik, die vor der Landtagswahl eine konsequente und zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention versprochen hat, und den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems jetzt in der Regierung so zögerlich angeht. Und das, obwohl schon seit Dezember ein gemeinsamer Beschluss aller Landtagsfraktionen vorliegt, der die Regierung zum Handelns auffordert.

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07.05.2011

Ich hatte ja erwähnt, dass die CDU in NRW mehr...

... Initiative für behinderte Schüler verlangt. Dazu gibt es auch einen konkreten Antrag an den Landtag mit dem Titel: "Den Kommunen einen verlässlichen Rahmen für die schulische Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention geben!"

Der Antragstext ist nachzulesen unter: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-1793.pdf

04.05.2011

Die CDU hat der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Untätigkeit bei der...

... Integration behinderter Schüler vorgeworfen. Und womit? Mit Recht!

Fünf Monate nach einem einstimmigen Beschluss des Landtags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fehlt, so die CDU, noch immer ein landesgesetzlicher Rahmen.

Auch der Behindertenbeauftragte des Bundestages, Hubert Hüppe, der ebenfalls CDU-Mitglied ist, beklagt anlässlich des morgigen Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, dass Menschen mit Behinderungen immer noch in allen Lebensbereichen ausgegrenzt werden.

"Diese Barrieren in den Köpfen werden durch das in Deutschland vorherrschende System von Sondereinrichtungen für behinderte Menschen und durch fehlende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum befördert", so der Behindertenbeauftragte. Besonders gravierend sei die Situation an den Schulen in Deutschland, wo immer noch über 80 % der behinderten Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen unterrichtet werden.

Nun hat sich die CDU in den vergangenen Jahren nicht gerade als Motor der Inklusion gezeigt, man denke nur an Äußerungen von Schulministrin Sommer zum Wahlrecht von Eltern, aber auch der CDU gestehe ich Lernfähigkeit zu. Im Übrigen teile ich den Eindruck, dass der Inklusionsprozess in Düsseldorf ziemlich schleppend vorankommt.

Ich kann es deshalb nur begrüßen, wenn die Opposition da jetzt mal Druck macht.

Dorsten wird die UN-Behindertenrechtskonvention bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigen

Am 03.05.2011 stand das Thema Schulentwicklungsplanung auf der Tagesordnung des Dorstener Schulausschusses.

Beschlossen wurde, dass in Dorsten ein alle Schulstufen umfassender Schulentwicklungsplan aufgestellt werden soll, bei dem insbesondere die Maßgaben und die Ziele der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems beachtet werden.

Ohne Gegenstimmen mit einer (nicht mit dem Inhalt begründeten) Enthaltung hat der Schulausschuss der Vorlage zugestimmt.

Vorgesehen ist neben einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit in Schulplenumsveranstaltungen und Elternbefragungen auch ein Arbeitskreis zur fachlichen Beratung, in dem auch Gruppierungen vertreten sind, die sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern. Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen, sowie die Lebenshilfe werden dabei ausdrücklich erwähnt.

Innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten der UN-Konvention (also bis 2019) soll schrittweise eine Inklusionsquote von mindestens 80% erreicht werden. Hier hätte man sich sicher eine noch ambitionierter Zielvorstellung wünschen können. Wichtig scheint mir aber, dass parallel zur Schulentwicklungsplanung schon weitere Schritte zum Ausbau des gemeinsamen Lernens unternommen werden sollen und dass geltend gemachte Bedarfe nach Möglichkeit erfüllt werden sollen, so wie es ja auch im Erlass zu §37 AOSF vorgesehen ist.

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29.04.2011

Expertenkreis »Inklusive Bildung« berät Kommunen und Regionen

Kommunen und Regionen können sich bis zum 15. Juni 2011 um eine Beratung zur inklusiven Bildung durch den Expertenkreis "Inklusive Bildung" der Deutschen UNESCO-Kommission bewerben. Mit dem Angebot will der Expertenkreis das Leitbild der inklusiven Bildung in Deutschland stärken. Die Peter Ustinov Stiftung unterstützt das Projekt.

Ich habe übrigens dem Dorstener Bürgermeister vorgeschlagen, dass sich die Stadt dort bewirbt.

25.04.2011

Die Dorstener Zeitung ist bereits auf ein parteiübergreifendes Gespräch in...

... der vergangenen Woche aufmerksam geworden. Zwischen CDU, SPD und Grünen wurde am vergangenen Montag ein gemeinsamer Antrag zur Inklusion in der nächsten Ratssitzung und ein gemeinsames Vorgehen im Schulausschuss vereinbart. Die genaue Formulierung des Antrages soll kurzfirstig erfolgen. Die Zeitung ist korrekt informiert, ich war bei dem Gespräch auch dabei. Ich habe allerdings keine Ahnung, wer aus der Runde schon die Presse informiert hat.

Vereinbart ist eine Erklärung des Rates, dass Inklusion ein zentrales Anliegen der Stadt ist. Bis zum Schuljahr 2019/20 wird eine inklusionsquote von mindestens 80% angestrebt, schon für 2014/15 sollen es 45% sein. Ausserdem soll es einen kommunalen Arbeitskreis (Plenum) Inklusion geben.

Willkommen in der Realität

zum Europäischen Protesttag "Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" hat Aktiv Barrierefrei Selbstbestimmt Leben e.V und die Aids- und Behinderten Selbsthilfe http://www.abs-sh.eu ein Video erstellt Protestsong und Aufruf zum Europäischen Protesttag "Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" am 5. Mai 2011. Das Video wurde in drei Sprachen erstellt:

  • als Original,
  • mit Untertitel für Schwerhörige Menschen und zum mit singen
  • In Gebärdensprache für Gehörlose Menschen

Unterstützt von dem Holländerhof in Flensburg http://www.hollaenderhof.de

19.02.2011

Unsere Presseerklärung wurde nicht veröffentlicht

Ich ärgere mich gerade, dass in der Dorstener Zeitung unsere Erklärung vom Mittwoch bis heute mit keinem Wort erwähnt wird.

Es ärgert mich deshalb, weil die FDP sich in der selben Zeitung in der vergangene Woche gleich zweimal hintereinander mit unhaltbaren Statements (Nur eine Möglichkeit, keine Pflicht) zur Inklusion positionieren durfte. Eltern, die zu diesem Thema etwas zu sagen haben, bekommen diese Chance nicht.

Ok, in Deutschland gibt es Pressefreiheit. Niemand darf der Presse vorschreiben, wie oder was sie berichten soll und was nicht. Zensur ist verboten. Das ist auch gut so, keine Frage. Aber ausgewogen ist was anderes.

Ich glaube ja, Zeitungen sind ein Auslaufmodell. Vom vielbeschworenen Qualitätsjournalismus merkt man gerade im lokalen Bereich sowieso nicht viel. Meine Hauptinformationsquelle für Themen, die mich wirklich interessieren, ist inzwischen auch eher der Feedreader, insbes. verschiedene Blogs, und nicht zuletzt auch Twitter und Facebook.

Es wird Zeit, dass Social Media auch in einer Kleinstadt wie Dorsten eine kritische Masse erreicht. Was das angeht, bin ich allerdings noch skeptisch und so werde ich zähneknirschend weiter morgens die Lokalzeitung aus dem Briefkasten fischen und mich ärgern, wie unausgewogen sie heute wieder berichtet oder eben nicht berichtet.

Update 21.02.

Immerhin die WAZ hat heute ausführlich berichtet

17.02.2011

Inklusion ist mehr als nur eine Möglichkeit

Presseinformation von Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten vom 16.02.2011

Nachdem der Vorsitzende der Dorstener FDP, Thomas Boos, auf dem Parteitag am vergangenen Samstag verlauten ließ, die "Integrierung Behinderter" sei "kein Pflicht, sondern nur eine Möglichkeit" (Papier-Version Dorstener Zeitung vom. 14.02.2011), konnte man am folgenden Tag schon etwas versöhnlichere Töne vernehmen, nachdem ihm offenbar vorgeworfen wurde, er gehe auf Distanz zu Bürgermeister Lütkenhorst. "Wir sind natürlich der Meinung, dass jede Familie ein Recht auf Inklusion hat" sagte Thomas Boos der Dorstener Zeitung (Papier-Version vom. 15.02.2011). Er äußerte aber die Sorge, dass das Förderschulsystem zerschlagen werden könnte oder dass Eltern verpflichtet würden, ihre Kinder in inklusive Schulen zu schicken.

Schon bedrohlich, dieses Menschenrecht auf Inklusion.

Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten hat zu der von Thomas Boos ins Gespräch gebrachten Frage, ob Inklusion nur eine Möglichkeit sei, gestern die folgende Presseinformation veröffentlicht.

Das klare Bekenntnis von Bürgermeister Lütkenhorst zum Ziel eines inklusiven Schulsystems haben Eltern behinderter Kinder bei der städtischen Veranstaltung am 10.02. aufmerksam zur Kenntnis genommen.

"Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses Ziel jetzt zerredet und die Rechte unserer Kinder wieder relativiert werden." sagt Michael Baumeister von der Elterninitiative Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen. "Aus der UN-Konvention ergibt sich eindeutig das Recht behinderter Kinder auf diskriminierungsfreien Zugang zur inklusiven Schule und angemessene Vorkehrungen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Kindern mit Behinderungen den Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu ermöglichen. Das ist mehr als nur eine Möglichkeit. Inklusion ist ein Menschenrecht."

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15.01.2011

Behörden sollen schon jetzt alle Möglichkeiten ausschöpfen, gemeinsames Lernen zu ermöglichen

Erlass des NRW-Schulministriums verpflichtet Schulbehörden, das Schulrecht ab sofort im Sinne der UN-Konvention auszulegen

Im Dezember 2010 hat Schulministerin Löhrmann einen Erlass angekündigt, mit dem Schulträger und Schulaufsicht verpflichtet werden sollen, schon jetzt das Schulrecht konsequent im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auszulegen.

Gleichzeitig will die Landesregierung auf der Grundlage eines Inklusionsplans die Transformation der UN-Konvention in Landesrecht voranbringen.

Der angekündigte Erlass liegt nun in Form einer geänderten Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF vor. Bis zur Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht sollen danach Schulträger und Schulaufsicht im Rahmen der bestehenden Regelungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Elternwunsch so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Die Ablehnung des Elternwunsches auf Gemeinsamen Unterricht müssen die Schulaufsichtsbehörden ab sofort umfassend begründen.

Verwaltungsvorschrift zu §37 AO-SF (PDF)

16.12.2010

Ministerin Löhrmann kündigt kurzfristig Erlass zum Gemeinsamen Lernen an

Kinder mit Behinderungen sollen schon jetzt den Zugang zur Regelschule erhalten

Am vergangenen Montag fand in Düsseldorf der Gesprächskreis zur Inklusion mit der Schulministerin statt. Ich konnte als Vertreter des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle daran teilnehmen.

Wer aufgrund mangelnder Aktivität der neuen Landesregierung dachte, "eher friert die Hölle zu, als dass sich NRW ernsthaft in Richtung Inklusion bewegt" dürfte nicht nur aufgrund der Wetterverhältnisse aufmerksam geworden sein. Bei Tauwetter begonnen, hatte sich die Welt in Düsseldorf im Verlaufe der Veranstaltung sichtbar verändert. Ob Schnee und Eis allerdings bis in die unverdünnte Hölle vorgedrungen sind, wird sich erst in Zukunft zeigen. Die Versprechungen lassen jedoch hoffen.

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12.12.2010

Eltern erwarten jetzt Beteiligung an Inklusionsplanung

Presseerklärung Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen Dorsten

Am kommenden Montag, 13.12.2010 steht mit einem Bericht des Sonderpädagogischen Kompetenzzentrums Dorsten zu seiner Arbeit das Thema Inklusion erneut auf der Tagesordnung des Dorstener Schulausschusses. Schon bei der letzten Schulausschussitzung wurde das Thema behandelt.

"Bisher war unser Eindruck, dass die Verwaltung gern das Thema ohne Beteiligung der kritschen Öffentlichkeit und betroffener Eltern bearbeiten möchte" sagt Michael Baumeister von der Dorstener Elterninitiative "Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen".

Inzwischen ist allerdings in den Ausschuss-Vorlagen davon die Rede, dass Elternvertreter zum Arbeitskreis des Kompetenzzentrums hinzu gebeten werden sollen.

Wichtig finden die Mitglieder der Elterninitiative, dass sie als Eltern von Kindern mit Behinderungen an der Planung und Entwicklung der Inklusion in Dorsten beteiligt werden. "Es würde nicht ausreichen, Elternbeteiligung nur auf die verfasste Elternvertretung der Schulen zu begrenzen. Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht die aktive Einbeziehung der Betroffenen und der sie vertretenden Organisationen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten vor" sagt Michael Baumeister.

Eine geeignete Form der Einbeziehung und Beteiligung kann nach Ansicht der Eltern ein runder Tisch für Inklusion sein, wie er bei der vergangenen Schulausschussitzung von dem Vertreter von Bündnis 90/ Die Grünen gefordert wurde.

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Doch keine 67% integrative Beschulung in Dorsten

Verwaltung räumt Rechenfehler in Ausschussvorlage ein

In der Vorlage zur vergangenen Schulausschussitzung am 28.09.2010 stellte die Verwaltung fest, die Quote für die integrative Beschulung läge in Dorsten in der Primarstufe bei 40%. Würde man berücksichtigen, dass an der Astrid-Lindgren-Schule nur 56 Kinder des Primarbereichs aus Dorsten kommen, betrage die Quote sogar rund 67 %.

Im Protokoll der Schulausschussitzung räumt die Verwaltung nun einen Rechenfehler ein:

Bei der Quotenberechnung (...) hat sich leider ein Fehler eingeschlichen, indem die Anzahl der an Regelschulen beschulten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf versehentlich nicht durch die Gesamtzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förder- bedarf, sondern durch die Zahl der Förderschüler geteilt wurde. Bei korrekter Berechnung reduziert sich die Quote der im Primarbereich an Regelschulen beschulten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 40 % auf 28,8 % bzw. bei Berücksichtigung ausschließlich der Dorstener Kinder an der Astrid-Lindgren-Schule von 67 % auf 40,2 %.

