09.02.2010

Das Recht auf Miteinanden

Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz in der Zeit

Die Vereinten Nationen garantieren behinderten Kindern die freie Wahl ihrer Schule. Profitieren sie von mehr Normalität, oder brauchen sie besonderen Schutz?

Ein Streitgespräch zwischen Thomas Stöppler und Ulf Preuss-Lausitz. Thomas Stöppler leitete eine Sonderschule und ist Vorsitzender des Verbandes Sonderpädagogik e.V. in Baden-Württemberg.Ulf Preuss-Lausitz ist Professor für Erziehungswissenschaft und Sprecher des Arbeitskreises Gemeinsame Erziehung in Berlin.

25.06.2009

Bei Eisbergen sollte man vor allem unter die Wasserlinie schauen!

Prof. Dr. Georg Feuser über die Geschichte der Verhinderung von inklusiver Bildung in Deutschland

Eben fand ich im Gesellschafter-Blog einen lesenswerten Beitrag von Prof. Dr. Georg Feuser, einem der Hauptvertreter der inklusiven Pädagogik. Prof. Feuser bezieht sich auf den Artikel Das Menschenrecht ist nicht für den Mond gemacht, der kürzlich wie berichtet in der TAZ erschien und sieht dabei auf die Geschichte der Verhinderung von inklusiver Bildung in Deutschland zurück.

Die inzwischen in Deutschland im 4. Jahrzehnt angekommene Debatte um die »Integration« und ihre Umsetzung im Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtssystem muss, realistisch betrachtet, bis auf den heutigen Tag, als eine Geschichte der Verhinderung dieses Ansinnens bezeichnet werden. Alle in diesem Zeitraum erreichten Fortschritte, waren den politisch wie administrativ Verantwortlichen mehr oder weniger nur gegen große Widerstände und dadurch abzuringen, dass sich die Eltern schließlich bundesweit zur Bewegung »Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen« zusammenschlossen. Den Eltern, vor allem aber auch den Fachleuten aus unterschiedlichsten Bereichen der Pädagogik und des Bildungssystems verlangte die Entwicklung der Integration größte Kraftanstrengungen ab. Durch die partikulare Gestattung der Integration zum Beispiel in Form von Schulversuchen - oft genug zusätzlich begrenzt auf Schüler mit einem klar bestimmten so genannten »sonderpädagogischen Förderbedarf« und auf einzelne Klassen eines Schulstandortes - die meist extrem geringen Ressourcen, der Zwang zur Beibehaltung der für das segregierende System typischen Ordnungsmittel wie Notengebung, Versetzungen, Begrenzung auf Jahrgangsklassen und hohe Auflagen zum Beispiel der Evaluation dieser Prozesse führten unter anderem auch zu einer qualitativ fragwürdigen Integration und in den meisten Fällen zu Formen ihrer Umsetzung, die den Organisations- und Lehrstrategien des selektierenden Unterrichtssystem verpflichtet blieben. Letzteres hat auch mit ideologischen Verstellungen bei den Lehrern zu tun, die ich heute als für Integration hinderlicher bezeichnen würde, als administrative Positionen.

27.05.2009

Eine Schule für alle in Dorsten

Am vergangenen Montag fand in Dorsten im Schulzentrum an der Pliesterbecker Straße einen Veranstaltung von SPD und Grünen zum Thema Eine faire Chance für alle Kinder - welche Schulen brauchen wir? statt.

Redner waren die Landtagsabgeordnete Marlies Stotz und der Bürgermeisterkandidat von SPD und Grünen Dr. Hans-Udo Schneider.

Frau Stotz stellte dar, dass es seit der Einführung der Gesamtschule keine wirkliche Schulreform mehr gegeben habe. Gleichzeitig könne man aber eine schleichende Verschlechterung der Schule in NRW feststellen, die sich besonders auf die Hauptschule auswirke.

Die meisten Eltern wollten Ihrer Ansicht nach nicht die Hauptschule für ihre Kinder, sonderen würden eine Schule bevorzugen, an der alle Abschlüsse möglich sind. Dies zeige auch die Tatsache, dass in NRW 15000 Abweisungen pro Jahr bei Anmeldungen zur Gesamtschule erfolgen müssen, während nur noch 14% der Eltern die Hauptschule wählten - 1970 waren es 54%, 2007 noch 20%.

