09.08.2007

Indisches Gericht weist Patent-Klage eines Schweizer Pharma-Konzerns zurück

Entwicklungshilfeorganisationen begrüßen das Urteil gegen Novartis

In Indien werden Patente für Medikamente nicht gewährt, wenn diese nur geringfügige Verbesserungen bewirken. Deshalb ist Indien inzwischen der Hauptproduzent kostengünstiger Nachahmerprodukte, so genannter Generika, insbesondere für Krebsmedikamente und Medikamente gegen AIDS.

Mit einer Klage vor dem obersten Gericht des indischen Bundesstaates Tamil Nadu in Chennai hat der Schweizer Pharma-Konzern Novartis im vergangenen Jahr versucht, das indische Patentrecht für verfassungswidrig erklären zu lassen. Novartis hatte sich in seiner Klage auf das WTO-Abkommen über intellektuelles Eigentum, (TRIPS-Abkommen) berufen und argumentiert, dieses Abkommen garantiere auch den Patentschutz bei geringfügigen Veränderungen.

Zahlreiche NGOs werfen dem Konzern vor, Medikamente, deren Patentschutz ausgelaufen war, mit jeweils geringfügigen Änderungen neu patentieren zu lassen und so zu verhindern, dass andere Unternehmen Nachahmerprodukte herstellen. In den vergangenen Jahren riefen über eine halbe Million Menschen das Unternehmen dazu auf, diese Klage zurückzuziehen.

Das indische Gericht hat sich gestern für nicht zuständig erklärt und die Klage von Novartis zurück gewiesen.

Entwicklungshilfeorganisationen begrüßten das Urteil als Erfolg für den Zugang armer Menschen zu Medikamenten.

In einer Stellungnahme von Oxfam-Deutschland heißt es

Das Gerichtsurteil ist eine deutliche Botschaft an Novartis und die Pharmaindustrie, dass sie die Rechte der Entwicklungsländer zu respektieren haben und dass diese die Ausnahmen des Abkommens über handelsbezogene Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) anwenden dürfen (...) Entwicklungsländer dürfen nicht von Pharmaunternehmen dazu gezwungen werden, sich vor Gericht für die Versorgung von Menschen mit bezahlbaren Medikamenten verteidigen zu müssen.


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