Ein wenig verwundert es schon, dass in Dorsten eine solch beeindruckende Zahl so unbemerkt und unhinterfragt in die Schulausschussvorlage gelangen konnte. Irgendwie bestätigt das meinen Eindruck, dass in der Verwaltung hinsichtlich der Inklusion doch eine deutliche Selbstüberschätzung vorherrscht.

03.10.2010

Menschenrechte exemplarisch erprobt

Das Recht auf inklusive Bildung nach der Un-Behindertenrechtskonvention ist ein Menschenrecht. Die Ratifizierung liegt nun fast 2 Jahre zurück. Konkret passiert ist nicht viel.

Die neue NRW-Landesregierung hat zugesagt, dieses Recht zügig umzusetzen. Im Koalitionsvertrag heisst es:

Wir schaffen Inklusion
Die UN-Konvention räumt Kindern mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung ein. Diesem Recht wollen wir landesgesetzlich Rechnung tragen. In einem ersten Schritt wollen wir einen Inklusionsplan entwickeln, der den Eltern das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindess ermöglichen und weitere Schritte und Maßnahmen beschreibt, die in den nächsten Jahren notwendig sind, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen.

Sylvia Löhrman veröffentlichte am 9. Juli auf ihrer Homepage:

Direkt nach Regierungsübernahme wird alles unternommen werden, damit möglichst jedes Kind, deren Eltern den Besuch der Regelschule wünschen, auch einen Platz dort erhält. [...] Das Recht auf inklusive Bildung werden wir schulgesetzlich verankern. Dafür ist eine Schulgesetznovelle notwendig, die so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden soll.

Nun ist Syliva Löhrmann Schulministerin und betreibt "Ermöglichungspolitik". Von der Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung ist bisher noch wenig zu hören, das Thema soll nach den Herbstferien angegangen werden.

Aktuelles Projekt ist die Gemeinschaftsschule, die Schulträgern vor allem im ländlichen Raum ermöglicht, eigene Konzepte für längeres gemeinsames Lernen zu entwickeln.

Weil gerade im ländlichen Raum oft Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderung fehlen, hätte die Gemeinschaftsschule auch hierfür ein Ansatzpunkt sein können.

Dazu wäre nötig gewesen, Gemeinschaftsschulen verbindlich zu inklusiven Schulen zu erklären.

In der Berichterstattung über die Gemeinschaftschule war von Inklusion allerdings bisher nicht die Rede. Zunächst dachte ich noch, dass für die Landesregierung das Recht auf inklusive Bildung so selbstverständlich ist, dass es keiner weiteren Erwähnung bedarf.

Weit gefehlt!

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03.09.2010

Unkonferenz

Mitmachkonferenz des NRW-Bündnis Eine Schule für alle

Am 13. und 14.11. veranstalte wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für alle in Essen eine Konferenz, die in Form einer Unkonferenz oder eines Barcamps stattfinden soll. Die Idee ist übrigens von mir.

Ich habe mit den beiden Socialcamps an zwei vergleichbaren Veranstaltungen teilgenommen und habe diese Form als sehr effektiv und kreativ erlebt. In der Elternbewegung und im NRW-Bündnis sind aber völlig andere Leute mit anderem Hintergrund. Ich bin wirklich mal gespannt, wie sich eine solche Veranstaltung dort realisieren läßt.

Konferenzen und Tagungen der Bündnispartner waren bisher immer gut organisiert und hatten kompetente Referenten. Aber mich hat auch immer irgendwie gestört, dass über neues Lernen und über die Defizite des derzeitigen Schul- und Bildungssystems in Form von Frontalunterricht geredet wurde.

Eine Unkonferenz ist eine kooperative Mitmachveranstaltung. Bei der Unkonferenz gibt es keine vorgegebene Tagesordnung und keine Referentenliste. Jeder Teilnehmern kann auch Referent werden, kann Vorträge halten oder Themen präsentieren. Die Tagesplanung wird zu Beginn jeden Tages von den Teilnehmern gemeinsam aufgestellt. Die Themen werden in Gruppen bearbeitet.

Wir erhoffen uns von der Veranstaltung vor allem neue Impulse und neue Gesprächspartner. Ich denke, diese Tagungsform ist ein guter Beitrag zur Kommunikation und Vernetzung zwichen den Unterstützern.

Jeder, der Interesse hat, ist herzlich eingeladen, teilzunehmen. Teilnahmebeitrag 30 €, ermäßigt 10 €. Anmeldung unter http://www.nrw-eineschule.de/unkonferenz2010

Übrigens: Die Lebenshilfe in Baden Würtemberg hat eine ähnliche Veranstaltung zum Thema Inklusion auch schon einmal durchgeführt. Die Veranstalter berichteten am Telefon sehr positiv davon. http://www.bridge-lebenshilfe.de/kongress/ .

12.06.2010

Inklusion jetzt! - Vortrag von Hans Wocken in Dorsten

Wie alle Kindern vom gemeinamen Lernen profitieren können Junge mit Downsyndrom in der Regeschule

Unsere Elterninitiative hat für den 12.07.2010 den Professor für Lernbehindertenpädagogik und Integrationspädagogik an der Universität Hamburg, Hans Wocken zu einem Vortrag eingeladen.

Nachdem am vergangenen Donnerstag die Veranstaltung mit Dr. Eichholz mit etwa 100 Teilnehmern ziemlich gut besucht war, hoffe ich natürlich auf ähnlich großes Interesse. Hans Wocken habe ich schon mehrfach bei Vorträgen gehört. Er ist ein ausgezeichneter Redner, und hat auch inhaltlich viel zu sagen. Schon deshalb lohnt es sich zu kommen.

Die Veranstaltung findet im Jüdischen Museum in Dorsten statt und beginnt um 19:00. Der Eintritt ist frei

Inhalte:

  • Wie können Kinder mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen in einer Klasse lernen?
  • Werden nicht einige Kinder überfordert und andere kommen zu kurz?
  • Ist die Sonderschule für manche Kinder der bessere Weg?
  • Wie kann eine inklusive Schule allen Kindern die für sie optimalen Lernbedingungen bieten?
  • Welche Bedingungen braucht die inklusive Schule?
  • Wie können Schulen sich zu inklusiven Schulen entwickeln?

Das Gesellschaftsspiel

Neuer Kurzfilm über Inklusion als gesellschaftliches Thema von Filmemacher Florian von Westerholt

Über den Film Uwe geht zu Fuß habe ich hier vor einiger Zeit schon berichtet. Der Filmemacher Florian von Westerholt hat jetzt im Auftrage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein einen Kurzfilme zum Thema Inklusion gedreht, der in Zusammenarbeit mit der Initiative Alle Inklusive veröffentlicht wurde.

Florian von Westerholt zu diesem Projekt:

Aufgabe war es, das Thema Inklusion in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen. Nur indem wir darstellen, wie wichtig die soziale Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen und damit die gesellschaftliche Grundhaltung gegenüber Außenstehenden ist, können wir Inklusion begreifbar und lebendig machen. Wichtig war, dabei kein übliches Erklärstuck zu produzieren, sondern das Thema mit den Mitteln des Films emotional zu bebildern.

Dafür gab es verschiedene Ansätze. Wir haben uns letztendlich für eine Rahmenhandlung mit einem Kind entschieden. Kinder und Jugendliche sind die Menschen, die unsere gesellschaftliche Zukunft bestimmen werden.

Das Gesellschaftsspiel from westerholt & gysenberg on Vimeo.

30.05.2010

Die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Inklusive Bildung verwirklichen

Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW

Inklusionsfest NRW 05.05.2010

z.H. Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.

Darüber freuen wir uns.

Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.

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27.05.2010

Bericht im Westen über unsere Veranstaltung

Der Westen berichtet heute über unsere Veranstaltung am 09.06.2010. Ich gehe mal davon aus, das kommt auch in der gedruckten WAZ.

Sie sind ziemlich genau an der Vorlage geblieben

25.05.2010

Elterninitiative lädt zu einem Vortrag über die Rechte von Kindern mit Behinderung ein

Presseerklärung der Dorstener Elterninitiative

Auch wenn ich inzwischen nicht nur in diesem Blog Texte veröffentliche, versuche ich wenigstens die Texte, an denen ich maßgeblich beteiligt bin, auch hier einzustellen:

Auf dem Weg zur Inklusiven Schule

Presseinformation 25.05.2010

Elterninitiative lädt zu einem Vortrag über die Rechte von Kindern mit Behinderung ein.

Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland geltendes Recht. Vor allem die Schulen stellt die UN-Konvention vor große Herausforderungen, denn sie fordert für alle Kinder mit Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem.

In NRW besuchen 85% aller Kinder mit Behinderungen besondere Förderschulen. In Zukunft sollen behinderte Kinder im Normalfall gemeinsam mit anderen Kindern in der Regelschule lernen, so wie in den meisten anderen Ländern in Europa auch. Damit das funktioniert, verlangt die UN-Konvention wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen für alle Kinder.

In Dorsten befasst sich zur Zeit eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses damit, einen neuen Schulentwicklungsplan für die Grundschulen zu erstellen. Danach will man sich in einem weiteren Schritt den Förderschulen widmen. Die Dorstener Elterninitiative Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen fordert dagegen, dass die UN-Konvention bei den Planungen selbstverständlich berücksichtigt werden muß. Die soll nach dem Willen der Verwaltung allerdings zur Zeit keine Rolle spielen.

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19.05.2010

Auf dem Weg zur inklusiven Schule

Veranstaltung am 09.06.2010 in Dorsten Rennende Kinder

Unsere Dorstener Elterninitiative ist bisher im "Real Life" noch nicht so richtig in Erscheinung getreten, weshalb wohl auch die Zahl derer, die regelmäßig zu den Treffen kommen, zumindest hinter meinen Erwartungen deutlich zurück bleibt. Gleichzeitig beobachte ich in Dorsten eine eher problematische Entwicklung in Sachen Inklusion. Der Schulausschuß beschließt, dass bei der Schulentwicklungsplanung die Grundschulen und Förderschulen in gesonderten Phasen behandelt werden. Inklusion ist dabei kein Thema.

Die Dorstener Verwaltung beruft sich laut Schuldezernent Baumeister dabei auf ein Urteil des VGH Hessen, nach dem derzeit keine innerstaatliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Konvention besteht, übersieht dabei allerdings scheinbar, dass im Urteil ausdrücklich der 26. März 2011 als Termin genannt wird, bis zu dem die Länder Zeit haben, die Rechte aus der UN-Konvention umzusetzen.

Ein Schulentwicklungsplan wird nicht nur für ein Jahr gemacht. Ein Schulentwicklungsplan, der jetzt die Inklusion ausklammern will, hat ein eindeutiges Verfallsdatum. Neben der Ignoranz, die die Dorstener Verwaltung gegenüber den Rechten unserer Kinder an den Tag legt, stellt sich auch die Frage, ob wir es uns leisten können, den kostspieligen Planungsprozess bereits in wenigen Monaten von vorn zu beginnen.

In Dorsten wird das Kompetentzentrum als die Instanz angesehen, die uns in Sachen Inklusion den Segen bringt. Die Beteiligung von Eltern am Planungsprozess ist aber nicht vorgesehen. Elternverbände wie Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen lehnen Kompetenzzentren zumeist ab. Trotz guter Kontakte zum Kompetenzzentrum hie in Dorsten sehe ich die Institution ebenfalls nach wie vor kritisch. Ich denke, eine öffentliche Begleitung des Inklusionsprozesses in Dorsten tut Not. Die Forderung "Nicht ohne uns, über uns" gilt auch hier.

Wir möchten das Thema Inklusion in Dorsten jetzt stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen.

Deshalb laden wir am 09.06.2010 ein, zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion zur Umsetzung der UN-Konvention um 19:00 im Jüdischen Museum Westfalen (Weg) in Dorsten.

Als Referenten haben wir den Juristen und ehemaligen Kinderbeauftragten von NRW, Dr. Reinald Eichholz eingeladen.

14.05.2010

10 Thesen zur schulischen Inklusion

  1. Die Debatte um das "Ob" der Inklusion ist mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention beendet. Es geht jetzt um das "Wie".
  2. Gemeinsames Lernen kommt allen Kindern zugute.
  3. Das Recht auf Zugang zu einer inklusiven Schule gilt für alle Kinder. Die UN-Konvention unterscheidet nicht nach Art oder Schwere der Behinderung. Zur Zeit lernen in NRW nur 15% der Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung. 85% der Kinder besuchen die Förderschule. Dieses Verhältnis muß zumindest umgekehrt werden.
  4. Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Es wäre wünschenswert, wenn genügend geeignete Schulen sich bereit finden würden, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Inklusion darf aber nicht an der fehlenden Bereitschaft von Schulen scheitern. Die Weigerung einer Schule, Kinder mit Behinderung aufzunehmen, ist diskriminierend. Es kann sinnvoll sein, sonderpädagogische Förderung an einzelnen Schulen zu bündeln. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle Kinder in erreichbarer Nähe Zugang zu einer geeigneten Schule haben.
  5. Inklusion bedeutet NICHT, Kinder mit Behinderung einfach nur in die Regelschule zu setzen. Die UN-Konvention verlangt für Kinder mit Behinderung "wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen". Damit können alle Kinder in einer inklusiven Schule die für sie beste Bildung und Unterstützung erhalten. Es muß sicher gestellt werden, dass in der inklusiven Schule die notwendigen finanziellen und personellen Recourcen bereitgestellt werden. Inklusion darf nicht für Einsparungen mißbraucht werden.
  6. Schulen brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion. Dazu gehört neben einer angemessenen finanziellen und personellen Ausstattung vor allem eine gute Weiterbildung der Lehrer.
  7. Förderschulen müssen aufgrund der Inklusion nicht geschlossen werden. Es kann sinnvoll sein, Förderschulen in inklusive Schulen umzuwandeln, die sich für Regelkinder öffenen. Dafür gibt es erfolgreiche Beispiele.
  8. Kindern dürfen nicht zwangsweise und gegen den Willen Ihrer Eltern in Förderschulen eingewiesen werden.
  9. Ein Wahlrecht der Eltern zwischen inklusiver Schule und Förderschule würde die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems bedeuten. Das ist mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Die Verantwortlichen müssen sich fragen, ob sie diese Kosten dauerhaft aufbringen können und wollen. Die UN-Konvention enthält kein Recht auf die Förderschule. Das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem hat hingegen den Charakter eines Menschenrechts.
  10. Alle staatlichen Ebenen, auch Kommunen und Kreise, haben die Pflicht, jetzt mit der Umsetzung der Konvention, insbesondere mit der Umgestaltung des Schulsystems in ein inklusives zu beginnen. Dass die Umsetzung der UN-Konvention Zeit braucht, ist kein Grund, nicht umgehend damit zu beginnen. Planungen vor Ort ohne Beachtung der UN-Konvention darf es nicht geben. Betroffene müssen dabei in die Planung mit einbezogen werden. Die Forderung: "Nicht ohne uns über uns" muß Gültigkeit haben.

