15.02.2008

Gentechnik-Gesetz passiert den Bundesrat

Via Transgen.de Newsletter:

Der Bundesrat hat heute dem geänderten Gentechnik-Gesetz zugestimmt. Auch die umstrittene "ohne-Gentechnik" Kennzeichnung wurde angenommen. Der von den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen eingebrachte Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt keine Mehrheit.

20.01.2008

Biotechlobby gegen Gentech-frei-Label

Beim Streit über die neuen Gentechnikregelungen sind die politischen Koordinaten auf den Kopf gestellt

Einen interessanten Artikel bringt die TAZ am letzten Donnerstag:

Beim Streit über die neuen Gentechnikregelungen sind die politischen Koordinaten auf den Kopf gestellt. Der Deutsche Bauernverband, Tierfutterhersteller und die Lebensmittelwirtschaft blasen zum Sturm gegen das neue Gentechnikgesetz und das neue "Ohne Gentechnik"-Label, die unter der Regie von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) noch diesen Monat im Bundestag verabschiedet werden sollen. Die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung sei eine "klare Verbrauchertäuschung" (...). Verbraucher- und Umweltverbände dagegen loben Seehofer für seine Kennzeichnungsregelung.

Auch wenn die Motive der Lebensmittelverbände sicher andere sind, ich teile die Kritik an der Label-Kosmetik. Wo "Ohne Gentechnik" draufsteht darf auch keine Gentechnik drin sein.

Aber dazu brauchen wir kein neues Gesetz. Wir haben längst eine Regelung. Ich habe übrigens eben gesehen, das es selbst in der geltenden Regelung noch Einschränkungen gibt, die ich merkwürdig finde:

Einer Kennzeichnung im Sinne des Satzes 1 steht ebenfalls nicht entgegen, wenn ein in Satz 1 Nr. 3 bezeichnetes Arzneimittel wegen eines therapeutischen oder prophylaktischen Bedarfs verabreicht worden ist und ein in seiner therapeutischen Wirksamkeit oder auf Grund seiner besonderen Eigenschaften vergleichbares, ohne Hilfe gentechnischer Verfahren hergestelltes Arzneimittel nicht zur Verfügung gestanden hat.

Ich verstehe nicht, warum man bei solchen Kennzeichnungen immer so rumeiern muß. Arzneimittel werden doch nicht dadurch gentechnikfrei, dass es keine gentechnikfreien Alternativen gibt. Wer diese Arzneimittel verwendet, sollte das Label dann eben nicht kriegen. So what?

Mit der gleichen Begründung könnte man einen Leguan zum Dinosaurier erklären, weil es ja keine prähistorischen Alternativen mehr gibt.

19.01.2008

Geimpftes Geflügel

Minister Seehofer verteidigt erlaubte Zusätze bei Lebensmitteln »Ohne Gentechnik «

Wie berichtet sieht der Entwurf für das neue Gentechnik-Gesetz (PDF) eine Neuregelung der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" vor. Tiere, die für die Produktion von gentechnikfreiem Fleisch, Milch oder Eiern verwendet werden, dürfen zukünftig mit gentechnisch veränderten Vitaminen und anderen Zusatzstoffen behandelt werden, wenn es dazu keine Alternative gibt.

Auf der Grünen Woche in Berlin äußerte sich Verbraucherminister Seehofer dazu

Als Beispiel für die Sinnhaftigkeit der Regelung nannte er die fieberhafte Suche nach einem Impfstoff gegen das Vogelgrippevirus H5N1. Ein solcher Impfstoff werde nur mit Gentechnik-Methoden herstellbar sein, sagte der CSU-Politiker. Es könne aber nicht sein, dass auf diese Weise geimpftes Geflügel im Lebensmittelhandel als Genfood ausgewiesen werden müsse, sagte er.(AP)

Was ist das denn für ein Argument? Ändert sich dadurch, dass sich die Vogelgrippe bekämpfen läßt, irgendetwas daran, dass ein solches Produkt mit gentechnischne Verfahren hergestellt wurde? Kann die Tatsache, dass die Suche nach dem Impfstoff fieberhaft war, irgendeine Bedeutung für die Kennzeichnung des Geflügels haben?

