Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW
z.H.
Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.
Darüber freuen wir uns.
Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.
Auch wenn ich inzwischen nicht nur in diesem Blog Texte veröffentliche, versuche ich wenigstens die Texte, an denen ich maßgeblich beteiligt bin, auch hier einzustellen:
Auf dem Weg zur Inklusiven Schule
Presseinformation 25.05.2010
Elterninitiative lädt zu einem Vortrag über die Rechte von Kindern mit Behinderung ein.
Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland geltendes Recht. Vor allem die Schulen stellt die UN-Konvention vor große Herausforderungen, denn sie fordert für alle Kinder mit Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem.
In NRW besuchen 85% aller Kinder mit Behinderungen besondere Förderschulen. In Zukunft sollen behinderte Kinder im Normalfall gemeinsam mit anderen Kindern in der Regelschule lernen, so wie in den meisten anderen Ländern in Europa auch. Damit das funktioniert, verlangt die UN-Konvention wirksame, individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen für alle Kinder.
In Dorsten befasst sich zur Zeit eine Arbeitsgruppe des Schulausschusses damit, einen neuen Schulentwicklungsplan für die Grundschulen zu erstellen. Danach will man sich in einem weiteren Schritt den Förderschulen widmen. Die Dorstener Elterninitiative Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen fordert dagegen, dass die UN-Konvention bei den Planungen selbstverständlich berücksichtigt werden muß.
Die soll nach dem Willen der Verwaltung allerdings zur Zeit keine Rolle spielen.
Unsere Dorstener Elterninitiative ist bisher im "Real Life" noch nicht so richtig in Erscheinung getreten, weshalb wohl auch die Zahl derer, die regelmäßig zu den Treffen kommen, zumindest hinter meinen Erwartungen deutlich zurück bleibt.
Gleichzeitig beobachte ich in Dorsten eine eher problematische Entwicklung in Sachen Inklusion. Der Schulausschuß beschließt, dass bei der Schulentwicklungsplanung die Grundschulen und Förderschulen in gesonderten Phasen behandelt werden. Inklusion ist dabei kein Thema.
Die Dorstener Verwaltung beruft sich laut Schuldezernent Baumeister dabei auf ein Urteil des VGH Hessen, nach dem derzeit keine innerstaatliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Konvention besteht, übersieht dabei allerdings scheinbar, dass im Urteil ausdrücklich der 26. März 2011 als Termin genannt wird, bis zu dem die Länder Zeit haben, die Rechte aus der UN-Konvention umzusetzen.
Ein Schulentwicklungsplan wird nicht nur für ein Jahr gemacht. Ein Schulentwicklungsplan, der jetzt die Inklusion ausklammern will, hat ein eindeutiges Verfallsdatum. Neben der Ignoranz, die die Dorstener Verwaltung gegenüber den Rechten unserer Kinder an den Tag legt, stellt sich auch die Frage, ob wir es uns leisten können, den kostspieligen Planungsprozess bereits in wenigen Monaten von vorn zu beginnen.
In Dorsten wird das Kompetentzentrum als die Instanz angesehen, die uns in Sachen Inklusion den Segen bringt. Die Beteiligung von Eltern am Planungsprozess ist aber nicht vorgesehen.
Elternverbände wie Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen lehnen Kompetenzzentren zumeist ab. Trotz guter Kontakte zum Kompetenzzentrum hie in Dorsten sehe ich die Institution ebenfalls nach wie vor kritisch. Ich denke, eine öffentliche Begleitung des Inklusionsprozesses in Dorsten tut Not. Die Forderung "Nicht ohne uns, über uns" gilt auch hier.
Wir möchten das Thema Inklusion in Dorsten jetzt stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen.
Gerade ist der dritte Kinospot für "Eine Schule für alle" erschienen. Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln, dem Verein mittendrin e.V und Eitelsonnenschein. Regie: Florian Michaelsen & Isabel Prahl
Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz in der Zeit
Die Vereinten Nationen garantieren behinderten Kindern die freie Wahl ihrer Schule. Profitieren sie von mehr Normalität, oder brauchen sie besonderen Schutz?
Ein Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz.
Thomas Stöppler leitete eine Sonderschule und ist Vorsitzender des Verbandes Sonderpädagogik e.V. in Baden-Württemberg.Ulf Preuss-Lausitz ist Professor für Erziehungswissenschaft und Sprecher des Arbeitskreises Gemeinsame Erziehung in Berlin.
Kinospot für "Eine Schule für Alle.". Zweiter von drei Spots! Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln und dem Verein mittendrin e.V., Regie: Lyoudmila Milanova
Prof. Riedels Gutachten sollte klären, in wie weit subjektive Rechte von Kindern aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet werden können.
Das Ergebnis ist aus meiner Sicht mehr als erfreulich:
Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen.
(Presseerklärung GLGL-LAG NRW)
Ein Ergebnis, mit dem wir vermutlich einen großen Schritt weiter kommen, denn noch immer gehen viele Verantwortliche in Politik und Schulverwaltung davon aus, dass die UN-Konvention kein unmittelbares Recht für die Kinder begründet und die Länder sich durchaus Zeit lassen dürfen. Nachdem Prof. Hans Wocken im März im Landtag die benötigte Zeit zur vollständigen Umsetzung der Inklusion auf 10-Jahre schätzte, hat sich Schulministerin Sommer auf diese 10 Jahre eingeschossen und bringt sie seither bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ins Spiel, wobei die 10 Jahre aus ihrer Sicht wohl noch nicht einmal begonnen haben. Die "Wocken-Dekade" wird jetzt allerdings deutlich kürzer ausfallen müssen; Riedel hält zwei bis vier Jahre für eine vernünftige Frist, die allerdings den Länder für den Umbau des Schulsystem zu setzen ist. Das Recht für die Kinder, am gemeinsamen Unterricht teilzunehmen, gilt sofort.
Kinospot für "Eine Schule für Alle.". Erster von drei Spots! Eine Kooperation der Kunsthochschule für Medien Köln und dem Verein mittendrin e.V., Regie: Arved Lindau und Sarah Winkenstette
Presseerklärung des NRW-Bündnisses »Eine Schule für alle«
Am 16. Dezember 2009 lehnte die Mehrheit der Abgeordneten im NRW-Landtag in namentlicher Abstimmung den Entschließungsantrag von SPD und Grünen zur schulische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor einem Jahr gilt auch für NRW, dass niemand wegen seiner Behinderung aus dem allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden darf. Seitdem warten betroffene Eltern und ihre Kinder sowie Schulen und Lehrer vergeblich darauf, dass die notwendigen schulrechtlichen Änderungen und umfassenden Planungen für eine inklusive Schulentwicklung landespolitisch auf den Weg gebracht werden.
Wie bereits im Schulausschuss des Landtages am 09.12.2009 verhinderte auch jetzt die FDP mit ihrer Blockadehaltung, dass ein überfraktioneller Konsens erzielt werden konnte.
Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden.
Ich habe kürzlich hier auf die Position des NRW-Bündnisses "Eine Schule für alle" hingewiesen, dass mit der UN-Konvention die Diskussion beendet ist, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder besser im allgemeinen Schulsystem lernen. Nach der Ratifizierung stellt sich diese Frage nicht mehr, denn die UN-Konvention gewährt Kindern das Recht auf Teilhabe an einem Inklusiven Schulsystem. Da kann es nur noch um das "Wie", nicht mehr um das "Ob" gehen.
In der Diskussion wird aber immer wieder gern auf Art. 7, Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) verwiesen, nach dem bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, [...] das Wohl des
Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist. so dem Vernehmen nach auch wieder bei der Diskussion im Schulausschuss des NRW-Landtags am 09.12.2009. Der Einwand lautet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten es doch notwendig machen, die Inklusion noch mal zu überdenken, wenn das Ergebnis sei, dass Kinder in Förderschulen vielleicht doch irgendwie besser lernen als im GU. Das will ja die BELLA-Studie herausgefunden haben.
Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, denn
das Kindeswohl kann nicht vom Anspruch auf Teilhabe an einem
inklusiven Schulsystem gem. Art 24 BRK getrennt werden.
Zum Kindeswohl gehört ja gerade die gesellschaftliche Teilhabe oder
- um die UN-Kinderrechtskonvention zu zitieren - die "möglichst
vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung des
Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung"
Keine andere Zielsetzung verfolgt die
UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie das Recht auf Teilhabe an
einem inklusiven Schulsystem formuliert. Auf die Frage, in welcher
Schule das Wohl von Kindern mit Behinderung grundsätzlich am
besten umgesetzt wird, kann die allgemeine Antwort dehalb nur
lauten: "In einer inklusiven Schule".
Bei der Ausgestaltung des Schulsystems kann das Kindeswohl also
nicht als Argument gegen Inklusion herangezogen werden. Hier stellt
sich die Frage nach dem "Ob" tatsächlich nicht mehr.
Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden
Förderschulsystems nicht begünden.
Selbst wenn das Erlernen "arbeitsrelevanter Basiskompetenzen" in
Förderschulen in höheren Klassen besser funktionieren würde, könnte
man wohl kaum argumentieren, das Kindeswohl sei in diesen Schulen
deshalb besser gewährleistet.
Nur im Einzelfall - und nur der ist ja bei der Frage des Kindeswohls
letztlich von Bedeutung - kann eine Abwägung darüber erforderlich
werden, ob das Wohl eines einzelnen Kindes besser gewährleistet ist,
wenn es nicht im allgemeinen Schulsystem lernt.
Aber selbst dabei kann es nicht allein um die Frage gehen, für
welche Schule in Studien die beste Lernleistung prognostiziert wird,
sondern auch bei dieser Abwägung muss dass individuelle Kind mit all
seinen kulturellen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.
Es geht beim Recht auf inklusive Schulbildung um mehr, als um den
Bildungsweg eines Kindes. Die Entscheidung über die Schule ist bei
Kindern mit Behinderung i.d.R. eine Entscheidung über den
Lebensweg. Die Einweisung von Kindern in Förderschulen gegen den
Elternwillen bedeutet einen Eingriff in das in Artikel 6 GG
garantierte Erziehungsrecht der Eltern, der sich sicher nicht allein
mit einzelnen Studien begründen lässt.
Es ist inzwischen auch weitgehend unbestritten, dass die Ausgrenzung
eines Kindes aus dem Allgemeinen Schulsystem gegen das
Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention
verstößt.
Die Latte des Kindeswohls häng also ziemlich hoch. In der Abwägung
der Rechtsgüter kann die Argumentation, arbeitsrelevante
Basiskompetenzen könnten in Förderschulen vielleicht besser gelernt
werden, kaum massgeblich sein.
Die Debatte ist zu Ende, es gibt keinen Grund, dass Fass erneut
aufzumachen!
Offener Brief des NRW-Bündnisses »Eine Schule für Alle« an die Landtags-Fraktionen zur BELLA-Studie
Diesen offen Brief haben wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für Alle heute an die Fraktionen im Landtag geschickt
An die Fraktionen der Parteien im
Landtag Nordrhein-Westfalen
z.H. Frau Hannelore Kraft, SPD . Herrn Helmut Stahl, CDU . Herrn Dr. Gerhard Papke, FDP . Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN
Als Titelthema im aktuellen Amtsblatt Schule veröffentlichte das NRW-Schulministerium am 15.11.2009 einen Beitrag von Ellen Brodesser, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Humboldt-Universität Berlin, über die sog. BELLA-Studie.
Dabei handelt es sich um eine Erhebung, bei der im Mai 2006 die arbeitsrelevanten Basiskompetenzen von Jugendlichen mit Förderbedarf "Lernen" untersucht wurden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Lernen in speziellen Förderzentren in den höheren Klassen generell besser funktioniere als bei integrativer Beschulung.
Die genannte Studie ist in sonderpädagogischen Fachkreisen höchst umstritten (vgl.z.B. die Stellungnahme von Prof. Ulf Preuss-Lausitz im Anhang), im Amtsblatt kommen diese kritischen Stimmen jedoch nicht zu Wort.
Die aktuelle Veröffentlichung im Amtsblatt steht im Zusammenhang mit der derzeit intensiv geführten Debatte um die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die der deutsche Bundestag Ende 2008 ratifiziert hat. Nach der UN-Konvention haben alle Kinder, auch die mit Behinderung, das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in der Primar- und Sekundarstufe. Mit der Ratifizierung ist dieser Anspruch in Deutschland geltendes Recht geworden. Das Recht auf Inklusion hat also den Charakter eines Menschenrechtes.
»Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen« - Dorsten, Elterninitiative für inklusive Schulbildung
Am vergangenen Donnerstag hat sich unsere Elterninitiative zum ersten Mal getroffen. Hier eine Presseinformation, die ich heute an die lokale Presse geschickt habe.
Presseinformation
Elterninitiative fordert Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts
Beim ersten Treffen der neu gegründeten Elterninitiative für
inklusive Schulbildung in Dorsten trafen sich am vergangenen
Donnerstag Eltern, Pädagogen und interessierte Unterstützer, um
Informationen und Erfahrungen über den Gemeinsamen Unterricht
auszutauschen.
Die Anwesenden waren sich einig, dass es in Dorsten bei Umfang und
Ausgestaltung des Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne
Behinderung noch erhebliche Defizite gibt. Sowohl in der
Grundschule als auch in der Sekundarstufe reichen die Plätze nicht
aus. Jedes Jahr werden viele Kinder gegen den Willen ihrer Eltern
nicht in Regelschulen aufgenommen, sondern in Förderschulen
ausgegrenzt. Eltern, deren Kinder bereits in integrativen
Kindergärten und Grundschulen aufgenommen sind, können nie sicher
sein, dass die Integration auch in Zukunft weitergeführt wird.
Nach unserer Pressemitteilung hat uns letzten Dienstag ein Journalist der WAZ Dorsten besucht. Heute kann man das Ergebniss des Gespräches bereits online lesen, ich gehe mal davon aus, morgen erscheint es auch in der gedruckten WAZ
„Förderschule” klingt eigentlich ganz freundlich. Dass Kinder mit Förderbedarf dorthin sortiert werden, nennen Antje und Michael Baumeister allerdings Ausgrenzung. Unter gleich benachteiligten Kindern aufzuwachsen, behindere die Integration in die Gesellschaft, urteilen sie. „Im Grunde dürfte es dieses ausgrenzende Schulsystem gar nicht geben.” Die Holsterhausener Familie will darum einen Elternkreis in Dorsten gründen, der sich für gemeinsames Lernen aller Kinder einsetzt.
DORSTEN Eine Gruppe von Eltern, deren Kinder aufgrund von Behinderung oder aus anderen Gründen sonderpädagogische Förderung benötigen, will sich in Dorsten verstärkt mit den Themen Inklusion und gemeinsamer Unterricht befassen.
Ich habe mein Blog in der letzten Zeit etwas stiefmütterlich behandelt, meine Leser mögen es mir verzeihen.
Trotzdem hat sich einiges angesammelt und ich fasse mal ein paar wichtge Links aus meinen Bookmarks hier zusammen:
ZEIT ONLINE: Ausgesondert Die meisten Kinder mit Behinderungen gehören in normale Schulen. Nur Deutschland hat das noch nicht verstanden. Toller Artikel! Unbedingt lesen!
Keine inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen Markus Kurth, behindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hat der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vorgeworfen, eine inklusive Bildung behinderter Kinder systematisch zu vernachlässigen.
Eltern verzweifeln am Bildungssystem Die Mehrheit der Eltern mit minderjährigen Kindern empfindet das deutsche Bildungssystem als Zumutung. Viele wollen ihre Kinder privat unterrichten lassen.
Ich hatte ja hier ein paar mal über Lucas Katsioulis berichtet, der in Brüssel zur Europäischen Schule gehen sollte. Die Schule hat aber wegen seines Autismus immer abgelehnt, ihn zu unterrichten, obwohl aus Sicht der Eltern die verhaltenstherapeutische Methode ABA gute Möglichkeiten bietet, in integrativ zu beschulen. Gutachter hatten das bestätigt.
Eben habe ich erfahren, das ein Gericht nun gegen Lucas' Schulaufnahme entschieden hat, weil die UN-Konvention für die europäische Schule nicht gelte.
Europäische Schulen sind Schulen für Kinder, deren Eltern in europäischen Institutionen arbeiten. Sie werden gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU gegründet.
Konkret bedeutet das wohl, dass auch unsere Regierung eine Menge Geld in eine solche Schule investiert und trotzdem das Menschenrecht auf inklusive Schulbildung dort mit Füßen getreten werden darf.
Für Lucas Vater, der für die Belange Behinderter Menschen im Europaparlament zuständig ist, bedeutet das jetzt möglicherweise, dass er seinen Job aufgeben muß, denn für Lucas gibt es keine deutschsprachige schulische Alternative in Brüssel.
Man bekommt vor Gericht ein Urteil, aber nicht immer Recht!
Elterninitiative setzt sich für inklusive Schulbildung in Dorsten ein
Anders als in den meisten Ländern Europas werden Kinder
mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf in Deutschland überwiegend in
speziellen Förderschulen unterrichtet, oft gegen den Willen ihrer
Eltern.
Viele Eltern verstehen die Zuweisung zur Förderschule als Ausgrenzung.
Kinder, die von anderen Kinder getrennt unter "ihresgleichen"
aufwachsen, werden in ihrer Integration in die Gesellschaft behindert.
Keine noch so gute Förderung kann das gemeinsame Lernen mit anderen
Kindern ersetzen. Vom gemeinsamen Lernen profitieren zudem auch die
Kinder, die keinen besonderen Förderbedarf haben.
Der Köllner Mittendrin e.V. lädt ein, zum »Eine-Schule-für-Alle-Festival« am 05.09.2009 im Trude-Herr-Park
Am Samstag, 5. September 2009 steigt das "Eine Schule für Alle"-Festival im Kölner Trude-Herr-Park (13 bis 19 Uhr) unter dem Motto:
Jeder ist anders jeck!
Zwei Jahre nach dem Kölner Ratsbeschluss zur Verdoppelung der Plätze im Gemeinsamen Unterricht, eine Woche nach der Kommunalwahl und acht Monate vor der Landtagswahl denken wir:
Wenn die Politik nicht vorankommt, dann werden wir die "Schule für Alle" jetzt herbeifeiern!
Das Festival "Jeder ist anders jeck" ist ein familientaugliches Musikspektakel, umsonst und draußen, bei dem Kinder und Erwachsene mit Behinderung ganz selbstverständlich dabei sind und dazu gehören.
Am Donnerstag, 17.09.2009 um 19:30 Uhr möchten wir uns mit anderen Eltern treffen, um Inklusion in Dorsten voranzutreiben. Die Dorstener Grünen stellen uns netterweise ihren Besprechungsraum im Grünen Büro zur Verfügung.
Hier die Einladung.