27.02.2010

Superhelden

Gerade ist der dritte Kinospot für "Eine Schule für alle" erschienen. Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln, dem Verein mittendrin e.V und Eitelsonnenschein. Regie: Florian Michaelsen & Isabel Prahl

13.02.2010

Erfahrungen deutscher Eltern mit dem Schulsystem

Ich war heute an der Uni Essen bei einem Panel zum Thema Sonderschule/Förderschuleproblematik und Migration das von der "Initiative zur Förderung von Sprache und Bildung e.V." und der Zeitschrift "Die Gaste" veranstaltet wurde. Ich sollte aus der Sicht einer deutschen Familie etwas über unsere Erfahrung mit dem Schulsytem zu berichten. Hier mein Vortrag:

Guten Tag meine sehr geehrten Damen und Herren,

mein Name ist Michael Baumeister, ich komme aus Dorsten und bin Vater von 2 Kindern.

Unser ältester Sohn Noah ist inzwischen 8 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Unser zweiter Sohn Jonas ist 5 und geht noch in den Kindergarten.

Ich möchte Ihnen einige Erfahrungen schildern, die wir gemacht haben, weil wir wollten, dass Noah möglichst normal und gemeinsam mit anderen Kindern aufwächst und lernt.

Wir haben von Anfang an Wert darauf gelegt, dass unser Sohn an den gleichen Angeboten teilnimmt wie andere Kinder seines Alters, z.B. Pekip, Babyschwimmen, Eltern-Kind-Turngruppen etc.

Mit 3 1/2 konnte er in einen integrativen Kindergarten in Dorsten gehen. Dort fand er schnell Freunde unter den anderen Kinder. Einige Freundschaften aus dieser Zeit halten bis heute. Nach einigen Monaten war Noah im Kindergarten gut integriert und wir konnten deutliche Entwicklungsfortschritte feststellen, besonders bei der Sprachentwicklung und beim Sozialverhalten.

Zusätzlich nahm Noah an diversen einzeltherapeutischen Förderungen teil: Krankengymnastik, Ergotherapie, Sprachförderung, Frühförderung... Das ganze Programm eben.

Schon in dieser Zeit haben wir eins gelernt: Therapien und Förderprogramme können die Entwicklung unterstützen, entscheidend aber ist das, was Kinder von anderen Kindern lernen, oder um Prof. Georg Feuser zu zitieren:

"Die Auseinandersetzung mit den nichtbehinderten Altersgenossen ist durch nichts und niemand und auch durch keine sonderpädagogische Akrobatik zu ersetzen."

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09.02.2010

Das Recht auf Miteinanden

Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz in der Zeit

Die Vereinten Nationen garantieren behinderten Kindern die freie Wahl ihrer Schule. Profitieren sie von mehr Normalität, oder brauchen sie besonderen Schutz?

Ein Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz. Thomas Stöppler leitete eine Sonderschule und ist Vorsitzender des Verbandes Sonderpädagogik e.V. in Baden-Württemberg.Ulf Preuss-Lausitz ist Professor für Erziehungswissenschaft und Sprecher des Arbeitskreises Gemeinsame Erziehung in Berlin.

30.01.2010

Der Vertretungslehrer

Kinospot für "Eine Schule für Alle.". Zweiter von drei Spots! Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln und dem Verein mittendrin e.V., Regie: Lyoudmila Milanova

28.01.2010

Schulchor

Kinospot für "Eine Schule für Alle.". Erster von drei Spots! Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln und dem Verein mittendrin e.V., Regie: Arved Lindau und Sarah Winkenstette

17.12.2009

Koalitionszwang geht in NRW vor Menschenrecht

Presseerklärung des NRW-Bündnisses »Eine Schule für alle«

Am 16. Dezember 2009 lehnte die Mehrheit der Abgeordneten im NRW-Landtag in namentlicher Abstimmung den Entschließungsantrag von SPD und Grünen zur schulische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor einem Jahr gilt auch für NRW, dass niemand wegen seiner Behinderung aus dem allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden darf. Seitdem warten betroffene Eltern und ihre Kinder sowie Schulen und Lehrer vergeblich darauf, dass die notwendigen schulrechtlichen Änderungen und umfassenden Planungen für eine inklusive Schulentwicklung landespolitisch auf den Weg gebracht werden.

Wie bereits im Schulausschuss des Landtages am 09.12.2009 verhinderte auch jetzt die FDP mit ihrer Blockadehaltung, dass ein überfraktioneller Konsens erzielt werden konnte.

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11.12.2009

Die Latte hängt ziemlich hoch

Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden.

Ich habe kürzlich hier auf die Position des NRW-Bündnisses "Eine Schule für alle" hingewiesen, dass mit der UN-Konvention die Diskussion beendet ist, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder besser im allgemeinen Schulsystem lernen. Nach der Ratifizierung stellt sich diese Frage nicht mehr, denn die UN-Konvention gewährt Kindern das Recht auf Teilhabe an einem Inklusiven Schulsystem. Da kann es nur noch um das "Wie", nicht mehr um das "Ob" gehen.

In der Diskussion wird aber immer wieder gern auf Art. 7, Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) verwiesen, nach dem bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, [...] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist. so dem Vernehmen nach auch wieder bei der Diskussion im Schulausschuss des NRW-Landtags am 09.12.2009. Der Einwand lautet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten es doch notwendig machen, die Inklusion noch mal zu überdenken, wenn das Ergebnis sei, dass Kinder in Förderschulen vielleicht doch irgendwie besser lernen als im GU. Das will ja die BELLA-Studie herausgefunden haben.

Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, denn das Kindeswohl kann nicht vom Anspruch auf Teilhabe an einem inklusiven Schulsystem gem. Art 24 BRK getrennt werden.

Zum Kindeswohl gehört ja gerade die gesellschaftliche Teilhabe oder - um die UN-Kinderrechtskonvention zu zitieren - die "möglichst vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung" Keine andere Zielsetzung verfolgt die UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie das Recht auf Teilhabe an einem inklusiven Schulsystem formuliert. Auf die Frage, in welcher Schule das Wohl von Kindern mit Behinderung grundsätzlich am besten umgesetzt wird, kann die allgemeine Antwort dehalb nur lauten: "In einer inklusiven Schule". Bei der Ausgestaltung des Schulsystems kann das Kindeswohl also nicht als Argument gegen Inklusion herangezogen werden. Hier stellt sich die Frage nach dem "Ob" tatsächlich nicht mehr.

Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden. Selbst wenn das Erlernen "arbeitsrelevanter Basiskompetenzen" in Förderschulen in höheren Klassen besser funktionieren würde, könnte man wohl kaum argumentieren, das Kindeswohl sei in diesen Schulen deshalb besser gewährleistet.

Nur im Einzelfall - und nur der ist ja bei der Frage des Kindeswohls letztlich von Bedeutung - kann eine Abwägung darüber erforderlich werden, ob das Wohl eines einzelnen Kindes besser gewährleistet ist, wenn es nicht im allgemeinen Schulsystem lernt. Aber selbst dabei kann es nicht allein um die Frage gehen, für welche Schule in Studien die beste Lernleistung prognostiziert wird, sondern auch bei dieser Abwägung muss dass individuelle Kind mit all seinen kulturellen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.

Es geht beim Recht auf inklusive Schulbildung um mehr, als um den Bildungsweg eines Kindes. Die Entscheidung über die Schule ist bei Kindern mit Behinderung i.d.R. eine Entscheidung über den Lebensweg. Die Einweisung von Kindern in Förderschulen gegen den Elternwillen bedeutet einen Eingriff in das in Artikel 6 GG garantierte Erziehungsrecht der Eltern, der sich sicher nicht allein mit einzelnen Studien begründen lässt. Es ist inzwischen auch weitgehend unbestritten, dass die Ausgrenzung eines Kindes aus dem Allgemeinen Schulsystem gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention verstößt.

Die Latte des Kindeswohls häng also ziemlich hoch. In der Abwägung der Rechtsgüter kann die Argumentation, arbeitsrelevante Basiskompetenzen könnten in Förderschulen vielleicht besser gelernt werden, kaum massgeblich sein.

Die Debatte ist zu Ende, es gibt keinen Grund, dass Fass erneut aufzumachen!

01.12.2009

Es geht um das »Wie« nicht um das »Ob«

Offener Brief des NRW-Bündnisses »Eine Schule für Alle« an die Landtags-Fraktionen zur BELLA-Studie

Diesen offen Brief haben wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für Alle heute an die Fraktionen im Landtag geschickt

An die Fraktionen der Parteien im
Landtag Nordrhein-Westfalen

z.H. Frau Hannelore Kraft, SPD . Herrn Helmut Stahl, CDU . Herrn Dr. Gerhard Papke, FDP . Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN

Als Titelthema im aktuellen Amtsblatt Schule veröffentlichte das NRW-Schulministerium am 15.11.2009 einen Beitrag von Ellen Brodesser, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Humboldt-Universität Berlin, über die sog. BELLA-Studie. Dabei handelt es sich um eine Erhebung, bei der im Mai 2006 die arbeitsrelevanten Basiskompetenzen von Jugendlichen mit Förderbedarf "Lernen" untersucht wurden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Lernen in speziellen Förderzentren in den höheren Klassen generell besser funktioniere als bei integrativer Beschulung.

Die genannte Studie ist in sonderpädagogischen Fachkreisen höchst umstritten (vgl.z.B. die Stellungnahme von Prof. Ulf Preuss-Lausitz im Anhang), im Amtsblatt kommen diese kritischen Stimmen jedoch nicht zu Wort.

Die aktuelle Veröffentlichung im Amtsblatt steht im Zusammenhang mit der derzeit intensiv geführten Debatte um die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die der deutsche Bundestag Ende 2008 ratifiziert hat. Nach der UN-Konvention haben alle Kinder, auch die mit Behinderung, das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in der Primar- und Sekundarstufe. Mit der Ratifizierung ist dieser Anspruch in Deutschland geltendes Recht geworden. Das Recht auf Inklusion hat also den Charakter eines Menschenrechtes.

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27.09.2009

Inklusion-dorsten.de

Unsere Elterninitiatve hat jetzt eine Homepage. In Zukunft findet ihr Informationen zu Inklusion in Dorsten und anderswo unter

http://www.inklusion-dorsten.de

21.09.2009

Dorstener Elterninitiative fordert Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts

»Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen« - Dorsten, Elterninitiative für inklusive Schulbildung

Am vergangenen Donnerstag hat sich unsere Elterninitiative zum ersten Mal getroffen. Hier eine Presseinformation, die ich heute an die lokale Presse geschickt habe.

Presseinformation

Elterninitiative fordert Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts

Beim ersten Treffen der neu gegründeten Elterninitiative für inklusive Schulbildung in Dorsten trafen sich am vergangenen Donnerstag Eltern, Pädagogen und interessierte Unterstützer, um Informationen und Erfahrungen über den Gemeinsamen Unterricht auszutauschen.

Die Anwesenden waren sich einig, dass es in Dorsten bei Umfang und Ausgestaltung des Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung noch erhebliche Defizite gibt. Sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe reichen die Plätze nicht aus. Jedes Jahr werden viele Kinder gegen den Willen ihrer Eltern nicht in Regelschulen aufgenommen, sondern in Förderschulen ausgegrenzt. Eltern, deren Kinder bereits in integrativen Kindergärten und Grundschulen aufgenommen sind, können nie sicher sein, dass die Integration auch in Zukunft weitergeführt wird.

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11.09.2009

Gemeinsames Lernen für alle Kinder

Nach unserer Pressemitteilung hat uns letzten Dienstag ein Journalist der WAZ Dorsten besucht. Heute kann man das Ergebniss des Gespräches bereits online lesen, ich gehe mal davon aus, morgen erscheint es auch in der gedruckten WAZ

„Förderschule” klingt eigentlich ganz freundlich. Dass Kinder mit Förderbedarf dorthin sortiert werden, nennen Antje und Michael Baumeister allerdings Ausgrenzung. Unter gleich benachteiligten Kindern aufzuwachsen, behindere die Integration in die Gesellschaft, urteilen sie. „Im Grunde dürfte es dieses ausgrenzende Schulsystem gar nicht geben.” Die Holsterhausener Familie will darum einen Elternkreis in Dorsten gründen, der sich für gemeinsames Lernen aller Kinder einsetzt.

03.09.2009

Gemeinsamer Unterricht - Eltern kämpfen für Gleichbehandlung behinderter Kinder

Nach der Presseinformation von vorgestern berichtet die Dorstener Zeitung heute über unsere Elterninitiative.

DORSTEN Eine Gruppe von Eltern, deren Kinder aufgrund von Behinderung oder aus anderen Gründen sonderpädagogische Förderung benötigen, will sich in Dorsten verstärkt mit den Themen Inklusion und gemeinsamer Unterricht befassen.

Bookmarks der letzten Wochen

Ich habe mein Blog in der letzten Zeit etwas stiefmütterlich behandelt, meine Leser mögen es mir verzeihen.

Trotzdem hat sich einiges angesammelt und ich fasse mal ein paar wichtge Links aus meinen Bookmarks hier zusammen:

01.09.2009

Presseinformation

Elterninitiative setzt sich für inklusive Schulbildung in Dorsten ein

Anders als in den meisten Ländern Europas werden Kinder mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf in Deutschland überwiegend in speziellen Förderschulen unterrichtet, oft gegen den Willen ihrer Eltern.

