22.05.2009

Gemeinsames Leben braucht gemeinsames Lernen in der Schule

Lebenshilfe spricht sich für ein inklusives Schulsystem aus

Die Lebenshilfe hat sich in der Vergangenheit mit Positionen zur Inklusion eher zurückgehalten. In der Regel wurde eine sowohl-als-auch-Position bei der Frage vertreten, ob Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden sollen.

Wir sind seit langem Mitglied in der Lebenshilfe und ich schätze die Arbeit des Verbandes sehr, hätte mir aber schon lange etwas pointiertere Stellungnahmen beim Thema der schulischen Inklusion gewünscht.

Offensichtlich gibt es diesbezüglich jetzt eine Entwicklung bei der Lebenshilfe.

In einem aktuellen Positionspapier nimmt die Lebenshilfe Stellung zu »schulischer Bildung im Zeitalter der Inklusion« und spricht sich sehr klar für die Entwicklung des Schulsystems hin zu einem inklusiven aus.

Die Lebenshilfe ist, wie die gesamte Behindertenhilfe, über viele Jahre davon ausgegangen, dass Menschen mit Behinderung zwar gemeindenah statt in entfernten großen Einrichtungen leben können, hier jedoch auf Schutzräume und Rückzugsmöglichkeiten sowie eine besondere Pädagogik angewiesen seien. Dies begründete sich in der Einschätzung, dass die Gesellschaft diesen Personenkreis ganz überwiegend ablehnte, durch die Begegnung mit ihm überfordert sei und deshalb das Wohl behinderter Menschen und ihre Lebensqualität in einer "normalen" sozialen Umwelt ernsthaft gefährdet schienen.

Heute sind wir in der Bundesvereinigung Lebenshilfe aufgrund neuerer Erfahrungen und Erkenntnisse überzeugt, dass es auch andere Möglichkeiten gibt. Wir haben ein Ziel vor Augen, dem wir schrittweise näher kommen wollen: Wir möchten dazu beitragen, die Welt, unsere Gesellschaft, unsere Mitbürger und auch unsere Politik so zu verändern, dass Menschen mit Behinderung wie alle anderen Bürger inmitten der Gemeinde leben und an allen gesellschaftlichen Regelorten teilhaben und dort alle für sie erforderliche Unterstützung erhalten können.

Dem in der Konvention garantierten Recht auf inklusive schulische Bildung entspricht eine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten zur schrittweisen Umsetzung dieser Vorgabe. Das bedeutet, dass mit Inkrafttreten der Konvention ernsthaft mit diesem Entwicklungsprozess begonnen werden muss. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese Verpflichtung und wird sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe engagiert sich damit für tiefgreifende Änderungen im Schulsystem unseres Landes als Vorraussetzung dafür, dass die Vorgaben der UN Konvention für ein inklusives Schulwesen auch in unserem Einflussbereich schrittweise umgesetzt werden können.

15.10.2008

Web 2.0 für Eltern von Kindern mit Behinderung

Ich war heute im Beirat der Lebenshilfe Dorsten eingeladen um etwas über Web 2.0, Blogs und das Elternnetz ungehindert zu erzählen.

Meine Slides finden sich unter http://www.mbauweb.de/lebenshilfe15102008/

17.05.2008

Noah ist ein glückliches Kind

Ja, Noah ist ein glückliches Kind und das kann man heute auch einem Artikel der Dorstener Zeitung entnehmen, der im Rahmen einer Serie über die Frühförderung der Lebenshilfe in Dorsten entstanden ist.

Vor 30 Jahren wurde die Dorstener Frühförderstelle gegründet und aus diesem Anlass stellt die Dorstener Zeitung zur Zeit in einer losen Reihe Kinder vor, die dort betreut werden. Vor ein paar Tagen hat uns eine Redakteurin der Dorstener Zeitung besucht und sich wirklich interessiert mit uns unterhalten.