Guten Tag,
wir sind Eltern eines 8-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der zur
Zeit den Gemeinsamen Unterricht der Antonius-Schule besucht.
In den vergangenen Monaten haben wir mit vielen anderen Eltern aus
Dorsten gesprochen, deren Kinder behindert sind oder aus anderen
Gründen sonderpädagogische Förderung brauchen.
Der größte Teil dieser Eltern möchte, dass ihre Kinder die
notwendige Förderung nicht in Förderschulen, sondern im Gemeinsamen
Unterricht mit anderen Kindern erhalten.
Über Lucas Katsioulis, der an der Europäischen Schule in Brüssel vom Unterricht ausgeschlossen wurde, habe ich ja mehrmals berichtet.
Kobinet berichtet nun von weiteren Eltern aus Brüssel, die ebenfalls Erfahrungen mit dem Ausschluss ihrer behinderten Kinder aus dem allgemeinen Schulwesen machen mußten.
Dass Inklusion Menschenrecht ist, ist dort offenbar noch nicht verstanden worden.
Der Rücklauf auf unsere Anfrage an Dorstener Parteien ist schleppend, lediglich die Linke hat geantwortet, vom CDU-Bürgermeister habe ich immerhin eine Eingangsbestätigung und die Zusage bekommen, Mitte des Monats zu antworten.
bei SPD, FDP, und Grünen habe ich deshalb eben nochmal nachgefragt.
Betr.: Inklusive Schulbildung in Dorsten
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.06.2009 haben meine Frau und ich Ihnen und einigen anderen
Parteien in Dorsten per Mail verschiedene schulpolitische Fragen
gestellt. Bis heute haben wir leider weder eine Eingangsbestätigung
noch eine Antwort erhalten.
Ich erlaube mir deshalb, heute noch einmal an unsere Mail zu erinnern,
verbunden mit der Frage ob bzw. wann wir mit einer Antwort rechnen
können.
Auch wenn Sie nicht beabsichtigen, unserer Fragen zu beantworten, wäre es
nett, wenn Sie uns dies kurz mitteilen würden.
Mit freundlichem Gruß
Michael Baumeister
Update 12.08.2009
Vor meinem Urlaub war ich am 22.07. bei Susanne und Günther Fraund von den Dorstener Grünen zum Gespräch eingeladen und hatte die Möglichkeit, sehr ausführlich mit ihnen meine Fragen zu erörtern.
Bürgermeister Lütgenhorst von der CDU hat mich ebenfalls zu einem Gespräch eingeladen, gemeinsam mit dem Schuldezernenten Gerd Baumeister (nicht verwandt). Der Termin steht aber noch aus.
Von der FDP habe ich eine Mail bekomen, dass ich natürlich noch Antwort erhalten werde. Aber die Antwort kam noch nicht.
Von der SPD habe ich noch gar nichts gehört und habe eben noch mal über das Kontaktformular auf der Homepage nachgefragt. Vielleicht hat mich ja der sozialdemokratische Spamfilter geschluckt. Würde mich nicht wundern.
Ich plane, noch mal eine Zusammenfassung zu schreiben, wenn ich von allen Parteien Antworten bekommen habe oder sicher bin, sie nicht mehr zu bekommen.
Update 2
Gerade habe ich eine Antwort von Hans-Willi Niemeyer von der SPD auf meine Nachfrage erhalten. Meine Mails seien dort nicht eingegangen. Ich habe sie nochmals verschickt.
Für den Erhalt und die Fortentwicklung des gegliederten, begabungsgerechten Schulsystems in Dorsten. Nur dieses bietet allen Kindern und Jugendlichen die besten Chancen. Die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule lehnt die CDU ab. http://www.cdudorsten.de/schule_und_bildung.php Hervorhebung von mir.
Auf mich wirkt das sehr ideologisch. Es geht nicht darum, die Schulen zu unterstützen, die die beste Förderung für unsere Kinder leisten können, sondern es geht vor alle darum, dass das bestehende dreigliedrige Schulsystem nicht in Frage gestellt wird und das bestehende Schulen nicht geschlossen werden, völlig egal wie sinnvoll ihr Erhalt auch ist.
Schon im vergangen Jahr lehnte die Dorstener Junge Union eine weitere Gesamtschule als rot-rot-grüne Einheitsschule ab.
Neulich kam in einem Blogkommentar schon mal die Frage auf, ob die Dorstener Montessori-Schule denn auch eine Gesamtschule werde. Durch einen Leserbrief in der Dorstener Zeitung bin ich heute nochmal darauf aufmerksam geworden und habe bei der Schule nachgefragt.
Von der Schulleitung wurde mir eben bestätigt, dass eine integrative Gesamtschule geplant ist. Die Genehmigung kommt von der Bezirksregierung, die Stadt ist dafür nicht zuständig.
Als Privatschule ist eine Gesamtschule in Dorsten bei den Mehrheitsparteien durchaus akzeptiert, als öffentliche Schule wird sie abgelehnt.
Ich habe nichts gegen die Montessori-Schule, im Gegenteil.
Ich fände es allerdings fatal, wenn Eltern, die in Dorsten qualitativ hochwertigen gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe für ihre Kinder wollen, diesen über die wenigen integrativen Plätze in Wulfen hinaus nur an einer Privatschule bekommen könnten, mit deren Besuch Kosten verbunden sind.
Das ist ausdrücklich keine Kritik am Montessori-Konzept. Die können ja nichts dafür, wenn die öffentlichen Träger in der Schulpolitik versagen.
Ich sehe die Neugründung einer weiteren öffentlichen Gesamtschule in Dorsten als dringend geboten an.
Ich bin sicher, dass das Recht auf inklusive Schulbildung innerhalb des derzeitigen Schulsystems dort am besten realisiert werden kann. Hauptschulen halte ich für ungeeignet dafür und bei den anderen Schulen fehlt in der Regel die Bereitschaft. Eine echte Alternative sehe ich zur Zeit nicht. Gemeinsamer Unterricht an einem Gymnasium wäre vielleicht noch eine Option.
Ich warte übrigens noch auf die Antworten der Parteien auf meine Fragen vom 24.06.. Die Linkspartei hat inzwischen geantwortet. Von Bürgermeister Lütkenhost habe ich eine Eingangsbestätigung und den Hinweis erhalten, er werde Mitte Juli antworten. Von SPD, FDP und Grünen habe ich noch nichts gehört.
NRW Behindertenbeauftragte warnt davor, Förderschulkinder zu diskriminierten
Der Landschaftsverband Rheinland plant, in Bornheim eine neue Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache zu bauen.
Da gehen sie hin, die Steuergelder. Trotz UN-Konvention, die das Land NRW in die Pflicht nimmt, Kindern mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven Schulsystem zu gewähren, werden 5 Mio Euro für eine weitere Förderschule ausgegeben. Die Zahl der Plätze im gemeinsamen Unterricht wurden hingegen in NRW in den letzten drei Jahren um gerade mal 2,8% erhöht, obwohl nach wie vor über 85% aller Kinder mit Förderbedarf Sonderschulen besuchen.
Mit solchen Maßnahmen werden die herrschenden Zustände etabliert.
Der LVR handelt, als ob es die Behindertenrechtskonvention nicht gebe. Er reagiert reflexhaft auf die Tatsache, dass die allgemeinen Schulen zunehmend schwierige, behinderte, auffällige oder sprachgestörte Kinder abweisen und damit in die Förderschulen abschieben. Die LVR-Förderschule in Köln-Flittard ist längst überlastet. Doch anstatt nach mehr Möglichkeiten zur Integration im Sinne der UN-Konvention zu suchen, baut der LVR eine neue Schule. Mit der pauschalen Begründung, er sei gesetzlich dazu gezwungen.
Wir Elternvereine haben den LVR - Verwaltung und politische Vertretung - schon mehrfach mündlich und schriftlich aufgefordert, den Bau der Förderschule in Bornheim aufzuschieben und erst einmal zu prüfen, ob der LVR die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht auch AM HEIMATORT IN DER REGELSCHULE fördern kann. Die „Gestaltungsmehrheit" (SPD/Grüne/FDP) in der Landschaftsversammlung reagiert darauf nur mit der Absichtserklärung, dass die neue Förderschule mit den allgemeinen Schulen in Bornheim kooperieren soll.
Wir brauchen eine zielgerichtete Sachdiskussion, die vom Respekt vor der guten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulformen geprägt sein muss. Unser gemeinsames Ziel ist der deutliche Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie fern von der Realität über das Thema Gemeinsamer Unterricht und inklusive Schulbildung diskutiert wird. Man bekommt ja beinahe den Eindruck, als sei der Gemeinsame Unterricht schon die Regel und die Ausgrenzung in Förderschulen die Ausnahme, so dass die wenigen Kinder, deren Eltern sich freiwillig für die Förderschule entscheiden, zu Opfern von Diskriminierung würden. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Ich habe jedenfalls noch nicht von Eltern gehört, deren Anliegen zurückgewiesen wurde, ihr Kind in einer Förderschule unterrichten zu lassen. In dieser Richtung ist das Elternwahlrecht bereits Realität.
Der umgekehrte Fall ist leider an der Tagesordnung, und das, obwohl die UN-Konvention ein Menschenrecht auf inklusive Schulbildung begründet.
Wenn Eltern fordern, dass ihrem Kind das Recht auf inklusive Schulbildung eingeräumt wird, so diskriminieren sie damit nicht die Kinder, die zur Förderschule gehen. Wenn aber Kindern aus Recourcengründen der Zugang zum gemeinsamen Unterricht verweigert wird, Schulbehörden gegen den Elternwillen Kinder in Förderschulen einweisen "wie in eine Anstalt", wenn nach wie vor Regelschulen selbst entscheiden dürfen, ob sie Kinder mit Behinderung unterrichten wollen, dann ist das sehr wohl ausgrenzend und diskriminierend.
Frau Gemkow sollte sich genau überlegen, wovon sie spricht, wenn sie den Begriff Diskriminierung benutzen. Von einer Behindertenbeauftragten hätte ich mehr erwartet.
Ich hatte kürzlich über Lucas Katsioulis berichtet, der von der Europäischen Schule in Brüssel wegen seines Autismus als Schüler abgelehnt wird.
Seine Eltern setzen sich ziemlich aktiv dafür ein, die Aufnahme von Lukas an der Schule zu erreichen, auch auf gerichtlichem Wege. Ich finde das beachtlich und hoffe, dass sie Erfolg haben.
Lucas' Vater Wasilios Katsioulis betreibt seit Ende Mai ein Blog zum Thema Inklusion. Dort finden sich weitere Informationenen.
Die inzwischen in Deutschland im 4. Jahrzehnt angekommene Debatte um die »Integration« und ihre Umsetzung im Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtssystem muss, realistisch betrachtet, bis auf den heutigen Tag, als eine Geschichte der Verhinderung dieses Ansinnens bezeichnet werden. Alle in diesem Zeitraum erreichten Fortschritte, waren den politisch wie administrativ Verantwortlichen mehr oder weniger nur gegen große Widerstände und dadurch abzuringen, dass sich die Eltern schließlich bundesweit zur Bewegung »Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen« zusammenschlossen. Den Eltern, vor allem aber auch den Fachleuten aus unterschiedlichsten Bereichen der Pädagogik und des Bildungssystems verlangte die Entwicklung der Integration größte Kraftanstrengungen ab. Durch die partikulare Gestattung der Integration zum Beispiel in Form von Schulversuchen - oft genug zusätzlich begrenzt auf Schüler mit einem klar bestimmten so genannten »sonderpädagogischen Förderbedarf« und auf einzelne Klassen eines Schulstandortes - die meist extrem geringen Ressourcen, der Zwang zur Beibehaltung der für das segregierende System typischen Ordnungsmittel wie Notengebung, Versetzungen, Begrenzung auf Jahrgangsklassen und hohe Auflagen zum Beispiel der Evaluation dieser Prozesse führten unter anderem auch zu einer qualitativ fragwürdigen Integration und in den meisten Fällen zu Formen ihrer Umsetzung, die den Organisations- und Lehrstrategien des selektierenden Unterrichtssystem verpflichtet blieben. Letzteres hat auch mit ideologischen Verstellungen bei den Lehrern zu tun, die ich heute als für Integration hinderlicher bezeichnen würde, als administrative Positionen.
Brigitte Schumann, die ich durch das NRW-Bündniss Eine Schule für alle kenne, hat mir heute diesen interessanten Text geschickt.
Das Copyright für diesen Artikel liegt bei Brigitte Schumann. Die CC-Lizenz, die ansonsten für meine Beiträge gilt, findet hier also keine Anwendung.
Trotzdem darf natürlich zitiert und verlinkt werden.
Der Realschullehrerverband und seine ideologische Aufrüstung zum Erhalt des gegliederten Schulsystems
Die sich zuspitzende Hauptschulkrise, die schlechten PISA- Ergebnisse, das skandalöse Ausmaß der Bildungsungerechtigkeit und die kommunalen Nöte, ein attraktives, wohnortnahes Schulangebot aufrechtzuerhalten, haben die deutsche Schulphilosophie gehörig ins Wanken gebracht. Der unverrückbare Glaube an die leistungs- und begabungsgerechte Dreigliedrigkeit mit dem Gymnasium, der Realschule und der Hauptschule als eigenständige Schulformen findet immer weniger Anhänger.
Konkret schlägt sich das nieder in schulstrukturellen Veränderungen, die von einzelnen Bundesländern schon in Angriff genommen worden sind oder geplant werden. Dabei zeigt sich eine deutliche Präferenz für die Reduktion der Gliedrigkeit durch eine Zusammenführung der Hauptschule mit der Realschule und ggf. mit der Gesamtschule.
Vorhin haben wir eine Anfrage zum Thema Inklusive Schule in Dorsten an einige lokale Parteien gestellt, die hier bei der Kommunalwahl antreten. Angeschrieben haben wir die CDU, die SPD, die FDP, die Grünen und die Linke.
Ich bin gespannt auf die Antworten. Da ich auf meine Absicht hingewiesen habe, die Antworten zu veröffentlichen, werde ich natürlich alles hier einstellen. Und falls keine Antworten kommen, ist das ja irgendwie auch eine Antwort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind Eltern eines 7-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der seit
Sommer 2008 den gemeinsamen Unterricht der St.Antonius-Grundschule
besucht.
Wir möchten Ihnen einige schulpolitische Fragen stellen, mit der Bitte,
sie kurzfristig, möglichst per Mail zu beantworten. Wir stellen diese
Fragen verschiedenen Parteien, die in Dorsten an der Kommunalwahl 2009
teilnehmen. Ihre Antworten sollen uns und weiteren Eltern, die für
ihre Kinder den gemeinsamen Unterricht wünschen, Leitlinie für die
Kommunalwahl 2009 sein. Wir gehen deshalb von Ihrem Einverständnis zur
Veröffentlichung ihrer Antworten aus.
Kürzlich ging die Klage der Eltern des 14-jährgen Philipp Koch aus Lahntal bei Marburg gegen das Land Hessen durchdieMedien.
Philipp hat das Down-Syndrom. Während der Grundschulzeit konnte er am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, doch die Weiterführung des Gemeinsamen Unterrichts an einer integrativen Gesamtschule lehnte das Schulamt ab.
Dagegen klagten die Eltern und beriefen sich dabei auf das Recht auf inklusive Schulbildung, das Kinder mit Behinderung entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben.
In der vergangenen Woche hat die Familie und das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen einen Vergleich geschlossen. Philipp soll danach erneut sonderpädagogisch begutachtet werden. Wenn das Gutachten ergibt, dass eine Förderung im Gemeinsamen Unterricht möglich ist, so kann Philipp an die Regelschule wechseln.
Das freut mich für Phlipp. Ich habe mich gestern mit zwei Müttern, die ebenfalls Kinder mit Behinderungen haben, darüber unterhalten. Wir waren uns einig, wir alle hätten einen solchen Vergleich für unsere Kinder auch getroffen, ohne wenn und aber.
Was ich hier schreibe, soll also keinesfalls als Anmaßung gegenüber den Eltern von Philipp verstanden werden.
Auch kenne ich den Sachverhalt nur aus den Medien. Trotzdem, bei mir bleibt ein Beigeschmack.
Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Anhörung »Die Regelschule ist der erste Förderort« ist online
Zum Nachlesen: Der Landtag NRW hat jetzt auf seiner Homepage das Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« vom 20. Mai 2009 online gestellt (PDF).
Wer nicht alles lesen will, dem seien die Redebeiträge von Eva-Maria Thoms, Bernd Kochanek und Prof. Hans Wocken (Seite. 11 - 34) empfohlen, aber die Auswahl ist natürlich einseitig.
Gerade gefunden: Am 02.05.2009 brachte das ZDF eine Ausgabe der Sendung "Menschen - das Magazin", die die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zum Thema hatte. Die Sendung gibt es auch Online. In 15 Minuten erfährt man eine Menge über die Inklusive Schule, Barrierefreiheit und die Konsequenzen, die sich aus der UN-Konvention ergeben.
Warum ein Elternwahlrecht das Bildungssystem auf den Kopf stellen würde und warum es trotzdem notwendig ist
Die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung hat der Debatte um den gemeinsamen Unterricht von Kindern
mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf neuen Schwung gegeben,
gleichzeitig wird aber immer deutlicher, dass die Umsetzung nicht
einfach mit einem geringfügigen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts
getan ist.
Inklusive Schule
Die Konvention fordert ein inklusives Schulsystem und nicht umsonst
mauern konservative Bildungspolitker, ist doch inzwischen klar
geworden, dass die konsequente Umsetzung von Inklusion gleichbedeutend
mit der Auflösung des differenzierenden Schulsystems wäre.
Nicht ohne Grund sind die Reaktionen auf den
Bericht über das deutsche
Schulsystem von Vernor Muñoz, dem UN-Sonderbeauftragten für das Recht
auf Bildung so scharf,
ja teilweise diffamierend.
Im Gegensatz zu einer integrativen Schule, die Kinder eingliedert, die normalerweise aus den gesellschaftlichen Zusammenhängen ausgegrenzt sind und für die eigentlich der
Unterricht in Sondereinrichtungen vorgesehen ist, beschreibt Inklusion ein Schulsystem, in dem
Kinder mit Behinderung selbstverständlich in die örtliche Regelschule gehen, ohne Antrag,
ohne pädagogische Begutachtung und ohne Mittelvorbehalt. Ein Inklusives Schulsystem braucht kein Elternwahlrecht, weil keine Ausggrenzung in Sonderschulen erfolgt.
Der UN-Sonderberichterstatter für Das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Munoz, hat sich erneut sehr kritisch über den Umgang mit behinderten Schülern in Deutschland geäußert. Munoz sagte der taz, "das Menschenrecht auf Bildung ist nicht für den Mond gemacht!"
