Offener Brief des NRW-Bündnisses Eine Schule für Alle an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW
z.H.
Frau Hannelore Kraft, SPD, Herrn Dr. Jürgen Rüttgers, CDU, Herrn Prof. Dr. Andreas Pinkwart, FDP, Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, Frau Bärbel Beuermann, Die LINKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die "Einheitsschule" massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik.
Darüber freuen wir uns.
Durch das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein.
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Veranstaltung am 09.06.2010 in Dorsten
Unsere Dorstener Elterninitiative ist bisher im "Real Life" noch nicht so richtig in Erscheinung getreten, weshalb wohl auch die Zahl derer, die regelmäßig zu den Treffen kommen, zumindest hinter meinen Erwartungen deutlich zurück bleibt.
Gleichzeitig beobachte ich in Dorsten eine eher problematische Entwicklung in Sachen Inklusion. Der Schulausschuß beschließt, dass bei der Schulentwicklungsplanung die Grundschulen und Förderschulen in gesonderten Phasen behandelt werden. Inklusion ist dabei kein Thema.
Die Dorstener Verwaltung beruft sich laut Schuldezernent Baumeister dabei auf ein Urteil des VGH Hessen, nach dem derzeit keine innerstaatliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Konvention besteht, übersieht dabei allerdings scheinbar, dass im Urteil ausdrücklich der 26. März 2011 als Termin genannt wird, bis zu dem die Länder Zeit haben, die Rechte aus der UN-Konvention umzusetzen.
Ein Schulentwicklungsplan wird nicht nur für ein Jahr gemacht. Ein Schulentwicklungsplan, der jetzt die Inklusion ausklammern will, hat ein eindeutiges Verfallsdatum. Neben der Ignoranz, die die Dorstener Verwaltung gegenüber den Rechten unserer Kinder an den Tag legt, stellt sich auch die Frage, ob wir es uns leisten können, den kostspieligen Planungsprozess bereits in wenigen Monaten von vorn zu beginnen.
In Dorsten wird das Kompetentzentrum als die Instanz angesehen, die uns in Sachen Inklusion den Segen bringt. Die Beteiligung von Eltern am Planungsprozess ist aber nicht vorgesehen.
Elternverbände wie Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen lehnen Kompetenzzentren zumeist ab. Trotz guter Kontakte zum Kompetenzzentrum hie in Dorsten sehe ich die Institution ebenfalls nach wie vor kritisch. Ich denke, eine öffentliche Begleitung des Inklusionsprozesses in Dorsten tut Not. Die Forderung "Nicht ohne uns, über uns" gilt auch hier.
Wir möchten das Thema Inklusion in Dorsten jetzt stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen.
Deshalb laden wir am 09.06.2010 ein, zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion zur Umsetzung der UN-Konvention um 19:00 im Jüdischen Museum Westfalen (Weg) in Dorsten.
Als Referenten haben wir den Juristen und ehemaligen Kinderbeauftragten von NRW, Dr. Reinald Eichholz eingeladen.
Rechtsgutachten bestätigt die unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an allgemeinen Schulen
Heute wurde in Berlin von der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben, gemeinsam lernen NRW zusammen mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das der führende deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Eibe Riedel erstellt hat.
Prof. Riedels Gutachten sollte klären, in wie weit subjektive Rechte von Kindern aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet werden können.
Das Ergebnis ist aus meiner Sicht mehr als erfreulich:
Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen.
(Presseerklärung GLGL-LAG NRW)
Ein Ergebnis, mit dem wir vermutlich einen großen Schritt weiter kommen, denn noch immer gehen viele Verantwortliche in Politik und Schulverwaltung davon aus, dass die UN-Konvention kein unmittelbares Recht für die Kinder begründet und die Länder sich durchaus Zeit lassen dürfen. Nachdem Prof. Hans Wocken im März im Landtag die benötigte Zeit zur vollständigen Umsetzung der Inklusion auf 10-Jahre schätzte, hat sich Schulministerin Sommer auf diese 10 Jahre eingeschossen und bringt sie seither bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ins Spiel, wobei die 10 Jahre aus ihrer Sicht wohl noch nicht einmal begonnen haben. Die "Wocken-Dekade" wird jetzt allerdings deutlich kürzer ausfallen müssen; Riedel hält zwei bis vier Jahre für eine vernünftige Frist, die allerdings den Länder für den Umbau des Schulsystem zu setzen ist. Das Recht für die Kinder, am gemeinsamen Unterricht teilzunehmen, gilt sofort.