Warum sollte mir als Verbraucher etwas vorenthalten werden? Klar, weil ich das Tier dann nicht essen würde.

Aber genau darum geht es doch bei einer Kennzeichnung. Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, was er kaufen und verbrauchen will. Und dazu braucht er Informationen. Es macht überhaupt keinen Sinn, da etwas auszunehmen.

Ausserdem übersieht Minister Seehofer ein kleinen Detail. Das Geflügel müßte nicht als Genfood deklariert werden, sondern erhielte nur nicht die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik".

Das Gegenteil ist aus meiner Sicht richtig: Es wäre absurd, wenn man ein Suppenhuhn kaufen könnte, auf dem die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" prangt, das aber mit gentechnisch veränderten Impfstoffen geimpft wurde.

Wieder mal wird deutlich: Das neue Gentechnikgesetz ist ein unglücklicher Balanceakt zwischen den Interessen der Produzenten, der Gentechnik-Unternehmen und der Verbraucher.

Aber bei der Gentechnik ist es nicht möglich, alle Positionen zu vereinbaren. Zu groß sind die Unterschiede in den Interessen. Minister Seehofer muß sich entscheiden, wer das Volk ist, das er vertritt.

15.01.2008

Ohne Gentechnik

Bundesregierung will Kennzeichnung Ohne Gentechnik

Die Presse berichtet heute breit und die Umweltverbände jubeln: Die große Koalition aus Union und SPD hat sich nach wochenlangem Streit auf eine Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel geeinigt. Was ich in der Berichterstattung nicht finde: Die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" ist in Deutschland längst gesetzlich geregelt.

Aber alle tun so, als ob da jetzt das Rad erfunden wurde.

Es gibt allerdings nur wenige Produkte, die zur Zeit so gekennzeichnet werden, denn der Aufwand ist recht groß. Beispiele sind einige Produkte der GEPA, z.B. der Basmati-Reis und verschiedene Schokoladen.

Was sich jetzt anbahnt, schein eher eine Anpassung der bisher recht strengen Regel an die neue EU-Bioverordnung und die Haftungsregelungen im neuen Gentechnikgesetz zu sein. In der Konsequenz bedeutet die geplante Neuregelung, dass der Standard der akzeptablen 0,9% Verunreinigung auch für gentechnikfreie Produkte festgeschrieben wird. Letztlich geht es dabei um Fragen der Haftung. Wenn ein Bauer seine Produkte mit der strengen Kennzeichnung "ohne Gentechnik" vertreibt und sein Nachbar unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen Transgene Organismen anbaut, so ist nach den bestehenden Gesetzen bei einer Verunreinigung die Ernte des ersten Bauern zwar nicht mehr als "Ohne Gentechnik" zu verkaufen, Haftungsansprüche wegen Einkommensverlusten können aber nicht durchgesetzt werden. Gleiches gilt für die Kennzeichnung als "Bio", weshalb jetzt die "EU-Bioverordnung" ebenfalls die 0,9% Verunreinigung zulässt.

Ich persönlich halte diese Grenze nicht für tolerierbar. Wenn ich Produkte "ohne Gentechnik" kaufe, dann will ich auch vollständige Gentechnikfreiheit. Alles andere ist Verdummung der Verbraucher

Zur Kennzeichnung S. auch http://www.transgen.de/recht/kennzeichnung/280.doku.html

Update 17.01.2008

Mit meiner Interpretation lag ich nicht ganz richtig. Ein Blick in den Gesetzentwurf (PDF) zeigt, dass für Produkte, die nicht Futtermittel sind, gentechnische Bestandteile oberhalb der Nachweisbarkeitsgrenze nicht toleriert werden (Art.2 §3 Abs. 3). Das ist gut. Für Futtermittel wird allerdings die bekannte Grenze von bis zu 0,9% akzeptiert (Art.2 §3 Abs. 4). Da ist Bedarf für Nachbesserung.

Tja, Wer lesen kann ...

01.05.2007

GEPA Basmati-Reis - Produkt des Monats Mai 2007 im Eine-Welt-Laden

Dem Basmati-Reis der GEPA wird im Mai im Eine-Welt-Laden Shalom der Dorstener St. Antonius Gemeinde besondere Aufmerksamkeit geschenkt GEPA Basmati-Reis-Packung Produkt des Monats Mai 2007 im Eine-Welt-Laden der Dorstener St-Antonius-Gemeinde ist der indische Basmati-Reis der GEPA.