[...]
Der Jurist und Menschenrechtsbeauftragte Munoz mahnte in einem Gespräch am Rande seines Besuchs in Oldenburg grundlegende Veränderungen der deutschen Schule an. "Mit dem Schulsystem kann es so nicht weiter gehen. Man kann nicht sagen, wir machen inklusive Schule - und ändert aber gar nichts", sagte Munoz.
Eben kam ein interessanter Hinweis über den Verteiler des NRW-Bündnisse Eine Schule für Alle:
Die Montessori-Gesamtschule Borken und Gemeinsam leben gemeinsam lernen Südlohn laden ein, zum Vortrag und Werkstattgespräch mit dem Pädagogen Otto Herz, am 25.06. in der Montessori-Gesamtschule, 46325 Borken, Röwekamp 14.
Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit Beginn des Jahres auch in
Deutschland. Die Möglichkeit der Teilnahme aller Kinder am Unterricht in Regelschulen ist nun geltendes Völkerrecht.
Was bieten inklusive Schulen?
Wie profitieren alle Schüler von einer inklusiven Schule?
Wie kann Inklusion die Schule verändern?
Wie kann Inklusion in Schulen umgesetzt werden?
Was hindert Schulen daran, inklusive Schulen zu werden?
Ich habe Otto Herz schon mal bei einer anderen Veranstaltung gehört. Es lohnt sich auf jeden Fall, hin zu gehen.
Zur Zeit ist der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Prof. Dr. Vernor Muñoz, zu Besuch in Deutschland. 2006 hatte Muñoz mit seinem Bericht die Ausgrenzung und die Abschottung behinderter Kinder von den Regelschulen scharf kritisiert.
Die Taz hat ihn interviewt und das Gespräch mit ihm ist wirklich lesenswert.
Behinderte Kinder und ihre Eltern müssen frei wählen können, ob sie auf einer Regelschule oder auf einer Sonderschule lernen wollen.
[...]
Die ganze Schulumwelt muss sich verändern. Es geht um Fragen der Infrastruktur der Schulen. Es geht um eine Lehrerbildung, die behinderte Kinder mit einschließt, genau wie alle Aspekte der Pädagogik. Um der Konvention wirklich gerecht zu werden, braucht man zum Beispiel mehr Ressourcen und Helfer, damit die benachteiligten Schüler gleichberechtigt an der Regelschule teilhaben zu können. Es müssen auch alle Barrieren wegfallen, die den Zugang für Schüler mit körperlichen Behinderungen erschweren.
Vernor Muñoz wird am Sonntag einen Vortrag in Oldenburg halten. Ich werde leider nicht hinfahren können, aber der Vortrag wird vermutlich anschließend auf der Seite http://www.munoz.uri-text.de zu finden sein.
Bei Kobinet wird zur Zeit über die Situation des neunjährigen Lucas Katsioulis berichtet und lebhaft kommentiert, der eigentlich zur europäischen Schule in Brüssel gehen sollte. Lukas hat einen atypischen Autismus und benötigt besondere verhaltenstherapeutische Unterstützung durch die Betreuer. Die Voraussetzungen für die Beschulung in der Regelklasse waren durch die Eltern rechtzeitig der Schule mitgeteilt worden, die sie allerdings nicht vollständig realisierte.
Für Lucas gibt es in Brüssel keine deutschsprachige schulische Alternative. Wenn seine Eltern nicht erreichen, dass er an der europäischen Schule bleiben kann, kann er in Brüssel überhaupt nicht zur Schule gehen.
Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben über die Rechte behinderter Menschen in Baden-Württemberg
Ich weiss, ich habe gelegentlich auch Leser aus Baden-Württemberg. Eben kam die Bitte über verschiedene Verteiler, diese Information doch zu verbreiten. Das tue ich natürlich gern.,
Vielfalt und Inklusion
Vereint für gemeinsame Bildung
Inklusion in Baden-Württemberg jetzt
Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben
über die Rechte behinderter Menschen in
Baden-Württemberg
Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert
ein inklusives Bildungssystem. Leitbild ist das gemeinsame
Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderung.
Wir wollen Voraussetzungen schaffen für die Partizipation
aller. Denn Vielfalt muss nicht geduldet oder »beherrscht«
werden sie wird gewünscht, wertgeschätzt und
willkommen geheißen.
Ohne weiteren Zeitverlust möchten wir nach der
Ankündigung von Kultusminister Helmut Rau
zur Abschaffung der Sonderschulpflicht in Baden
Württemberg einen Aktionsplan anregen, der dazu dienen
soll, den Handlungsbedarf für Inklusion im Einzelnen
genau zu prüfen und konkrete Schritte anzuregen.
Seien Sie herzlich eingeladen.
Dr. Thilo Fitzner
Cordula Edler
Montag, 29. Juni 2009
Evangelische Akademie Bad Boll
Redner waren die Landtagsabgeordnete Marlies Stotz und der Bürgermeisterkandidat von SPD und Grünen Dr. Hans-Udo Schneider.
Frau Stotz stellte dar, dass es seit der Einführung der Gesamtschule keine wirkliche Schulreform mehr gegeben habe. Gleichzeitig könne man aber eine schleichende Verschlechterung der Schule in NRW feststellen, die sich besonders auf die Hauptschule auswirke.
Die meisten Eltern wollten Ihrer Ansicht nach nicht die Hauptschule für ihre Kinder, sonderen würden eine Schule bevorzugen, an der alle Abschlüsse möglich sind. Dies zeige auch die Tatsache, dass in NRW 15000 Abweisungen pro Jahr bei Anmeldungen zur Gesamtschule erfolgen müssen, während nur noch 14% der Eltern die Hauptschule wählten - 1970 waren es 54%, 2007 noch 20%.
Die SPD fordert ein gerechtes beitragsfreies Bildungssystem bis zum Ende des ersten Studiums (Abschaffung der Studiengebühr), alle Schulen sollen Ganztagsschulen werden, keine Abschulung, kein Sitzenbleiben, jedes Kind soll mitgenommen werden. Das Pinzip der schultypspezifischen Lehrerausbildung wird abgelehnt.
Eine Differenzierung soll frühestens ab Klasse 7 erfolgen.
Herr Dr. Schneider möchte keinen Schulkampf, aber er möchte die Debatte um die Schule auch in Dorsten führen.
Zur Zeit werde zu sehr damit gearbeitet, Eltern Angst zu machen, aber "Wer Ängste schürt, hat etwas zu verbergen".
Sein Ziel sei es, Strukturen für die beste Bildung zu schaffen. Dabei bezeichnete er das dreigliedrige Schulsystem als Relikt aus dem letzten Jahrhundert, betonte aber zugleich immer wieder, er wolle den Eltern nichts aufdrängen und auch keine Schulform "platt machen".
Lebenshilfe spricht sich für ein inklusives Schulsystem aus
Die Lebenshilfe hat sich in der Vergangenheit mit Positionen zur Inklusion eher zurückgehalten. In der Regel wurde eine sowohl-als-auch-Position bei der Frage vertreten, ob Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden sollen.
Wir sind seit langem Mitglied in der Lebenshilfe und ich schätze die Arbeit des Verbandes sehr, hätte mir aber schon lange etwas pointiertere Stellungnahmen beim Thema der schulischen Inklusion gewünscht.
Offensichtlich gibt es diesbezüglich jetzt eine Entwicklung bei der Lebenshilfe.
In einem aktuellen Positionspapier nimmt die Lebenshilfe Stellung zu »schulischer Bildung im Zeitalter der Inklusion« und spricht sich sehr klar für die Entwicklung des Schulsystems hin zu einem inklusiven aus.
Die Lebenshilfe ist, wie die gesamte Behindertenhilfe, über viele
Jahre davon ausgegangen, dass Menschen mit Behinderung zwar
gemeindenah statt in entfernten großen Einrichtungen leben können,
hier jedoch auf Schutzräume und Rückzugsmöglichkeiten sowie eine
besondere Pädagogik angewiesen seien. Dies begründete sich in der
Einschätzung, dass die Gesellschaft diesen Personenkreis ganz
überwiegend ablehnte, durch die Begegnung mit ihm überfordert sei und
deshalb das Wohl behinderter Menschen und ihre Lebensqualität in einer
"normalen" sozialen Umwelt ernsthaft gefährdet schienen.
Heute sind wir in der Bundesvereinigung Lebenshilfe aufgrund neuerer
Erfahrungen und Erkenntnisse überzeugt, dass es auch andere
Möglichkeiten gibt. Wir haben ein Ziel vor Augen, dem wir schrittweise
näher kommen wollen: Wir möchten dazu beitragen, die Welt, unsere
Gesellschaft, unsere Mitbürger und auch unsere Politik so zu
verändern, dass Menschen mit Behinderung wie alle anderen Bürger
inmitten der Gemeinde leben und an allen gesellschaftlichen Regelorten
teilhaben und dort alle für sie erforderliche Unterstützung erhalten
können.
Dem in der Konvention garantierten Recht auf inklusive schulische
Bildung entspricht eine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten zur
schrittweisen Umsetzung dieser Vorgabe. Das bedeutet, dass mit
Inkrafttreten der Konvention ernsthaft mit diesem Entwicklungsprozess
begonnen werden muss. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese
Verpflichtung und wird sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe engagiert sich damit für
tiefgreifende Änderungen im Schulsystem unseres Landes als
Vorraussetzung dafür, dass die Vorgaben der UN Konvention für ein
inklusives Schulwesen auch in unserem Einflussbereich schrittweise
umgesetzt werden können.
Heute fand wie berichtet im Landtag NRW eine Anhörung zum Thema gemeinsamer Unterricht statt. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, noch ein paar Sätze dazu zu schreiben, heute ist es mir aber zu spät dazu, deshalb hier nur ein kurzer Hinweis auf einen Kobinetartikel.
Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags will heute um 14 Uhr Experten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit der Fragestellung "Regelschule als erster Förderort" anhören. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" fordert aus diesem Anlass als sofortige Maßnahme, dass Eltern ein verbindliches Schulwahlrecht bekommen. "Es muss endlich Schluss sein mit Zwangsüberweisungen zur Sonderschule", sagt Bündnissprecherin Uta Kumar.
"Das Schulgesetz ist unverzüglich den völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Konvention anzupassen. Danach haben alle Kinder ein Recht auf wohnortnahe inklusive Bildung in einer Schule für alle", so Kumar. Die Umsetzung dieses Rechts dürfe nicht länger unter dem Finanzvorbehalt des Landeshaushalts stehen oder
abhängig gemacht werden von der Entscheidung der Schulaufsicht, von der Zustimmung des Schulträgers oder von der Bereitschaft der Schulen. Die dafür notwendigen Unterstützungsmaßnahmen müssten angemessen und in ihrer Qualität hochwertig sein.
Weil ich es gerade von der ersten Seite ins Archiv verschiebe, hier noch mal der Hinweis auf die öffentlich Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« morgen um 15:00 Uhrdoch um 14:00 Uhr im Landtag NRW.
Es wäre gut, wenn möglichst viele Menschen anwesend wären, um dem Thema ein angemessenes Gewicht zu verleihen. Ich habe gerade noch mal im Landtag nachgefragt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, man kann einfach kommen.
Wichtiges Update
Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.
Dorstener SPD und Grüne fragen in einer gemeinsamen Veranstaltung Eltern.
SPD und Grüne Dorsten laden gemeinsam am 25.05.2009 Eltern zu einem Gespräch zur Schulpolitik ein. Als Expertin ist die Landtagsabgeordnete Marlies Stotz eingeladen.
Ich hatte heute beim Agendamarkt kurz gelegenheit, mit dem gemeinsamen Bürgemeisterkandidaten von SPD und Grünen, Dr. Hans-Udo Schneider über seinen Positionen zur Schulpolitik zu sprechen. Was er sagte, klang für mich recht vielversprechend. Besonders wichtig ist mir, dass er die Position teilt, Kinder mit Förderbedarf sollten in Regelschulen gefördert werden und dass für ihn der Elternwille bei der Entscheidung über den Förderort maßgeblich ist.
Um den beiden Parteien noch mal konkreter auf den Zahn fühlen zu können, ist die Veranstaltung vielleicht eine ganz gute Gelegenheit.
Hans Wocken setzt sich für die Abschaffung der Sonderschulpflicht und für ein verbindliches Wahlrecht der Eltern beim Schulbesuch ihrer Kinder ein.
Die derzeitige Situation sieht er trotz der Ratifizierung der UN-Konvention kritisch
Erstens müssen Eltern ein wirklich verbindliches Wahlrecht bekommen. Sie und nicht irgendeine Expertenkommission, wie jetzt in Baden-Württemberg geplant, sollen entscheiden, wo ihr Kind unterrichtet wird. Zweitens müssen die Bundesländer dann auch die Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht zusichern. Es darf nicht sein, dass Eltern für ihr behindertes Kind zwar die allgemeine Schule wählen können, es dann aber keine Unterstützung durch Sonderpädagogen gibt.
[...]
Zwar wird in dieser Frage seit der Ratifizierung der UN-Konvention, die das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern vorsieht, in vielen Kultusministerien herumgedruckst und die Realität verharmlost und beschönigt. Aber Fakt ist: Kinder werden in Sonderschulen eingewiesen wie in eine Anstalt. Da gibt es einen förmlichen Beschluss einer Behörde, der den Eltern sagt: Ihr Kind hat sonderpädagogischen Förderbedarf und muss deshalb die Sonderschule besuchen. Das gilt in allen Bundesländern: Sonderschule ist nicht freiwillig, sondern Pflicht!
Unnötig zu betonen, dass er mir damit aus der Seele spricht.
Landesregierung in Baden-Württemberg verzichtet auf Berufung gegen das Urteil zu gunsten der Waldorfschule Emmendingen
Über die Waldorfschule Emmendingen habe ich ja schon ein paar mal berichtet. Im März hatte das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass dort die Integration von Kindern mit Behinderung gegen den Willen der Landesregierung fortgesetzt werden darf, was die Schule bis dahin schon ohne Zustimmung der Behörden praktiziert hatte.
Eben habe ich per Mail erfahren, dass die Landesregierung in Baden-Würtemberg nun auf eine Berufung gegen das Urteil verzichten wird. Gestern hat der Baden-Würtembergische Landtag dieses Thema behandelt.
In einer Pressemitteilung äußert sich die Waldorfschule Emendingen dazu:
Ein großer Schritt ist geschafft! Staatssekretär Wacker hat heute im baden-württembergischen Landtag erklärt, dass das Land Baden-Württemberg keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg einlegen wird. Damit wird das Urteil rechtskräftig, in dem das Land dazu verpflichtet wurde, der Integrativen Waldorfschule Emmendingen eine Genehmigung als Ersatzschule mit integrativer Beschulung von bis zu vier sonderschulpflichtigen Kindern pro Klasse zu erteilen.
Mit großer Freude wurde die Ankündigung von der Schulgemeinschaft aufgenommen. „Nun sind unsere Kinder nicht mehr illegal an der Schule“, freuen sich die Eltern der vier Erstklässler, die im letzten September gegen das Verbot der Behörden an der Schule eingeschult wurden. Auch die anderen Eltern, das Kollegium und der Vorstand des Schulträgers sind froh, dass die Zeit der Unsicherheit vorbei ist und dass die Ressourcen endlich wieder ungeteilt für die pädagogische Arbeit verwendet werden können.
[...]
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Staatssekretär Wacker führte aus, dass das Urteil keine Ausführungen hinsichtlich der finanziellen Förderung einer Integrativen Schule enthält. Auch gebe es im Schulgesetz Baden-Württembergs in dieser Hinsicht noch keine Festlegungen. Es sei daher noch zu erörtern, in welchem Umfang Schüler mit Behinderung an der Integrativen Waldorfschule Emmendingen staatliche Förderung erhalten.
Vor diesem Hintergrund fordert die Integrative Waldorfschule Emmendingen, dass das Land Baden-Württemberg den Schülern mit Behinderung die gleiche finanzielle Förderung gewährt wie den Schülern einer Sonderschule.
Vortrags- und Podiumsveranstaltung mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, am Sonntag, 7. Juni 2009, von 11 bis 13 Uhr im PFL Oldenburg.
Noch ein Beitrag zum Thema »Eine Schule für alle«. Dr. Brigitte Schumann stellt die deutschen Schulverhältnisse auf den Prüfstand des Völkerrechts und kommt zu dem Fazit, dass das gegliederte deutsche Schulsystem unvereinbar mit der Inklusion ist. Sehr lesenswert!
Ich habe den Vortrag mitgeschnitten und Herr Prof. Wocken hat inzwischen der Veröffentlichung zugestimmt. Hier gibt es seinen Vortrag zum Download oder zum direkt anhören. Zum besserern Handling habe ich die Aufnahme in drei Teile von jeweils ca 20 Min aufgeteilt.
Leider ist die Qualität etwas dürftig. Die Aufnahme ist mit einem Zoom H2 entstanden, das ich auf das Redepult gestellt habe. Leider ist Herr Wocken nicht am Pult stehen geblieben, sondern ist während des Vortrages die ganze Zeit auf und ab gelaufen, was die Präsentation zwar lebhafter, die Aufnahme aber ziemlich ungleichmäßig gemacht hat. Ich hoffe, man kann trotzdem alles verstehen.
Öffentliche Anhörung am 20. Mai 2009 im Landtag NRW
Am 20. Mai 2009 findet (doch) um 14:00 Uhr verschoben auf 15:00 Uhr im Düsseldorfer Landtag eine öffentliche Anhörung zum Thema die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten statt
Die Anhörung erfolgt aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündniss 90 / Die Grünen (Drucksache 14/4860)
Beim letzten Treffen der NRW-Bündnis Eine Schule für Alle waren wir uns einig, dass bei dieser öffentlichen Anhörung die Präsenz möglichst vieler Interessierter, besonders auch von Eltern mit ihren Kindern mit Behinderungen wichtig ist, auch wenn Zuschauer kein Rederecht haben.
Inhaltlich sind unsere Interessen ja gut vertreten, z.B. durch Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. und durch Mittendrin e.V.
Ich halte es aber auch für wichtig, dass die Landesregierung mitbekommt, dass Eltern Interesse an den politischen Prozessen zeigen, bei denen es um die Rechte ihrer Kinder geht. Und im Jahr vor der Landtagswahl können wir sicher sein, dass ein großes öffentliches Interesse an einem solchen Thema bemerkt wird.
Kommt also zahlreich!
Update 27.04.2009
Wegen der großen Zahl der Anmeldungen findet die Veranstaltung im Plenarsaal statt und kann deshalb erst um 15:00 Uhr beginnen.
Wichtiges Update 19.05.2009
Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.