Viele Eltern verstehen die Zuweisung zur Förderschule als Ausgrenzung. Kinder, die von anderen Kinder getrennt unter "ihresgleichen" aufwachsen, werden in ihrer Integration in die Gesellschaft behindert. Keine noch so gute Förderung kann das gemeinsame Lernen mit anderen Kindern ersetzen. Vom gemeinsamen Lernen profitieren zudem auch die Kinder, die keinen besonderen Förderbedarf haben.

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24.08.2009

Festival: Jeder ist anders jeck!

Der Köllner Mittendrin e.V. lädt ein, zum »Eine-Schule-für-Alle-Festival« am 05.09.2009 im Trude-Herr-Park

Am Samstag, 5. September 2009 steigt das "Eine Schule für Alle"-Festival im Kölner Trude-Herr-Park (13 bis 19 Uhr) unter dem Motto:

Jeder ist anders jeck!

Zwei Jahre nach dem Kölner Ratsbeschluss zur Verdoppelung der Plätze im Gemeinsamen Unterricht, eine Woche nach der Kommunalwahl und acht Monate vor der Landtagswahl denken wir:

Wenn die Politik nicht vorankommt, dann werden wir die "Schule für Alle" jetzt herbeifeiern!

Das Festival "Jeder ist anders jeck" ist ein familientaugliches Musikspektakel, umsonst und draußen, bei dem Kinder und Erwachsene mit Behinderung ganz selbstverständlich dabei sind und dazu gehören.

23.08.2009

Elterninitiative für Inklusive Schulbildung in Dorsten

Am Donnerstag, 17.09.2009 um 19:30 Uhr möchten wir uns mit anderen Eltern treffen, um Inklusion in Dorsten voranzutreiben. Die Dorstener Grünen stellen uns netterweise ihren Besprechungsraum im Grünen Büro zur Verfügung.

Hier die Einladung.

Guten Tag, wir sind Eltern eines 8-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der zur Zeit den Gemeinsamen Unterricht der Antonius-Schule besucht.

In den vergangenen Monaten haben wir mit vielen anderen Eltern aus Dorsten gesprochen, deren Kinder behindert sind oder aus anderen Gründen sonderpädagogische Förderung brauchen. Der größte Teil dieser Eltern möchte, dass ihre Kinder die notwendige Förderung nicht in Förderschulen, sondern im Gemeinsamen Unterricht mit anderen Kindern erhalten.

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12.08.2009

Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat zusamen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. eine Broschüre herausgegeben, in der Eltern eine Übersicht über die Regelungen zum gemeinsamen Unterricht und rechtlich Hinweise zum Umgang mit Schulbehörden erhalten. (via Kobinet)

15.07.2009

Warten auf Antwort

Inklusive Schulbildung in Dorsten

Der Rücklauf auf unsere Anfrage an Dorstener Parteien ist schleppend, lediglich die Linke hat geantwortet, vom CDU-Bürgermeister habe ich immerhin eine Eingangsbestätigung und die Zusage bekommen, Mitte des Monats zu antworten.

bei SPD, FDP, und Grünen habe ich deshalb eben nochmal nachgefragt.

Betr.: Inklusive Schulbildung in Dorsten

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24.06.2009 haben meine Frau und ich Ihnen und einigen anderen Parteien in Dorsten per Mail verschiedene schulpolitische Fragen gestellt. Bis heute haben wir leider weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.

Ich erlaube mir deshalb, heute noch einmal an unsere Mail zu erinnern, verbunden mit der Frage ob bzw. wann wir mit einer Antwort rechnen können.

Auch wenn Sie nicht beabsichtigen, unserer Fragen zu beantworten, wäre es nett, wenn Sie uns dies kurz mitteilen würden.

Mit freundlichem Gruß
Michael Baumeister

Update 12.08.2009

Vor meinem Urlaub war ich am 22.07. bei Susanne und Günther Fraund von den Dorstener Grünen zum Gespräch eingeladen und hatte die Möglichkeit, sehr ausführlich mit ihnen meine Fragen zu erörtern.

Bürgermeister Lütgenhorst von der CDU hat mich ebenfalls zu einem Gespräch eingeladen, gemeinsam mit dem Schuldezernenten Gerd Baumeister (nicht verwandt). Der Termin steht aber noch aus.

Von der FDP habe ich eine Mail bekomen, dass ich natürlich noch Antwort erhalten werde. Aber die Antwort kam noch nicht.

Von der SPD habe ich noch gar nichts gehört und habe eben noch mal über das Kontaktformular auf der Homepage nachgefragt. Vielleicht hat mich ja der sozialdemokratische Spamfilter geschluckt. Würde mich nicht wundern.

Ich plane, noch mal eine Zusammenfassung zu schreiben, wenn ich von allen Parteien Antworten bekommen habe oder sicher bin, sie nicht mehr zu bekommen.

Update 2

Gerade habe ich eine Antwort von Hans-Willi Niemeyer von der SPD auf meine Nachfrage erhalten. Meine Mails seien dort nicht eingegangen. Ich habe sie nochmals verschickt.

04.07.2009

Die Dorstener und die Gesamtschule

Montessori-Schule in Dorsten als Gesamtschule geplant

Die einzige Gesamtschule in Dorsten musste zum vergangenen Schuljahr 76 Kinder abweisen, hinzu kommt dass die Gesamtschule in Schermbeck, ebenfalls im Dorstener Einzugsbereich, 84 Kindern eine Absage erteilen musste. Für die CDU in Dorsten kein Grund, sich den Forderungen nach einer weiteren Gesamtschule zu öffnen. Im vorläufigen Kommunalwahlprogamm der CDU heißt es:

Für den Erhalt und die Fortentwicklung des gegliederten, begabungsgerechten Schulsystems in Dorsten. Nur dieses bietet allen Kindern und Jugendlichen die besten Chancen. Die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule lehnt die CDU ab. http://www.cdudorsten.de/schule_und_bildung.php Hervorhebung von mir.

Auf mich wirkt das sehr ideologisch. Es geht nicht darum, die Schulen zu unterstützen, die die beste Förderung für unsere Kinder leisten können, sondern es geht vor alle darum, dass das bestehende dreigliedrige Schulsystem nicht in Frage gestellt wird und das bestehende Schulen nicht geschlossen werden, völlig egal wie sinnvoll ihr Erhalt auch ist.

Schon im vergangen Jahr lehnte die Dorstener Junge Union eine weitere Gesamtschule als rot-rot-grüne Einheitsschule ab.

Auch für die FDP ist klar, das es mit ihr keine neue Gesamtschule geben wird.

Seit kurzem plant die Dorstener Montessori-Schule die Erweiterung in der Sekundarstufe. Dagegen hat keine der Dorstener Parteien etwas, auch der CDU-Bürgermeister sieht die Planung durchaus positiv.

Neulich kam in einem Blogkommentar schon mal die Frage auf, ob die Dorstener Montessori-Schule denn auch eine Gesamtschule werde. Durch einen Leserbrief in der Dorstener Zeitung bin ich heute nochmal darauf aufmerksam geworden und habe bei der Schule nachgefragt. Von der Schulleitung wurde mir eben bestätigt, dass eine integrative Gesamtschule geplant ist. Die Genehmigung kommt von der Bezirksregierung, die Stadt ist dafür nicht zuständig.

Als Privatschule ist eine Gesamtschule in Dorsten bei den Mehrheitsparteien durchaus akzeptiert, als öffentliche Schule wird sie abgelehnt.

Ich habe nichts gegen die Montessori-Schule, im Gegenteil. Ich fände es allerdings fatal, wenn Eltern, die in Dorsten qualitativ hochwertigen gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe für ihre Kinder wollen, diesen über die wenigen integrativen Plätze in Wulfen hinaus nur an einer Privatschule bekommen könnten, mit deren Besuch Kosten verbunden sind.

Das ist ausdrücklich keine Kritik am Montessori-Konzept. Die können ja nichts dafür, wenn die öffentlichen Träger in der Schulpolitik versagen.

Ich sehe die Neugründung einer weiteren öffentlichen Gesamtschule in Dorsten als dringend geboten an. Ich bin sicher, dass das Recht auf inklusive Schulbildung innerhalb des derzeitigen Schulsystems dort am besten realisiert werden kann. Hauptschulen halte ich für ungeeignet dafür und bei den anderen Schulen fehlt in der Regel die Bereitschaft. Eine echte Alternative sehe ich zur Zeit nicht. Gemeinsamer Unterricht an einem Gymnasium wäre vielleicht noch eine Option.

Ich warte übrigens noch auf die Antworten der Parteien auf meine Fragen vom 24.06.. Die Linkspartei hat inzwischen geantwortet. Von Bürgermeister Lütkenhost habe ich eine Eingangsbestätigung und den Hinweis erhalten, er werde Mitte Juli antworten. Von SPD, FDP und Grünen habe ich noch nichts gehört.

Landsschaftsverband Rheinland plant neue Förderschule

NRW Behindertenbeauftragte warnt davor, Förderschulkinder zu diskriminierten

Der Landschaftsverband Rheinland plant, in Bornheim eine neue Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache zu bauen.

Da gehen sie hin, die Steuergelder. Trotz UN-Konvention, die das Land NRW in die Pflicht nimmt, Kindern mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven Schulsystem zu gewähren, werden 5 Mio Euro für eine weitere Förderschule ausgegeben. Die Zahl der Plätze im gemeinsamen Unterricht wurden hingegen in NRW in den letzten drei Jahren um gerade mal 2,8% erhöht, obwohl nach wie vor über 85% aller Kinder mit Förderbedarf Sonderschulen besuchen.

Mit solchen Maßnahmen werden die herrschenden Zustände etabliert.

20 Elternvereine aus Nordrhein-Westfalen haben kürzlich gegen das Bauvorhaben protestiert.

Der LVR handelt, als ob es die Behindertenrechtskonvention nicht gebe. Er reagiert reflexhaft auf die Tatsache, dass die allgemeinen Schulen zunehmend schwierige, behinderte, auffällige oder sprachgestörte Kinder abweisen und damit in die Förderschulen abschieben. Die LVR-Förderschule in Köln-Flittard ist längst überlastet. Doch anstatt nach mehr Möglichkeiten zur Integration im Sinne der UN-Konvention zu suchen, baut der LVR eine neue Schule. Mit der pauschalen Begründung, er sei gesetzlich dazu gezwungen.

Wir Elternvereine haben den LVR - Verwaltung und politische Vertretung - schon mehrfach mündlich und schriftlich aufgefordert, den Bau der Förderschule in Bornheim aufzuschieben und erst einmal zu prüfen, ob der LVR die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht auch AM HEIMATORT IN DER REGELSCHULE fördern kann. Die „Gestaltungsmehrheit" (SPD/Grüne/FDP) in der Landschaftsversammlung reagiert darauf nur mit der Absichtserklärung, dass die neue Förderschule mit den allgemeinen Schulen in Bornheim kooperieren soll.

S. dazu auch TAZ vom 02.06.209 Bruch der UN-Konvention

Auch anderswo werden neue Förderschulen gebaut. Anlässlich der Grundsteinlegung für den Neubau der Förderschule Wittekindshof in Bad Oeynhausen lobte die Behindertenbeauftragte des Landes NRW, Angelika Gemkow, die hervorragende Arbeit vieler Förderschulen und warnte davor, Förderschulkinder zu diskriminierten.

Wir brauchen eine zielgerichtete Sachdiskussion, die vom Respekt vor der guten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulformen geprägt sein muss. Unser gemeinsames Ziel ist der deutliche Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie fern von der Realität über das Thema Gemeinsamer Unterricht und inklusive Schulbildung diskutiert wird. Man bekommt ja beinahe den Eindruck, als sei der Gemeinsame Unterricht schon die Regel und die Ausgrenzung in Förderschulen die Ausnahme, so dass die wenigen Kinder, deren Eltern sich freiwillig für die Förderschule entscheiden, zu Opfern von Diskriminierung würden. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Ich habe jedenfalls noch nicht von Eltern gehört, deren Anliegen zurückgewiesen wurde, ihr Kind in einer Förderschule unterrichten zu lassen. In dieser Richtung ist das Elternwahlrecht bereits Realität.

Der umgekehrte Fall ist leider an der Tagesordnung, und das, obwohl die UN-Konvention ein Menschenrecht auf inklusive Schulbildung begründet.

Wenn Eltern fordern, dass ihrem Kind das Recht auf inklusive Schulbildung eingeräumt wird, so diskriminieren sie damit nicht die Kinder, die zur Förderschule gehen. Wenn aber Kindern aus Recourcengründen der Zugang zum gemeinsamen Unterricht verweigert wird, Schulbehörden gegen den Elternwillen Kinder in Förderschulen einweisen "wie in eine Anstalt", wenn nach wie vor Regelschulen selbst entscheiden dürfen, ob sie Kinder mit Behinderung unterrichten wollen, dann ist das sehr wohl ausgrenzend und diskriminierend.

Frau Gemkow sollte sich genau überlegen, wovon sie spricht, wenn sie den Begriff Diskriminierung benutzen. Von einer Behindertenbeauftragten hätte ich mehr erwartet.

24.06.2009

Anfrage an Dorstener Parteien

Vorhin haben wir eine Anfrage zum Thema Inklusive Schule in Dorsten an einige lokale Parteien gestellt, die hier bei der Kommunalwahl antreten. Angeschrieben haben wir die CDU, die SPD, die FDP, die Grünen und die Linke.

Ich bin gespannt auf die Antworten. Da ich auf meine Absicht hingewiesen habe, die Antworten zu veröffentlichen, werde ich natürlich alles hier einstellen. Und falls keine Antworten kommen, ist das ja irgendwie auch eine Antwort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind Eltern eines 7-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der seit Sommer 2008 den gemeinsamen Unterricht der St.Antonius-Grundschule besucht.

