Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW
z.H.
Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.
Darüber freuen wir uns.
Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.
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Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden.
Ich habe kürzlich hier auf die Position des NRW-Bündnisses "Eine Schule für alle" hingewiesen, dass mit der UN-Konvention die Diskussion beendet ist, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder besser im allgemeinen Schulsystem lernen. Nach der Ratifizierung stellt sich diese Frage nicht mehr, denn die UN-Konvention gewährt Kindern das Recht auf Teilhabe an einem Inklusiven Schulsystem. Da kann es nur noch um das "Wie", nicht mehr um das "Ob" gehen.
In der Diskussion wird aber immer wieder gern auf Art. 7, Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) verwiesen, nach dem bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, [...] das Wohl des
Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist. so dem Vernehmen nach auch wieder bei der Diskussion im Schulausschuss des NRW-Landtags am 09.12.2009. Der Einwand lautet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten es doch notwendig machen, die Inklusion noch mal zu überdenken, wenn das Ergebnis sei, dass Kinder in Förderschulen vielleicht doch irgendwie besser lernen als im GU. Das will ja die BELLA-Studie herausgefunden haben.
Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, denn
das Kindeswohl kann nicht vom Anspruch auf Teilhabe an einem
inklusiven Schulsystem gem. Art 24 BRK getrennt werden.
Zum Kindeswohl gehört ja gerade die gesellschaftliche Teilhabe oder
- um die UN-Kinderrechtskonvention zu zitieren - die "möglichst
vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung des
Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung"
Keine andere Zielsetzung verfolgt die
UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie das Recht auf Teilhabe an
einem inklusiven Schulsystem formuliert. Auf die Frage, in welcher
Schule das Wohl von Kindern mit Behinderung grundsätzlich am
besten umgesetzt wird, kann die allgemeine Antwort dehalb nur
lauten: "In einer inklusiven Schule".
Bei der Ausgestaltung des Schulsystems kann das Kindeswohl also
nicht als Argument gegen Inklusion herangezogen werden. Hier stellt
sich die Frage nach dem "Ob" tatsächlich nicht mehr.
Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden
Förderschulsystems nicht begünden.
Selbst wenn das Erlernen "arbeitsrelevanter Basiskompetenzen" in
Förderschulen in höheren Klassen besser funktionieren würde, könnte
man wohl kaum argumentieren, das Kindeswohl sei in diesen Schulen
deshalb besser gewährleistet.
Nur im Einzelfall - und nur der ist ja bei der Frage des Kindeswohls
letztlich von Bedeutung - kann eine Abwägung darüber erforderlich
werden, ob das Wohl eines einzelnen Kindes besser gewährleistet ist,
wenn es nicht im allgemeinen Schulsystem lernt.
Aber selbst dabei kann es nicht allein um die Frage gehen, für
welche Schule in Studien die beste Lernleistung prognostiziert wird,
sondern auch bei dieser Abwägung muss dass individuelle Kind mit all
seinen kulturellen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.
Es geht beim Recht auf inklusive Schulbildung um mehr, als um den
Bildungsweg eines Kindes. Die Entscheidung über die Schule ist bei
Kindern mit Behinderung i.d.R. eine Entscheidung über den
Lebensweg. Die Einweisung von Kindern in Förderschulen gegen den
Elternwillen bedeutet einen Eingriff in das in Artikel 6 GG
garantierte Erziehungsrecht der Eltern, der sich sicher nicht allein
mit einzelnen Studien begründen lässt.
Es ist inzwischen auch weitgehend unbestritten, dass die Ausgrenzung
eines Kindes aus dem Allgemeinen Schulsystem gegen das
Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention
verstößt.
Die Latte des Kindeswohls häng also ziemlich hoch. In der Abwägung
der Rechtsgüter kann die Argumentation, arbeitsrelevante
Basiskompetenzen könnten in Förderschulen vielleicht besser gelernt
werden, kaum massgeblich sein.
Die Debatte ist zu Ende, es gibt keinen Grund, dass Fass erneut
aufzumachen!
Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Anhörung »Die Regelschule ist der erste Förderort« ist online
Zum Nachlesen: Der Landtag NRW hat jetzt auf seiner Homepage das Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« vom 20. Mai 2009 online gestellt (PDF).
Wer nicht alles lesen will, dem seien die Redebeiträge von Eva-Maria Thoms, Bernd Kochanek und Prof. Hans Wocken (Seite. 11 - 34) empfohlen, aber die Auswahl ist natürlich einseitig.
