11.12.2009

Die Latte hängt ziemlich hoch

Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden.

Ich habe kürzlich hier auf die Position des NRW-Bündnisses "Eine Schule für alle" hingewiesen, dass mit der UN-Konvention die Diskussion beendet ist, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder besser im allgemeinen Schulsystem lernen. Nach der Ratifizierung stellt sich diese Frage nicht mehr, denn die UN-Konvention gewährt Kindern das Recht auf Teilhabe an einem Inklusiven Schulsystem. Da kann es nur noch um das "Wie", nicht mehr um das "Ob" gehen.

In der Diskussion wird aber immer wieder gern auf Art. 7, Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) verwiesen, nach dem bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, [...] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist. so dem Vernehmen nach auch wieder bei der Diskussion im Schulausschuss des NRW-Landtags am 09.12.2009. Der Einwand lautet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten es doch notwendig machen, die Inklusion noch mal zu überdenken, wenn das Ergebnis sei, dass Kinder in Förderschulen vielleicht doch irgendwie besser lernen als im GU. Das will ja die BELLA-Studie herausgefunden haben.

Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, denn das Kindeswohl kann nicht vom Anspruch auf Teilhabe an einem inklusiven Schulsystem gem. Art 24 BRK getrennt werden.

Zum Kindeswohl gehört ja gerade die gesellschaftliche Teilhabe oder - um die UN-Kinderrechtskonvention zu zitieren - die "möglichst vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung" Keine andere Zielsetzung verfolgt die UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie das Recht auf Teilhabe an einem inklusiven Schulsystem formuliert. Auf die Frage, in welcher Schule das Wohl von Kindern mit Behinderung grundsätzlich am besten umgesetzt wird, kann die allgemeine Antwort dehalb nur lauten: "In einer inklusiven Schule". Bei der Ausgestaltung des Schulsystems kann das Kindeswohl also nicht als Argument gegen Inklusion herangezogen werden. Hier stellt sich die Frage nach dem "Ob" tatsächlich nicht mehr.

Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden. Selbst wenn das Erlernen "arbeitsrelevanter Basiskompetenzen" in Förderschulen in höheren Klassen besser funktionieren würde, könnte man wohl kaum argumentieren, das Kindeswohl sei in diesen Schulen deshalb besser gewährleistet.

Nur im Einzelfall - und nur der ist ja bei der Frage des Kindeswohls letztlich von Bedeutung - kann eine Abwägung darüber erforderlich werden, ob das Wohl eines einzelnen Kindes besser gewährleistet ist, wenn es nicht im allgemeinen Schulsystem lernt. Aber selbst dabei kann es nicht allein um die Frage gehen, für welche Schule in Studien die beste Lernleistung prognostiziert wird, sondern auch bei dieser Abwägung muss dass individuelle Kind mit all seinen kulturellen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.

Es geht beim Recht auf inklusive Schulbildung um mehr, als um den Bildungsweg eines Kindes. Die Entscheidung über die Schule ist bei Kindern mit Behinderung i.d.R. eine Entscheidung über den Lebensweg. Die Einweisung von Kindern in Förderschulen gegen den Elternwillen bedeutet einen Eingriff in das in Artikel 6 GG garantierte Erziehungsrecht der Eltern, der sich sicher nicht allein mit einzelnen Studien begründen lässt. Es ist inzwischen auch weitgehend unbestritten, dass die Ausgrenzung eines Kindes aus dem Allgemeinen Schulsystem gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention verstößt.

Die Latte des Kindeswohls häng also ziemlich hoch. In der Abwägung der Rechtsgüter kann die Argumentation, arbeitsrelevante Basiskompetenzen könnten in Förderschulen vielleicht besser gelernt werden, kaum massgeblich sein.

Die Debatte ist zu Ende, es gibt keinen Grund, dass Fass erneut aufzumachen!


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