Wir möchten Ihnen einige schulpolitische Fragen stellen, mit der Bitte, sie kurzfristig, möglichst per Mail zu beantworten. Wir stellen diese Fragen verschiedenen Parteien, die in Dorsten an der Kommunalwahl 2009 teilnehmen. Ihre Antworten sollen uns und weiteren Eltern, die für ihre Kinder den gemeinsamen Unterricht wünschen, Leitlinie für die Kommunalwahl 2009 sein. Wir gehen deshalb von Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Antworten aus.

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21.06.2009

Neue Chance für Philipp

Rechststreit in Gießen mit Vergleich beendet

Kürzlich ging die Klage der Eltern des 14-jährgen Philipp Koch aus Lahntal bei Marburg gegen das Land Hessen durch die Medien.

Philipp hat das Down-Syndrom. Während der Grundschulzeit konnte er am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, doch die Weiterführung des Gemeinsamen Unterrichts an einer integrativen Gesamtschule lehnte das Schulamt ab. Dagegen klagten die Eltern und beriefen sich dabei auf das Recht auf inklusive Schulbildung, das Kinder mit Behinderung entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben.

In der vergangenen Woche hat die Familie und das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen einen Vergleich geschlossen. Philipp soll danach erneut sonderpädagogisch begutachtet werden. Wenn das Gutachten ergibt, dass eine Förderung im Gemeinsamen Unterricht möglich ist, so kann Philipp an die Regelschule wechseln.

Das freut mich für Phlipp. Ich habe mich gestern mit zwei Müttern, die ebenfalls Kinder mit Behinderungen haben, darüber unterhalten. Wir waren uns einig, wir alle hätten einen solchen Vergleich für unsere Kinder auch getroffen, ohne wenn und aber.

Was ich hier schreibe, soll also keinesfalls als Anmaßung gegenüber den Eltern von Philipp verstanden werden.

Auch kenne ich den Sachverhalt nur aus den Medien. Trotzdem, bei mir bleibt ein Beigeschmack.

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13.06.2009

Landtagsnachlese

Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Anhörung »Die Regelschule ist der erste Förderort« ist online

Zum Nachlesen: Der Landtag NRW hat jetzt auf seiner Homepage das Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« vom 20. Mai 2009 online gestellt (PDF).

Wer nicht alles lesen will, dem seien die Redebeiträge von Eva-Maria Thoms, Bernd Kochanek und Prof. Hans Wocken (Seite. 11 - 34) empfohlen, aber die Auswahl ist natürlich einseitig.

Hoffnungen auf UN-Konvention - Teilhabe behinderter Menschen stärken

Gerade gefunden: Am 02.05.2009 brachte das ZDF eine Ausgabe der Sendung "Menschen - das Magazin", die die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zum Thema hatte. Die Sendung gibt es auch Online. In 15 Minuten erfährt man eine Menge über die Inklusive Schule, Barrierefreiheit und die Konsequenzen, die sich aus der UN-Konvention ergeben.

12.06.2009

Elternwahlrecht für Gemeinsamen Unterricht

Warum ein Elternwahlrecht das Bildungssystem auf den Kopf stellen würde und warum es trotzdem notwendig ist

Die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat der Debatte um den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf neuen Schwung gegeben, gleichzeitig wird aber immer deutlicher, dass die Umsetzung nicht einfach mit einem geringfügigen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts getan ist.

Inklusive Schule

Die Konvention fordert ein inklusives Schulsystem und nicht umsonst mauern konservative Bildungspolitker, ist doch inzwischen klar geworden, dass die konsequente Umsetzung von Inklusion gleichbedeutend mit der Auflösung des differenzierenden Schulsystems wäre. Nicht ohne Grund sind die Reaktionen auf den Bericht über das deutsche Schulsystem von Vernor Muñoz, dem UN-Sonderbeauftragten für das Recht auf Bildung so scharf, ja teilweise diffamierend.

Im Gegensatz zu einer integrativen Schule, die Kinder eingliedert, die normalerweise aus den gesellschaftlichen Zusammenhängen ausgegrenzt sind und für die eigentlich der Unterricht in Sondereinrichtungen vorgesehen ist, beschreibt Inklusion ein Schulsystem, in dem Kinder mit Behinderung selbstverständlich in die örtliche Regelschule gehen, ohne Antrag, ohne pädagogische Begutachtung und ohne Mittelvorbehalt. Ein Inklusives Schulsystem braucht kein Elternwahlrecht, weil keine Ausggrenzung in Sonderschulen erfolgt.

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10.06.2009

Menschenrechte nicht für den Mond

Der Sonderbeauftragte der UN für das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, fordert Bundesländer und -regierung auf, die Rechte behinderter Kinder anzuerkennen. Lesenswerter Artikel in der TAZ von Christian Füller.

Der UN-Sonderberichterstatter für Das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Munoz, hat sich erneut sehr kritisch über den Umgang mit behinderten Schülern in Deutschland geäußert. Munoz sagte der taz, "das Menschenrecht auf Bildung ist nicht für den Mond gemacht!" [...] Der Jurist und Menschenrechtsbeauftragte Munoz mahnte in einem Gespräch am Rande seines Besuchs in Oldenburg grundlegende Veränderungen der deutschen Schule an. "Mit dem Schulsystem kann es so nicht weiter gehen. Man kann nicht sagen, wir machen inklusive Schule - und ändert aber gar nichts", sagte Munoz.

Mit dem Besuch von Vernor Muñoz in Oldenburg befasst sich auch ein Bericht von Radio Bremen vom 08.09.2009 (3:36 Min)

08.06.2009

Aussortiert und weggesperrt: Behinderte, nein danke?

Ein Fernsehtipp: Morgen, Dienstag 9. Juni, ab 22.45 Uhr befasst sich Menschen bei Maischberger mit dem Thema Inklusion.

Update 10.06.2009

Hier gibt es die Sendung auch online

Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung in Schulen - Was zeichnet inklusive Schulen aus?

Eben kam ein interessanter Hinweis über den Verteiler des NRW-Bündnisse Eine Schule für Alle: Die Montessori-Gesamtschule Borken und Gemeinsam leben gemeinsam lernen Südlohn laden ein, zum Vortrag und Werkstattgespräch mit dem Pädagogen Otto Herz, am 25.06. in der Montessori-Gesamtschule, 46325 Borken, Röwekamp 14.

Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit Beginn des Jahres auch in Deutschland. Die Möglichkeit der Teilnahme aller Kinder am Unterricht in Regelschulen ist nun geltendes Völkerrecht.

  • Was bieten inklusive Schulen?
  • Wie profitieren alle Schüler von einer inklusiven Schule?
  • Wie kann Inklusion die Schule verändern?
  • Wie kann Inklusion in Schulen umgesetzt werden?
  • Was hindert Schulen daran, inklusive Schulen zu werden?

Ich habe Otto Herz schon mal bei einer anderen Veranstaltung gehört. Es lohnt sich auf jeden Fall, hin zu gehen.

Die Einladung habe ich mal hier zum Download (PDF) hinterlegt.

05.06.2009

Behinderte Kinder und ihre Eltern müssen frei wählen können

Vernor Muñoz im Gespräch mit der TAZ

Zur Zeit ist der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Prof. Dr. Vernor Muñoz, zu Besuch in Deutschland. 2006 hatte Muñoz mit seinem Bericht die Ausgrenzung und die Abschottung behinderter Kinder von den Regelschulen scharf kritisiert.

Die Taz hat ihn interviewt und das Gespräch mit ihm ist wirklich lesenswert.

Behinderte Kinder und ihre Eltern müssen frei wählen können, ob sie auf einer Regelschule oder auf einer Sonderschule lernen wollen.

[...]

Die ganze Schulumwelt muss sich verändern. Es geht um Fragen der Infrastruktur der Schulen. Es geht um eine Lehrerbildung, die behinderte Kinder mit einschließt, genau wie alle Aspekte der Pädagogik. Um der Konvention wirklich gerecht zu werden, braucht man zum Beispiel mehr Ressourcen und Helfer, damit die benachteiligten Schüler gleichberechtigt an der Regelschule teilhaben zu können. Es müssen auch alle Barrieren wegfallen, die den Zugang für Schüler mit körperlichen Behinderungen erschweren.

Vernor Muñoz wird am Sonntag einen Vortrag in Oldenburg halten. Ich werde leider nicht hinfahren können, aber der Vortrag wird vermutlich anschließend auf der Seite http://www.munoz.uri-text.de zu finden sein.

Ebenfalls in der heutigen TAZ:

In die Sonderschule abgeschoben - Philipp darf nicht mit Normalos lernen

29.05.2009

Premiere der Film-Dokumentation »Uwe geht zu Fuß« am 03.06.2009

Weil ich kürzlich schon mal auf den Film "Uwe geht zu Fuß" hingewiesen habe, hat mir Regisseur Florian von Westerholt eine Mail geschickt. Er arbeite, so schreibt er, daran, dass Uwe Pelzel berühmt wird, zwar ohne Werbebudget, aber mit Tastatur. Und weil dieser gern berühmt wäre, unterstütze ich das natürlich gern mit einem Hinweis:

Premiere und DVD-Veröffentlichung

Premiere:

Am 3.Juni 2009 um 20 Uhr hat die Dokumentation „Uwe geht zu Fuß“ im Metro-Kino in Kiel Premiere. Veranstalter ist der Landesverband der Lebenshilfe Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Sozialministeriums Schleswig-Holstein. Anwesend ist neben dem Regisseur Florian von Westerholt und dem Protagonisten Uwe Pelzel auch Staatssekretär Dr. Hellmut Körner, der die Veranstaltung eröffnen wird. Die Premiere ist geschlossen. Eine zweite Vorstellung im freien Verkauf ist für den 4. Juni um 20 Uhr angesetzt. Vorbestellungen sind ab sofort unter folgender Rufnummer möglich: 0431-220 7890. Bei entsprechender Nachfrage kann die Laufzeit des Filmes verlängert werden. Die DVD erscheint am 4.Juni und ist über den Buchhandel zu beziehen. Die Produktion wurde gefördert von der Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein. Trailer: http://vimeo.com/channels/uwegehtzufuss

Über den Film:

In einer Zeit, in der Menschen, die nicht der Normvorstellung unserer Gesellschaft entsprechen, schon lange in spezialisierte Einrichtungen ausgegliedert werden, kommt ein Film, der zeigt, was uns verloren geht. Dies ist ein Film über Inklusion, ein Traum, der nun selbst in einer UN-Konvention manifestiert wurde. Hier wird er gelebt. „Dat is uns Uwe“ heißt es in Heikendorf, einer 8000-Seelen Gemeinde an der Kieler Förde. Uwe Pelzel, Jahrgang 1943, gehört zu den ältesten Menschen mit Down-Syndrom in Deutschland. Dieser Film zeigt ihn und seine Gemeinde, die mit ihren gewachsenen Strukturen den politischen Begriff „Inklusion“ weder kennt noch braucht. Uwe ist 1. Betreuer des Fußballvereins, Schauspieler der Theatergruppe, Namensgeber des Uwe Pelzel-Tennis-Cups, spielte Tischtennis, war Dirigent der Show-Brass Band, Löffelträger der Altheikendorfer Knochenbruchgilde, Kassierer beim Rassegeflügelzuchtverein, zudem ein bekanntermaßen guter Tänzer und zu seinem 50. und 60. Geburtstag wurden Feste veranstaltet, von denen man heute noch spricht. Florian von Westerholt zeigt Uwe Pelzel und seine Gemeinde in einem Film mit einzigartigen Bildern und Geschichten, die Freude und Hoffnung machen. Sie offenbaren ganz nebenbei, wie wichtig die Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft und unsere traditionellen, sozialen Strukturen für unsere Gegenwart und Zukunft sind.

Nachdenklich, witzig, äußerst unterhaltsam und immer wieder überraschend.

Ich wünsche Florian von Westerholt und Uwe Pelzel viel Erfolg für den Film und werde mir die DVD bei Gelegenheit wohl auch bestellen.

Hier der Link zur DVD bei Amazon

Vielfalt und Inklusion

Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben über die Rechte behinderter Menschen in Baden-Württemberg

Ich weiss, ich habe gelegentlich auch Leser aus Baden-Württemberg. Eben kam die Bitte über verschiedene Verteiler, diese Information doch zu verbreiten. Das tue ich natürlich gern.,

Vielfalt und Inklusion
Vereint für gemeinsame Bildung

Inklusion in Baden-Württemberg jetzt Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben über die Rechte behinderter Menschen in Baden-Württemberg
Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert ein inklusives Bildungssystem. Leitbild ist das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.
Wir wollen Voraussetzungen schaffen für die Partizipation aller. Denn Vielfalt muss nicht geduldet oder »beherrscht« werden ­ sie wird gewünscht, wertgeschätzt und willkommen geheißen. Ohne weiteren Zeitverlust möchten wir nach der Ankündigung von Kultusminister Helmut Rau zur Abschaffung der Sonderschulpflicht in Baden Württemberg einen Aktionsplan anregen, der dazu dienen soll, den Handlungsbedarf für Inklusion im Einzelnen genau zu prüfen und konkrete Schritte anzuregen.
Seien Sie herzlich eingeladen.
Dr. Thilo Fitzner
Cordula Edler

Montag, 29. Juni 2009
Evangelische Akademie Bad Boll

Den Flyer zur Veranstaltung habe ich hier zum Download (PDF) hinterlegt.

Und wo ich gerade bei Baden-Württemberg bin, noch ein Hinweis

HWelt: Schulen integrationsfähig ausgestalten
Grüner Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes:
Inklusion ist Menschenrecht – kein Gnadenakt!

22.05.2009

Gemeinsames Leben braucht gemeinsames Lernen in der Schule

Lebenshilfe spricht sich für ein inklusives Schulsystem aus

Die Lebenshilfe hat sich in der Vergangenheit mit Positionen zur Inklusion eher zurückgehalten. In der Regel wurde eine sowohl-als-auch-Position bei der Frage vertreten, ob Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden sollen.

Wir sind seit langem Mitglied in der Lebenshilfe und ich schätze die Arbeit des Verbandes sehr, hätte mir aber schon lange etwas pointiertere Stellungnahmen beim Thema der schulischen Inklusion gewünscht.