Über die Waldorfschule in Emmendingen, die eine Gruppe von Kindern mit Behinderung entgegen der Weisung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen hatten, habe ich hier ja schon berichtet.
Auch die sehenswerte Kontraste-Sendung, über die ich kürzlich berichtet habe, befasste sich mit der Schule in Emmendingen.
Eben lese ich in der TAZ, dass das Verwaltungsgericht Freibung der Waldorfschule Emmendingen nun Recht gegeben hat. Das Land Baden-Württemberg muss einen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder genehmigen.
Die Schule hatte geklagt, nachdem ein langjähriger Schulversuch ausgelaufen war und das Land eine Genehmigung des integrativen Konzeptes ablehnte. Diese Ablehnung war nach Auffassung der Freiburger Richter rechtswidrig. Die Richter leiteten den Anspruch auf Genehmigung direkt aus dem Grundgesetz ab. "Das Recht zur Errichtung privater Schulen wird gewährleistet", heißt es in Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung. Die Emmendinger Schule werde den Anforderungen gerecht, weil sowohl behinderte wie auch nichtbehinderte Schüler die staatlichen Schulabschlüsse erreichen können.
Allerdings ist das Urteil nicht aufgrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zustande gekommen. Die Richter lehnten eine Anwendung auf das baden-württembergische Privatschulrecht ab.
Das besonders auf Schultypen fixierte Landesgesetz dürfe nicht gegen den ausdrücklichen Wortlaut ausgelegt werden.
Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, zur Frage des Unterrichts von behinderten Menschen an der Freien Waldorfschule Emmendingen einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten
Der Direktor des Instituts für Menschenrechte in Berlin, Heiner Bielefeldt, im Gespräch mit Spiegel-Online über die Absicht der Kultusminister, Schulabschlüsse für Sonderschulen einzuführen.
Mit der Schaffung eines neuen Abschlusses unterhalb des Hauptschulabschlusses stabilisieren die Kultusminister das bestehende Förderschulwesen. Die Konvention aber verlangt im Gegenteil, es kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Aus der Perspektive der Behindertenrechtskonvention sind die neuen Abschlüsse also das falsche Signal.
Ich bin gerade auf dieses lesenswerte Interview mit Camilla Dawletschin-Linder, der Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen gestoßen.
Die Medien haben bereitsmehrfachdarüberberichtet, dass in Dorsten drei Sonderschulen gemeinsam ein sog. Kompetenzzentum bilden werden, die Korczakschule, die von Ketteler-Schule und die Astrid-Lindgren-Schule. Einige Anmerkungen dazu sind also wohl überfällig.
Kompetenzzentren sind eine Erfindung der CDU-Landesregierung um die sonderpädagogische Förderung auf kommunaler Ebene zu koordineren:
Sie sollen die Systeme Förderschule und Gemeinsamer Unterricht in einem örtlichen oder regionalen Netzwerk von Schulen zu einem Gesamtsystem sonderpädagogischer Förderung zusammenführen. Konkret heißt das: eine Förderschule, die zum Kompetenzzentrum ausgebaut wird, soll ein breites Spektrum sonderpädagogischer Förderung – zum Beispiel den gesamten Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) abdecken und Schülerinnen und Schüler sowohl innerhalb des Kompetenzzentrums als auch in den mit ihm in einem festen Netzwerk verbundenen allgemeinen Schulen fördern. Quelle. Schulministerium NW
Von "Optimierung der Bildungslandschaft" ist da die Rede und sieben (!) neue Lehrerstellen wurden unbefristet bewilligt.
Nicht, dass ich nicht für eine Optimierung der Bildungslandschaft wäre, aber hier wird ja wohl der sprichwörtliche Bock zum Gärtner gemacht.
Ausgerechnet drei Sonderschulen sollen für die Koordination und Beratung der Beteiligten im Bereich der sonderpädagogischer Förderung zuständig sein, sowohl im Förderschulbereich als auch für den gemeinsamen Unterricht. Das ist so, als würde man RWE und Vattenfall die Koordination von Maßnahmen zum Atomausstieg überlassen.
Warum holt man nicht mindestens eine Schule mit Erfahrung im Gemeinsamen Unterricht ins Boot? Sonderschulen sind eben nicht die einzigen, die wissen, wie man Kinder mit Förderbedarf optimal fördert.
Wenn wir in diesem Bereich wirklich weiter kommen wollen, müssen wir neue Wege gehen.
Aber dazu sind die politisch verantwortlichen in Dorsten wohl nicht bereit. Selbst die Grünen sind ja scheinbar begeistert vom Kompetenzzentrum, lobte doch der Schulexperte der Dorstener Grünen, Günter Fraund im Februar ausdrücklich den Antrag.
Es wird Zeit, auch in Dorsten eine stärkere Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Inklusive Schulbildung erreicht man nicht, wenn man sie denen überläßt, deren eigentliches Interesse es ist, die herrschenden Zustände zu erhalten.
Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland ausgegrenzt und in Sonderschulen, Werkstätten und Heime abgeschoben. Nun tritt eine Uno-Konvention in Kraft, der ein radikales Umdenken folgen müsste. Doch die Bundesregierung signalisiert: Alles soll so bleiben, wie es ist.
Vom NRW-Bündniss "Eine Schule für Alle" kommt gerade noch mal die Bitte, auf die Fachtagung Schule der Zukunft auch für das Ruhrgebiet hinzuweisen, die am Samstag, 21.03.2009, 10:00 bis 16:00 Uhr in der VHS-Essen, Burgplatz 1 stattfindet.
Habe ich zwar in diesem Blog schon getan, aber es können sich für die Veranstaltung immer noch InteressentInnen anmelden.
Also Los! Es wäre schade, wenn das wichtige Thema nicht in angemessenem Umfang repräsentiert würde. Denn "Eine Schule für Alle" ist eine Schule, in der Kinder mit Behinderung ganz selbstverständlich dabei sind.
So eine Fachtagung ist nicht nur für Leute gedacht, die sich im beruflichen Zusammenhang mit dem Thema befassen! Gerade wir Eltern von Kindern mit Behinderungen sind die eigentlichen Fachleute für die Belange unserer Kinder. Wenn wir ihre Bedürfnisse nicht artikulieren und öffentlich machen, wer soll es dann tun?
Die Chancen stehen gut. Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gibt es erstmals ein klares Recht auf inklusive Schulbildung und im Wahljahr 2009 gibt es auch gute Möglichkeiten, auf die politischen Entscheidungsträger Einfluß zu nehmen.
Überlassen wir die Interessen unserer Kinder also nicht denen, die ihre eigenen Interessen haben!
Auch auf eine andere Veranstaltung sei hier nochmal hingewiesen:
Heute brachte die Frankfurter Rundschau einen Gastbeitrag von Lisa Pfahl und Justin J-W. Powell vom Wissenschaftszentrum Berlin mit dem Titel »Deutschland grenzt aus«
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wird 2009 für
Deutschland verbindlich. Aus der Formulierung in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte - Bildung ist Menschenrecht - leiten
die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union die Forderung
ab, schulische Bildung möglichst inklusiv zu gestalten. Inklusiv
heißt: Alle Kinder werden gemeinsam unterrichtet. Inwieweit wird das
deutsche Bildungssystem dieser Forderung bereits gerecht?
Weil die FR ihre Beiträge nur ein paar Tage online hält, habe ich
den Beitrag noch mal hier
hinterlegt.
16 Elternvereine aus NRW haben in der vergangenen Woche ein Eckpunktepapier für eine zukunftsfähige Schulpolitik vorgelegt. Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 fordern sie konkrete Reformschritte auch von den Kreisen und Kommunen: »Bildungspolitik ist Ländersache. Doch gute Schulen werden vor Ort in den Kommunen und Kreisen gemacht.«
Letzte Woche habe ich über die Veranstaltung Mit der Gesamtschule zu einer Schule für alleberichtet.
Es freut mich, dass Ingrid Wenzler, die Referentin dieser Veranstaltung, jetzt Stellung zu meinem Beitrag genommen hat.
Am Donnerstag, den 04.12.2008 wurde vom Deutschen Bundestag zu nächtlicher Stunde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einstimmig verabschiedet.
Reden wurden nicht mehr gehalten, sondern zu Protokoll gegeben.
Das Protokoll der Abstimmung findet sich im Plenarprotokoll (PDF) auf Seite 187 (20855) die zu Protokoll gegebenen Reden auf Seite 290 bis 298 (bzw. 20958 - 20966).
Ein Änderungsantrag der Linken wurde zunächst noch abgeglehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde also in der Form verabschiedet, wie er vorlag. Eine Korrektur der problematischen Denkschrift ist also offenbar nicht mehr erfolgt. Auch eine Korrektur bei der Übersetzung des Begriffes inclusive blieb aus.
Formal bedeutet das zwar nicht, dass die Denkschrift rechtsverbindlichen Charakter bekommt. Auch gilt, soweit mir bekannt ist, der englische Originaltext der Konvention.
Trotzdem ist abzusehen, dass bei Rechtstreitgkeiten in Zukunft Gerichte immer auch auf die Denkschrift zurückgreifen werden, wenn zu klären ist, was die Intention des Gesetzgebers war. Und mit Rechtsstreitigkeiten ist in Sachen inklusiver Schulbildung ganz sicher noch zu rechnen. Es wäre naiv anzunehmen, dass sich jetzt in den Ländern alles von selbst zum Guten wendet.
Die Entscheidung im Bundesrat steht soweit ich weiss in der übernächsten Woche an.
Eine Schule in Baden-Württemberg darf keine Behinderten mehr aufnehmen. Die Landesregierung hat den Unterricht, in dem Behinderte integriert werden, für die Schulanfänger verboten. Das Schulprojekt war bislang geduldet worden. Müssen die Kinder jetzt in eine Sonderschule? Das würde gegen Völkerrecht verstoßen, denn in der UN-Konvention für die Rechte Behinderter ist ein freier Schulzugang festgelegt.
Es gibt inzwischen eine Transkription und auch ein Video der Sendung.
Der Beitrag ist eine unbedingte Empfehlung. Das war einer der besten Fernsehbeiträge, die ich zum Thema Kinder mit Behinderung und Schule bisher gesehen habe.
Besonders gut wird herausgestellt, wie alle Kinder vom gemeinsamen Unterricht profitieren.
Unglaublich unqualifiziert zeigt sich der Staatssekretär im Ministerium für Kultus Baden-Württemberg, Herr Wacker, der behauptet, Beschwerden von Eltern, die sich über das ausgrenzende Bildungssystem beschweren, nehme er nicht wahr.
Tja, nicht nur Herr Wacker leidet ganz offensichlich an Wahrnehmungsstörungen, was die Notwendigkeit inklusiver Schulbildung angeht.
Baden-Württemberg schießt in Sachen Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zur Zeit den Vogel ab, ich bin mir aber sicher, dass vergleichbare Töne durchaus auch aus den NRW-Ministerien zu hören wären.
Bereits 20 Minuten nach der Ausstrahlung fanden sich unter dem Beitrag im Kontraste-Blog über 100 Kommentare, inzwischen sind es fast 300.
In Deutschland müsse man sich viele Gedanken darüber machen, wie man behinderte Kinder besser in das Schulsystem integrieren könne, sagte Evers-Meyer am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Sie hoffe, dass es letztendlich in Deutschland keine Sonderschulen mehr geben werde, äußerte Evers-Meyer. Sie wäre allerdings zunächst einmal froh, wenn Eltern zumindest ein Wahlrecht zwischen einer Sonderschule oder einer integrativen Schule hätten, ohne letzteres über Rechtswege oder eine mühselige Suche erreichen zu müssen, betonte sie: "Wenn wir sagen, wir wollen also möglichst keine Sonder- und Förderschulen mehr haben, dann heißt das aber nicht, dass wir keine sonderpädagogischen Lehrkräfte mehr brauchen. Die brauchen wir mehr denn je."
Die UN-Konvention für Behinderte wird ratifiziert. Eine Mutter erzählt, was Schule mit ihrem behinderten Sohn macht.
Mein Sohn wurde per Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Unterricht einer normalen Schule ausgeschlossen. Als Mutter eines mit staatlichem Zwang ausgesonderten Kindes erlaube ich mir, zu beschreiben, wie sich so etwas anfühlt: Mit knapp zwei Jahren wird durch Untersuchungen festgestellt: dein drittes Kind hat ein schwach ausgeprägtes Down-Syndrom. Von diesem Moment an musst du erleben, wie dieses Kind benachteiligt und ausgegrenzt wird. ...
Auch zwei weitere aktuelle Beiträge der TAZ befassen sich mit der schulischen Integration, Schwerpunkt Baden-Württemberg
Veranstaltungsreihe »Welche Schule brauchen unsere Kinder«
Am vergangenen Donnerstag war ich bei einer Veranstaltung mit dem Titel, "Mit der Gesamtschule zu einer Schule für Alle", die im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Welche Schule brauchen unsere Kinder?" von der GEW, der Aktion Menschenstadt, der LAGA und dem Kinderschutzbund NRW durchgeführt wurde.
Die Besucherzahl war etwas enttäuschend, überwiegend waren Lehrer anwesend, (naja, fand ja auch im GEW-Haus statt, was will man erwarten), ich war der einzige, der als Vater eines Kindes mit Behinderung teilnahm.
Wie gesagt, es ging um die Gesamtschule. Als Referentin war Ingrid Wenzler von der gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule eingeladen, eine entschiedene Verfechterin der Gesamtschule, die anhand vieler Zahlen und Vergleiche belegte, dass die Gesamtschule nicht so schlecht ist, wie ihr Ruf.
Anhörung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Heute findet in Berlin die Anhörung zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung statt. Die UN-Konvention enthält, wie berichtet, einen Rechtsanspruch auf inklusive Schulbildung für Kinder mit Behinderung.
Wichtig ist, dass dieses Recht nicht unter igendwelche Vorbehalte personeller, räumlicher oder finanzieller Mittel gestellt wird, wie das im Gesetzentwurf noch den Anschein hat. Dann wäre ein solcher Anspruch nämlich mal wieder das Papier nicht wert, auf das er gedruckt ist.
Zum Nachlesen hier noch mal die Zusammenstellung meiner letzten Beiträge zum Thema
Heute fand im Bundestag die 1. Lesung zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung statt. Ich habe mich ja mehrfach dazu geäußert.
Ich habe heute erfahren, dass das ARD-Magazins "Kontraste" eine Reportage über die Umsetzung der UN-Konvention gedreht hat. Dabei wurde auch in der Integrativen Waldorfschule Emmendingen gedreht, das ist die Schule, in der wie berichtet kürzlich der baden-württembergische Kultusminister, einen integrativen Schulversuch beenden wollte.
Voraussichtlich wird der Beitrag am Donnerstag, 13.11.08 um 21:45 Uhr in der Sendung "Kontraste" (ARD) ausgestrahlt.
Ganz sicher ist es aber wohl nicht.
Heute habe ich Antwort erhalten. Da die Mail nicht zur Veröffentlung freigegeben ist, hier nur ein Fazit mit eigenen Worten:
Herr Grasedieck (SPD) hat sich mit der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Evers-Meyer in Verbindung gesetzt. Man werde sich dafür einsetzen, dass die Konvention richtig verstanden wird. Es soll der Weg frei gemacht werden, für eine inklusive Bildung. Allerdings sei hier auch die Kooperation der Bundesländer gefragt.
Zunächst einmal freue ich mich über eine so prompte Reaktion. Auch inhaltlich fand ich das zunächst mal OK. Mal abwarten, wie sich die Sache weiter entwickelt.
Es schadet jedoch nicht, wenn noch viele weitere Mails und Briefe an andere MdBs geschrieben werden. Auf meine Vorlage darf dabei natürlich gern zurück gegriffen werden, allerdings macht sich ein selbst formuliertes Schreiben auch immer gut.
Vor ein paar Tagen haben ich über die Verwässerungen beim Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geschrieben.
Die Rechtsexperten Prof. Dr. Ralf Poscher, Dr. Thomas Langer und Dr. Johannes Rux haben in einem Gutachten für die Gewerkschaft GEW (PDF) untersucht, an welchen Punkten die Bildungspolitik und die Schulgesetze der Länder den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht entsprechen.
Soweit mir bekannt ist, enthalten die Schulgesetze aller (man korrigiere mich) deutschen Bundesländer einen Rechtsanspruch auf integrative Beschulung, allerdings ebenfalls jeweils unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins sachlicher, personeller und finanzieller Voraussetzungen.
Aufgrund einer Anmerkung per Mail noch mal eine Klarstellung zum Schulrecht NRW. Vielleicht habe ich mich, was den Rechtsanspruch auf integrative Beschulung angeht, zu ungenau ausgedrückt.
In §20 Abs 1 des NRW Schulgesetzes wird der Gemeinsame Unterricht als Ort der
sonderpädagogischen Förderung an erster Stelle vor der Förderschule
genannt. Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht setzt nach § 37 AO-SF (PDF-Datei) den Antrag der Eltern voraus. Damit wird durchaus ein Anspruch des Kindes auf Gemeinsamen Unterricht definiert.
Der Anspruch steht aber unter dem Vorbehalt des §20 Abs 7, nach dem die
Schule die sachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen muß.
Und da liegt das Problem. Mit dem abstrakten Anspruch kann man
nichts anfangen, weil es einfach nicht genug Schulen gibt,
die die Voraussetzungen bieten und es letztlich immer einen Weg
gibt, für das jeweilige Kind zu definieren, das individuell gerade
hier die Bedingungen nicht erfüllt werden.
Erst wenn es einen bedingungslosen Anspruch gibt, läßt sich der auch
einklagen. Im diesem Fall müßte die Schule und die Schulbehörde ggf. die erforderlichen Bedingungen schaffen. Und genau da ändert sich ja mit dem Ratifizierungsgesetz nichts.
Der Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stellt das Recht auf inklusive schulische Bildung weiter unter Vorbehalte
Am 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die Konvention über die Rechte behinderter Menschen vom 13. Dezember 2006. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention in New York unterzeichnet.
Am 11. November steht nun die Beratung des Gesetzes im Bundestag an, mit dem Ziel, die UN-Konvention in Deutschland ab dem 01. Januar 2009 geltendes Recht werden zu lassen.
Eltern von Kindern mit Behinderung haben sich von dieser Konvention viel versprochen,
Dass die Dorstener Eltern die Gesamtschule wollen, liegt für Susanne Fraund (Fraktionsvorsitzende der Dorstener Grünen, W.) auf der Hand: "Mehr als 60 Kinder hat die Gesamtschule Wulfen abgelehnt, weitere 50 Kinder aus Dorsten hat die Gesamtschule Schermbeck nicht angenommen." Hinzu würden jene kommen, die aufgrund des Turbos-Abis den Druck der ersten Jahre auf den Gymnasien nicht aushielten. Zudem würde eine Gesamtschule in Dorsten Kosten sparen helfen, weil Schülertransporte wegfielen.
