17.12.2009

Koalitionszwang geht in NRW vor Menschenrecht

Presseerklärung des NRW-Bündnisses »Eine Schule für alle«

Am 16. Dezember 2009 lehnte die Mehrheit der Abgeordneten im NRW-Landtag in namentlicher Abstimmung den Entschließungsantrag von SPD und Grünen zur schulische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor einem Jahr gilt auch für NRW, dass niemand wegen seiner Behinderung aus dem allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden darf. Seitdem warten betroffene Eltern und ihre Kinder sowie Schulen und Lehrer vergeblich darauf, dass die notwendigen schulrechtlichen Änderungen und umfassenden Planungen für eine inklusive Schulentwicklung landespolitisch auf den Weg gebracht werden.

Wie bereits im Schulausschuss des Landtages am 09.12.2009 verhinderte auch jetzt die FDP mit ihrer Blockadehaltung, dass ein überfraktioneller Konsens erzielt werden konnte.

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11.12.2009

Die Latte hängt ziemlich hoch

Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden.

Ich habe kürzlich hier auf die Position des NRW-Bündnisses "Eine Schule für alle" hingewiesen, dass mit der UN-Konvention die Diskussion beendet ist, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder besser im allgemeinen Schulsystem lernen. Nach der Ratifizierung stellt sich diese Frage nicht mehr, denn die UN-Konvention gewährt Kindern das Recht auf Teilhabe an einem Inklusiven Schulsystem. Da kann es nur noch um das "Wie", nicht mehr um das "Ob" gehen.

In der Diskussion wird aber immer wieder gern auf Art. 7, Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) verwiesen, nach dem bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, [...] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist. so dem Vernehmen nach auch wieder bei der Diskussion im Schulausschuss des NRW-Landtags am 09.12.2009. Der Einwand lautet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten es doch notwendig machen, die Inklusion noch mal zu überdenken, wenn das Ergebnis sei, dass Kinder in Förderschulen vielleicht doch irgendwie besser lernen als im GU. Das will ja die BELLA-Studie herausgefunden haben.

Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, denn das Kindeswohl kann nicht vom Anspruch auf Teilhabe an einem inklusiven Schulsystem gem. Art 24 BRK getrennt werden.

Zum Kindeswohl gehört ja gerade die gesellschaftliche Teilhabe oder - um die UN-Kinderrechtskonvention zu zitieren - die "möglichst vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung" Keine andere Zielsetzung verfolgt die UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie das Recht auf Teilhabe an einem inklusiven Schulsystem formuliert. Auf die Frage, in welcher Schule das Wohl von Kindern mit Behinderung grundsätzlich am besten umgesetzt wird, kann die allgemeine Antwort dehalb nur lauten: "In einer inklusiven Schule". Bei der Ausgestaltung des Schulsystems kann das Kindeswohl also nicht als Argument gegen Inklusion herangezogen werden. Hier stellt sich die Frage nach dem "Ob" tatsächlich nicht mehr.

Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden. Selbst wenn das Erlernen "arbeitsrelevanter Basiskompetenzen" in Förderschulen in höheren Klassen besser funktionieren würde, könnte man wohl kaum argumentieren, das Kindeswohl sei in diesen Schulen deshalb besser gewährleistet.

Nur im Einzelfall - und nur der ist ja bei der Frage des Kindeswohls letztlich von Bedeutung - kann eine Abwägung darüber erforderlich werden, ob das Wohl eines einzelnen Kindes besser gewährleistet ist, wenn es nicht im allgemeinen Schulsystem lernt. Aber selbst dabei kann es nicht allein um die Frage gehen, für welche Schule in Studien die beste Lernleistung prognostiziert wird, sondern auch bei dieser Abwägung muss dass individuelle Kind mit all seinen kulturellen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.

Es geht beim Recht auf inklusive Schulbildung um mehr, als um den Bildungsweg eines Kindes. Die Entscheidung über die Schule ist bei Kindern mit Behinderung i.d.R. eine Entscheidung über den Lebensweg. Die Einweisung von Kindern in Förderschulen gegen den Elternwillen bedeutet einen Eingriff in das in Artikel 6 GG garantierte Erziehungsrecht der Eltern, der sich sicher nicht allein mit einzelnen Studien begründen lässt. Es ist inzwischen auch weitgehend unbestritten, dass die Ausgrenzung eines Kindes aus dem Allgemeinen Schulsystem gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention verstößt.

Die Latte des Kindeswohls häng also ziemlich hoch. In der Abwägung der Rechtsgüter kann die Argumentation, arbeitsrelevante Basiskompetenzen könnten in Förderschulen vielleicht besser gelernt werden, kaum massgeblich sein.

Die Debatte ist zu Ende, es gibt keinen Grund, dass Fass erneut aufzumachen!

13.06.2009

Landtagsnachlese

Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Anhörung »Die Regelschule ist der erste Förderort« ist online

Zum Nachlesen: Der Landtag NRW hat jetzt auf seiner Homepage das Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« vom 20. Mai 2009 online gestellt (PDF).

Wer nicht alles lesen will, dem seien die Redebeiträge von Eva-Maria Thoms, Bernd Kochanek und Prof. Hans Wocken (Seite. 11 - 34) empfohlen, aber die Auswahl ist natürlich einseitig.

19.05.2009

Öffentliche Anhörung zum Gemeinsamen Unterricht am 20. Mai 2009 im Landtag NRW

Weil ich es gerade von der ersten Seite ins Archiv verschiebe, hier noch mal der Hinweis auf die öffentlich Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« morgen um 15:00 Uhr doch um 14:00 Uhr im Landtag NRW.

Es wäre gut, wenn möglichst viele Menschen anwesend wären, um dem Thema ein angemessenes Gewicht zu verleihen. Ich habe gerade noch mal im Landtag nachgefragt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, man kann einfach kommen.

Wichtiges Update

Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.

28.03.2009

»Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten«

Öffentliche Anhörung am 20. Mai 2009 im Landtag NRW

Am 20. Mai 2009 findet (doch) um 14:00 Uhr verschoben auf 15:00 Uhr im Düsseldorfer Landtag eine öffentliche Anhörung zum Thema die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten statt Die Anhörung erfolgt aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündniss 90 / Die Grünen (Drucksache 14/4860)

Gehört werden eine ganze Reihe von Sachverständigen (PDF), den Fragenkatalog (PDF) kann man hier einsehen und bereits eingegangene Stellungnahmen sind hier veröffentlicht.

Beim letzten Treffen der NRW-Bündnis Eine Schule für Alle waren wir uns einig, dass bei dieser öffentlichen Anhörung die Präsenz möglichst vieler Interessierter, besonders auch von Eltern mit ihren Kindern mit Behinderungen wichtig ist, auch wenn Zuschauer kein Rederecht haben.

Inhaltlich sind unsere Interessen ja gut vertreten, z.B. durch Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. und durch Mittendrin e.V.

Ich halte es aber auch für wichtig, dass die Landesregierung mitbekommt, dass Eltern Interesse an den politischen Prozessen zeigen, bei denen es um die Rechte ihrer Kinder geht. Und im Jahr vor der Landtagswahl können wir sicher sein, dass ein großes öffentliches Interesse an einem solchen Thema bemerkt wird.

Kommt also zahlreich!

Update 27.04.2009

Wegen der großen Zahl der Anmeldungen findet die Veranstaltung im Plenarsaal statt und kann deshalb erst um 15:00 Uhr beginnen.

Wichtiges Update 19.05.2009

Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.

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