Offensichtlich gibt es diesbezüglich jetzt eine Entwicklung bei der Lebenshilfe.

In einem aktuellen Positionspapier nimmt die Lebenshilfe Stellung zu »schulischer Bildung im Zeitalter der Inklusion« und spricht sich sehr klar für die Entwicklung des Schulsystems hin zu einem inklusiven aus.

Die Lebenshilfe ist, wie die gesamte Behindertenhilfe, über viele Jahre davon ausgegangen, dass Menschen mit Behinderung zwar gemeindenah statt in entfernten großen Einrichtungen leben können, hier jedoch auf Schutzräume und Rückzugsmöglichkeiten sowie eine besondere Pädagogik angewiesen seien. Dies begründete sich in der Einschätzung, dass die Gesellschaft diesen Personenkreis ganz überwiegend ablehnte, durch die Begegnung mit ihm überfordert sei und deshalb das Wohl behinderter Menschen und ihre Lebensqualität in einer "normalen" sozialen Umwelt ernsthaft gefährdet schienen.

Heute sind wir in der Bundesvereinigung Lebenshilfe aufgrund neuerer Erfahrungen und Erkenntnisse überzeugt, dass es auch andere Möglichkeiten gibt. Wir haben ein Ziel vor Augen, dem wir schrittweise näher kommen wollen: Wir möchten dazu beitragen, die Welt, unsere Gesellschaft, unsere Mitbürger und auch unsere Politik so zu verändern, dass Menschen mit Behinderung wie alle anderen Bürger inmitten der Gemeinde leben und an allen gesellschaftlichen Regelorten teilhaben und dort alle für sie erforderliche Unterstützung erhalten können.

Dem in der Konvention garantierten Recht auf inklusive schulische Bildung entspricht eine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten zur schrittweisen Umsetzung dieser Vorgabe. Das bedeutet, dass mit Inkrafttreten der Konvention ernsthaft mit diesem Entwicklungsprozess begonnen werden muss. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese Verpflichtung und wird sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe engagiert sich damit für tiefgreifende Änderungen im Schulsystem unseres Landes als Vorraussetzung dafür, dass die Vorgaben der UN Konvention für ein inklusives Schulwesen auch in unserem Einflussbereich schrittweise umgesetzt werden können.

20.05.2009

Regelschule als erster Förderort diskutiert

Heute fand wie berichtet im Landtag NRW eine Anhörung zum Thema gemeinsamer Unterricht statt. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, noch ein paar Sätze dazu zu schreiben, heute ist es mir aber zu spät dazu, deshalb hier nur ein kurzer Hinweis auf einen Kobinetartikel.

Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags will heute um 14 Uhr Experten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit der Fragestellung "Regelschule als erster Förderort" anhören. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" fordert aus diesem Anlass als sofortige Maßnahme, dass Eltern ein verbindliches Schulwahlrecht bekommen. "Es muss endlich Schluss sein mit Zwangsüberweisungen zur Sonderschule", sagt Bündnissprecherin Uta Kumar.

"Das Schulgesetz ist unverzüglich den völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Konvention anzupassen. Danach haben alle Kinder ein Recht auf wohnortnahe inklusive Bildung in einer Schule für alle", so Kumar. Die Umsetzung dieses Rechts dürfe nicht länger unter dem Finanzvorbehalt des Landeshaushalts stehen oder abhängig gemacht werden von der Entscheidung der Schulaufsicht, von der Zustimmung des Schulträgers oder von der Bereitschaft der Schulen. Die dafür notwendigen Unterstützungsmaßnahmen müssten angemessen und in ihrer Qualität hochwertig sein.

hier gibt es die Pressemitteilung zum Download

19.05.2009

Öffentliche Anhörung zum Gemeinsamen Unterricht am 20. Mai 2009 im Landtag NRW

Weil ich es gerade von der ersten Seite ins Archiv verschiebe, hier noch mal der Hinweis auf die öffentlich Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« morgen um 15:00 Uhr doch um 14:00 Uhr im Landtag NRW.

Es wäre gut, wenn möglichst viele Menschen anwesend wären, um dem Thema ein angemessenes Gewicht zu verleihen. Ich habe gerade noch mal im Landtag nachgefragt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, man kann einfach kommen.

Wichtiges Update

Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.

15.05.2009

»Eingewiesen wie in eine Anstalt«

Interview mit Hans Wocken

Ich bin gerade auf ein Interview mit dem Hamburger Lernbehindertenpädagogen Prof. Dr. Hans Wocken in der Frankfurter Rundschau aufmerksam geworden.

Kürzlich habe ich ja seinen Vortrag vom Fachtag des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle hier veröffentlicht.

Hans Wocken setzt sich für die Abschaffung der Sonderschulpflicht und für ein verbindliches Wahlrecht der Eltern beim Schulbesuch ihrer Kinder ein. Die derzeitige Situation sieht er trotz der Ratifizierung der UN-Konvention kritisch

Erstens müssen Eltern ein wirklich verbindliches Wahlrecht bekommen. Sie und nicht irgendeine Expertenkommission, wie jetzt in Baden-Württemberg geplant, sollen entscheiden, wo ihr Kind unterrichtet wird. Zweitens müssen die Bundesländer dann auch die Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht zusichern. Es darf nicht sein, dass Eltern für ihr behindertes Kind zwar die allgemeine Schule wählen können, es dann aber keine Unterstützung durch Sonderpädagogen gibt.
[...]
Zwar wird in dieser Frage seit der Ratifizierung der UN-Konvention, die das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern vorsieht, in vielen Kultusministerien herumgedruckst und die Realität verharmlost und beschönigt. Aber Fakt ist: Kinder werden in Sonderschulen eingewiesen wie in eine Anstalt. Da gibt es einen förmlichen Beschluss einer Behörde, der den Eltern sagt: Ihr Kind hat sonderpädagogischen Förderbedarf und muss deshalb die Sonderschule besuchen. Das gilt in allen Bundesländern: Sonderschule ist nicht freiwillig, sondern Pflicht!

Unnötig zu betonen, dass er mir damit aus der Seele spricht.

14.05.2009

Ein Guter Tag für die Integration

Landesregierung in Baden-Württemberg verzichtet auf Berufung gegen das Urteil zu gunsten der Waldorfschule Emmendingen

Über die Waldorfschule Emmendingen habe ich ja schon ein paar mal berichtet. Im März hatte das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass dort die Integration von Kindern mit Behinderung gegen den Willen der Landesregierung fortgesetzt werden darf, was die Schule bis dahin schon ohne Zustimmung der Behörden praktiziert hatte.

Eben habe ich per Mail erfahren, dass die Landesregierung in Baden-Würtemberg nun auf eine Berufung gegen das Urteil verzichten wird. Gestern hat der Baden-Würtembergische Landtag dieses Thema behandelt.

In einer Pressemitteilung äußert sich die Waldorfschule Emendingen dazu:

Ein großer Schritt ist geschafft! Staatssekretär Wacker hat heute im baden-württembergischen Landtag erklärt, dass das Land Baden-Württemberg keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg einlegen wird. Damit wird das Urteil rechtskräftig, in dem das Land dazu verpflichtet wurde, der Integrativen Waldorfschule Emmendingen eine Genehmigung als Ersatzschule mit integrativer Beschulung von bis zu vier sonderschulpflichtigen Kindern pro Klasse zu erteilen.

Mit großer Freude wurde die Ankündigung von der Schulgemeinschaft aufgenommen. „Nun sind unsere Kinder nicht mehr illegal an der Schule“, freuen sich die Eltern der vier Erstklässler, die im letzten September gegen das Verbot der Behörden an der Schule eingeschult wurden. Auch die anderen Eltern, das Kollegium und der Vorstand des Schulträgers sind froh, dass die Zeit der Unsicherheit vorbei ist und dass die Ressourcen endlich wieder ungeteilt für die pädagogische Arbeit verwendet werden können.

[...]

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Staatssekretär Wacker führte aus, dass das Urteil keine Ausführungen hinsichtlich der finanziellen Förderung einer Integrativen Schule enthält. Auch gebe es im Schulgesetz Baden-Württembergs in dieser Hinsicht noch keine Festlegungen. Es sei daher noch zu erörtern, in welchem Umfang Schüler mit Behinderung an der Integrativen Waldorfschule Emmendingen staatliche Förderung erhalten.

Vor diesem Hintergrund fordert die Integrative Waldorfschule Emmendingen, dass das Land Baden-Württemberg den Schülern mit Behinderung die gleiche finanzielle Förderung gewährt wie den Schülern einer Sonderschule.

Hier gibt es noch eine Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Baden-Württemberg zum Thema.

Ist doch erfreulich, oder?

13.05.2009

Bildung ist ein Recht und keine Ware - Für eine freie und inklusive Bildung gleich hoher Qualität für alle

Vortrag und Podiumsveranstaltung mit Vernor Muñoz

Dieser Hinweis kam gerade über den Verteiler des NRW-Bündnisses »Eine Schule für Alle«:

Vortrags- und Podiumsveranstaltung mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, am Sonntag, 7. Juni 2009, von 11 bis 13 Uhr im PFL Oldenburg.

10.05.2009

Verpflichtung zum Systemwechsel

Noch ein Beitrag zum Thema »Eine Schule für alle«. Dr. Brigitte Schumann stellt die deutschen Schulverhältnisse auf den Prüfstand des Völkerrechts und kommt zu dem Fazit, dass das gegliederte deutsche Schulsystem unvereinbar mit der Inklusion ist. Sehr lesenswert!

Hier der Beitrag zum Download (PDF, 2,9MB)

Gebraucht wird: Eine Schule für alle!

Vortrag von Prof. Wocken zum Nachhören

Bei der Fachtagung des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle am 21.03.2009 war für mich der herausragende Beitrag der Vortrag von Prof. Dr. Hans Wocken zum Thema »Teilhabe statt Ausgrenzung - Gebraucht wird: Eine Schule für alle!«

Ich habe den Vortrag mitgeschnitten und Herr Prof. Wocken hat inzwischen der Veröffentlichung zugestimmt. Hier gibt es seinen Vortrag zum Download oder zum direkt anhören. Zum besserern Handling habe ich die Aufnahme in drei Teile von jeweils ca 20 Min aufgeteilt.

Leider ist die Qualität etwas dürftig. Die Aufnahme ist mit einem Zoom H2 entstanden, das ich auf das Redepult gestellt habe. Leider ist Herr Wocken nicht am Pult stehen geblieben, sondern ist während des Vortrages die ganze Zeit auf und ab gelaufen, was die Präsentation zwar lebhafter, die Aufnahme aber ziemlich ungleichmäßig gemacht hat. Ich hoffe, man kann trotzdem alles verstehen.

29.03.2009

Uwe geht zu Fuß

Mann mit Down-Syndrom Via Spreeblick bin ich kürzlich auf den Trailer zu einem in Kürzer erscheinenden Film gestoßen, der einen Menschen mit Down-Syndrom zeigt, der auf besondere Art in die Gemeinde integriert ist.

Eine Dokumentation über einen Menschen mit Down-Syndrom und seine Gemeinde. Der Film zeigt einen bundesweit einzigartigen Fall von Inklusion. Dargestellt wird nicht nur das Leben unseres Protagonisten Uwe Pelzel, sondern vor allen Dingen die soziale Struktur, in der er lebt. Was von politischer Seite mit dem Begriff "Inklusion" definiert und auch in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird, ist hier seit 65 Jahren selbstverständlich.

Die Film-Premiere ist für Mai/Juni zeitgleich mit der Veröffentlichung der DVD geplant.

28.03.2009

»Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten«

Öffentliche Anhörung am 20. Mai 2009 im Landtag NRW

Am 20. Mai 2009 findet (doch) um 14:00 Uhr verschoben auf 15:00 Uhr im Düsseldorfer Landtag eine öffentliche Anhörung zum Thema die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten statt Die Anhörung erfolgt aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündniss 90 / Die Grünen (Drucksache 14/4860)

Gehört werden eine ganze Reihe von Sachverständigen (PDF), den Fragenkatalog (PDF) kann man hier einsehen und bereits eingegangene Stellungnahmen sind hier veröffentlicht.

Beim letzten Treffen der NRW-Bündnis Eine Schule für Alle waren wir uns einig, dass bei dieser öffentlichen Anhörung die Präsenz möglichst vieler Interessierter, besonders auch von Eltern mit ihren Kindern mit Behinderungen wichtig ist, auch wenn Zuschauer kein Rederecht haben.

Inhaltlich sind unsere Interessen ja gut vertreten, z.B. durch Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. und durch Mittendrin e.V.

Ich halte es aber auch für wichtig, dass die Landesregierung mitbekommt, dass Eltern Interesse an den politischen Prozessen zeigen, bei denen es um die Rechte ihrer Kinder geht. Und im Jahr vor der Landtagswahl können wir sicher sein, dass ein großes öffentliches Interesse an einem solchen Thema bemerkt wird.

Kommt also zahlreich!

Update 27.04.2009

Wegen der großen Zahl der Anmeldungen findet die Veranstaltung im Plenarsaal statt und kann deshalb erst um 15:00 Uhr beginnen.

Wichtiges Update 19.05.2009

Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.

26.03.2009

Waldorfschule Emmendingen darf Integration fortsetzen

Über die Waldorfschule in Emmendingen, die eine Gruppe von Kindern mit Behinderung entgegen der Weisung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen hatten, habe ich hier ja schon berichtet.

Auch die sehenswerte Kontraste-Sendung, über die ich kürzlich berichtet habe, befasste sich mit der Schule in Emmendingen.

Eben lese ich in der TAZ, dass das Verwaltungsgericht Freibung der Waldorfschule Emmendingen nun Recht gegeben hat. Das Land Baden-Württemberg muss einen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder genehmigen.

Die Schule hatte geklagt, nachdem ein langjähriger Schulversuch ausgelaufen war und das Land eine Genehmigung des integrativen Konzeptes ablehnte. Diese Ablehnung war nach Auffassung der Freiburger Richter rechtswidrig. Die Richter leiteten den Anspruch auf Genehmigung direkt aus dem Grundgesetz ab. "Das Recht zur Errichtung privater Schulen wird gewährleistet", heißt es in Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung. Die Emmendinger Schule werde den Anforderungen gerecht, weil sowohl behinderte wie auch nichtbehinderte Schüler die staatlichen Schulabschlüsse erreichen können.