Erhellend ist auch das Spiegel-Interview mit Prof. Riedel
Presseerklärung des NRW-Bündnisses »Eine Schule für alle«
Am 16. Dezember 2009 lehnte die Mehrheit der Abgeordneten im NRW-Landtag in namentlicher Abstimmung den Entschließungsantrag von SPD und Grünen zur schulische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor einem Jahr gilt auch für NRW, dass niemand wegen seiner Behinderung aus dem allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden darf. Seitdem warten betroffene Eltern und ihre Kinder sowie Schulen und Lehrer vergeblich darauf, dass die notwendigen schulrechtlichen Änderungen und umfassenden Planungen für eine inklusive Schulentwicklung landespolitisch auf den Weg gebracht werden.
Wie bereits im Schulausschuss des Landtages am 09.12.2009 verhinderte auch jetzt die FDP mit ihrer Blockadehaltung, dass ein überfraktioneller Konsens erzielt werden konnte.
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Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden Förderschulsystems nicht begünden.
Ich habe kürzlich hier auf die Position des NRW-Bündnisses "Eine Schule für alle" hingewiesen, dass mit der UN-Konvention die Diskussion beendet ist, ob Kinder mit Behinderungen besser in Förderschulen oder besser im allgemeinen Schulsystem lernen. Nach der Ratifizierung stellt sich diese Frage nicht mehr, denn die UN-Konvention gewährt Kindern das Recht auf Teilhabe an einem Inklusiven Schulsystem. Da kann es nur noch um das "Wie", nicht mehr um das "Ob" gehen.
In der Diskussion wird aber immer wieder gern auf Art. 7, Abs 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) verwiesen, nach dem bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, [...] das Wohl des
Kindes ein Gesichtspunkt (ist), der vorrangig zu berücksichtigen ist. so dem Vernehmen nach auch wieder bei der Diskussion im Schulausschuss des NRW-Landtags am 09.12.2009. Der Einwand lautet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse könnten es doch notwendig machen, die Inklusion noch mal zu überdenken, wenn das Ergebnis sei, dass Kinder in Förderschulen vielleicht doch irgendwie besser lernen als im GU. Das will ja die BELLA-Studie herausgefunden haben.
Ich halte diesen Einwand für nicht stichhaltig, denn
das Kindeswohl kann nicht vom Anspruch auf Teilhabe an einem
inklusiven Schulsystem gem. Art 24 BRK getrennt werden.
Zum Kindeswohl gehört ja gerade die gesellschaftliche Teilhabe oder
- um die UN-Kinderrechtskonvention zu zitieren - die "möglichst
vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung des
Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung"
Keine andere Zielsetzung verfolgt die
UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie das Recht auf Teilhabe an
einem inklusiven Schulsystem formuliert. Auf die Frage, in welcher
Schule das Wohl von Kindern mit Behinderung grundsätzlich am
besten umgesetzt wird, kann die allgemeine Antwort dehalb nur
lauten: "In einer inklusiven Schule".
Bei der Ausgestaltung des Schulsystems kann das Kindeswohl also
nicht als Argument gegen Inklusion herangezogen werden. Hier stellt
sich die Frage nach dem "Ob" tatsächlich nicht mehr.
Mit dem Kindeswohl lässt sich die Beibehaltung des bestehenden
Förderschulsystems nicht begünden.
Selbst wenn das Erlernen "arbeitsrelevanter Basiskompetenzen" in
Förderschulen in höheren Klassen besser funktionieren würde, könnte
man wohl kaum argumentieren, das Kindeswohl sei in diesen Schulen
deshalb besser gewährleistet.
Nur im Einzelfall - und nur der ist ja bei der Frage des Kindeswohls
letztlich von Bedeutung - kann eine Abwägung darüber erforderlich
werden, ob das Wohl eines einzelnen Kindes besser gewährleistet ist,
wenn es nicht im allgemeinen Schulsystem lernt.