Ich begrüße diesen Vorschlag aufs Schärfste.
Für unsere Kinder wäre das ideal, schon wegen der Wohnortnähe.
Aber auch unabhängig von den eigenen Kindern bin ich immer schon ein Befürworter der Gesamtschule, war ich doch selbst auf einer.
Selbstverständlich muß einen solche Schule dann auch integrativ arbeiten.
Fraglich ist, ob die Grünen sich mit dieser Forderung durchsetzen. Mitglieder der Junge Union, denen Gesamtschulen ja schon immer höchst suspekt waren, warnen jedenfalls wie immer reflexhaft vor der rot-rot-grünen Einheitsschule.
Ich lese gerade, dass die Stadt Dorsten in Zukunft vermeiden will, dass erneut integrative Klassen mit 29 SchülerInnen starten. Anders als in der Klasse, in die auch unser Sohn geht, soll die Klassenstärke in Zukunft auf 24 SchülerInnen begrenzt werden.
Die dreizügige Schule dürfe dann nur noch 84 SchülerInnen aufnehmen (2 mal 30 und 1 mal 24 in der I-Klasse).
Ich frage mich immer noch, warum man nicht einfach eine vierte Klasse bilden konnte. Das war ursprünglich geplant, aber mit 89 SchülerInnen fehlen genau zwei. Nichts ist wohl unflexibeler, als die deutsche Verwaltung.
Und das ist für mich symptomatisch für unser Bildungssystem. Es werden vielbeachtete Bildungsgipfel veranstaltet, kaum ein Politiker wird müde, die Bedeutung der Bildung zu betonen, aber man ist nicht in der Lage, mal fünf gerade sein zu lassen, wenn es - wie in diesem Fall - in einer konkreten Situation sinnvoll wäre. Nicht nur die Kinder mit Behinderungen hätten von kleineren Klassen profitiert.
In einem Beitrag
begutachtet der Jurist Ralf Poscher, welche Folgen die UN-Behindertenkonvention für deutsche Schulen hat.
Deutsche Sonderschulen widersprechen der UN-Konvention über behinderte Menschen, sagt Professor Poscher. Erstmals gibt es ein Beschwerderecht gegen diese Schulform. (...)
Die Konvention geht davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Kinder mit Behinderung eine normale Schule besuchen können und nur noch ein kleiner Teil eigenständige Fördereinrichtungen benötigt. Im Moment ist das Zahlenverhältnis in Deutschland etwa umgekehrt - je nach Bundesland mehr oder weniger.
Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der geplanten Auflösung von Sonderschulen in Köln.
Köln will die Ausgrenzung von behinderten Kindern in Sonderschulen beenden. Bis 2010 sollen doppelt so viele wie bisher den ganz normalen Unterricht besuchen - noch fehlen aber die Plätze.
Auch die Dorstener Zeitung (Papierfassung) befasst sich heute mit der Sonderschule, genauer gesagt, mit der Dorstener Haldenwangschule.
Der Standort sei nicht gefährdet.
Im möglichst individuellem Unterricht wird neben Selbständigkeit auch Mathe, Deutsch, Musik, Hauswirtschaft, Sport und Gestaltung geschult. Elf Pflichtschuljahre unterteilen sich in Vor-, Unter-, Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufen. Nach der Schulzeit wecheln alle (sic!) Jugentlichen zu den Werkstätten für Behinderte in Wulfen.
Ein paar Mängel habe diese Schule ja, aber
Sollte es noch eine Pausenhalle und eine Schaukel für Rolltühle geben (...) wären alle super glücklich
so Schulleiter Domhöver.
Für unser Kind werden wir jedenfalls alles daran setzen, ihn vor dieser netten Idylle zu bewahren, zugunsten einer inklusiven Beschulung, möglichst in einer Schule für Alle
Sa, 8. 11. Düsseldorf
Aula des Max-Planck-Gymnasiums,
Koetschaustraße, Düsseldorf Stockum Kinderbetreuung, 16 Uhr.
NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" mittendrin e.V., Köln Gemeinsam leben gemeinsam
lernen e.V. Bonn - Elterninitiative 4. Gesamtschule Bonn Familiennetzwerk Pulheim e.V.
Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.V. Aachen triplet e.V., Düsseldorf
Eltern sehen Ignoranz behinderter Kinder beim Bildungsgipfel
Der Elternverein Mittendrin e.V und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen NRW haben den Bundes- und Länderregierungen Ignoranz behinderter Kinder beim Bildungsgipfel vorgeworfen.
Wie Kobinet heute berichtet soll die Situation in allen Bildungsbereichen von der KiTa bis zur Universität beim Bildungsgipfel erörtert werden. "Nur die Bildung für Kinder mit Behinderungen steht nicht auf der Tagesordnung"
In einer gemeinsamen Pressereklärung (PDF) von Mittendrin e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen NRW heisst es:
Die Sonderschulen sind die unsichtbare 4. Säule unseres Schulsystems. "Wir sind es endgültig
leid, dass unsere behinderten Kinder in sämtlichen Bildungsdiskussionen ignoriert werden",
sagt Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V. Mehr als 430.000 Kinder
werden bundesweit in Sonderschulen unterrichtet. Mit der Einschulung verschwinden sie
nach der Devise: Aus den Augen, aus dem Sinn aus der Mitte der Gesellschaft und dem
öffentlichen Interesse. Sie verbringen ihre Schulzeit in Schulen, die sich keiner
systematischen externen Qualitätsprüfung stellen müssen und weder in nationale noch in
internationale Vergleichsuntersuchungen einbezogen werden. (...) In den europäischen Nachbarländern gehen im Schnitt mehr als 70 Prozent aller behinderten
Kinder in Regelschulen. "Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, warum Deutschland 87
Prozent der behinderten Kinder in Sonderschulen aussortiert"
eine kleine Kreisstadt mit Namen Holzminden. Die landschaftlich schöne Lage und gute und freundliche Bürger haben ihr einen guten Ruf eingetragen. Sogar ein Minister aus dem fernen Hannover wohnte (und wohnt auch noch) in ihr. Es war alles schön ruhig und gemütlich, die Stadtverwaltung und die Kreisverwaltung sorgten sich um die Belange ihrer Mitmenschen.
Eines Tages erschien in der regionalen Zeitung ein Artikel, der sich um die baulichen Mängel der Förderschule "An der Weser" drehte. ...
So gemütlich könnte es noch weiter gehen, aber Holzminden liegt nicht im Märchenland.
Einen Tag, bevor der Artikel im Täglichen Anzeiger Holzminden erschien, hatte ich ein Termin mit einem Redakteur der Zeitung. Ich wollte eine Selbsthilfegruppe zum Thema Integration in der Schule gründen. Obwohl ich schon länger an der Gründung arbeite, aber bisher nichts konkretes unternommen habe, hatte ich dennoch bereits ein Plakat auf meinem Computer und auch schon pro forma über Veröffentlichung im Web nachgedacht. Die Gründung lief vorerst unter dem Namen "Eltern für ein regionales Integrationskonzept". Ich erklärte dem Reporter, was ich erreichen wollte. Ich suchte Eltern für die Durchsetzung eines "regionalen Integrationskonzept". Er meinte, es gäbe hier schon so etwas, was ich allerdings nach meinen Kenntnissen verneinen mußte. Wir wollten beide nach Informationen suchen, ob es wirklich schon im Landkreis ein ähnliches Konzept gibt oder gegeben hatte. Nach meinen Recherchen war das nicht der Fall.
Nun gab es am 23. April 2008 diesen Artikel, in dem ein kleiner Absatz mit folgendem Wortlaut stand: "Schüler, die ab 2009 eingeschult werden und der besonderen Förderung im Bereich Lernen bedürfen, sollen in die Grundschulen in den einzelnen Orten integriert werden. Das Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung wird zurzeit erarbeitet." Damit, so meinte der Redakteur nach einem Anruf, wäre die Sache doch wohl erledigt.
Es folgten noch mehrere Telefongespräche, aber bis heute kein Artikel.
Da ich nach Möglichkeiten suchte, wie ich die Gründung der Selbsthilfegruppe veröffentlichen kann, bin ich in einer der vielen EDV-Zeitungen auf einen Artikel aufmerksam geworden, in dem das bloggen beschrieben wurde. Seitdem habe ich den Blog "Gemeinsam lernen in Holzminden". Inhalt des Blogs sind Informationen über Schule, Integrationsklassen, regionale Integrationskonzepte, Bildung, Veranstaltungen usw. Eine kleinere Homepage hatte ich schon. Sie ist ganz einfach unter dem selben Namen zu finden.
Ach übrigens: ich hätte am 25. September 2008 einen Termin mit dem obigen Journalisten gehabt. Der Termin wurde auf Montag, den 29. September 2008, vormittags um 11.00 Uhr verschoben. Nach dem Gespräch sagte er mir zu, dass er den Artikel noch in der selben Woche schreiben wollte, zumal ich auch schon (ja?) einen Termin für ein erstes Treffen von Gemeinsam lernen in Holzminden habe. Ich hoffe, der Artikel kommt vor dem 4. November heraus ...
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, kann man (oder frau?) sich ruhig an mich wenden. Meine Adressen sind in meinem Blog und in meiner Homepage angegeben. Bis bald. Kommentare sind auch erlaubt.
Update
Der im Gastbeitrag erwähnte Artikel über "Gemeinsam lernen in Holzminden"
ist am 22. Oktober 2008 im Täglichen Anzeiger Holzminden erschienen. Der
vollständige Text ist im Blog nachzulesen.
Bundeskabinett macht den Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechete von Menschen mit Behinderung frei
Während ich urlaubsbedingt offline war, hat am 01.10.2008 das Bundeskabinett nach mehrmaligem Verschieben das Ratifizierungsgesetz beschlossen. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Das soll noch in diesem Jahr erfolgen, so dass die Konvention zum 01.Januar 2009 in Kraft treten kann.
Ich habe es ja mehrfach hier erwähnt, die Konvention formuliert ein Grundrecht auf inklusiven Unterricht (Die deutschsprachige Übersetzung spricht fälschlicherweise von integrativem Unterricht) für die Primarstufe und Sekundarstufe. Eine wichtige Klarstellung der Rechtslage, obwohl ich noch skeptisch bin, was die real existierende Schulverwaltung daraus machen wird, gibt es ja durchaus Leute, die die Sonderschulen als die Krone der Integration verstehen.
Um eine gute Rechtschutzversicherung werden Eltern von Kindern mit Behinderung wohl auch in Zukunft nicht herum kommen.
Rechtschutzversicherung steht bei uns auch noch auf der Agenda. Kennt sich zufällig jemand damit aus? Muß auf jeden Fall Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schulfragen abdecken. Naja, ich werde demnächst mal Tante Google fragen.
Ein paar Auszüge gibt es aber Online (Irgendwann lernen die Verantwortlichen es noch und stellen endlich das ganze Programm ins Web), darunter einen interessanten Beitrag (MP3) über den Versuch des baden-württembergischen Kultusministeriums, einen integrativen Schulversuch zu beenden.
Seit September 1995 werden in der integrativen Waldorfschule Emmendingen geistig behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet. Jetzt will das baden-württembergische Kultusministerium jedoch diesen integrativen Schulversuch auslaufen lassen und hat die neue erste Klasse nicht mehr genehmigt. Die Schule hat Klage gegen das Kultusministerium erhoben. In einem Akt von zivilem Ungehorsam wurden am Mittwoch letzter Woche vier geistig behinderte Kinder in Emmendingen eingeschult.
Der zweite Beitrag, der Online verfügbar ist, handelt von einem Mädchen mit Down-Syndrom, das in eine Berliner Förderschule geht und zeigt das ganze Dilemma, in das Schüler mit Behinderung und deren Eltern angesichts der Rahmenbedingungen des separierenden Schulsystems geraten.
Unbedingt anhören! (MP3)
Hierfür war bereits im Frühjahr ein Fahrplan für den Herbst angekündigt worden, der langsam in Gefahr gerät. Bereits Ende August sollte das Ratifizierungsgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet werden, was bisher aber noch nicht geschah. Und auch diese Woche scheint es damit nichts zu werden. Nun sei Ende September anvisiert hört man aus internen Kreisen. Wenn man bedenkt, dass dieses Gesetz dann durch den Bundestag und den Bundesrat laufen muss, drängt nun die Zeit, wenn dieses zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.
Keine Ahnung, wie man das Vorankommen dieses eigentlich so wichtigen Prozesses antreiben kann. Protest beim Bundestag, bei den zuständigen Abgeordneten?
Und die Medien? Soweit ich das verfolge, gibt es kaum Interesse
an der UN-Konvention.
Ich befürchte sowieso, dass sich faktisch in NRW nicht viel ändern wird. Die "die-Förderschule-ist-oftmals-der-beste-Förderort-Fraktion" wird doch nicht mit dieser Konvention umschwenken und den gemeinsamen Unterricht fördern.
Auch nach einer Ratifizierung wird gemeinsamer Unterricht und erst recht Inklusion weiterhin ein Kampf für die Eltern bleiben - sicher gestärkt in ihrer Rechtsposition. Das Ganze ist ein Zeitspiel.
Hier in Dorsten ist das Angebot im Gemeinsamen Unterreicht ja scheinbar noch vergleichsweise gut. Ich habe kürzlich erfahren, dass es insgesammt 10 Plätze an zwei Schulen in der Sekundarstufe gibt. Bisher war mir nur eine Schule bekannt. Aber reicht das aus, um für alle Kinder Plätze bereit zu stellen? Von der einen Schule für alle mal ganz zu schweigen?
Was können Eltern machen, um diese Entwicklung schnell voranzubringen?
Ich habe kürzlich ja schon über meine Ideen zum Eltennetz ungehindert, dem Netzwerk für Eltern von Kindern mit Behinderung geschrieben.
Ich habe mich in den letzten Wochen allerdings noch ein wenig schwer getan, über den Rahmen dieses Blogs hinaus Werbung für das Netzwerk zu machen, weil Kaioo noch diverse Bugs und unstimmigkeiten hatte. Zwar sind noch immer nicht alle Probleme behoben, das Team von Kaioo arbeitet aber intensiv daran.
Heute habe ich begonnen, einige Organisationen und Personen anzuschreiben, um auf das Netzwerk aufmerksam zu machen.
Ein Text, den ich verschickt habe, findet sich hier auf Scribd.
Also auch hier noch mal die herzliche Bitte, diese Information so breit wie möglich zu streuen und sich selbst unter http://www.ungehindert.kaioo.com zu registrieren.
Ich habe schon eine Weile ein Bookmark zu diesem Artikel der Dorstener Zeitung gesetzt, der den (Kosten)Aufwand beschreibt, der durch den Transport von SchülerInnen mit Behinderung entsteht, die mit Fahrdiensten zu Sonderschulen gebracht werden.
Wenn Mitte August die 35 LWL-Förderschulen (LWL = Landschaftsverband Westfalen-Lippe, W) ins neue Schuljahr starten, müssen hunderte Fahrpläne für zum Teil speziell ausgestattete Autos stehen, damit behinderte junge Menschen ihren teils langen Weg zur Schule hin- und zurückgebracht werden können.
„Rund 4.900 unserer gehandicapten Kinder und Jugendlichen in Westfalen-Lippe brauchen jeden Schultag diesen Fahrdienst zwischen Elternhaus und Schule“
(...)
der LWL gibt jährlich gut 17,3 Mio. Euro dafür aus
Kosten, die man teilweise einsparen könnte, wenn es wohnortnahen gemeinsamen Unterricht in mehr Schulen gäbe. Neben den hier immer wieder erwähnten Gründen, die gegen die Sonderschulen sprechen, ist das für mich noch ein weiterer, schnellstens über den Rückbau des Sonderschulsystems zu beginnen und die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung so bald wie möglich umzusetzen.
Wenn ich mal nachrechne, dann komme ich bei 17,3 Mio Euro für 4900 SchülerInnen auf immerhin etwa 3760 Euro pro Schüler. Damit könnte man vermutlich schon was machen, oder?
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Übergehen behinderter Schülerinnen und Schüler vorgeworfen. Weder bei ihrer Bildungsreise noch beim Bildungsgipfel am 22. Oktober habe die Kanzlerin den gemeinsamen Schulbesuch von Kindern mit und ohne Behinderungen eingeplant, kritisierte Evers-Meyer.
"Das bedauere ich umso mehr, als der gemeinsame Schulbesuch aller Kinder in der zur Ratifikation im Parlament anstehenden UN-Behindertenkonvention einer der zentralen Punkte ist", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Seit letztem Dienstag ist Noah nun ein Schulkind, aber leider war er am ersten Schultag richtig krank, so dass er erst morgen zum ersten Mal hingehen wird. Und weil wir keine Einschulungsfotos mit blassem Gesicht und dicken Rändern unter den Augen wollten, haben wir auch die Fotosession erst heute nachgeholt.
Übrigens, Noah geht in den Gemeinsamen Unterricht der St. Antonius-Grundschule in Dorsten.
Noch mehr Fotos gibt es in meinem Sevenload-Album
Ich habe die Idee jetzt umgesetzt. Unter http://www.ungehindert.kaioo.com können sich Eltern nun registrieren und diesem Netzwerk beitreten. Wer Probleme mit der Registrierung hat, kann sich gern an mich wenden.
Ein paar Mitglieder hat das Netzwerk auch schon. Wir freuen über jede und jeden, der/die hinzustößt.
Ich denke, auch wenn es ein Elternnetzwerk ist, sind auch Menschen gern gesehen, die mit unseren Kindern in anderen Zusammenhängen zu tun haben.
Aus der Netzwerkbeschreibung:
Für Eltern von Kindern mit Behinderung ist ein regelmäßiger Austauch und eine gute Vernetzung untereinander sehr wichtig. Um die Interessen unserer Kinder effektiv vertreten zu können, ist es wichtig, dass wir in Verbindung bleiben und uns gegenseitig Informationen und Unterstützung geben können. Dieses Netzwerk bietet Eltern die Möglichkeit, sich auszutauschen und Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten und zu verbreiten.
Das Elternnetz soll kein Verein und keine Konkurenzveranstaltung zu
bestehenden Gruppen sein, sondern der Versuch einer Vernetzung mit den
Möglichkeiten des Internets.
Bei einem Sozialen Netzwerk handelt es sich um eine Internetplattform,
auf der man Kontakte mit anderen angemeldeten Mitgliedern pflegen und
Informationen verbreiten und erhalten kann.
Dies kann sowohl in Gruppen als auch im Dialog mit einzelnen
Mitgliedern erfolgen.
Soziale Netze im Internet haben zur Zeit einen deutlichen Zuwachs,
bekannt sind z.B. StudiVZ, SchuelerVZ oder XING.
