Über das Netzwerk Mensch zuerst von Menschen mit Lernschwierigkeiten habe ich ja schon mal berichtet, als es um die Aktion zur Abschaffung des Begriffes "geistige Behinderung" ging.
Nun stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Neuauflage eines Wörterbuches für leichte Sprache vor.
Josef Ströbl bringt die Schwierigkeiten auf den Punkt: "Bei den Menschen im Rollstuhl ist die Treppe im Weg. Aber schwere Sprache kann man nicht sehen." Stefan Göthling erläutert, wie weit die Forderungen des Vereins gehen: "Wir wollen, dass es mehr Leichte Sprache gibt. Dafür kämpfen wir, denn bei Rollstuhlfahrern gibt es das ja auch, dass öffentliche Gebäude zugänglich sein müssen. Und genauso dringend sehen wir als Menschen mit Lernschwierigkeiten, dass Ämter, Behörden und Ärzte in Leichter Sprache schreiben und verständlich mit uns reden."
Im neuen Wörterbuch für Leichte Sprache werden anhand von Beispielen und Bildern etwa 400 Begriffe in Leichter Sprache erklärt oder umschrieben. Bei Lehnwörtern aus anderen Sprachen gibt es auch Hilfen zur Aussprache. Das Ringbuch ist im DIN A4 Format gehalten, damit es auch Menschen mit motorischen Einschränkungen einfach und sicher benutzen können. Im Anhang enthält das Buch einen Leitfaden für das Schreiben in Leichter Sprache, der als Hilfestellung für Menschen gedacht ist, die Texte in Leichter Sprache verfassen möchten. Mit im Lieferumfang ist eine CD-Rom mit zahlreichen Bildern, die benutzt werden können, um Texte zu illustrieren und somit leichter verständlich zu machen.
Vielleicht werde ich mir das Handbuch demnächst mal bestellen. Mein Blog ist hinsichtlich leichter Sprache sicher nicht mustergültig.
Hm, ich stelle es mir auch nicht einfach vor, beim Bloggen auf die Regeln leichter Sprache zu achten. Kennt da jemand Beispiele?
Mensch zuerst startet Unterschriftenaktion zur Abschaffung des Begriffes
kobinet weist auf eine Aktion zum UN-Tages für die Rechte behinderter Menschen am 3. Dezember hin: Mensch zuerst, das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, startet eine Internetaktion für die Abschaffung des Begriffes "geistige Behinderung" .
Wir von Mensch zuerst finden den Begriff "geistig behindert" abwertend.
Wir finden, das macht uns schlecht.
Immer mehr Menschen lehnen diesen Begriff ab.
Wir von Mensch zuerst wollen nicht "geistig Behinderte" genannt werden.
Wir wollen den Begriff "geistig behindert" abschaffen.
Das hat die Lebenshilfe in Österreich zum Beispiel schon getan.
Wir finden den Begriff "Menschen mit Lernschwierigkeiten" besser.
Bitte unterstützen Sie uns,
dass in Deutschland der Begriff "geistig behindert" abgeschafft wird.
Mitmachen kann man online oder mit einer Umfrageliste, die im PDF-Format herunter geladen werden kann.
Näheres unter http://www.people1.de/umfrage.php
Siehe auch
Mensch zuerst, das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, hat 1200 Unterschriften gesammelt
Kobinet berichtet:
Mensch zuerst will mit der Unterschriftensammlung dafür werben, dass die leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten gefördert wird, so dass zum Beispiel Gesetze, Schreiben von Behörden oder andere Informationen besser verständlich werden.
Weitere Informationen unter http://www.people1.de/nachrichten/2007-10-29.php
und http://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache
Unterschriftenlisten können unter http://www.people1.de/pdf/Gesetze_in_LS_Unterschriften.pdf heruntergeladen werden.
Ich kann mich dieser Forderung nur anschließen. Wir haben mal vom Versorgungsamt Gelsenkirchen ein Schreiben erhalten, in dem ein Satz lautete:
Aufgrund Ihrer Gegenäußerungen vom 08.01.2006 und 30.01.2006 und der beigefügten amtsärztlichen Stellungnahme des Kreisgesundheitsamtes Recklinghausen vom 27.01.2006, die ich unter Beteiligung meines ärztlichen Beraters ausgewertet habe, ergibt sich, dass eine Änderung hinsichtlich der mit Schreiben vom 04.01.2006 beabsichtigten Bescheiderteilung nicht eingetreten ist.
Wer das nach weniger als dreimal Lesen verstanden hat, bekommt von mir den goldenen Amtsschimmel am Bande verliehen.
Menschen, die grundsätzlich Schwierigkeiten haben, geschriebene Texte zu verstehen, werden mit solchen Schreiben ohne Not in ihren Rechten beschränkt.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdeutsch und die dort angegebenen Weblinks