Aber selbst dabei kann es nicht allein um die Frage gehen, für
welche Schule in Studien die beste Lernleistung prognostiziert wird,
sondern auch bei dieser Abwägung muss dass individuelle Kind mit all
seinen kulturellen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.
Es geht beim Recht auf inklusive Schulbildung um mehr, als um den
Bildungsweg eines Kindes. Die Entscheidung über die Schule ist bei
Kindern mit Behinderung i.d.R. eine Entscheidung über den
Lebensweg. Die Einweisung von Kindern in Förderschulen gegen den
Elternwillen bedeutet einen Eingriff in das in Artikel 6 GG
garantierte Erziehungsrecht der Eltern, der sich sicher nicht allein
mit einzelnen Studien begründen lässt.
Es ist inzwischen auch weitgehend unbestritten, dass die Ausgrenzung
eines Kindes aus dem Allgemeinen Schulsystem gegen das
Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und der UN-Konvention
verstößt.
Die Latte des Kindeswohls häng also ziemlich hoch. In der Abwägung
der Rechtsgüter kann die Argumentation, arbeitsrelevante
Basiskompetenzen könnten in Förderschulen vielleicht besser gelernt
werden, kaum massgeblich sein.
Die Debatte ist zu Ende, es gibt keinen Grund, dass Fass erneut
aufzumachen!
Offener Brief des NRW-Bündnisses »Eine Schule für Alle« an die Landtags-Fraktionen zur BELLA-Studie
Diesen offen Brief haben wir vom NRW-Bündnis Eine Schule für Alle heute an die Fraktionen im Landtag geschickt
An die Fraktionen der Parteien im
Landtag Nordrhein-Westfalen
z.H. Frau Hannelore Kraft, SPD . Herrn Helmut Stahl, CDU . Herrn Dr. Gerhard Papke, FDP . Frau Sylvia Löhrmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN
Als Titelthema im aktuellen Amtsblatt Schule veröffentlichte das NRW-Schulministerium am 15.11.2009 einen Beitrag von Ellen Brodesser, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Humboldt-Universität Berlin, über die sog. BELLA-Studie.
Dabei handelt es sich um eine Erhebung, bei der im Mai 2006 die arbeitsrelevanten Basiskompetenzen von Jugendlichen mit Förderbedarf "Lernen" untersucht wurden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Lernen in speziellen Förderzentren in den höheren Klassen generell besser funktioniere als bei integrativer Beschulung.
Die genannte Studie ist in sonderpädagogischen Fachkreisen höchst umstritten (vgl.z.B. die Stellungnahme von Prof. Ulf Preuss-Lausitz im Anhang), im Amtsblatt kommen diese kritischen Stimmen jedoch nicht zu Wort.
Die aktuelle Veröffentlichung im Amtsblatt steht im Zusammenhang mit der derzeit intensiv geführten Debatte um die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die der deutsche Bundestag Ende 2008 ratifiziert hat. Nach der UN-Konvention haben alle Kinder, auch die mit Behinderung, das Recht auf Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in der Primar- und Sekundarstufe. Mit der Ratifizierung ist dieser Anspruch in Deutschland geltendes Recht geworden. Das Recht auf Inklusion hat also den Charakter eines Menschenrechtes.
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Unsere Elterninitiatve hat jetzt eine Homepage.
In Zukunft findet ihr Informationen zu Inklusion in Dorsten und anderswo unter
http://www.inklusion-dorsten.de
»Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen« - Dorsten, Elterninitiative für inklusive Schulbildung
Am vergangenen Donnerstag hat sich unsere Elterninitiative zum ersten Mal getroffen. Hier eine Presseinformation, die ich heute an die lokale Presse geschickt habe.
Presseinformation
Elterninitiative fordert Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts
Beim ersten Treffen der neu gegründeten Elterninitiative für
inklusive Schulbildung in Dorsten trafen sich am vergangenen
Donnerstag Eltern, Pädagogen und interessierte Unterstützer, um
Informationen und Erfahrungen über den Gemeinsamen Unterricht
auszutauschen.