Die SPD fordert ein gerechtes beitragsfreies Bildungssystem bis zum Ende des ersten Studiums (Abschaffung der Studiengebühr), alle Schulen sollen Ganztagsschulen werden, keine Abschulung, kein Sitzenbleiben, jedes Kind soll mitgenommen werden. Das Pinzip der schultypspezifischen Lehrerausbildung wird abgelehnt. Eine Differenzierung soll frühestens ab Klasse 7 erfolgen.

Herr Dr. Schneider möchte keinen Schulkampf, aber er möchte die Debatte um die Schule auch in Dorsten führen. Zur Zeit werde zu sehr damit gearbeitet, Eltern Angst zu machen, aber "Wer Ängste schürt, hat etwas zu verbergen".

Sein Ziel sei es, Strukturen für die beste Bildung zu schaffen. Dabei bezeichnete er das dreigliedrige Schulsystem als Relikt aus dem letzten Jahrhundert, betonte aber zugleich immer wieder, er wolle den Eltern nichts aufdrängen und auch keine Schulform "platt machen".

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24.03.2009

»Das bringt den Sonderschülern nichts«

Der Direktor des Instituts für Menschenrechte in Berlin, Heiner Bielefeldt, im Gespräch mit Spiegel-Online über die Absicht der Kultusminister, Schulabschlüsse für Sonderschulen einzuführen.

Mit der Schaffung eines neuen Abschlusses unterhalb des Hauptschulabschlusses stabilisieren die Kultusminister das bestehende Förderschulwesen. Die Konvention aber verlangt im Gegenteil, es kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Aus der Perspektive der Behindertenrechtskonvention sind die neuen Abschlüsse also das falsche Signal.

24.01.2009

Kompetenzzentren in Dorsten

Die Medien haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass in Dorsten drei Sonderschulen gemeinsam ein sog. Kompetenzzentum bilden werden, die Korczakschule, die von Ketteler-Schule und die Astrid-Lindgren-Schule. Einige Anmerkungen dazu sind also wohl überfällig.

Kompetenzzentren sind eine Erfindung der CDU-Landesregierung um die sonderpädagogische Förderung auf kommunaler Ebene zu koordineren:

Sie sollen die Systeme Förderschule und Gemeinsamer Unterricht in einem örtlichen oder regionalen Netzwerk von Schulen zu einem Gesamtsystem sonderpädagogischer Förderung zusammenführen. Konkret heißt das: eine Förderschule, die zum Kompetenzzentrum ausgebaut wird, soll ein breites Spektrum sonderpädagogischer Förderung – zum Beispiel den gesamten Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) abdecken und Schülerinnen und Schüler sowohl innerhalb des Kompetenzzentrums als auch in den mit ihm in einem festen Netzwerk verbundenen allgemeinen Schulen fördern. Quelle. Schulministerium NW

Heute berichtet die Dorstener Zeitung und auch die WAZ, dass die drei dorstener Schulen jetzt die Genehmigung erhalten haben, als Kompetenzzentrum tätig zu werden.

Von "Optimierung der Bildungslandschaft" ist da die Rede und sieben (!) neue Lehrerstellen wurden unbefristet bewilligt.

Nicht, dass ich nicht für eine Optimierung der Bildungslandschaft wäre, aber hier wird ja wohl der sprichwörtliche Bock zum Gärtner gemacht.

Ausgerechnet drei Sonderschulen sollen für die Koordination und Beratung der Beteiligten im Bereich der sonderpädagogischer Förderung zuständig sein, sowohl im Förderschulbereich als auch für den gemeinsamen Unterricht. Das ist so, als würde man RWE und Vattenfall die Koordination von Maßnahmen zum Atomausstieg überlassen.

Warum holt man nicht mindestens eine Schule mit Erfahrung im Gemeinsamen Unterricht ins Boot? Sonderschulen sind eben nicht die einzigen, die wissen, wie man Kinder mit Förderbedarf optimal fördert.