Die GEPA bietet seit 1999 in Deutschland Basmati-Reis der Navdanya-Stiftung aus Dehra Dun in Indien an. Die Stiftung wurde 1991 von der Trägerin des alternativen Nobelpreises Dr. Vandana Shiva gegründet.

Die Navadanya-Stiftung setzt sich gegen genetische Veränderung und die Patentierung von Saatgut, für Biodiversität und für die Rechte von Bauern in Indien ein. Sie unterstützt indische Bauern beim Anbau und der Vermarktung von Basmati-Reis.

"Ohne Gentechnik"

Der GEPA Basmati-Reis trägt das Label "Ohne Gentechnik", das von der GEPA gemeinsam mit dem BUND entwickelt wurde. Im Jahr 2001 wurde die GEPA von der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises wegen der Verwendung dieses Labels verklagt. Die Begründung war, die Kennzeichnung sei irreführend, denn es gäbe keine Gentechnik-Reisprodukte in den Geschäften. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied 2003 zugunsten der GEPA. Es betonte, dass der von der GEPA vertriebene Basmati-Reis aus Indien sich durch eine Besonderheit auszeichne, die in der Angabe "Ohne Gentechnik" zum Ausdruck komme. Die GEPA lasse nicht nur ausschließlich "herkömmliche" Reissorten anbauen, sondern habe auch vorsorgende Maßnahmen gegen die "Verunreinigung" des Basmati-Reises mit gentechnisch-veränderten Organismen beim Anbau, bei der Lagerung und dem Transport ergriffen. (Quelle: Welt und Handel 2-2003 (PDF))

Dass genveränderter Reis Ende letzten Jahres in die Regale deutscher Supermärkte gelangen konnte, zeigt erneut, wie wichtig solche vorsorgenden Maßnahmen im Allgemeinen sind.

Einsatz gegen die Patentierung von Saatgut

Navdanya fordert ein Verbot der Patentierung lebender Organismen.

Patente auf Saatgut bedeuten für einige große Konzernen erhebliche Gewinne. 1997 stellte die amerikanische Firma Rice Tec einen Patentantrag für eine "neu erfundene" Reissorte mit der Bezeichnung Basmati. In der Folge wurden Rice Tec 20 Eigentums- und Vermarktungsrechte auf Basmati-Sorten und -Kreuzungen zugesprochen. Dass Basmati-Reis seit Generationen in Indien angebaut wird, spielte bei diesem Patent keine Rolle. Für indische Bauern hatte dies zur Folge, dass sie ihren eigenen Basmiti-Reis nicht mehr unter dieser Bezeichnung vermarkten konnten. Vandana Shiva bezeichnet ein solches Vorgehen als Bio-Piraterie. Von der Welthandelsorganisation und der Europäischen Union fordert sie Regelungen, die das nicht zulassen.

Die landesweiten Proteste in Indien gegen die Patentierung von Basmati-Reis wurden überwiegend von Navdanya organisiert. Schließlich wurde nach Intervention der indischen Regierung beim amerikanische Patentamt das Patent der Firma Rice Tec aufgehoben.

Lebendige Demokratie

Navdanya knüpft an die indische Tradition der Dorfräte an, die alle Fragen des Gemeinwesens geregelt haben. Dazu gehört, dass in der Gemeinde selbst entschieden wird, welches Saatgut bis zur nächsten Aussaat aufgehoben wird, und nicht das Saatgutunternehmen das Sagen hat. Inzwischen sind einige dieser Firmen dazu übergegangen, teils Saatgut zu verkaufen, das nur einmal keimt und nicht zur erneuten Aussaat geeignet ist. Dies widerspricht der Praxis und dem Selbstbestimmungsrecht der Bäuerinnen und Bauern.

Für die Bewahrung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft spielen die Frauen für Navdanya eine zentrale Rolle. Denn wie in vielen asiatischen Ländern bewahren die Frauen auch in Indien üblicherweise die Samenkörner auf, die im nächsten Jahr ausgesät werden.

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