Ich hatte von der Piratenpartei gehört, sie aber nie wirklich ernst genommen. Irgendwann neulich bin ich dann auf den Wahlomaten gestoßen und war verwundert, dass sie mir als eine Partei mit deutlichen Übereinstimmungen zu meinen eigenen Positionen angezeigt wurde. Hauptthemen der Piraten sind ein gläserner Staat, erlaubte Privatkopien, ein faires Patentrecht, freies Wissen, mehr Demokratie und Datenschutz.
Deshalb fände ich es gut, wenn sie bei den kommenden Bundestagswahlen zumindest eine Chance hätte, selbst wenn ich sie selbst wohl nicht wählen werde.
Dazu benötigt die Nordrhein-Westfälische Piratenpartei 2000 Unterstützungsunterschriften, es fehlen ihr noch einige.
Wichtig: Wer der Piratenpartei seine Unterstützungsunterschrift gibt, ist dadurch nicht verpflichtet, sie auch zu wählen, man darf allerdings nur einmal pro Wahl eine Unterstützungsunterschrift für einen Partei abgeben.
Das notwendige Formular (PDF) kann von der Homepage der Piratenpartei NRW herunter geladen werden.
via Ruhrbarone
Heute fand wie berichtet im Landtag NRW eine Anhörung zum Thema gemeinsamer Unterricht statt. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, noch ein paar Sätze dazu zu schreiben, heute ist es mir aber zu spät dazu, deshalb hier nur ein kurzer Hinweis auf einen Kobinetartikel.
Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags will heute um 14 Uhr Experten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit der Fragestellung "Regelschule als erster Förderort" anhören. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" fordert aus diesem Anlass als sofortige Maßnahme, dass Eltern ein verbindliches Schulwahlrecht bekommen. "Es muss endlich Schluss sein mit Zwangsüberweisungen zur Sonderschule", sagt Bündnissprecherin Uta Kumar.
"Das Schulgesetz ist unverzüglich den völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Konvention anzupassen. Danach haben alle Kinder ein Recht auf wohnortnahe inklusive Bildung in einer Schule für alle", so Kumar. Die Umsetzung dieses Rechts dürfe nicht länger unter dem Finanzvorbehalt des Landeshaushalts stehen oder
abhängig gemacht werden von der Entscheidung der Schulaufsicht, von der Zustimmung des Schulträgers oder von der Bereitschaft der Schulen. Die dafür notwendigen Unterstützungsmaßnahmen müssten angemessen und in ihrer Qualität hochwertig sein.
hier gibt es die Pressemitteilung zum Download
Weil ich es gerade von der ersten Seite ins Archiv verschiebe, hier noch mal der Hinweis auf die öffentlich Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« morgen um 15:00 Uhr doch um 14:00 Uhr im Landtag NRW.
Es wäre gut, wenn möglichst viele Menschen anwesend wären, um dem Thema ein angemessenes Gewicht zu verleihen. Ich habe gerade noch mal im Landtag nachgefragt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, man kann einfach kommen.
Wichtiges Update
Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.
Öffentliche Anhörung am 20. Mai 2009 im Landtag NRW
Am 20. Mai 2009 findet (doch) um 14:00 Uhr verschoben auf 15:00 Uhr im Düsseldorfer Landtag eine öffentliche Anhörung zum Thema die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten statt
Die Anhörung erfolgt aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündniss 90 / Die Grünen (Drucksache 14/4860)
Gehört werden eine ganze Reihe von Sachverständigen (PDF), den Fragenkatalog (PDF) kann man hier einsehen und bereits eingegangene Stellungnahmen sind hier veröffentlicht.
Beim letzten Treffen der NRW-Bündnis Eine Schule für Alle waren wir uns einig, dass bei dieser öffentlichen Anhörung die Präsenz möglichst vieler Interessierter, besonders auch von Eltern mit ihren Kindern mit Behinderungen wichtig ist, auch wenn Zuschauer kein Rederecht haben.
Inhaltlich sind unsere Interessen ja gut vertreten, z.B. durch Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. und durch Mittendrin e.V.
Ich halte es aber auch für wichtig, dass die Landesregierung mitbekommt, dass Eltern Interesse an den politischen Prozessen zeigen, bei denen es um die Rechte ihrer Kinder geht. Und im Jahr vor der Landtagswahl können wir sicher sein, dass ein großes öffentliches Interesse an einem solchen Thema bemerkt wird.
