02.12.2007

Wer mit Behördenentscheidungen nicht zufrieden ist, muß klagen - und zahlen

Das Land NRW hat mit dem Bürokratieabbaugesetz II in fast allen Verwaltungsverfahren das kostenlose Widerspruchsverfahren abgeschafft

Ich habe geschlafen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass mir das bis jetzt durchgegangen ist. In dem Bundesland, in dem ich lebe, hat die Landesregierung die Rechte ihrer Bürger auf erschreckende Art eingeschränkt.

Mit dem Zweiten Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) (PDF) wurde in NRW ab November die Möglichkeit des kostenlosen Widerspruchs in Verwaltungsverfahren abgeschafft. Das bedeutet, dass auch in Fällen, in denen Behördenbescheide offensichtlich fehlerhaft sind, der Bürger keine Möglichkeit mehr hat, kostenlosen Widerspruch einzulegen, sondern sich nur noch mit einer kostenpflichtigen Klage dagegen wehren kann.

Ein Blick in den Gesetzestext zeigt, dass dieser Rechteabbau immerhin nicht im Schulrecht gilt. Dort gibt es offenbar weiter die Möglichkeit zum Widerspruch. Das könnte für uns ja noch wichtig werden. Auch für Verwaltungsverfahren, bei denen nach Bundes- oder EU-Recht ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, gilt dies weiterhin. Damit bleibt z.B. bei Verwaltungsbescheiden in sozialrechtlichen Bereichen die Möglichkeit des Widerspruchs bestehen, soweit diese bundesrechtlich geregelt sind. Auch für Bescheide der GEZ gibt es weiterhin ein Widerspruchsverfahren.

Trotzdem: Es ist nicht zu fassen, wie so etwas in NRW durchgeht, ohne dass die Bürger auf die Barrikaden gehen.

Scheinbar hat die Tatsache, dass ich das nicht mitbekommen habe, aber nicht nur mit mir zu tun.

Telepolis schreibt:

Im November wurde in Nordrhein-Westfalen still und heimlich das Widerspruchsverfahren in den meisten Verwaltungsbereichen abgeschafft. Vor dem Inkrafttreten wurde die unter dem grob irreführenden Namen "Bürokratieabbaugesetz II" verpackte Gesetzesänderung praktisch nicht öffentlich debattiert - weder von regionalen noch von überregionalen Medien.

Telepolis weiter:

Es ist wieder einmal der schon mit dem NRW-Verfassungsschutzgesetz auffällig gewordene FDP-Minister Wolf, der diesen Abbau von Bürgerrechten in erster Linie zu verantworten hat. "Widersprüche bringen fast nie Erfolg, kosten aber wahnsinnig viel Zeit" behauptete Wolf öffentlich, worauf die Wählergemeinschaft Mühlheimer Bürgerinitiativen die Probe aufs Exempel machte die Quoten für ihre Stadt ermitteln ließ: Dabei stellte sich heraus, dass von etwa 5.000 eingelegten Widersprüchen 3.700 erfolgreich waren - sprich, die Behörden hatten in fast drei Viertel der Widerspruchsfälle versagt.

Diese Betroffenen, die sich wehren, dürften in Zukunft deutlichen weniger werden: Bevor sie in Vorkasse zu bezahlende gesalzene Gerichtsgebühren bezahlen, schlucken viele Bürger lieber Entrechtungen.

Nicht zum ersten Mal habe ich kurz über einen Umzug in ein anderes Bundesland nachgedacht, bin dann aber wieder auf das alte Sprichwort »Bleibe im Lande und wehre dich täglich!« gekommen.

via Fefes Blog ("Jaja, Rechtsstaat ist eh total überbewertet")


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