Allerdings ist das Urteil nicht aufgrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zustande gekommen. Die Richter lehnten eine Anwendung auf das baden-württembergische Privatschulrecht ab.

Das besonders auf Schultypen fixierte Landesgesetz dürfe nicht gegen den ausdrücklichen Wortlaut ausgelegt werden.

Update

Das habe ich gerade noch in den Bookmarks gefunden. Scheint ja jetzt erst einmal überholt, ist aber trotzdem interessant:

Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, zur Frage des Unterrichts von behinderten Menschen an der Freien Waldorfschule Emmendingen einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten

01.03.2009

»Von inklusivem Schulsystem profitieren alle«

Ich bin gerade auf dieses lesenswerte Interview mit Camilla Dawletschin-Linder, der Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen gestoßen.

28.02.2009

Wertminderung

Ein 55-jähriger fühlte sich durch die Schreie eines autistischen Jungen in seiner Lebensqualität beeinträchtigt

Wie der Westen berichtet, hat das Landgericht Münster am vergangenen Donnerstag die Zivilklage eines Mannes abgewiesen, der sich durch ein autistisches Kind belästigt fühlt. "Das Kind schreie von 16 bis 21 Uhr durch. Er forderte Schadenersatz wegen Wertminderung seiner Eigentumswohnung".

Das Gericht hat zu recht festgestellt, dass das Schreien eines behinderten Kindes kein "Sachmangel" sein kann.

So weit, so richtig. Auch die Argumentation, der Verkäufer hätte ihn auf den Umstand aufmerksam machen müssen, durfte das Gericht sicher nicht gelten lassen, denn schon damit wäre ja das Schreien des Kindes grundsätzlich als möglicher "Mangel" definert worden.

Es geht nicht um einen Altglascontainer, den man wegräumen oder die Nutzung auf bestimmte Tageszeiten begrenzen kann. Die Eltern des Kindes haben sich auch nicht ausgesucht, dass ihr Kind so häufig schreit. Aber sie müssen damit leben. Man kann auch nicht von ihnen verlagen, das Schreien ihres Kindes irgendwie zu unterbinden oder gar in eine andere Wohnung zu ziehen. Und so, wie sie damit leben müssen, wird man auch von einem Nachbarn erwarten müssen, dass er das Schreien hinnimmt.

Natürlich kann Geschrei stören. Ich kann mir schon vorstellen, dass man das regelmäßige Geschrei eines Kindes durchaus als Beeinträchtigung des eigenen Ideals von Wohnqualität empfinden kann.

Ich frage mich allerding, wie man auf die Idee kommt, dem ließe sich auf gerichtlichem Wege beikommen. (Wenn sich dieser Mann in dem Fall anwaltlich vertreten lassen hat, frage ich mich auch, warum der Anwalt ihm nicht dringend von dieser Klage abgeraten hat.)

Menschen, die das Schreien eines Kindes mit Behinderung zum Thema eines Gerichtsverfahrens machen, die das Verhalten eines Nachbarkindes mit Behinderung als Wertminderung der eigenen Wohnung verstehen, sind vermutlich gar nicht so untypisch in unseren Land.

In unsere Gesellschaft grenzen wir Menschen mit Behinderung systematisch aus und schieben sie in Sonderschulen, beschützenden Werkstätten und sonstige Sondereinichtungen ab. Die Begegnung mit Ihnen wird dem durchschnittlichen Deutschen in der Regel "erspart". Man kann schnell den Eindruck gewinnen, die Konfontation mit auffälligen und ungewöhnlichen Verhaltensweisen sei eine vermeidbare Zumutung. Zu normal ist es doch, behinderte Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten vom Rest der Gesellschaft zu isolieren und in Sondereinrichtungen zu "behandeln".

In diesem Kontext muß man die Klage des 55-jährigen Polizisten wohl verstehen. Wer die Aussonderung als normal, richtig und in der Regel auch noch als gut für die Betroffenen (Stichwort optimaler Förderort!) versteht, wird das autistische Nachbarkind wohl eher als "Sachmangel" ansehen, als derjenige, für den Menschen mit Behinderung selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind.

Mit der Ratifizierung einer UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die Regierung ändert sich noch keine Gesellschaft. Nicht nur in der Politk muß das Verständniss von Inklusion, vom selbstverständlichen Dazugehören von Menschen mit Behinderung ankommen, sondern ganz dringend auch bei den Menschen.

22.01.2009

Fachtagung des NRW-Bündnisses »Eine Schule für alle«

Schule der Zukunft auch für das Ruhrgebiet

Vom NRW-Bündniss "Eine Schule für Alle" kommt gerade noch mal die Bitte, auf die Fachtagung Schule der Zukunft auch für das Ruhrgebiet hinzuweisen, die am Samstag, 21.03.2009, 10:00 bis 16:00 Uhr in der VHS-Essen, Burgplatz 1 stattfindet.

Habe ich zwar in diesem Blog schon getan, aber es können sich für die Veranstaltung immer noch InteressentInnen anmelden.

Also Los! Es wäre schade, wenn das wichtige Thema nicht in angemessenem Umfang repräsentiert würde. Denn "Eine Schule für Alle" ist eine Schule, in der Kinder mit Behinderung ganz selbstverständlich dabei sind.

So eine Fachtagung ist nicht nur für Leute gedacht, die sich im beruflichen Zusammenhang mit dem Thema befassen! Gerade wir Eltern von Kindern mit Behinderungen sind die eigentlichen Fachleute für die Belange unserer Kinder. Wenn wir ihre Bedürfnisse nicht artikulieren und öffentlich machen, wer soll es dann tun?

Die Chancen stehen gut. Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gibt es erstmals ein klares Recht auf inklusive Schulbildung und im Wahljahr 2009 gibt es auch gute Möglichkeiten, auf die politischen Entscheidungsträger Einfluß zu nehmen.

Überlassen wir die Interessen unserer Kinder also nicht denen, die ihre eigenen Interessen haben!

Auch auf eine andere Veranstaltung sei hier nochmal hingewiesen:

Menschenrecht auf Bildung: Wer darf dabei sein?
Mittwoch, 18.02.2009, 19:00 Uhr
VHS-Essen, Burgplatz 1, 45127 Essen

29.12.2008

Deutschland grenzt aus

Heute brachte die Frankfurter Rundschau einen Gastbeitrag von Lisa Pfahl und Justin J-W. Powell vom Wissenschaftszentrum Berlin mit dem Titel »Deutschland grenzt aus«

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wird 2009 für Deutschland verbindlich. Aus der Formulierung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - Bildung ist Menschenrecht - leiten die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union die Forderung ab, schulische Bildung möglichst inklusiv zu gestalten. Inklusiv heißt: Alle Kinder werden gemeinsam unterrichtet. Inwieweit wird das deutsche Bildungssystem dieser Forderung bereits gerecht?

Weil die FR ihre Beiträge nur ein paar Tage online hält, habe ich den Beitrag noch mal hier hinterlegt.

Interessant ist auch der dort verlinkte WZBrief Bildung »Sonderschule behindert Chancengleichheit« (PDF) von den selben Autoren.

Am Ende des Sonderwegs

»Die Zeit«-Artikel zur Sonderschule in Zeiten der UN-Konvention.

Das Fazit (letzter Satz) teile ich unumwunden.

14.12.2008

Schulen integrationsfähig machen

Elternvereine legen Eckpunktepapier vor

16 Elternvereine aus NRW haben in der vergangenen Woche ein Eckpunktepapier für eine zukunftsfähige Schulpolitik vorgelegt. Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 fordern sie konkrete Reformschritte auch von den Kreisen und Kommunen: »Bildungspolitik ist Ländersache. Doch gute Schulen werden vor Ort in den Kommunen und Kreisen gemacht.«

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07.12.2008

Schule der Zukunft: Welche Schule brauchen unsere Kinder?

Gerade habe ich nochmal einen Hinweis auf die Veranstaltungsreihe Welche Schule brauchen unsere Kinder? bekommen, die vom NRW-Bündniss "Eine Schule für Alle" durchgeführt wird.

Auf zwei interessante Veranstaltungen möchte ich hier hinweisen:

Menschenrecht auf Bildung: Wer darf dabei sein?
Mittwoch, 18.02.2009, 19:00 Uhr
VHS-Essen, Burgplatz 1, 45127 Essen
Fachtagung Schule der Zukunft - auch für das Ruhrgebiet
Samstag, 21.03.2009, 10:00 bis 16:00 Uhr
in der VHS-Essen, Burgplatz 1, 45127 Essen

»Gegensätze, die nicht nötig und auch nicht berechtigt sind«

Letzte Woche habe ich über die Veranstaltung Mit der Gesamtschule zu einer Schule für alle berichtet. Es freut mich, dass Ingrid Wenzler, die Referentin dieser Veranstaltung, jetzt Stellung zu meinem Beitrag genommen hat.

Weil der Blogbeitrag schon recht weit nach unten gerückt ist, hier noch mal ein Hinweis auf den Kommentar.

06.12.2008

Keine freie Schulwahl für behinderte Kinder

Fernsehbeitrag über die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen aus dem Schulsystem

Am vergangenen Donnerstag brachte die ARD im Rahmen der Kontraste einen Beitrag über die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen.

Eine Schule in Baden-Württemberg darf keine Behinderten mehr aufnehmen. Die Landesregierung hat den Unterricht, in dem Behinderte integriert werden, für die Schulanfänger verboten. Das Schulprojekt war bislang geduldet worden. Müssen die Kinder jetzt in eine Sonderschule? Das würde gegen Völkerrecht verstoßen, denn in der UN-Konvention für die Rechte Behinderter ist ein freier Schulzugang festgelegt.

Es gibt inzwischen eine Transkription und auch ein Video der Sendung.

Der Beitrag ist eine unbedingte Empfehlung. Das war einer der besten Fernsehbeiträge, die ich zum Thema Kinder mit Behinderung und Schule bisher gesehen habe.

Besonders gut wird herausgestellt, wie alle Kinder vom gemeinsamen Unterricht profitieren.

Unglaublich unqualifiziert zeigt sich der Staatssekretär im Ministerium für Kultus Baden-Württemberg, Herr Wacker, der behauptet, Beschwerden von Eltern, die sich über das ausgrenzende Bildungssystem beschweren, nehme er nicht wahr.

Tja, nicht nur Herr Wacker leidet ganz offensichlich an Wahrnehmungsstörungen, was die Notwendigkeit inklusiver Schulbildung angeht.

Baden-Württemberg schießt in Sachen Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zur Zeit den Vogel ab, ich bin mir aber sicher, dass vergleichbare Töne durchaus auch aus den NRW-Ministerien zu hören wären.

Bereits 20 Minuten nach der Ausstrahlung fanden sich unter dem Beitrag im Kontraste-Blog über 100 Kommentare, inzwischen sind es fast 300.

Noch was technisches:

Der Film liegt im Windows-Meta-Format (WMV) vor. Also wieder mal nur an die Windows-Nutzer gedacht.

Auf meinem Linux-Rechner kann ich den Film mit dem Mplayer abspielen, vorausgesetzt, der entsprechende Codec (w32codecs) ist installiert:

mplayer mms://stream4.rbb-online.de/rbb/kontraste/2008-12-04-behinderte.wmv

lädt das Video und spielt es ab.

29.11.2008

Zu langsames Umdenken der Gesellschaft

Behinderten-Beauftragte setzt auf Auswirkung einer neuen UN-Konvention

Die Beauftragte der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, am 26.11.08 im Interview mit dem Deutschlandradio Kultur (mp3, 3,1 MB)

In Deutschland müsse man sich viele Gedanken darüber machen, wie man behinderte Kinder besser in das Schulsystem integrieren könne, sagte Evers-Meyer am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Sie hoffe, dass es letztendlich in Deutschland keine Sonderschulen mehr geben werde, äußerte Evers-Meyer. Sie wäre allerdings zunächst einmal froh, wenn Eltern zumindest ein Wahlrecht zwischen einer Sonderschule oder einer integrativen Schule hätten, ohne letzteres über Rechtswege oder eine mühselige Suche erreichen zu müssen, betonte sie: "Wenn wir sagen, wir wollen also möglichst keine Sonder- und Förderschulen mehr haben, dann heißt das aber nicht, dass wir keine sonderpädagogischen Lehrkräfte mehr brauchen. Die brauchen wir mehr denn je."

Vor dem Interview lief auf dem gleichen Sender: Abgeschoben auf die Sonderschule (mp3, 1,3 MB) Im Gespräch u.a. Eva Maria Thoms vom Verein Mittendrin e.V.

Mit der Gesamtschule zu einer Schule für alle?

Veranstaltungsreihe »Welche Schule brauchen unsere Kinder«

Am vergangenen Donnerstag war ich bei einer Veranstaltung mit dem Titel, "Mit der Gesamtschule zu einer Schule für Alle", die im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Welche Schule brauchen unsere Kinder?" von der GEW, der Aktion Menschenstadt, der LAGA und dem Kinderschutzbund NRW durchgeführt wurde.

Die Besucherzahl war etwas enttäuschend, überwiegend waren Lehrer anwesend, (naja, fand ja auch im GEW-Haus statt, was will man erwarten), ich war der einzige, der als Vater eines Kindes mit Behinderung teilnahm.

Wie gesagt, es ging um die Gesamtschule. Als Referentin war Ingrid Wenzler von der gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule eingeladen, eine entschiedene Verfechterin der Gesamtschule, die anhand vieler Zahlen und Vergleiche belegte, dass die Gesamtschule nicht so schlecht ist, wie ihr Ruf.

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06.11.2008

Rechtsgutachten: Die UN-Konvention verändert die deutsche Schulpolitik

Die Rechtsexperten Prof. Dr. Ralf Poscher, Dr. Thomas Langer und Dr. Johannes Rux haben in einem Gutachten für die Gewerkschaft GEW (PDF) untersucht, an welchen Punkten die Bildungspolitik und die Schulgesetze der Länder den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht entsprechen.