Wenn wir in diesem Bereich wirklich weiter kommen wollen, müssen wir neue Wege gehen. Aber dazu sind die politisch verantwortlichen in Dorsten wohl nicht bereit. Selbst die Grünen sind ja scheinbar begeistert vom Kompetenzzentrum, lobte doch der Schulexperte der Dorstener Grünen, Günter Fraund im Februar ausdrücklich den Antrag.

Es wird Zeit, auch in Dorsten eine stärkere Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Inklusive Schulbildung erreicht man nicht, wenn man sie denen überläßt, deren eigentliches Interesse es ist, die herrschenden Zustände zu erhalten.

S.auch TAZ v. 20.02.2007: Schüler werden ausgesondert und die Ausführungen im Rahmen der Fachtagung der GEW vom 02.06.2007

Übrgens

kann man auch den WAZ-Artikel kommentieren.

Davon sollte schon deshalb Gebrauch gemacht werden, um nicht den Kommentartrollen des Portals Der Westen allein das Feld zu überlassen.

29.12.2008

Deutschland grenzt aus

Heute brachte die Frankfurter Rundschau einen Gastbeitrag von Lisa Pfahl und Justin J-W. Powell vom Wissenschaftszentrum Berlin mit dem Titel »Deutschland grenzt aus«

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wird 2009 für Deutschland verbindlich. Aus der Formulierung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - Bildung ist Menschenrecht - leiten die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union die Forderung ab, schulische Bildung möglichst inklusiv zu gestalten. Inklusiv heißt: Alle Kinder werden gemeinsam unterrichtet. Inwieweit wird das deutsche Bildungssystem dieser Forderung bereits gerecht?

Weil die FR ihre Beiträge nur ein paar Tage online hält, habe ich den Beitrag noch mal hier hinterlegt.

Interessant ist auch der dort verlinkte WZBrief Bildung »Sonderschule behindert Chancengleichheit« (PDF) von den selben Autoren.

Am Ende des Sonderwegs

»Die Zeit«-Artikel zur Sonderschule in Zeiten der UN-Konvention.

Das Fazit (letzter Satz) teile ich unumwunden.

14.12.2008

Schulen integrationsfähig machen

Elternvereine legen Eckpunktepapier vor

16 Elternvereine aus NRW haben in der vergangenen Woche ein Eckpunktepapier für eine zukunftsfähige Schulpolitik vorgelegt. Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 fordern sie konkrete Reformschritte auch von den Kreisen und Kommunen: »Bildungspolitik ist Ländersache. Doch gute Schulen werden vor Ort in den Kommunen und Kreisen gemacht.«

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07.12.2008

»Gegensätze, die nicht nötig und auch nicht berechtigt sind«

Letzte Woche habe ich über die Veranstaltung Mit der Gesamtschule zu einer Schule für alle berichtet. Es freut mich, dass Ingrid Wenzler, die Referentin dieser Veranstaltung, jetzt Stellung zu meinem Beitrag genommen hat.

Weil der Blogbeitrag schon recht weit nach unten gerückt ist, hier noch mal ein Hinweis auf den Kommentar.

06.12.2008

Keine freie Schulwahl für behinderte Kinder

Fernsehbeitrag über die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen aus dem Schulsystem

Am vergangenen Donnerstag brachte die ARD im Rahmen der Kontraste einen Beitrag über die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen.

Eine Schule in Baden-Württemberg darf keine Behinderten mehr aufnehmen. Die Landesregierung hat den Unterricht, in dem Behinderte integriert werden, für die Schulanfänger verboten. Das Schulprojekt war bislang geduldet worden. Müssen die Kinder jetzt in eine Sonderschule? Das würde gegen Völkerrecht verstoßen, denn in der UN-Konvention für die Rechte Behinderter ist ein freier Schulzugang festgelegt.

Es gibt inzwischen eine Transkription und auch ein Video der Sendung.

Der Beitrag ist eine unbedingte Empfehlung. Das war einer der besten Fernsehbeiträge, die ich zum Thema Kinder mit Behinderung und Schule bisher gesehen habe.

Besonders gut wird herausgestellt, wie alle Kinder vom gemeinsamen Unterricht profitieren.

Unglaublich unqualifiziert zeigt sich der Staatssekretär im Ministerium für Kultus Baden-Württemberg, Herr Wacker, der behauptet, Beschwerden von Eltern, die sich über das ausgrenzende Bildungssystem beschweren, nehme er nicht wahr.