Kommt also zahlreich!
Update 27.04.2009
Wegen der großen Zahl der Anmeldungen findet die Veranstaltung im Plenarsaal statt und kann deshalb erst um 15:00 Uhr beginnen.
Wichtiges Update 19.05.2009
Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.
NRW lockert das Rauchverbot
Noch bevor es in NRW überhaupt in Kraft getreten ist, wird das Rauchverbot in Gaststätten
bereits wieder gelockert. Und das ausgerechnet vom
Gesundheitsministerium. Dabei beruft man sich auf die sog.
Innovationsklausel im Gesetz, nach der Ausnahmen vom Rauchverbot zulässig sind,
wenn technische Vorkehrungen vorhanden sind, die einen Schutz vor den Gefahren
des Passivrauchens sicherstellen.
Wie die Dorstener Zeitung heute berichtet,
habe man sich dazu entschlossen, zunächst in allen Gaststätten, die eine Entlüftungsanlage eingebaut haben, das Rauchen zuzulassen. In einem ein- bis zweijährigen Modellversuch solle geklärt werden, welche Kriterien eine Entlüftungsanlage haben müsse, um einen effektiven Nichtraucherschutz zu gewährleisten.
Ich möchte nicht wissen, was da wieder geflossen ist.
Im gleichen Bericht wird ein Sprecher des Ministeriums zitiert, der feststellt:
"Fakt ist, dass wir bislang auf keine wissenschaftlich validen Werte bei der Messung von Schadstoffbelastungen aufbauen können"
In einem Modellversuch soll jetzt geklärt werden, welche Kriterien
Entlüftungsanlagen überhaupt erfüllen müssen, um tatsächlichen Schutz zu bieten.
Zu deutsch: Man hat keine Ahnung, ob und in welchem Umfang diese Anlagen
tatsächlich vor den Gefahren des Passivrauchens schützt, also läßt man einfach
mal alle zu. Entscheiden kann man später.
Erschreckend, mit wie wenig Rückrad das Rauchverbot in NRW durchgesetz wird.
Wenn ich das richtig interpretiere, gibt es keinerlei Aussagen darüber, welche
Kriterien derartige Entlüftungsanlagen erfüllen müssen. Ein Wirt kann sich also
irgend eine Anlage kaufen und so das Rauchverbot für weitere zwei Jahre umgehen.
Das Problem ist, dass in dem Moment, in dem das Rauchverbot nicht mehr überall
gilt, eine Konkurenz unter den Gaststätten entsteht, die andere Wirte zwingt,
nach zu ziehen. Der Preis für eine Entlüftung liegt soweit ich weiss im unteren
4-stelligen Bereich, ist also teuer, aber vermutlich für die meisten Gaststätten
nicht unerschwinglich.
Die Leidtragenden sind die Nichtraucher, für die es weiterhin schwierig sein
wird, Cafes und Kneipen zu finden, in die sie gehen können, ohne dass
anschließend die komplette Kleidung in die Wäsche muß.
Eigentlich war klar, dass so etwas in NRW passiert.
Rütgers gehörte von Anfang an zu den Ministerpräsidenten, die das Rauchverbot
den Wirten überlassen wollten. Er wollte ja zunächst auch, dass sich
Gaststätten und Kneipen zu
Raucherlokalen erklären können, was gleichbedeutent mit der Aufgabe des Nichtraucherschutzes wäre.
Auch mit dem Starttermin hat man sich in NRW
mehr Zeit gelassen, als in den meisten anderen Bundesländern.
Weitere Verwässerungen waren also zu erwarten.
Update 23.05.2008
Es kommt doch nicht so, wie berichtet. Gesundheitsminister Laumann wurde zurückgepfiffen.
Gut so.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum klagt gegen die Möglichkeit des Ausspähens privater Computer
Der heise-Ticker berichtete gesten:
Die Online-Durchsuchung sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig, sagte Baum (...)
Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, betonte Baum. Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum kritisierte auch die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW: Damit werde das Urteil der Bundesverfassungsrichter zum Lauschangriff bewusst ignoriert.
Ich habe noch immer nicht verstanden, wie die Online-Durchsuchung technisch überhaupt funktionieren soll. Mittels Trojaner in Mails? "Um nicht weiter vom Verfassungsschutz observiert zu werden folgen Sie den Anweisungen in der pdf.exe Datei im Anhang??"
Die Verfassungsbeschwerde ist aber auf jeden Fall zu begrüßen.