Was liegt da näher, als diese Technik auch für die Vernetzung von
Eltern zu verwenden?
Kaioo
Kaioo ist im vergangen Jahr gegründet worden und geht einen Sonderweg.
Kaioo ist ein kleiner gemeinnütziger Verein, der sich aus Spenden
finanziert.
Der Internetdienst bietet die Möglichkeit, eigene Soziale Netzwerke zu
gründen und dazu die Plattform und die Technik von Kaioo zu verwenden.
Durch die Gemeinnützigkeit hat Kaioo keine wirtschaftlichen Interessen
an der Verwertung der Nutzerdaten, und garantiert, dass Daten niemals
an Dritte weitergegeben werden.
Noch unausgereift
Ich muß allerdings sagen, zur Zeit tue ich mich noch schwer, für diese Netzwerk offensiv (d.h. über die Möglichkeiten diese Blogs hinaus) die Werbetrommel zu rühren.
So richtig ausgereift ist das System noch nicht.
Zwei Dinge stören mich besonders:
Das Netzwerk ist nicht klar genug von Kaioo abgegrenzt. Eigentlich wird nur über besondere Farben, Logos, und eine Bildleiste deutlich, dass es ein abgegrenztes Netzwerk ist. Netzwerk-Gruppen sind zugleich Kaioo-Gruppen. Mitglieder sind automatisch in verschiedenen Kaioo-Netzwerken. Ich habe vorhin meine Frau genötigt ;-), sich anzumelden und konnte dabei beobachten, wie es läuft, wenn man sich nur für ein Netzwerk anmeldet. Im Grunde gibt es keinen Unterschied und keine Abgrenzung. Meine Referenznutzerin ist z.B. ganz ohne ihr Zutun im Netzwerk Ü30 (??) gelandet.
Weil es in Kaioo ja eine ganze Zahl eifriger Freundschaftenschließer und Gruppeneinlader gibt, befürchte ich, dass alle, die über meine Einladung zum Eltennetz kommen, über kurz oder lang eine Reihe von Anfragen bekommen, die thematisch überhaupt nichts mit dem Netzwerk zu tun haben. Gerade in der Anfangsphase des Netzes kann das Leute schon abschrecken.
Mal schauen. Ich habe ja jetzt ein Referenzmitglied in der Familie, das ich fragen kann.
Schlecht finde ich die Einbindungen von Videolinks und Fotos aus den Alben der Mitglieder auf der Netzwerkstartseite. Das führt dazu, dass dort jetzt Fotos aus meinem Album von der Klimaschutzdemo in Neurath zu sehen sind. Was soll das? Wenn dass nicht irritiert, weiß ich auch nicht mehr. Und ich finde als Admin keine Möglichkeit, das auszublenden. Philipp, das müsst ihr unbedingt abstellen, sonst gehe ich doch noch zu Mixxt.
Was fehlt, ist eindeutig ein Wiki. Für das Elternnetzwerk wäre das eine ganz wichtige Sache.
Mal abwarten. Für August sind ja noch einige Erweiterungen angekündigt. So lange werde ich auf groß angelegte Werbeaktionen noch verzichten. Wer allerdings über diesen Eintrag zu uns stößt und von den Anfangsschwächen absehen kann, ist natürlich herzlich gern gesehen.
Seit gestern zeigt sich das soziale Netzwerk Kaioo in neuer Aufmachung, auf den ersten Blick wirkt alles übersichtlicher und aufgeräumter.
Neu bei Kaioo ist, dass nun jeder die Möglichkeit hat, eigene Netzwerke auf der Kaioo-Plattform zu gründen. Wenn also ein Verein, die Ehemaligen einer Schule oder eine Firma eine Online-Möglichkeit zur Kommunikation suchen, können sie auf Kaioo ihr eigenes Netzwerk gründen, wobei sowohl geschlossene Netzwerke denkbar sind, in die man nur mit Einladung kommt, als auch offene, in denen jede/r Mitglied werden kann.
Etwas ähnliches gibt es ja bereits bei Mixxt, Tribax und noch einigen anderen Anbietern, das besondere bei Kaioo ist aber die Gemeinnützigkeit der Organisation. Kaioo selbst lebt von Spenden und wird Werbeeinnahmen an gemeinnützige Organisationen spenden.
Die Gemeinnützigkeit führt auch dazu, dass es bei Kaioo keine Interessen gibt, mit den persönlichen Informationen der Mitglieder im Netz Geld zu verdienen. Kaioo kann somit glaubwürdig garantieren, dass die Mitgliederdaten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ich habe im Juni auf dem Socialcamp von Philipp Schuch von Kaioo schon einige Einzelheiten erfahren und hatte seitdem auch schon verschiedene Ideen, wie man Kaioo-Netzwerke nutzen kann.
Elternnetzwerk
Vor allem denke ich über ein Netzwerk für Eltern von Kindern mit Behinderung aus NRW nach (und vielleicht auch für andere TeilnehmerInnen, z.B. Pädagogen, die mit unseren Kindern zu tun haben).
Das Thema "Gemeinsamer Unterricht" aber auch viele andere Themen könnten dort sicher gut besprochen werden. Ein Portal, das die Kommunikation von Eltern ermöglicht, ohne dass man auf Termine und Veranstaltungsorte angewiesen ist. Ich höre immer wieder, dass Versuche, Eltern von kindern mit Behinderung zusammen zu bringen, sehr schwierig sind, denn wir haben ja eines gemeinsam - wir haben Kinder. Online geht das vermutlich einfacher.
Ich werde es voraussichtlich in den nächsten Tagen einrichten und dann die Information auch hier veröffentlichen.
Berufliche Nutzung
Auch im beruflichen Zusammenhang sehe ich Nutzungsmöglichkeiten.
Dabei ist mir allerdings noch nicht so recht wohl, denn auf Kaioo habe ich mein Profil, in dem ich auch Informationen über mich und meinen Vorlieben (Bücher, Filme) veröffentliche.
Klar, im Grunde steht das auch der Welt offen, es ist aber noch was anderes, wenn jemand, der mich aus dem beruflichen Kontext kennt, zufällig auf Kaioo entdeckt, dass ich Star Trek mag, als wenn diese Information immer in dem Profil auftaucht, mit dem ich im beruflichen Zusammenhang kommuniziere.
Ich kann mir natürlich einfach ein zweites Kaioo-Profil anlegen und das im beruflichen Rahmen nutzen, besser wäre es aber wohl, wenn ich gezielt die Sichtbarkeit verschiedener Informationen für verschiedene Netzwerke einstellen könnte.
Das Problem der Abhängigkeit im Web 2.0
Eine zentrale Frage bleibt allerdings immer. Sollte man überhaupt mit derartigen Aktivitäten auf fremde Anbieter zurückgreifen, oder ist es ein zu großes Risiko? Ist nicht "selber Hosten" die richtige Entscheidung, weil Kaioo natürlich jederzeit den Laden dichtmachen und sämtliche Netzwerke schließen kann?
Robert Basic ist kürzlich in einem interessanten Artikel auf diese Frage eingegangen, und auch der Schockwellenreiter denkt über die Einschränkungen der Freiheit im Cyberspace nach.
Wie Robert Basic in seinem Artikel schreibt, ist die Exportierbarkeit von Daten wichtig. Ich habe dazu bei kaioo noch keine Informationen. Bleibt zu hoffen, dass diese Möglichkeit rasch kommt.
Gerade bei Experimenten, wie dem beschriebenen Elternnetz, wäre selber hosten aber ein viel zu großer Aufwand, solang nicht klar ist, ob ich mit dieser Idee überhaupt auf Resonanz stoße. Insofern muss ich die Risiken wohl in Kauf nehmen. Wie das im beruflichen Kontext entschieden wird, weiß ich es noch nicht. Auch da eignet sich Kaioo natürlich gut dazu, erste Erfahrungen zu sammeln.
Fazit
Soweit ich es bis jetzt beurteilen kann, ist Kaioo ein guter Start in eine neue Ära gelungen.
Verbesserungen sind sicher noch möglich, trotzdem: Kaioo ist auf dem richtigen Weg.
Update
Wir haben uns eben für den Namen "Elternnetz ungehindert" entschieden. Jetzt werde ich mich mal daran machen, noch ein paar Details zu überlegen (Logo, Begrüßungstext, Design) und dann können wir auch schon mit der Umsetzung auf Kaioo loslegen.
"...und morgen wieder Schule" strahlt Charlotte selig und räumt ihren Schulranzen auf. Die geistig behinderte 11- Jährige besucht seit fast 4 Jahren die Außenklasse der Grundschule Moosach. In dieser Klasse werden 8 Kinder mit geistiger Behinderung, in der Partnerklasse 16 Grundschulkinder unterrichtet. Nach einer ca. 6-monatigen Anlaufsphase haben sich Grundschullehrerin und Sonderpädagogin auf ein kooperatives Miteinander verständigt, das einen gemeinsamen Unterricht aller Kinder in Nebenfächern, wie Musik, Religion, Kunst, HSU und Sport vorsieht, sowie Raum gibt für gemeinsame Projekte, Wandertage, Ausflüge und Veranstaltungen.
[...]
Dank der Unterstützung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums wird der integrative Weg am Gymnasium Kirchseeon fortgesetzt. Gabriele Söllheim wird das 1. Gymnasium in Bayern leiten, an dem eine Außenklasse angesiedelt ist. Sie erfreut sich der Unterstützung von Schulleiter Markus Schmidt, der seit einem Jahr die Korbinianschule Steinhöring leitet.
Einmal mehr zeigt sich, dass Integration kein theoretisches Thema bleiben muss. Wenn alle an einem Strang ziehen, Vorurteile abgebaut und Offenheit gelebt wird, profitieren alle - die Kinder haben es eindrucksvoll vorgemacht.
Gibt es noch mehr Beispiele? Ich habe den Eindruck, wenn überhaupt, läuft Integration in der Sekundarstufe an Gesamtschulen. Ich habe eigentlich nichts gegen Gesamtschulen, ich sehe aber keinen Grund, warum es auf diese beschränkt bleiben sollte.
Es ist dringend mehr Rechtssicherheit im gemeinsamen Unterricht erforderlich
Heute, am Tag vor dem Urlaub, war die Schulleiterin der Schule, auf
die Noah im kommenden Schuljahr gehen soll, auf unserem
Anrufbeantworter. Sie bat um Rückruf, wir konnten sie aber nicht mehr
erreichen. Also bis Montag warten und per Handy aus Borkum anrufen.
Seit dem gehen mir Phantasien durch den Kopf, die alle darauf hinaus
laufen, dass man unser Kind an dieser Schule nun doch nicht will. Weil
die Bedingungen anders sind, als vorgesehen. Ich habe ja bereits
darüber geschrieben.
"Eine Lehrkraft ist durch die Schulaufsicht abgezogen worden. Die
Kommune hat keine direkten Einflussmöglichkeiten."
Dies
bestätigte auch der Erste Beigeordnete Gerhard Baumeister: "Die
30er-Grenze wird eingehalten, außerdem gibt es keine Landesplanung für
integrative Klassen." Zwar werden Gespräche, auch mit dem Schulrat,
geführt, aber: "Wir werden für das kommende Schuljahr nichts mehr
ändern können."
In NRW gibt es die freie Schulwahl und sehr viele Eltern haben sich
für diese Schule entschieden. Und nun leidet die Qualität des
Unterrichts darunter, weil man nicht die entsprechende Anzahl von
Fachkräften finanziert.
Ein erneuter Beweis, dass die NRW-Schulpolitik von Barbara Sommer auf
der ganzen Linie versagt hat.
Müssen es jetzt die Kinder mit Behinderung ausbaden?
Ich habe keine Ahnung, ob das wirklich der Grund des Anrufes war.
Vermutlich hat sie nur eine Rückfrage.
Aber die Tatsache, dass mir diese Angst nicht mehr aus dem Kopf will,
zeigt, wie unerträgich der Zustand von Eltern ist, die wirkliche
Integration für ihre Kinder wollen.
In allem ist man vom good-will anderer abhängig. Schulen können selbst
entscheiden, ob und welche Kinder mit Behinderung sie aufnehmen und
es gibt noch immer kein garantiertes Recht auf gemeinsamen Unterricht,
obwohl Deutschland zu den Erstunterzeichnern der UN-Konvention für die
Rechte von Menschen mit Behinderung gehört, die inklusiven Unterricht
als Grundrecht formuliert.
Ein Recht auf gemeinsamen Unterricht besteht nur, soweit die
Bedingungen vorhanden sind.
Wenn die Schule nicht will, hilft nur noch der Gerichtsweg.
Schon der Kampf um die Rückstellung im vergangen Jahr hat uns viel
Kraft gekostet. Eine ganz ähnliche Situation hat es im vergangenen Jahr
auch gegeben: Mit dem Schulrat hatten wir eine Absprache
getroffen, die Noahs Zuweisung zu dieser Schule und seine Rückstellung
um ein Jahr vorsah.
Dann rief die Schulleiterin eines Sonntags bei uns an und teilte uns
mit, sie habe jetzt der Stadt mitgeteilt, die Schule könne Noah nicht
nehmen. Das ließ sich dann später noch klären, aber solche Situationen
gehen an die Substanz.
Ich habe keine Lust mehr, jetzt wieder mit wochenlanger Ungewissheit
leben zu müssen.
Wohl gemerkt: Das sind alles nur meine Phantasien, vermutlich gehen
sie mit mir durch. Trotzdem. Die Situation ist unerträglich.
Update 02.07.2008
Meldung von Borkum:
Meine Sorgen wurden nicht bestätigt, es handelte sich in der Tat nur um eine Rückfrage. Trotzdem, es ist schon bezeichnend, mit welch großer Sorge wir als Eltern auf das Thema Integration blicken.
Am 9. Oktober 2008 veranstaltet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. Heidelberg eine Fachtagung in Kassel mit dem Titel: "Welche Bordmittel braucht die inklusive Schule?"
"Um das Ziel "Eine Schule für Alle" zu erreichen, bedarf es umfassender Änderungen sowohl an unseren Schulen in struktureller Hinsicht, als auch in der Ausbildung von allen im System Schule arbeitenden Professionen. Es ist jetzt an der Zeit darüber nachzudenken, welcher Mittel die inklusive Schule bedarf, um der Individualität und den Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden.
Ich erhoffe mir von dieser Tagung wichtige Impulse, um auch in Deutschland den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gesellschaftliche Normalität werden zu lassen." so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer in ihrem Tagungsgrußwort.
Heute haben wir einen Bescheid vom Kreis Recklinghausen erhalten, in dem uns mitgeteilt wird, dass Noah für die Schule einen Integrationshelfer erhält. So wie wir es beantragt hatten. Im ersten Durchgang. Ganz ohne Kampf. Verblüffend.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position von Kindern im gemeinsamen Unterricht im vergangenen Jahr ja deutlich gestärkt, in dem es entschieden hat, dass ein Integrationshelfer nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, es bestehe ja die Möglichkeit, die Förderschule zu besuchen. Trotzdem haben wir nicht so richtig geglaubt, dass unserem Antrag so ganz ohne Probleme entsprochen wird. Man macht halt so seine Erfahrungen.
Warum muss im Zusammenhang mit Schule eigentlich immer alles so problematisch laufen?
Ich war gerade bei einem Elternabend in der Schule, in die unser Sohn
Noah nach den Sommerferien gehen soll.
Im vergangenen Jahr, haben wir in einem scheinbar aussichtslosen Kampf
gegen die Schulbürokratie doch noch eine Lösung im Sinne unseres
Kindes erreicht. Eigentlich ist es in NRW nicht möglich, dass Kinder
von der Schulpflicht zurück gestellt werden, es sei den, es liegen
gesundheitliche Gründe vor.
Und diese gesundheitlichen Gründe müssen schon ziemlich gravierend
sein. Der schulmedizinische Dienst ist zumindest hier eher auf
Hardlinerkurs. Im Grunde würde man im Kreis Recklinghausen ein
behindertes Kind, das wie unser Sohn nur mit wenigen Tagen noch in die
Schulpflicht für das laufenden Jahr fällt, eher aus dem Kindergarten reißen und einer Sonderschule
zuweisen, als es für ein Jahr von der Schulpflicht zurück zu stellen,
damit im nächsten Jahr die sinnvolle Teilnahme am gemeinsamen Unterricht
möglich ist. Und das gegen die Einschätzung der Eltern und aller Pädagogen, die mit dem Kind zu tun haben.
Nun gut, dieses Problem ließ sich im vergangen Jahr lösen. (Wer mehr
wissen will, frage per Mail)
Noah darf also am gemeinsamen Unterricht in der nahe gelegenen Schule
teilnehmen.
Aber dort hat die Aufsichtsbehörde jetzt entschieden, dass nicht wie
vorgesehen vier, sondern nur drei Klassen gebildet werden.
Und eben teilte mir die Schulleiterin am Rande der Elternveranstaltung
mit, man werden - wenn es bei drei Klassen bleibt - die Kinder mit
Förderbedarf zunächst mal "zur Probe" aufnehmen um zu sehen, ob sie
mit der großen Klasse überhaupt zurecht kommen.
Kann eigentlich im Zusammenhang mit Schule mal irgendwas normal und
unproblematisch laufen?
Warum muss man für alles kämpfen. Wann hören die Sorgen auf, die mit
dem unberechenbaren System Schule zu tun haben.
Inklusive Bildung im Primar- und Sekundarbereich ist nach der
UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein
Grundrecht.
Warum müssen Eltern eigentlich immer wieder voller Sorge darum bangen
und kämpfen, dass ihren Kindern die Wahrnehmung dieses Grundrechts
ermöglicht wird.
Ich will einfach nicht, dass mein Kind in eine Sonderschule muss.
Aber Entscheidungsträger halten noch immer viel zu häufig
Sonderschulen für eine geeignete Option für Kinder mit
Behinderungen. Und bei der Bewertung des "optimalen Förderortes" wird
diesen Schulen immer noch sehr selbstverständlich ein hoher Rang
eingeräumt, auch wenn sich Eltern und Experten heute eigentlich einig
sind, dass eine inklusive Schule für fast alle Kinder der beste
Förderort wäre.
Ich gebe gern zu, ich habe selbst ein Schultrauma. Meine eigene
Schulzeit verlief alles andere als glücklich, bis ich irgendwann auf
einer Schule gelandet bin, die zu mir passte (eine Gesamtschule, wen
wundert es?)
Ich will für mein Kind eine unproblematischere Schulkarriere, in der er
nicht in Sondereinrichtungen ausgegrenzt wird.
Aber die ist für Kinder mit Behinderung in Deutschland scheinbar alles
andere als selbstverständlich.