Tja, nicht nur Herr Wacker leidet ganz offensichlich an Wahrnehmungsstörungen, was die Notwendigkeit inklusiver Schulbildung angeht.

Baden-Württemberg schießt in Sachen Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zur Zeit den Vogel ab, ich bin mir aber sicher, dass vergleichbare Töne durchaus auch aus den NRW-Ministerien zu hören wären.

Bereits 20 Minuten nach der Ausstrahlung fanden sich unter dem Beitrag im Kontraste-Blog über 100 Kommentare, inzwischen sind es fast 300.

Noch was technisches:

Der Film liegt im Windows-Meta-Format (WMV) vor. Also wieder mal nur an die Windows-Nutzer gedacht.

Auf meinem Linux-Rechner kann ich den Film mit dem Mplayer abspielen, vorausgesetzt, der entsprechende Codec (w32codecs) ist installiert:

mplayer mms://stream4.rbb-online.de/rbb/kontraste/2008-12-04-behinderte.wmv

lädt das Video und spielt es ab.

29.11.2008

Zu langsames Umdenken der Gesellschaft

Behinderten-Beauftragte setzt auf Auswirkung einer neuen UN-Konvention

Die Beauftragte der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, am 26.11.08 im Interview mit dem Deutschlandradio Kultur (mp3, 3,1 MB)

In Deutschland müsse man sich viele Gedanken darüber machen, wie man behinderte Kinder besser in das Schulsystem integrieren könne, sagte Evers-Meyer am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Sie hoffe, dass es letztendlich in Deutschland keine Sonderschulen mehr geben werde, äußerte Evers-Meyer. Sie wäre allerdings zunächst einmal froh, wenn Eltern zumindest ein Wahlrecht zwischen einer Sonderschule oder einer integrativen Schule hätten, ohne letzteres über Rechtswege oder eine mühselige Suche erreichen zu müssen, betonte sie: "Wenn wir sagen, wir wollen also möglichst keine Sonder- und Förderschulen mehr haben, dann heißt das aber nicht, dass wir keine sonderpädagogischen Lehrkräfte mehr brauchen. Die brauchen wir mehr denn je."

Vor dem Interview lief auf dem gleichen Sender: Abgeschoben auf die Sonderschule (mp3, 1,3 MB) Im Gespräch u.a. Eva Maria Thoms vom Verein Mittendrin e.V.

Mit der Gesamtschule zu einer Schule für alle?

Veranstaltungsreihe »Welche Schule brauchen unsere Kinder«

Am vergangenen Donnerstag war ich bei einer Veranstaltung mit dem Titel, "Mit der Gesamtschule zu einer Schule für Alle", die im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Welche Schule brauchen unsere Kinder?" von der GEW, der Aktion Menschenstadt, der LAGA und dem Kinderschutzbund NRW durchgeführt wurde.

Die Besucherzahl war etwas enttäuschend, überwiegend waren Lehrer anwesend, (naja, fand ja auch im GEW-Haus statt, was will man erwarten), ich war der einzige, der als Vater eines Kindes mit Behinderung teilnahm.

Wie gesagt, es ging um die Gesamtschule. Als Referentin war Ingrid Wenzler von der gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule eingeladen, eine entschiedene Verfechterin der Gesamtschule, die anhand vieler Zahlen und Vergleiche belegte, dass die Gesamtschule nicht so schlecht ist, wie ihr Ruf.

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04.11.2008

Leere Phrasen und kein Rechtsanspruch - Ergänzung

Im Artikel über den Entwurf zum Ratifizierungsgesetz habe ich gestern geschrieben:

Soweit mir bekannt ist, enthalten die Schulgesetze aller (man korrigiere mich) deutschen Bundesländer einen Rechtsanspruch auf integrative Beschulung, allerdings ebenfalls jeweils unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins sachlicher, personeller und finanzieller Voraussetzungen.

Aufgrund einer Anmerkung per Mail noch mal eine Klarstellung zum Schulrecht NRW. Vielleicht habe ich mich, was den Rechtsanspruch auf integrative Beschulung angeht, zu ungenau ausgedrückt.