Leider konnte ich den Artikel nicht in der Online-Ausgabe der Dorstenener Zeitung finden. Wen es trotzdem interessiert, der kann hier eine eingescannte Fassung und hier das zugehörige Foto finden.

09.04.2008

UN-Behindertenkonvention schleunigst ratifizieren

Zwei Meldungen bei Kobinet betreffen die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen:

  • Die Lebenshilfe appellierte heute an die Verantwortlichen der Politik in Deutschland, die am 3. Mai 2008 in Kraft tretende UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen schleunigst zu ratifizieren. Interessant finde ich aber auch den ersten Kommentar zu diesem Artikel
  • Nun wird es konkret. Die UN-Konvention tritt zum 03.05.2008 in Kraft, nachdem eine Mindestzahl von zwanzig Ländern sie ratifiziert haben

27.03.2008

Lebeshilfe beklagt »Abtreibungsautomatismus«

Die Diagnose Down-Syndrom bei einer vorgeburtlichen Untersuchung hat fast immer eine Abtreibung zur Folge

Zum Welt-Downsyndrom-Tag am 21. März fordert die Lebenshilfe eine umfassende Beratung für Eltern, die nach einer solchen Diagnose vor die Entscheidung für eine Abtreibung gestellt werden.

Wird durch vorgeburtliche Untersuchungen das Down-Syndrom festgestellt, ist fast immer ein Schwangerschaftsabbruch die Folge. Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Robert Antretter fordert daher umfassende Beratung für Eltern, die vor eine solch schwierige Entscheidung über Leben und Tod gestellt werden.

Was hierzulande kaum bekannt ist: Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt im Fall des Down-Syndroms eine Abtreibung zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft, auch die Tötung von lebensfähigen Föten. Die Eltern sind nicht verpflichtet, sich über die Entwicklungschancen ihres Kindes beraten zu lassen. In aller Regel wird ihnen nicht mal ein solches Angebot gemacht.

Ich kann mich noch gut an ein Gespräch erinnern, als der Gynäkologe bei der Schwangerschaft mit unserem zweiten Kind erfuhr, dass unser erstes Kind Down-Syndrom hat. Gleich empfahl er alle möglichen Untersuchungen und wirkte dabei auf mich richtig aufgeregt.

Ich bin mir sicher, diese Untersuchungen dienen fast immer dazu, eine Diagnose zu stellen, um die Geburt eines behinderten Kindes verhindern zu können - indem man es tötet. Ausgesprochen wird so etwas an dieser Stelle nicht, offensichtlich ist es trotzdem. Ich habe auch schon von Eltern gehört, denen die Diagnose Down-Syndrom mitgeteilt wurde und für die der Arzt bereits einen Termin für die Abtreibung vereinbart hatte. Down-Syndrom gilt in Deutschland vielen ganz offensichtlich als unwertes Leben.

28.05.2007

Bundestag verzichtet auf umstrittene Regelung im Gewebegesetz

Lebenshilfe begrüßt, dass der Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sichergestellt wird

In einer Presseinformation begrüßt die Lebenshilfe dass der Bundestag im geplanten Gewebegesetz nun den Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sicherstellt.

"Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Lebenshilfe mit ihrer Forderung durchdringen konnte, den Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sicherzustellen", erklärt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, nachdem der Bundestag das Gewebegesetz am gestrigen Abend verabschiedet hat. Der ursprüngliche Entwurf zum Gewebegesetz hatte vorgesehen, unter gewissen Bedingungen eine Knochenmarkspende von erwachsenen nichteinwilligungsfähigen Personen zuzulassen - etwas, das in der ärztlichen Praxis keine Rolle spielt, aber Wegbereiter für eine Inanspruchnahme von Nichteinwilligunsfähigen hätte sein können.

Hiergegen hatten sich die Behindertenverbände, die das Berliner Institut Mensch Ethik und Wissenschaft tragen, bereits im März gewandt und vor der Gefahr gewarnt, dauerhaft nichteinwilligungsfähige Menschen zu instrumentalisieren.

