12.08.2009

Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat zusamen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. eine Broschüre herausgegeben, in der Eltern eine Übersicht über die Regelungen zum gemeinsamen Unterricht und rechtlich Hinweise zum Umgang mit Schulbehörden erhalten. (via Kobinet)

22.08.2008

Kanzlerin übergeht behinderte Schülerinnen und Schüler

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Übergehen behinderter Schülerinnen und Schüler vorgeworfen. Weder bei ihrer Bildungsreise noch beim Bildungsgipfel am 22. Oktober habe die Kanzlerin den gemeinsamen Schulbesuch von Kindern mit und ohne Behinderungen eingeplant, kritisierte Evers-Meyer.

"Das bedauere ich umso mehr, als der gemeinsame Schulbesuch aller Kinder in der zur Ratifikation im Parlament anstehenden UN-Behindertenkonvention einer der zentralen Punkte ist", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete.

via kobinet

02.03.2008

Grenzen lassen sich nur mit einer inklusiven Bildungslandschaft überwinden

Durch eine fehlerhafte Übersetzung der UN-Konvention wird in Deutschland eine Chance vertan. Inklusion ist mehr als Integration.

In der vorletzten Woche traf sich die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz. In dem Gespräch ging es um die Umsetzung aber auch um die richtige Übersetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen.

Die Konvention fordert in Artikel 24 eine "inclusive education". In der mit anderen deutschsprachigen Ländern abgestimmten Übersetzung wurde dies mit "integrativer Bildung" übersetzt (kobinet 11.1.08). Nach Auffassung vieler Verbände und Politiker wird damit eine Chance verpasst, in Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr gemeinsamen Unterricht zu setzen.

Integration überwindet nach Ansicht von Vernor Muñoz nicht die Grenzen zwischen zwei Gruppen, sondern manifestiert sie. Grenzen lassen sich nur mit einer inklusiven Bildungslandschaft überwinden.

Muñoz hatte im vergangenen Jahr das deutsche Bildungssystem scharf kritisiert. Nach ihrem Treffen mit Vernor Muñoz betonte Karin Evers-Meyer, die Schule für alle müsse zum Standard werden.

Bereits im Januar hatten Behindertenverbände auf eklatante Fehler in der zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz abgestimmten Übersetzung UN-Konvention aufmerksam gemacht, die nur entstehen konnten, weil man Betroffene in den Übersetzungsprozess nicht kontinuierlich einbezogen habe. Der Kobinet-Artikel ist mir wohl durchgegangen, deshalb stelle ich ihn hier noch mal besonders heraus.

Zur Abgrenzung von Integration und Inklusion s. den Wikipedia-Artikel zur Inklusiven Pädagogik

01.11.2007

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Recht auf gemeinsamen Unterricht

Zum Zweck der Integration müssen die Kosten für einen Integrationshelfer übernommen werden, auch wenn diese beim Besuch einer Förderschule gespart werden könnten

Den Hinweis auf dieses Urteil habe ich im Blog des Arbeitskreis Down-Syndrom gefunden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in zwei Verfahren darüber entschieden, dass die Stadt Chemnitz verpflichtet ist, die Kosten eines Integrationshelfers (Unterstützungsperson beim Schulbesuch) für ein schulpflichtiges behindertes Kind - hier: für die integrative Unterrichtung an einer Montessori-Grundschule bzw. an einer Montessori-Mittelschule - zu übernehmen. (BVerwG 5 C 34.06 und C 35.06 / Urteile vom 26. Oktober 2007 http://www.bundesverwaltungsgericht.de/)

Das scheint mir ein wichtiges Urteil zu sein, weil es die Entscheidungsfreiheit der Eltern stärkt. Das Schulamt hatte den Eltern die Entscheidung überlassen, das Kind entweder in eine Montessori-Schule oder in eine Förderschule zu geben. Hätte der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, durch die Verweigerung der Mittel für einen Integrationshelfer Kosten zu sparen, wäre die Entscheidungsfreiheit der Eltern zur Farce geworden.

Begrüßt wurde das Urteil auch von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD) und von dem Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB

Tja, da fragt man sich: Wenn sich alle so schön einig sind, dass Integration in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt wird, warum passiert dann nicht mehr.


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