In §20 Abs 1 des NRW Schulgesetzes wird der Gemeinsame Unterricht als Ort der sonderpädagogischen Förderung an erster Stelle vor der Förderschule genannt. Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht setzt nach § 37 AO-SF (PDF-Datei) den Antrag der Eltern voraus. Damit wird durchaus ein Anspruch des Kindes auf Gemeinsamen Unterricht definiert.

Der Anspruch steht aber unter dem Vorbehalt des §20 Abs 7, nach dem die Schule die sachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen muß.

Und da liegt das Problem. Mit dem abstrakten Anspruch kann man nichts anfangen, weil es einfach nicht genug Schulen gibt, die die Voraussetzungen bieten und es letztlich immer einen Weg gibt, für das jeweilige Kind zu definieren, das individuell gerade hier die Bedingungen nicht erfüllt werden.

Erst wenn es einen bedingungslosen Anspruch gibt, läßt sich der auch einklagen. Im diesem Fall müßte die Schule und die Schulbehörde ggf. die erforderlichen Bedingungen schaffen. Und genau da ändert sich ja mit dem Ratifizierungsgesetz nichts.

03.11.2008

Leere Phrasen und kein Rechtsanspruch

Der Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stellt das Recht auf inklusive schulische Bildung weiter unter Vorbehalte

Am 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die Konvention über die Rechte behinderter Menschen vom 13. Dezember 2006. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention in New York unterzeichnet.

Die Bundesrepublik hat sich Zeit gelassen, mit der Ratifizierung der Konvention, doch dann wurde am 01.10.2008 nach mehrmaligem Verschieben im Bundeskabinet das Ratifizierungsgesetz beschlossen.

Am 11. November steht nun die Beratung des Gesetzes im Bundestag an, mit dem Ziel, die UN-Konvention in Deutschland ab dem 01. Januar 2009 geltendes Recht werden zu lassen.

Eltern von Kindern mit Behinderung haben sich von dieser Konvention viel versprochen,

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29.10.2008

Deutsche Sonderschulen widersprechen der UN-Konvention über behinderte Menschen

Professor über UN-Konvention: Bürger können gegen Sonderschulen vorgehen

Die Taz bringt heute zwei Artikel zum Thema UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und Sonderschule. Unbedingt Lesen!

In einem Beitrag begutachtet der Jurist Ralf Poscher, welche Folgen die UN-Behindertenkonvention für deutsche Schulen hat.

Deutsche Sonderschulen widersprechen der UN-Konvention über behinderte Menschen, sagt Professor Poscher. Erstmals gibt es ein Beschwerderecht gegen diese Schulform.
(...)
Die Konvention geht davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Kinder mit Behinderung eine normale Schule besuchen können und nur noch ein kleiner Teil eigenständige Fördereinrichtungen benötigt. Im Moment ist das Zahlenverhältnis in Deutschland etwa umgekehrt - je nach Bundesland mehr oder weniger.

Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der geplanten Auflösung von Sonderschulen in Köln.

Köln will die Ausgrenzung von behinderten Kindern in Sonderschulen beenden. Bis 2010 sollen doppelt so viele wie bisher den ganz normalen Unterricht besuchen - noch fehlen aber die Plätze.

Auch die Dorstener Zeitung (Papierfassung) befasst sich heute mit der Sonderschule, genauer gesagt, mit der Dorstener Haldenwangschule. Der Standort sei nicht gefährdet.

Im möglichst individuellem Unterricht wird neben Selbständigkeit auch Mathe, Deutsch, Musik, Hauswirtschaft, Sport und Gestaltung geschult. Elf Pflichtschuljahre unterteilen sich in Vor-, Unter-, Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufen.
Nach der Schulzeit wecheln alle (sic!) Jugentlichen zu den Werkstätten für Behinderte in Wulfen.

Ein paar Mängel habe diese Schule ja, aber

Sollte es noch eine Pausenhalle und eine Schaukel für Rolltühle geben (...) wären alle super glücklich

so Schulleiter Domhöver.