Die Lebenshilfe hatte daher bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses durch ihr Vorstandsmitglied Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust wie auch unmittelbar vor den abschließenden Beratungen im Bundestag gegenüber Parlament und Regierung dafür geworben, eine solche Öffnungsklausel unbedingt zu streichen. Diesem wichtigen Anliegen ist die Politik nun gefolgt.

Die Lebenshilfe dankt in diesem Zusammenhang für die vielfache Unterstützung bei der Durchsetzung dieser für Menschen mit Behinderung so wichtigen Forderung. "Entscheidend war, dass sich die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, unser Anliegen zu eigen gemacht hat", so Antretter abschließend.

22.05.2007

Lebenshilfe warnt vor Zugriff auf nichteinwilligungsfähige Menschen

Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Anlässlich der aktuellen Diskussion um ein Gewebegesetz warnt Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, davor, nicht einwilligungsfähige Menschen schutzlos als Gewebespender einzubeziehen.

"Seit der so genannten Bioethik-Konvention wird über fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen diskutiert. Deutschland hat aus guten Gründen die Konvention bis heute nicht gezeichnet, weil sie bedrohliche Sonderregelungen für die Zulässigkeit fremdnütziger Eingriffe an einwilligungsunfähigen Menschen enthält." Die mit dem Gewebegesetz beabsichtigte Änderung des Transplantationsgesetzes gehe sogar darüber hinaus, so Antretter weiter. Der Gesetzentwurf verlange für eine Knochenmarkspende von dauerhaft nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen nicht einmal mehr das Einverständnis des Spenders. Vielmehr werde auf Regelungen des Betreuungsrechts Bezug genommen, die für gefährliche Heileingriffe gelten und auf eine mögliche gerichtliche Genehmigung zurückgreifen. Dies sei mit dem Gebot der Freiwilligkeit einer Gewebespende nicht vereinbar.

Höchst bedenklich sei zudem, dass der Entwurf auch darauf verzichte, durch Hürden, die selbst in der Bioethik-Konvention oder im Arzneimittelgesetz anerkannt werden, einen gewissen Schutz für nichteinwilligungsfähige Menschen zu gewähren. So fehlt der Vorbehalt, nach dem Eingriffe nur bei minimalen Risiken und Belastungen zuzulassen sind. "Es besteht damit die Gefahr, dass unter dem Dach des Gewebegesetzes in Deutschland anerkannte ethische Mindeststandards der Bioethik weit unterschritten werden."

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind daher gefordert, die bereits in einer Ausschussanhörung am 7. März vorgetragenen Vorschläge der Lebenshilfe aufzugreifen und die Regelungen zur Knochenmarkentnahme bei einwilligungsunfähigen Volljährigen aus dem Entwurf fallen zu lassen. Nur so könne vermieden werden, dass Deutschland in Widerspruch zu wichtigen ethischen Grundpositionen gerate.

Eine solche Abschaffung des Schutzes nichteinwilligungsfähiger Erwachsener gleichsam durch die Hintertür widerspricht allen aktuellen Regelungen, die eine Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung sichern sollen, ganz aktuell der Ende März von der Bundesregierung unterzeichneten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Anja de Bruyn, Telefon 06421/491-128 oder per Mail unter: anja.debruyn@lebenshilfe.de.

18.03.2007

Lebenshilfe-Preis Bobby für Guildo Horn

Lebenshilfe zeichnet Guildo Horn für seine Talkshow mit behinderten Menschen aus

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung vergibt in diesem Jahr ihren Medienpreis "Bobby" an Guildo Horn.

Ausgezeichnet wird Horn für seine Moderation der SWR-Talkshow "Guildo und seine Gäste", in der er sich mit geistig behinderten Menschen unterhält. "Solch ein Format gab es bisher noch nicht im deutschen Fernsehen. Es war ein Wagnis, das Guildo Horn mit Bravour bestanden hat", so Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.


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