Ach übrigens: mir ist schon klar, dass man Sonderschulen heute
Förderschulen nennt.
Durch eine fehlerhafte Übersetzung der UN-Konvention wird in Deutschland eine Chance vertan. Inklusion ist mehr als Integration.
In der vorletzten Woche traf sich die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz.
In dem Gespräch ging es um die Umsetzung aber auch um die richtige Übersetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen.
Die Konvention fordert in Artikel 24 eine "inclusive education". In der mit anderen deutschsprachigen Ländern abgestimmten Übersetzung wurde dies mit "integrativer Bildung" übersetzt (kobinet 11.1.08). Nach Auffassung vieler Verbände und Politiker wird damit eine Chance verpasst, in Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr gemeinsamen Unterricht zu setzen.
Integration überwindet nach Ansicht von Vernor Muñoz nicht die Grenzen zwischen zwei Gruppen, sondern manifestiert sie. Grenzen lassen sich nur mit einer inklusiven Bildungslandschaft überwinden.
Muñoz hatte im vergangenen Jahr das deutsche Bildungssystem scharf kritisiert.
Nach ihrem Treffen mit Vernor Muñoz betonte Karin Evers-Meyer, die Schule für alle müsse zum Standard werden.
Der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, fordert Sendungen in leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Er hat dieses Anliegen in einem Schreiben an die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender dargestellt. Hüppe hält "ein entsprechendes tägliches Sendeformat in leichter Sprache für geboten".
Er erklärt, dass das deutschsprachige Fernsehen und Radio für Menschen mit Behinderungen häufig immer noch nicht barrierefrei seien, wenngleich er Bemühungen der öffentlich-rechtlichen Sender mehr Barrierefreiheit zu schaffen, erkennen könne. Die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten würden jedoch viel zu selten berücksichtigt.
Hüppe: "Viele aus diesem Personenkreis können zum Beispiel den Nachrichten inhaltlich nicht folgen, da häufig eine Sprache mit vielen Fremdwörtern benutzt wird und Sachverhalte zu schwierig dargestellt werden. Es sollte jedoch auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten die Möglichkeit geben, sich ihre Meinung zu politischen und wirtschaftlichen Themen durch Fernseh- und Radiosendungen zu bilden. Das ermöglicht echte Teilhabe.
Hubert Hüppe vertritt häufiger sehr vernünftige Positionen. Auch auf dem Kongress Eine Schule für Alle im November 2007, wo er auf dem Abschlußpodium saß, hat er mir gut gefallen. Aber leider hört man zu wenig auf ihn. Jedenfalls gilt das - trotz gleicher Pateizugehörigkeit der Ministerin - für die nordrhein-westfälische Schulpolitik.
Bleibt zu hoffen, dass die Intendanten der Rundfunkanstalten da aufmerksamer sind.
Ein Teenager darf nicht mehr im örtlichen Sportverein mitmachen - weil er das Down-Syndrom hat
Die Taz berichtet über den Ausschluß eines 12-jährigen Jungen mit Down-Syndrom aus einem Ringerverein im bayerischen Aichach.
Aus Sicht der Mutter war dies (die Teilhabe am Alltagsleben) auch in der Ringertruppe möglich: Ferdinand habe freundschaftliche Beziehungen zu den anderen Sportlern aufgebaut. Nur zwei Wochen zuvor habe man gemeinsam Ferdinands Geburtstag gefeiert. Der Junge habe große motorische Fortschritte gemacht. Und beim Training habe er niemand gestört.
Die Gegenseite sieht das naturgemäß anders. "Wir haben es doch versucht mit dem Jungen", sagt Klaus Laske, Vorsitzender des TSV Aichach. "Aber der Versuch ist gescheitert." Ein paar Wochen lang hätten die Übungsleiter den Jungen mitringen lassen. Auf Dauer aber hätten sie es als zu schwierig empfunden, einen
Jungen mit Downsyndrom in eine ganz normale Sportgruppe zu integrieren. "Die Übungsleiter fühlten sich überfordert. Sie haben doch keine spezielle Ausbildung für den Umgang mit Behinderten."
Wir haben doch keine spezielle Ausbildung. Ein beliebtes Argument, Integrationsbemühungen zu vermeiden.
Nicht nur in der Freizeit, auch in der Schule ist es das Killerargument um alle Ansätze von Integration und Inklusion scheitern zu lassen.
Wollen und können unsere Kinder wirklich warten, bis alle Beteiligten eine spezielle Ausbildung haben? Bis diese spezielle Ausbildung bei den Übungsleitern angekommen und in den Ausbildungsordnungen der Lehrer verankert ist? Bis die jetzige Generation von Übungsleitern und Lehrern durch eine neue Generation ersetzt ist, die diese spezielle Ausbildung hat?
Braucht es wirklich ein spezielle Ausbildung, ein Kind mit einer Behinderung in einem Sportverein mitmachen zu lassen? Braucht es eine spezielle Ausbildung, ein Kind mit Down-Syndrom zu unterrichten?
In Deutschland ist die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung die Normalität. Und niemand findet das merkwürdig. Denn unserer Gesellschaft fehlt die spezielle Ausbildung . Wir haben nie den normalen Umgang mit Menschen mit Behinderungen gelernt, weil diese nicht in unseren Kindergärten, Schulen und Vereinen vorkommen. Weil sie im Arbeitsleben nicht vorkommen.
Und die Menschen mit Behinderung hatten oft keine Chance zu lernen, Teil der Geselleschaft zu sein. Sie wurden in Sondereinrichtungen, Behindertensportgruppen und beschützende Werkstätten ausgegrenzt.
Aber genau dieses Vorkommen in der Gesellschaft bedeutet Integration. Es geht nicht darum, immer und überall perfekte sonderpädagogische Konzepte umzusetzen. Es ist nicht entscheidend, ob ein Kind in einer Sondereinrichtung vielleicht doch noch ein wenig besser gefördert werden könnte (Noch so ein beliebtes Killerargument). Es geht um das normale gemeinsame Leben, in Schulen, Vereinen und am Arbeitsplatz.
Bei der Integration haben wir alle noch erheblichen Lernbedarf. Genau daran darf sie nicht scheitern.
Das Land NRW hat mit dem Bürokratieabbaugesetz II in fast allen Verwaltungsverfahren das kostenlose Widerspruchsverfahren abgeschafft
Ich habe geschlafen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass mir das bis jetzt durchgegangen ist. In dem Bundesland, in dem ich lebe, hat die Landesregierung die Rechte ihrer Bürger auf erschreckende Art eingeschränkt.
Mit dem Zweiten Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) (PDF) wurde in NRW ab November die Möglichkeit des kostenlosen Widerspruchs in Verwaltungsverfahren abgeschafft.
Das bedeutet, dass auch in Fällen, in denen Behördenbescheide offensichtlich fehlerhaft sind, der Bürger keine Möglichkeit mehr hat, kostenlosen Widerspruch einzulegen, sondern sich nur noch mit einer kostenpflichtigen Klage dagegen wehren kann.
Ein Blick in den Gesetzestext zeigt, dass dieser Rechteabbau immerhin nicht im Schulrecht gilt. Dort gibt es offenbar weiter die Möglichkeit zum Widerspruch. Das könnte für uns ja noch wichtig werden. Auch für Verwaltungsverfahren, bei denen nach Bundes- oder EU-Recht ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, gilt dies weiterhin. Damit bleibt z.B. bei Verwaltungsbescheiden in sozialrechtlichen Bereichen die Möglichkeit des Widerspruchs bestehen, soweit diese bundesrechtlich geregelt sind. Auch für Bescheide der GEZ gibt es weiterhin ein Widerspruchsverfahren.
Trotzdem: Es ist nicht zu fassen, wie so etwas in NRW durchgeht, ohne dass die Bürger auf die Barrikaden gehen.
Scheinbar hat die Tatsache, dass ich das nicht mitbekommen habe, aber nicht nur mit mir zu tun.
Im November wurde in Nordrhein-Westfalen still und heimlich das Widerspruchsverfahren in den meisten Verwaltungsbereichen abgeschafft. Vor dem Inkrafttreten wurde die unter dem grob irreführenden Namen "Bürokratieabbaugesetz II" verpackte Gesetzesänderung praktisch nicht öffentlich debattiert - weder von regionalen noch von überregionalen Medien.
Telepolis weiter:
Es ist wieder einmal der schon mit dem NRW-Verfassungsschutzgesetz auffällig gewordene FDP-Minister Wolf, der diesen Abbau von Bürgerrechten in erster Linie zu verantworten hat. "Widersprüche bringen fast nie Erfolg, kosten aber wahnsinnig viel Zeit" behauptete Wolf öffentlich, worauf die Wählergemeinschaft Mühlheimer Bürgerinitiativen die Probe aufs Exempel machte die Quoten für ihre Stadt ermitteln ließ: Dabei stellte sich heraus, dass von etwa 5.000 eingelegten Widersprüchen 3.700 erfolgreich waren - sprich, die Behörden hatten in fast drei Viertel der Widerspruchsfälle versagt.
Diese Betroffenen, die sich wehren, dürften in Zukunft deutlichen weniger werden: Bevor sie in Vorkasse zu bezahlende gesalzene Gerichtsgebühren bezahlen, schlucken viele Bürger lieber Entrechtungen.
Nicht zum ersten Mal habe ich kurz über einen Umzug in ein anderes Bundesland nachgedacht, bin dann aber wieder auf das alte Sprichwort »Bleibe im Lande und wehre dich täglich!« gekommen.
via Fefes Blog ("Jaja, Rechtsstaat ist eh total überbewertet")
NRW-Schulministerium verteilt Lückentext-Todesanzeigen für Lehrer
Dass das NRW-Schulministerium dringend einen eigenen Notfallplan benötigt, ist mir eigentlich klar, seit wir im vergangenen Jahr begonnen haben, uns mit dem Thema schulische Integration zu befassen und dabei auf das real existierende NRW-Bildungssystem stießen.
Was ich aber jetzt in den Ruhrnachrichten lesen konnte, hat mir schier die Sprache verschlagen.
Als Reaktion auf den geplanten Amoklauf eines Schülers verteilte Frau Sommers Ministerium Notfallpläne an Schulen, die unter anderem Lückentexte für Todesanzeigen enthalten.
Liebe Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler der ...-Schule sind sehr traurig über die Nachricht vom Tod eines ihrer Schüler/einer ihrer Schülerinnen. Der Tod eines jungen Menschen ist in jedem Fall ein Ereignis, das jeden beschäftigt.“ Dieses Zitat stammt aus dem neuen Notfallplan des nordrhein-westfälischen Schulministeriums.
Unter der Überschrift „Informationsbrief Tod/Suizid“ ist er als Formulierungsvorschlag für einen Brief an die Eltern nach dem Tod eines Schülers gedacht. (...)
Auch zum „Tod einer Lehrkraft“ gibt es statisch formulierte Passagen: „Seit ... (Monat/Jahr) war er/sie Lehrkraft an unserer Schule“, oder „Wir erlebten und schätzten ihre/seine unermüdliche und fruchtbare Tätigkeit für das (Musik-, Sport-)leben der Schule.“
Genaue bürokratische Anweisungen also, was im Todesfall an wen und wie zu schreiben ist. „Der Ordner ist das Tüpfelchen auf dem i, um die Sicherheit an den Schulen zu verbessern“, sagte gestern ein Sprecher des Düsseldorfer Schulministeriums.
Wie groß müssen die Lücken im Verstand derer sein, die sich so etwas ausdenken?
Kann vielleicht mal jemand einen Lückentext für den Rücktritt einer Schulministerin verfassen?
Unsere Kinder haben etwas Besseres verdient.
Februar 2004. Luca, Marwin, Dennis, Johanna, Christian und 15 andere Kinder treffen sich zum Halbjahresbeginn in der Berliner Fläming-Schule. Sie gehören zur Klasse 5d, der Förderklasse der Schule, in der Schüler extrem unterschiedlicher Fähigkeiten zusammen lernen. Vier der Kinder sind als behindert eingestuft, von lernschwach bis Klassenlebenschwerbehindert, und werden nicht benotet. Die Klasse hat zwei Betreuerinnen, einige Fachlehrer und die Klassenlehrerin, Frau Haase. Sie gilt als streng, aber fair. Ihre große Liebe gilt dem Theater.
Auf Augenhöhe mit den Kindern nimmt der Regisseur Hubertus Siegert teil am Abenteuer eines Schulhalbjahrs. Erfolge und Konflikte, Spaß und Tränen, Witz und Mühsal, Rivalitäten und Freundschaften blitzen in den verschiedenen Geschichten auf, die zusammen das bewegende Bild eines vielschichtigen und spannenden, ganz eigenen Universums zeichnen: ein Klassenleben.
Beim Kongress Eine Schule für alle, der am letzten Wochenende in Köln stattfand, bin ich auf diesen Film aufmerksame geworden, hatte dort allerdings keinen Gelegenheit, ihn zu sehen.
Ich habe ihn deshalb bestellt und gestern abend konnten wir sehen, wie Schule sein kann.
Mit Schule hat ja wohl jeder seine ganz eigene Erfahrung und ein Film über eine Schulklasse, der aus der Perspektive der Schülerinnen und Schüler erzählt wird, weckt schon so manche Erinnerung und Emotion. Mein Fazit: hätte ich so lernen können, wie diese Berliner Schülerinnen und Schüler, dann wäre Schule für mich heute sicher mit weniger unangenehmen Gefühlen verbunden.
Das wichtigste Fazit lautet: Es geht doch! Schule für alle ist möglich. Das behaupten VertreterInnen der Integration zwar schon seit langem und berufen sich dabei auf Erfahrungen, die in Deutschland und in anderen Ländern längst täglich gemacht werden; hier ist es dem Betrachter aber möglich, es selbst mit zu erleben und dadurch erhält diese Erkenntniss Glaubwürdigkeit auf einer sehr persönlichen Ebene.
Der Film führt weg von den theoretischen Diskussionen, die Schüler selbst zeigen uns, dass gemeinsames Lernen für alle ein Weg ist, der sich lohnt.
Am Wochenende wurden in der Dorstener Förderschule für geistige Entwicklung vier Schülerinnen gefirmt
In der Dorstenen Zeitung (Papierfassung) fand ich heute einen Bericht darüber, dass am Wochenende vier Schülerinnen der Dorstener Haldenwangschule, einer Förderschule für geistige Entwicklung, von Weihbischof Ostermanngefirmt worden sind - in der Schule. Auf dem Foto zum Artikel sieht man eine kleine Gruppe, darunter drei Kinder in Rollstühlen.
Da ich über die Hindergründe und über die Traditionen dieser Schule und auch über die Kinder und ihre Eltern nicht viel weiss, halte ich mich mit einem Urteil darüber zurück. Merkwürdig erschien es mir aber doch. Findet die Firmung sonst nicht in der Kirche statt? Als ich gefirmt wurde, war das noch so. Warum nehmen denn diese Kinder mit Behinderung nicht mit anderen Kindern an der Firmung in der Gemeinde teil? Geht die Ausgrenzung behinderter Kinder jetzt schon so weit, dass selbst die Sakramente separat gespendet werden?
Die Schulgesetze schreiben längst vor, dass Behinderte in normale Schulen sollen. Doch die Realität sieht gerade bei schwer beeinträchtigten Kindern anders aus.
Ich frage mich schon lange, wie es sein kann, dass Schulen selbst entscheiden dürfen, welche Kinder mit Behinderung sie aufnehmen.
Dass dieses Thema zur Zeit verstärkt in den Medien vorkommt, liegt sicher auch daran, dass am Wochenende der Kongress Eine Schule für alle in Köln stattfindet. (Zumindest an einem Tag werde ich auch hinfahren.)
Der Deutsche Kinderschutzbund und der Verein mittendrin forderten heute im Rahmen der Landespressekonferenz ein integratives Bildungssystem und einen sofortigen Stopp der Ausgrenzung von Kindern
Die Landesregierung wurde von den Organisationen zum Handeln und damit zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen aufgefordert, die ein inklusives Bildungssystem verlangt. Es müsse endlich Schluss sein mit dem Aussortieren von Kindern in Sonderschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien: es müsse eine Chancengleichheit in der Bildung für alle Kinder in NRW geben.
Erschreckend: In NRW wird bei der Zahl der Kinder mit Behinderung, die Förderschulen besuchen, der Bundesdurchschnitt noch übertroffen. 91 Prozent aller behinderten Kinder werden in Sonderschulen unterrichtet - bundesweit sind es 87 Prozent.
Ich kann am 03.12. leider nicht nach Berlin fahren.
Aber vielleicht ist das ja für jemanden von Interesse, der hinfahren kann.
Gleichstellung? Teilhabe? Inklusion? Berufliche Bildung?, so lautet der Titel einer Veranstaltung des Deutschen Behindertenrates (DBR), die am 3. Dezember 2007 von 11.00-16.00 Uhr im Bärensaal im Alten Stadthaus, Klosterstraße 47, in Berlin anlässlich des UN-Tages behinderter Menschen stattfindet. Einmal jährlich, immer am 3. Dezember, lädt der DBR, das Aktionsbündnis der deutschen Behindertenverbände, zu einer zentralen behindertenpolitischen Veranstaltung nach Berlin ein. In diesem Jahr wird sich der DBR vorrangig den Themen Bildung und Arbeit zuwenden.
Ab 30. März 2007 sind alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen aufgerufen, das internationale Übereinkommen zu unterzeichnen. Deutschland hat dies am 30. März 2007 getan. Insgesamt haben an diesem Tag 80 Staaten das Übereinkommen gezeichnet. Die Staaten verpflichten sich damit, das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, im Falle Deutschlands heißt dies, die Zustimmung des deutschen Gesetzgebers einzuholen. Die Bundesregierung wird von den Verbänden der Behindertenhilfe und –selbsthilfe dazu aufgefordert, sich für eine zügige Ratifizierung noch in 2007 einzusetzen.
Im Rahmen des Gesellschafter-Projekts startete dazu am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, eine Unterschriftensammlung, mit der die Bundesregierung gedrängt werden soll, die UN-Konvention möglichst schnell zu ratifizieren. Die Unterschriftensammlung wird bis Ende 2007 fortgesetzt.
Zum Zweck der Integration müssen die Kosten für einen Integrationshelfer übernommen werden, auch wenn diese beim Besuch einer Förderschule gespart werden könnten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in zwei Verfahren darüber entschieden, dass die Stadt Chemnitz verpflichtet ist, die Kosten eines Integrationshelfers (Unterstützungsperson beim Schulbesuch) für ein schulpflichtiges behindertes Kind - hier: für die integrative Unterrichtung an einer Montessori-Grundschule bzw. an einer Montessori-Mittelschule - zu übernehmen. (BVerwG 5 C 34.06 und C 35.06 / Urteile vom 26. Oktober 2007 http://www.bundesverwaltungsgericht.de/)
Das scheint mir ein wichtiges Urteil zu sein, weil es die Entscheidungsfreiheit der Eltern stärkt. Das Schulamt hatte den Eltern die Entscheidung überlassen, das Kind entweder in eine Montessori-Schule oder in eine Förderschule zu geben. Hätte der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, durch die Verweigerung der Mittel für einen Integrationshelfer Kosten zu sparen, wäre die Entscheidungsfreiheit der Eltern zur Farce geworden.