Für unser Kind werden wir jedenfalls alles daran setzen, ihn vor dieser netten Idylle zu bewahren, zugunsten einer inklusiven Beschulung, möglichst in einer Schule für Alle

21.10.2008

Gipfel der Ignoranz

Eltern sehen Ignoranz behinderter Kinder beim Bildungsgipfel

Der Elternverein Mittendrin e.V und die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen NRW haben den Bundes- und Länderregierungen Ignoranz behinderter Kinder beim Bildungsgipfel vorgeworfen.

Wie Kobinet heute berichtet soll die Situation in allen Bildungsbereichen von der KiTa bis zur Universität beim Bildungsgipfel erörtert werden. "Nur die Bildung für Kinder mit Behinderungen steht nicht auf der Tagesordnung"

In einer gemeinsamen Pressereklärung (PDF) von Mittendrin e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen NRW heisst es:

Die Sonderschulen sind die unsichtbare 4. Säule unseres Schulsystems. "Wir sind es endgültig leid, dass unsere behinderten Kinder in sämtlichen Bildungsdiskussionen ignoriert werden", sagt Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V. Mehr als 430.000 Kinder werden bundesweit in Sonderschulen unterrichtet. Mit der Einschulung verschwinden sie ­ nach der Devise: Aus den Augen, aus dem Sinn ­ aus der Mitte der Gesellschaft und dem öffentlichen Interesse. Sie verbringen ihre Schulzeit in Schulen, die sich keiner systematischen externen Qualitätsprüfung stellen müssen und weder in nationale noch in internationale Vergleichsuntersuchungen einbezogen werden.
(...)
In den europäischen Nachbarländern gehen im Schnitt mehr als 70 Prozent aller behinderten Kinder in Regelschulen. "Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, warum Deutschland 87 Prozent der behinderten Kinder in Sonderschulen aussortiert"

Siehe auch http://www.eine-schule-fuer-alle.info/nachrichten/nachrichten-politik/bildungsgipfeil

21.06.2007

Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Mensche umsetzen

Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe - man kann nicht früh genug anfangen, weiter zu denken

Unser Sohn hat das Down-Syndrom. Er wird ab Sommer 2008 in eine Grundschule gehen, die seit Jahren Erfahrung mit dem gemeinsamen Unterricht hat und außerdem nur 5 Minuten Fußweg von uns entfernt liegt. So weit, so gut.

Gemeinsamer Unterricht in der Grundschule ist in NRW verbreitet. Das größere Problem ist scheinbar die Integration in der Sekundarstufe. Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (Arbeitsübersetzung Lebenshilfe) sieht ausdrücklich die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich vor. Faktisch sieht es jedoch so aus, dass nur wenige Schulen der Sekundarstufe gemeinsamen Unterricht anbieten. In unserem Umfeld gibt es - soweit wir das wissen - nur eine Schule und die ist recht weit weg von uns (10,7 km). Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Schule ausreicht, um langfristig den Bedarf zu decken. Gemeinsamer Unterricht muss auch im Sekundarstufenbereich flächendeckend angeboten werden.

Hier muss sich etwas ändern und dafür müssen wir vermutlich etwas tun:

  • Druck auf Politiker ausüben, den Artikel 24 der UN-Konvention schnell in geltendes Recht umsetzen
  • Schulen überzeugen, ebenfalls gemeinsamen Unterricht anzubieten
  • Andere Menschen davon überzeugen, dass Kinder mit Behinderungen nicht am Besten in der Sonderschule aufgehoben sind
  • Andere Eltern mobilisieren

Wir möchten in der nächsten Zeit beginnen, uns diesem Thema zu widmen - mit einer lokalen Orientierung in Dorsten und Umgebung. Wir wollen erreichen, dass sich die Situation in den nächsten 4 Jahren deutlich ändert.

Die Organisation Gemeinsam Leben - Gemeinsam lernen e.V. ist dabei sicher ein kompetenter Partner. Einen spannenden thematischer Einstieg bildet auch der Kongress "Eine Schule für alle" vom 16. - 18.11.2007 in Köln.

Wir würden uns freuen, Kontakt zu weiteren Eltern zu bekommen, denen das Thema ebenso wichtig ist, wie uns. Schön (aber nicht Bedingung) wäre es, wenn diese Eltern aus unserer Region kämen. Gemeinsam können wir etwas erreichen. Kontakt ist über die Kommentarfunktion oder über die im Impressum angegebene Adresse möglich.