04.11.2008

Leere Phrasen und kein Rechtsanspruch - Ergänzung

Im Artikel über den Entwurf zum Ratifizierungsgesetz habe ich gestern geschrieben:

Soweit mir bekannt ist, enthalten die Schulgesetze aller (man korrigiere mich) deutschen Bundesländer einen Rechtsanspruch auf integrative Beschulung, allerdings ebenfalls jeweils unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins sachlicher, personeller und finanzieller Voraussetzungen.

Aufgrund einer Anmerkung per Mail noch mal eine Klarstellung zum Schulrecht NRW. Vielleicht habe ich mich, was den Rechtsanspruch auf integrative Beschulung angeht, zu ungenau ausgedrückt.

In §20 Abs 1 des NRW Schulgesetzes wird der Gemeinsame Unterricht als Ort der sonderpädagogischen Förderung an erster Stelle vor der Förderschule genannt. Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht setzt nach § 37 AO-SF (PDF-Datei) den Antrag der Eltern voraus. Damit wird durchaus ein Anspruch des Kindes auf Gemeinsamen Unterricht definiert.

Der Anspruch steht aber unter dem Vorbehalt des §20 Abs 7, nach dem die Schule die sachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen muß.

Und da liegt das Problem. Mit dem abstrakten Anspruch kann man nichts anfangen, weil es einfach nicht genug Schulen gibt, die die Voraussetzungen bieten und es letztlich immer einen Weg gibt, für das jeweilige Kind zu definieren, das individuell gerade hier die Bedingungen nicht erfüllt werden.

Erst wenn es einen bedingungslosen Anspruch gibt, läßt sich der auch einklagen. Im diesem Fall müßte die Schule und die Schulbehörde ggf. die erforderlichen Bedingungen schaffen. Und genau da ändert sich ja mit dem Ratifizierungsgesetz nichts.

03.11.2008

Leere Phrasen und kein Rechtsanspruch

Der Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stellt das Recht auf inklusive schulische Bildung weiter unter Vorbehalte

Am 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die Konvention über die Rechte behinderter Menschen vom 13. Dezember 2006. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention in New York unterzeichnet.

Die Bundesrepublik hat sich Zeit gelassen, mit der Ratifizierung der Konvention, doch dann wurde am 01.10.2008 nach mehrmaligem Verschieben im Bundeskabinet das Ratifizierungsgesetz beschlossen.

Am 11. November steht nun die Beratung des Gesetzes im Bundestag an, mit dem Ziel, die UN-Konvention in Deutschland ab dem 01. Januar 2009 geltendes Recht werden zu lassen.

Eltern von Kindern mit Behinderung haben sich von dieser Konvention viel versprochen,

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29.10.2008

Deutsche Sonderschulen widersprechen der UN-Konvention über behinderte Menschen

Professor über UN-Konvention: Bürger können gegen Sonderschulen vorgehen

Die Taz bringt heute zwei Artikel zum Thema UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und Sonderschule. Unbedingt Lesen!

In einem Beitrag begutachtet der Jurist Ralf Poscher, welche Folgen die UN-Behindertenkonvention für deutsche Schulen hat.

Deutsche Sonderschulen widersprechen der UN-Konvention über behinderte Menschen, sagt Professor Poscher. Erstmals gibt es ein Beschwerderecht gegen diese Schulform.
(...)
Die Konvention geht davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Kinder mit Behinderung eine normale Schule besuchen können und nur noch ein kleiner Teil eigenständige Fördereinrichtungen benötigt. Im Moment ist das Zahlenverhältnis in Deutschland etwa umgekehrt - je nach Bundesland mehr oder weniger.

Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der geplanten Auflösung von Sonderschulen in Köln.

Köln will die Ausgrenzung von behinderten Kindern in Sonderschulen beenden. Bis 2010 sollen doppelt so viele wie bisher den ganz normalen Unterricht besuchen - noch fehlen aber die Plätze.

Auch die Dorstener Zeitung (Papierfassung) befasst sich heute mit der Sonderschule, genauer gesagt, mit der Dorstener Haldenwangschule. Der Standort sei nicht gefährdet.

Im möglichst individuellem Unterricht wird neben Selbständigkeit auch Mathe, Deutsch, Musik, Hauswirtschaft, Sport und Gestaltung geschult. Elf Pflichtschuljahre unterteilen sich in Vor-, Unter-, Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufen.
Nach der Schulzeit wecheln alle (sic!) Jugentlichen zu den Werkstätten für Behinderte in Wulfen.

Ein paar Mängel habe diese Schule ja, aber

Sollte es noch eine Pausenhalle und eine Schaukel für Rolltühle geben (...) wären alle super glücklich

so Schulleiter Domhöver.

Für unser Kind werden wir jedenfalls alles daran setzen, ihn vor dieser netten Idylle zu bewahren, zugunsten einer inklusiven Beschulung, möglichst in einer Schule für Alle

24.10.2008

Schlaue Kinder ­- Schlechte Schulen

Kam heute per Mail von der LAG Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen:

Christian Füller
Schlaue Kinder ­- Schlechte Schulen


"Auf dem Stundenplan steht Lernen, aber die Praxis heißt Aussieben. Unser Schulsystem braucht den Fehler ­ weil es selbst der Fehler ist."

Autorenlesung und Diskussion

Mo, 3.11. 2008 Köln Bezirksrathaus Mülheim, Wiener Platz 2, 20 Uhr

Di, 4. 11. Bonn Mensa der Bertolt-Brecht-Gesamtschule, Schlesienstr. 21 -23, 53119 Bonn, 19 Uhr.

Mi, 5. 11. Kamp-Lintfort Mensa auf dem Schulhof der Ebertschule, Auguststraße 109, 47475 Kamp-Lintfort. Mit Kinderbetreuung, 17.30 Uhr

Do, 6. 11. Pulheim Theater im Walzwerk, 20 Uhr

Fr, 7. 11. Aachen KatHO NRW, (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen) Abteilung Aachen, Robert- Schumann-Str. 25, 52066 Aachen., 20 Uhr

Sa, 8. 11. Düsseldorf Aula des Max-Planck-Gymnasiums, Koetschaustraße, Düsseldorf Stockum ­ Kinderbetreuung, 16 Uhr.

NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" ­ mittendrin e.V., Köln ­ Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.V. Bonn - Elterninitiative 4. Gesamtschule Bonn ­ Familiennetzwerk Pulheim e.V. ­ Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.V. Aachen ­ triplet e.V., Düsseldorf

Es geht um dieses Buch

Gerade noch gefunden: Podcast SR 2 - Fragen an den Autor

Update

Grrr höre ihm gerade zu - Er sagt auch Down-Kind und Trisomie21-Kind. Das gibt aber Abzüge in der B-Note!!

06.10.2008

Ratifizierung im Kabinett beschlossen

Bundeskabinett macht den Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechete von Menschen mit Behinderung frei

Während ich urlaubsbedingt offline war, hat am 01.10.2008 das Bundeskabinett nach mehrmaligem Verschieben das Ratifizierungsgesetz beschlossen. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Das soll noch in diesem Jahr erfolgen, so dass die Konvention zum 01.Januar 2009 in Kraft treten kann.

Ich habe es ja mehrfach hier erwähnt, die Konvention formuliert ein Grundrecht auf inklusiven Unterricht (Die deutschsprachige Übersetzung spricht fälschlicherweise von integrativem Unterricht) für die Primarstufe und Sekundarstufe. Eine wichtige Klarstellung der Rechtslage, obwohl ich noch skeptisch bin, was die real existierende Schulverwaltung daraus machen wird, gibt es ja durchaus Leute, die die Sonderschulen als die Krone der Integration verstehen.

Um eine gute Rechtschutzversicherung werden Eltern von Kindern mit Behinderung wohl auch in Zukunft nicht herum kommen.

Rechtschutzversicherung steht bei uns auch noch auf der Agenda. Kennt sich zufällig jemand damit aus? Muß auf jeden Fall Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schulfragen abdecken. Naja, ich werde demnächst mal Tante Google fragen.

26.06.2008

Welche Bordmittel braucht die inklusive Schule?

Fachtagung in Kassel

Am 9. Oktober 2008 veranstaltet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. Heidelberg eine Fachtagung in Kassel mit dem Titel: "Welche Bordmittel braucht die inklusive Schule?"

"Um das Ziel "Eine Schule für Alle" zu erreichen, bedarf es umfassender Änderungen sowohl an unseren Schulen in struktureller Hinsicht, als auch in der Ausbildung von allen im System Schule arbeitenden Professionen. Es ist jetzt an der Zeit darüber nachzudenken, welcher Mittel die inklusive Schule bedarf, um der Individualität und den Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden.

Ich erhoffe mir von dieser Tagung wichtige Impulse, um auch in Deutschland den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gesellschaftliche Normalität werden zu lassen." so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer in ihrem Tagungsgrußwort.

12.06.2008

Schule - ein unberechenbares System

Warum muss im Zusammenhang mit Schule eigentlich immer alles so problematisch laufen?

Ich war gerade bei einem Elternabend in der Schule, in die unser Sohn Noah nach den Sommerferien gehen soll.

Im vergangenen Jahr, haben wir in einem scheinbar aussichtslosen Kampf gegen die Schulbürokratie doch noch eine Lösung im Sinne unseres Kindes erreicht. Eigentlich ist es in NRW nicht möglich, dass Kinder von der Schulpflicht zurück gestellt werden, es sei den, es liegen gesundheitliche Gründe vor.

Und diese gesundheitlichen Gründe müssen schon ziemlich gravierend sein. Der schulmedizinische Dienst ist zumindest hier eher auf Hardlinerkurs. Im Grunde würde man im Kreis Recklinghausen ein behindertes Kind, das wie unser Sohn nur mit wenigen Tagen noch in die Schulpflicht für das laufenden Jahr fällt, eher aus dem Kindergarten reißen und einer Sonderschule zuweisen, als es für ein Jahr von der Schulpflicht zurück zu stellen, damit im nächsten Jahr die sinnvolle Teilnahme am gemeinsamen Unterricht möglich ist. Und das gegen die Einschätzung der Eltern und aller Pädagogen, die mit dem Kind zu tun haben.

Nun gut, dieses Problem ließ sich im vergangen Jahr lösen. (Wer mehr wissen will, frage per Mail)

Noah darf also am gemeinsamen Unterricht in der nahe gelegenen Schule teilnehmen. Aber dort hat die Aufsichtsbehörde jetzt entschieden, dass nicht wie vorgesehen vier, sondern nur drei Klassen gebildet werden. Und eben teilte mir die Schulleiterin am Rande der Elternveranstaltung mit, man werden - wenn es bei drei Klassen bleibt - die Kinder mit Förderbedarf zunächst mal "zur Probe" aufnehmen um zu sehen, ob sie mit der großen Klasse überhaupt zurecht kommen.

Kann eigentlich im Zusammenhang mit Schule mal irgendwas normal und unproblematisch laufen? Warum muss man für alles kämpfen. Wann hören die Sorgen auf, die mit dem unberechenbaren System Schule zu tun haben.

Inklusive Bildung im Primar- und Sekundarbereich ist nach der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein Grundrecht.

Warum müssen Eltern eigentlich immer wieder voller Sorge darum bangen und kämpfen, dass ihren Kindern die Wahrnehmung dieses Grundrechts ermöglicht wird.

Ich will einfach nicht, dass mein Kind in eine Sonderschule muss.

Aber Entscheidungsträger halten noch immer viel zu häufig Sonderschulen für eine geeignete Option für Kinder mit Behinderungen. Und bei der Bewertung des "optimalen Förderortes" wird diesen Schulen immer noch sehr selbstverständlich ein hoher Rang eingeräumt, auch wenn sich Eltern und Experten heute eigentlich einig sind, dass eine inklusive Schule für fast alle Kinder der beste Förderort wäre.

Ich gebe gern zu, ich habe selbst ein Schultrauma. Meine eigene Schulzeit verlief alles andere als glücklich, bis ich irgendwann auf einer Schule gelandet bin, die zu mir passte (eine Gesamtschule, wen wundert es?)

Ich will für mein Kind eine unproblematischere Schulkarriere, in der er nicht in Sondereinrichtungen ausgegrenzt wird. Aber die ist für Kinder mit Behinderung in Deutschland scheinbar alles andere als selbstverständlich.

Ach übrigens: mir ist schon klar, dass man Sonderschulen heute Förderschulen nennt.

02.03.2008

Grenzen lassen sich nur mit einer inklusiven Bildungslandschaft überwinden

Durch eine fehlerhafte Übersetzung der UN-Konvention wird in Deutschland eine Chance vertan. Inklusion ist mehr als Integration.

In der vorletzten Woche traf sich die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz. In dem Gespräch ging es um die Umsetzung aber auch um die richtige Übersetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen.

Die Konvention fordert in Artikel 24 eine "inclusive education". In der mit anderen deutschsprachigen Ländern abgestimmten Übersetzung wurde dies mit "integrativer Bildung" übersetzt (kobinet 11.1.08). Nach Auffassung vieler Verbände und Politiker wird damit eine Chance verpasst, in Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr gemeinsamen Unterricht zu setzen.

Integration überwindet nach Ansicht von Vernor Muñoz nicht die Grenzen zwischen zwei Gruppen, sondern manifestiert sie. Grenzen lassen sich nur mit einer inklusiven Bildungslandschaft überwinden.

Muñoz hatte im vergangenen Jahr das deutsche Bildungssystem scharf kritisiert. Nach ihrem Treffen mit Vernor Muñoz betonte Karin Evers-Meyer, die Schule für alle müsse zum Standard werden.

Bereits im Januar hatten Behindertenverbände auf eklatante Fehler in der zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz abgestimmten Übersetzung UN-Konvention aufmerksam gemacht, die nur entstehen konnten, weil man Betroffene in den Übersetzungsprozess nicht kontinuierlich einbezogen habe. Der Kobinet-Artikel ist mir wohl durchgegangen, deshalb stelle ich ihn hier noch mal besonders heraus.

Zur Abgrenzung von Integration und Inklusion s. den Wikipedia-Artikel zur Inklusiven Pädagogik


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