Tja, da fragt man sich: Wenn sich alle so schön einig sind, dass Integration in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt wird, warum passiert dann nicht mehr.
Der Sozialhilfeträger verweigert einem gehörlosen Mädchen die Weiterfinanzierung des Gebärdendolmetschers, ohne die nur der Wechsel in eine Förderschule bleibt.
Behinderte Kinder in Deutschland besuchen in der Regel Förderschulen. Integration ist nach wie vor die Ausnahme, trotz kompetenter Warnungen, trotz Anerkennung der UN-Konvention über die Rechte Behinderter durch die Bundesrepublik und häufig gegen den Willen der Eltern.
Nur 13 Prozent aller behinderten Kinder in Deutschland werden in Regelschulen integriert. Dass Deutschland damit zum Entwicklungsland bei der Integration wird, läßt sich kaum bestreiten.
Zu den wenigen Kindern, die trotz Behinderung die Regelschule besuchen, gehört Xenja.
Xenja ist Tochter gehörloser Eltern, überdurchschnittlich begabt und von den Eltern bestens gefördert. Aufgrund von Gutachten und der Befürwortung des Schulamtes wurde Xenja in der Regelschule aufgenommen und meistert dort bestens mit Gebärdensprachdolmetscherinnen ihren Schulalltag. Xenja möchte auf der Regelschule in Kerpen, in der sie seit August 2007 beschult wird, bleiben. Doch das Sozialamt Bergheim lehnt jetzt, die Kostenübernahme für die Gebärdensprachdolmetscherinnen ab. Es sei zu teuer. Xenja könne ja auf die Sonderschule mit Schwerpunkt "Hören und Kommunikation" gehen.
Allerdings wird Xenias Sprache, die Deutsche Gebärdensprache, an der Förderschule überhaupt nicht eingesetzt.
Nach derzeit geltendem Recht kann diese Entscheidung vor Gericht eigentlich keinen Bestand haben. Aber was hilft das Xenia? Inzwischen läuft zwar ein Verfahren vor dem Sozialgericht, aber solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.
Die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscherinnen übersteigen das Einkommen der Familie. Wenn nicht Spendengelder gesammelt werden können, bleibt der Familie nichts anderes übrig, als Xenja von der Regelschule zu nehmen
Es ist noch ein weiter Weg, bis schulische Integration in Deutschland in ausreichendem Maße erreicht sein wird. Dabei sieht Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte Behinderter die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich eindeutig vor:
2. Bei der Verwirklichung dieses Rechts (auf Bildung, W.) stellen die Vertragsstaaten sicher, a) dass Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschul- unterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden; b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben (zitiert nach der Arbeitsübersetzung der Lebenshilfe)
Noch ist die Umsetzung in Deutschland nicht vollzogen.
Dass dies geschieht und die Rechte behinderter Menschen in absehbarer Zeit auch Eingang in deutsche Gesetze finden, ist zu erwarten, nachdem Deutschland die Konvention unterzeichnet hat.
Kann es wirklich sein, dass Kinder bis dahin trotzdem in Kauf nehmen müssen, dass ihnen derart existentielle Rechte vorenthalten werden?
Kölner Verwaltungsgericht hält die Frage, ob es genügend Integrationsplätze gibt, für sachfremd bei der Entscheidung für den besten Förderort
Kobinet berichtet heute über eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes, das einem Mädchen mit Down-Syndrom die Teilnahme am gemeinsamene Unterricht ermöglicht, obwohl die Schulaufsichtsbehörde sie an eine "Förderschule für geistige Entwicklung" verwiesen hatte.
Die Eltern wollten die Schülerin integrativ beschulen lassen. Da an den wenigen gut ausgestatteten städtischen Integrationsschulen kein Platz mehr frei war, wurde sie an einer privaten integrativen Waldorfschule aufgenommen. Die Schulaufsichtsbehörde entschied jedoch dagegen, obwohl zwei Gutachten eine integrative Beschulung empfahlen.
"Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil fest, dass der Schulaufsicht mehrere Verfahrensfehler unterlaufen waren. Sie hatte weder die Eltern zu einer Anhörung eingeladen, noch es für nötig befunden, die Entscheidung für die Sonderschule inhaltlich zu begründen", heißt es in einer Pressemitteilung des Kongresses "Eine Schule für Alle".
Das Gericht befand außerdem, dass in diesem Fall die Entscheidung, das Kind gegen den Willen der Eltern der Sonderschule zuzuweisen, auch inhaltlich rechtswidrig war, denn der Förderbedarf des Mädchens könne auch in Regelschulen mit gut ausgestattetem "Gemeinsamen Unterricht" gewährleistet werden.
Das Gericht habe dem Schulaufsichtsamt in diesem Zusammenhang "eine deutliche Rüge erteilt". Schulaufsichtsbehörden dürften ihre Entscheidungsgewalt über den geeigneten Förderort für ein Kind nicht dazu missbrauchen, knappe Ressourcen im Gemeinsamen Unterricht zu bewirtschaften. Die Frage, ob es genügend Integrationsplätze gebe, sei bei der Entscheidung, welcher Förderort für das einzelne Kind der beste sei, ein "sachfremdes Kriterium"
Besonders der letzte Punkt ist eine wichtige Klarstellung. Bisher ist es noch so, dass gemeinsamer Unterricht nur möglich ist, wenn Plätze dafür vorhanden sind. Faktisch ist die schulische Laufbahn eines behinderten Kindes also davon abhängig, wieviele Plätze für den gemeinsamen Unterricht die erreichbaren Schulen gerade anbieten.
Auch wenn Deutschland durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen das Recht auf integrative Beschulung im Primar- und Sekundarschulbereich anerkennt, werden Eltern in der Praxis immer noch häufig darauf verwiesen, dass die Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind oder nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Solange die Förderschulen die Regel und der gemeinsame Unterricht die Ausnahme beiben, wird sich daran wohl auch nichts ändern - Trotz dieses positiven Urteils.
Am 03.07 brachte die ZDF-Sendung "Frontal 21" einen Beitrag zum Thema "gemeinsamer Unterricht", den man auch jetzt noch im Internet ansehen kann. Über den Blog des Arbeitskreis Down-Syndrom bin ich darauf aufmerksam geworden, habe es aber erst heute geschafft, den Beitrag zu sehen.
Die Sendung stellt gut heraus, wie rückständig Deutschland beim gemeinsamen Unterricht im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist. Das wusste ich zwar schon, trotzdem finde ich den Beitrag sehenswert.
Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe - man kann nicht früh genug anfangen, weiter zu denken
Unser Sohn hat das Down-Syndrom. Er wird ab Sommer 2008 in eine Grundschule gehen, die seit Jahren Erfahrung mit dem gemeinsamen Unterricht hat und außerdem nur 5 Minuten Fußweg von uns entfernt liegt. So weit, so gut.
Gemeinsamer Unterricht in der Grundschule ist in NRW verbreitet. Das größere Problem ist scheinbar die Integration in der Sekundarstufe.
Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (Arbeitsübersetzung Lebenshilfe) sieht ausdrücklich die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich vor.
Faktisch sieht es jedoch so aus, dass nur wenige Schulen der Sekundarstufe gemeinsamen Unterricht anbieten. In unserem Umfeld gibt es - soweit wir das wissen - nur eine Schule und die ist recht weit weg von uns (10,7 km).
Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Schule ausreicht, um langfristig den Bedarf zu decken. Gemeinsamer Unterricht muss auch im Sekundarstufenbereich flächendeckend angeboten werden.
Hier muss sich etwas ändern und dafür müssen wir vermutlich etwas tun:
Druck auf Politiker ausüben, den Artikel 24 der UN-Konvention schnell in geltendes Recht umsetzen
Schulen überzeugen, ebenfalls gemeinsamen Unterricht anzubieten
Andere Menschen davon überzeugen, dass Kinder mit Behinderungen nicht am Besten in der Sonderschule aufgehoben sind
Andere Eltern mobilisieren
Wir möchten in der nächsten Zeit beginnen, uns diesem Thema zu widmen - mit einer lokalen Orientierung in Dorsten und Umgebung. Wir wollen erreichen, dass sich die Situation in den nächsten 4 Jahren deutlich ändert.
Wir würden uns freuen, Kontakt zu weiteren Eltern zu bekommen, denen das Thema ebenso wichtig ist, wie uns. Schön (aber nicht Bedingung) wäre es, wenn diese Eltern aus unserer Region kämen.
Gemeinsam können wir etwas erreichen. Kontakt ist über die Kommentarfunktion oder über die im Impressum angegebene Adresse möglich.
Eltern-Schüler-Bündnis für Nordrhein-Westfalen fordert die Integration behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen
Am 14.06.2007 berichtet Kobinet von einer Pressekonferenz im DGB-Haus in Köln.
"Jedes Jahr werden überall in Deutschland Eltern von den Schulämtern gezwungen, ihre behinderten Kinder gegen ihren Willen in Sonderschulen einzuschulen - auch in Nordrhein-Westfalen. Die gesellschaftliche Integration behinderter Menschen ist ein beliebtes Thema politischer Sonntagsreden. In der Schule findet sie nicht statt. 87 Prozent aller behinderten Kinder werden von den anderen Kindern getrennt in speziellen Förderschulen unterrichtet. Damit leistet sich Deutschland eine der niedrigsten Integrationsquoten Europas. Doch wann soll Integration gelernt werden - wenn nicht in der Schule?", heißt es in der Einladung zur heutigen Pressekonferenz.
Die internationale Rechtslage sei eindeutig: In Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verpflichte sich als Unterzeichner auch Deutschland, auf allen Ebene ein inklusives (alle Menschen einbeziehendes) Bildungssystem bereit zu stellen. omp
Das passt ja genau zu unserer Situation. Unser Sohn soll nach einem Gutachten, das im Rahmen der AO SF (PDF) erstellt wurde, auch in eine Sonderschule, weil die - eigentlich integrativ arbeitende - wohnortnahe Grundschule für Ihn nicht die Rahmenbedingungen schaffen kann. Wir versuchen noch, eine Alternative zu finden, aber das ist schwierig. Das eigentliche Problem ist, dass er mit gerade 5 Tagen noch unter die NRW-Schulpflicht 2007 fällt. Eigentlich sollte er nach Ansicht fast aller, die mit ihm zu tun haben, noch ein Jahr im Kindergarten bleiben. Das ist in NRW aber inzwischen fast völlig ausgeschlossen.
Hat vielleicht jemand eine Kontaktadresse zu dieser Initiative und kann sie mir als Kommentar hinterlassen?
Mir ist übrigens bekannt, dass Sonderschulen in NRW inzwischen Förderschulen heißen.
Update
Gerade als ich den Artikel fertig geschrieben habe, finde ich diesen Bericht bei Kobinet. Die Frage nach der Kontaktadresse hat sich damit erledigt.
Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer setzt sich für mehr schulische Integration ein
Die Frankfurter Rundschau berichtet am 14.06.2007 unter dem Titel "Sonderschule muss weg"
Behindertenbeauftragte verlangt bessere Integration
Die Abschaffung der Sonderschule hat die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung am Montag gefordert. Das "selektive deutsche Schulsystem" sei überholt, sagte Karin Evers-Meyer der Frankfurter Rundschau anlässlich einer europäischen Konferenz zur Behinderten-Integration in Berlin. Blinde, Gehörlose, geistig oder Lernbehinderte müssten gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden.
"Andere Länder machen das längst vor", so Evers-Meyer. Während in Deutschland nur zwölf Prozent der behinderten Kinder integrative Schulen besuchten, seien es im Ausland 60 bis 80 Prozent, etwa in Italien oder Schweden. "Viele meiner Kollegen im Ausland sagen mir, dass wir in Deutschland immer noch besser aussortieren als integrieren. Das hat mich entsetzt", sagt Evers-Meyer. Mit Assistenten, die den Kindern im Schulalltag zur Seite stehen, sei Integration kein Problem. "Das funktioniert nicht in einer Klasse mit 28 Kindern und einem Lehrer. Ich plädiere nicht für die Abschaffung des sonderpädagogischen Förderbedarfs", betont Evers-Meyer.
"Individuelle Förderung ist alles, nur muss sie zusammen mit Nichtbehinderten stattfinden. Schließlich lernen wir alle vom Austausch." Auch die Hauptschule habe ausgedient: "Wir müssen endlich weg vom Aussortieren." Integration am Arbeitsmarkt könne nur gelingen, wenn Arbeitgeber die Erfahrung machten, "dass Behinderte Leistung bringen."
Nach Ansicht des Vorsitzenden des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates, Horst Frehe, trifft die Kritik des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, im Hinblick auf die Benachteiligungen behinderter Kinder und Jugendlicher im deutschen Schulsystem genau den Nagel auf den Kopf. Das deutsche Schulsystem sondert nach Ansicht von Horst Frehe behinderte Kinder in hohem Maße und ohne Not aus dem allgemeinen Schulsystem aus. Damit werde ihnen in der Regel die Chancen auf eine echte Integration und Teilhabe verbaut. Die Länder praktizierten mit der Sonderbeschulung eine Ausgrenzungspolitik auf Kosten behinderter Kinder.
"Im Gegensatz zu anderen Ländern Europas erleben wir in Deutschland in den letzten Jahren eher sogar ein roll-back bei der schulischen Integration behinderter Kinder obwohl es mittlerweile auf so vielen Ebenen erwiesen ist, dass nicht nur die behinderten Kinder, sondern alle Schüler von der schulischen Integration profitieren. Es fehlt schlichtweg der politische Wille die schulische Integration umzusetzen und hierfür die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn nur ca. 12 Prozent der behinderten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Deutschland in der Regelschule unterrichtet werden, ist dies mehr als beschämend für unser Land und bietet keinen Grund, die Kritik von Vernor Munoz zurückzuweisen", kritisierte Horst Frehe. Die Kleinstaaterei und die Egoismen der einzelnen Länder auf Kosten behinderter Kinder zu sparen, verhindere eine längst überfällige Strategie für eine konsequente Integration behinderter Kinder in die Regelschule.
"Wir fordern ein konsequentes Umsteuern in der Schulpolitik und die Sicherstellung der Menschenrechte behinderter Menschen im Bildungswesen, so dass die schulische Integration zum Standard wird", erklärte Horst Frehe. Die Tatsache, dass eine Reihe von Eltern für eine Sonderbeschulung ihrer behinderten Kinder plädiere, sei letztendlich ein Hilferuf, der die eklatanten Mängel an vielen Regelschulen deutlich mache. "Wer dies als Rechtfertigung für die Sonderbeschulung nimmt, agiert in hohem Maße zynisch und drückt sich um die Schaffung der nötigen und eigentlich selbstverständlichen Rahmenbedingungen im Schulsystem, um allen Kindern gerecht zu werden", so Horst Frehe.
Unser Sohn soll in die Schule. Und weil er das Downsyndrom hat, mußte ein Gutachten zum sonderpädagogischen Förderbedarf erstellt werden. Dieses Gutachten wollte ich lesen. Mir schien es normal, dass ich das als Beteiligter am Verwaltungsverfahren darf - nicht jedoch dem zuständigen Schulrat bei Kreis Recklinghausen.
Auf meine Bitte um eine Kopie sagte mir seine Mitarbeiterin nach zweimaliger Rücksprache mit ihm, eine Kopie würde ich nicht erhalten. Ich dürfte das Gutachten höchstens in den Räumen des Schulamtes lesen - Akteneinsicht eben.
Gegen meine Ankündigung, eine Digitalkamera mitzubringen und jede Seite des Gutachtens zu fotografieren, schien sie jedoch keine Einwände zu haben.
Zwar konnte ich die Sache durch einen Anruf beim Amtsleiter doch noch in meinem Sinne klären - der Vorfall gibt aber einen deutlichen Einblick in die fehlende Bürgerorientierung unserer Verwaltung.
Hallo Herr Schulrat - Es ist nicht Ihr Job, uns das Leben schwerer als nötig zu machen.
Die Jura-Professorin Theresia Degener beklagt eine Benachteiligung Behinderter in deutschen Schulen
Wie berichet startete am 30. März 2007 bei der UN der Ratifizierungsprozess für die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention im Rahmen einer Zeremonie in New York unterzeichnet.
Ihrer Ansicht nach kann die Konvention Eltern helfen, in Zukunft ein bundesweites Schulwahlrecht für ihre behinderten Kinder zu bekommen.
Weil wir uns seit einiger Zeit genau mit diesm Thema befassen, erscheint mir dieser Beitrag so wichtig, dass ich ihn hier noch erwähnen möchte.
In Deutschland gehen 87 Prozent aller behinderten Kinder in Sonderschulen und nur 13 Prozent in Regelschulen. International gesehen sind wir da ein Entwicklungsland
Was Schönes:
Wie die Dorstener Zeitung berichtet, hat der Montessori-Verein jetzt das Gebäude der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule gemietet.
Ab 01. August soll die Montessori-Schule starten.
Die Diskussion um das deutsche Schulsystem habe zu einem günstigen Zeitpunkt für alternative Ideen geführt. "Was uns an der Pädagogik Montessoris bis heute fasziniert, ist der unbedingte Respekt vor jedem einzelnen Kind als unverwechselbarem Individuum mit einem eigenen inneren Bauplan". Bei aller Euphorie bleibe viel zu tun, aber die Voraussetzungen seien gut: Ein langfristiger Mietvertrag für eine Schule mit guter Ausstattung.
"Vier Klassenräume auf einer Ebene, logistische Voraussetzungen für die geplante Übermittagbetreuung und ein Angebot an Sonderräumen sind ausreichend vorhanden: Atelier, Musikraum, Bewegungszentrum, Werkstatt, Lehrerzimmer und Büro", zählte Gödde (der Sprecher des Montessori-Vereins. W) die räumliche Struktur auf. Der Renovierungsbedarf halte sich in Grenzen und die Gestaltung des Schulhofes könne in Projektarbeit erfolgen und müsse ebenso wachsen wie der eigene Schulgarten. Wachsen wird auch die Schulgemeinschaft, denn der Start ist mit maximal 26 Schülern vorgesehen. Jeden Sommer kommen neue Klassen hinzu.
Der Standort der Schule wäre auch für unsere Kinder ganz gut erreichbar.