Die Anwesenden waren sich einig, dass es in Dorsten bei Umfang und
Ausgestaltung des Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne
Behinderung noch erhebliche Defizite gibt. Sowohl in der
Grundschule als auch in der Sekundarstufe reichen die Plätze nicht
aus. Jedes Jahr werden viele Kinder gegen den Willen ihrer Eltern
nicht in Regelschulen aufgenommen, sondern in Förderschulen
ausgegrenzt. Eltern, deren Kinder bereits in integrativen
Kindergärten und Grundschulen aufgenommen sind, können nie sicher
sein, dass die Integration auch in Zukunft weitergeführt wird.
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Nach der Presseinformation von vorgestern berichtet die Dorstener Zeitung heute über unsere Elterninitiative.
DORSTEN Eine Gruppe von Eltern, deren Kinder aufgrund von Behinderung oder aus anderen Gründen sonderpädagogische Förderung benötigen, will sich in Dorsten verstärkt mit den Themen Inklusion und gemeinsamer Unterricht befassen.
Lucas darf nicht zur Europäischen Schule
Ich hatte ja hier ein paar mal über Lucas Katsioulis berichtet, der in Brüssel zur Europäischen Schule gehen sollte. Die Schule hat aber wegen seines Autismus immer abgelehnt, ihn zu unterrichten, obwohl aus Sicht der Eltern die verhaltenstherapeutische Methode ABA gute Möglichkeiten bietet, in integrativ zu beschulen. Gutachter hatten das bestätigt.
Eben habe ich erfahren, das ein Gericht nun gegen Lucas' Schulaufnahme entschieden hat, weil die UN-Konvention für die europäische Schule nicht gelte.
Europäische Schulen sind Schulen für Kinder, deren Eltern in europäischen Institutionen arbeiten. Sie werden gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU gegründet.
Konkret bedeutet das wohl, dass auch unsere Regierung eine Menge Geld in eine solche Schule investiert und trotzdem das Menschenrecht auf inklusive Schulbildung dort mit Füßen getreten werden darf.
Für Lucas Vater, der für die Belange Behinderter Menschen im Europaparlament zuständig ist, bedeutet das jetzt möglicherweise, dass er seinen Job aufgeben muß, denn für Lucas gibt es keine deutschsprachige schulische Alternative in Brüssel.
Man bekommt vor Gericht ein Urteil, aber nicht immer Recht!
Über Lucas Katsioulis, der an der Europäischen Schule in Brüssel vom Unterricht ausgeschlossen wurde, habe ich ja mehrmals berichtet.
Kobinet berichtet nun von weiteren Eltern aus Brüssel, die ebenfalls Erfahrungen mit dem Ausschluss ihrer behinderten Kinder aus dem allgemeinen Schulwesen machen mußten.
Dass Inklusion Menschenrecht ist, ist dort offenbar noch nicht verstanden worden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat zusamen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. eine Broschüre herausgegeben, in der Eltern eine Übersicht über die Regelungen zum gemeinsamen Unterricht und rechtlich Hinweise zum Umgang mit Schulbehörden erhalten. (via Kobinet)
Inklusive Schulbildung in Dorsten
Der Rücklauf auf unsere Anfrage an Dorstener Parteien ist schleppend, lediglich die Linke hat geantwortet, vom CDU-Bürgermeister habe ich immerhin eine Eingangsbestätigung und die Zusage bekommen, Mitte des Monats zu antworten.
bei SPD, FDP, und Grünen habe ich deshalb eben nochmal nachgefragt.
Betr.: Inklusive Schulbildung in Dorsten
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.06.2009 haben meine Frau und ich Ihnen und einigen anderen
Parteien in Dorsten per Mail verschiedene schulpolitische Fragen
gestellt. Bis heute haben wir leider weder eine Eingangsbestätigung
noch eine Antwort erhalten.
Ich erlaube mir deshalb, heute noch einmal an unsere Mail zu erinnern,
verbunden mit der Frage ob bzw. wann wir mit einer Antwort rechnen
können.
Auch wenn Sie nicht beabsichtigen, unserer Fragen zu beantworten, wäre es
nett, wenn Sie uns dies kurz mitteilen würden.