15.06.2007

Eine Schule für alle

Eltern-Schüler-Bündnis für Nordrhein-Westfalen fordert die Integration behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen

Am 14.06.2007 berichtet Kobinet von einer Pressekonferenz im DGB-Haus in Köln.

"Jedes Jahr werden überall in Deutschland Eltern von den Schulämtern gezwungen, ihre behinderten Kinder gegen ihren Willen in Sonderschulen einzuschulen - auch in Nordrhein-Westfalen. Die gesellschaftliche Integration behinderter Menschen ist ein beliebtes Thema politischer Sonntagsreden. In der Schule findet sie nicht statt. 87 Prozent aller behinderten Kinder werden von den anderen Kindern getrennt in speziellen Förderschulen unterrichtet. Damit leistet sich Deutschland eine der niedrigsten Integrationsquoten Europas. Doch wann soll Integration gelernt werden - wenn nicht in der Schule?", heißt es in der Einladung zur heutigen Pressekonferenz.
Die internationale Rechtslage sei eindeutig: In Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verpflichte sich als Unterzeichner auch Deutschland, auf allen Ebene ein inklusives (alle Menschen einbeziehendes) Bildungssystem bereit zu stellen. omp

Das passt ja genau zu unserer Situation. Unser Sohn soll nach einem Gutachten, das im Rahmen der AO SF (PDF) erstellt wurde, auch in eine Sonderschule, weil die - eigentlich integrativ arbeitende - wohnortnahe Grundschule für Ihn nicht die Rahmenbedingungen schaffen kann. Wir versuchen noch, eine Alternative zu finden, aber das ist schwierig. Das eigentliche Problem ist, dass er mit gerade 5 Tagen noch unter die NRW-Schulpflicht 2007 fällt. Eigentlich sollte er nach Ansicht fast aller, die mit ihm zu tun haben, noch ein Jahr im Kindergarten bleiben. Das ist in NRW aber inzwischen fast völlig ausgeschlossen.

Hat vielleicht jemand eine Kontaktadresse zu dieser Initiative und kann sie mir als Kommentar hinterlassen?

Mir ist übrigens bekannt, dass Sonderschulen in NRW inzwischen Förderschulen heißen.

Update

Gerade als ich den Artikel fertig geschrieben habe, finde ich diesen Bericht bei Kobinet. Die Frage nach der Kontaktadresse hat sich damit erledigt.

http://www.eine-schule-fuer-alle.info/

14.06.2007

Sonderschule muß weg

Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer setzt sich für mehr schulische Integration ein

Die Frankfurter Rundschau berichtet am 14.06.2007 unter dem Titel "Sonderschule muss weg"

Behindertenbeauftragte verlangt bessere Integration
Die Abschaffung der Sonderschule hat die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung am Montag gefordert. Das "selektive deutsche Schulsystem" sei überholt, sagte Karin Evers-Meyer der Frankfurter Rundschau anlässlich einer europäischen Konferenz zur Behinderten-Integration in Berlin. Blinde, Gehörlose, geistig oder Lernbehinderte müssten gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden.
"Andere Länder machen das längst vor", so Evers-Meyer. Während in Deutschland nur zwölf Prozent der behinderten Kinder integrative Schulen besuchten, seien es im Ausland 60 bis 80 Prozent, etwa in Italien oder Schweden. "Viele meiner Kollegen im Ausland sagen mir, dass wir in Deutschland immer noch besser aussortieren als integrieren. Das hat mich entsetzt", sagt Evers-Meyer. Mit Assistenten, die den Kindern im Schulalltag zur Seite stehen, sei Integration kein Problem. "Das funktioniert nicht in einer Klasse mit 28 Kindern und einem Lehrer. Ich plädiere nicht für die Abschaffung des sonderpädagogischen Förderbedarfs", betont Evers-Meyer.
"Individuelle Förderung ist alles, nur muss sie zusammen mit Nichtbehinderten stattfinden. Schließlich lernen wir alle vom Austausch." Auch die Hauptschule habe ausgedient: "Wir müssen endlich weg vom Aussortieren." Integration am Arbeitsmarkt könne nur gelingen, wenn Arbeitgeber die Erfahrung machten, "dass Behinderte Leistung bringen."


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