Mit freundlichem Gruß
Michael Baumeister
Update 12.08.2009
Vor meinem Urlaub war ich am 22.07. bei Susanne und Günther Fraund von den Dorstener Grünen zum Gespräch eingeladen und hatte die Möglichkeit, sehr ausführlich mit ihnen meine Fragen zu erörtern.
Bürgermeister Lütgenhorst von der CDU hat mich ebenfalls zu einem Gespräch eingeladen, gemeinsam mit dem Schuldezernenten Gerd Baumeister (nicht verwandt). Der Termin steht aber noch aus.
Von der FDP habe ich eine Mail bekomen, dass ich natürlich noch Antwort erhalten werde. Aber die Antwort kam noch nicht.
Von der SPD habe ich noch gar nichts gehört und habe eben noch mal über das Kontaktformular auf der Homepage nachgefragt. Vielleicht hat mich ja der sozialdemokratische Spamfilter geschluckt. Würde mich nicht wundern.
Ich plane, noch mal eine Zusammenfassung zu schreiben, wenn ich von allen Parteien Antworten bekommen habe oder sicher bin, sie nicht mehr zu bekommen.
Update 2
Gerade habe ich eine Antwort von Hans-Willi Niemeyer von der SPD auf meine Nachfrage erhalten. Meine Mails seien dort nicht eingegangen. Ich habe sie nochmals verschickt.
Ich hatte kürzlich über Lucas Katsioulis berichtet, der von der Europäischen Schule in Brüssel wegen seines Autismus als Schüler abgelehnt wird.
Seine Eltern setzen sich ziemlich aktiv dafür ein, die Aufnahme von Lukas an der Schule zu erreichen, auch auf gerichtlichem Wege. Ich finde das beachtlich und hoffe, dass sie Erfolg haben.
Lucas' Vater Wasilios Katsioulis betreibt seit Ende Mai ein Blog zum Thema Inklusion. Dort finden sich weitere Informationenen.
Kürzlich gab es im WDR auch einen Filmbeitrag zum Thema
Prof. Dr. Georg Feuser über die Geschichte der Verhinderung von inklusiver Bildung in Deutschland
Eben fand ich im Gesellschafter-Blog einen lesenswerten Beitrag von Prof. Dr. Georg Feuser, einem der Hauptvertreter der inklusiven Pädagogik. Prof. Feuser bezieht sich auf den Artikel Das Menschenrecht ist nicht für den Mond gemacht, der kürzlich wie berichtet in der TAZ erschien und sieht dabei auf die Geschichte der Verhinderung von inklusiver Bildung in Deutschland zurück.
Die inzwischen in Deutschland im 4. Jahrzehnt angekommene Debatte um die »Integration« und ihre Umsetzung im Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtssystem muss, realistisch betrachtet, bis auf den heutigen Tag, als eine Geschichte der Verhinderung dieses Ansinnens bezeichnet werden. Alle in diesem Zeitraum erreichten Fortschritte, waren den politisch wie administrativ Verantwortlichen mehr oder weniger nur gegen große Widerstände und dadurch abzuringen, dass sich die Eltern schließlich bundesweit zur Bewegung »Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen« zusammenschlossen. Den Eltern, vor allem aber auch den Fachleuten aus unterschiedlichsten Bereichen der Pädagogik und des Bildungssystems verlangte die Entwicklung der Integration größte Kraftanstrengungen ab. Durch die partikulare Gestattung der Integration zum Beispiel in Form von Schulversuchen - oft genug zusätzlich begrenzt auf Schüler mit einem klar bestimmten so genannten »sonderpädagogischen Förderbedarf« und auf einzelne Klassen eines Schulstandortes - die meist extrem geringen Ressourcen, der Zwang zur Beibehaltung der für das segregierende System typischen Ordnungsmittel wie Notengebung, Versetzungen, Begrenzung auf Jahrgangsklassen und hohe Auflagen zum Beispiel der Evaluation dieser Prozesse führten unter anderem auch zu einer qualitativ fragwürdigen Integration und in den meisten Fällen zu Formen ihrer Umsetzung, die den Organisations- und Lehrstrategien des selektierenden Unterrichtssystem verpflichtet blieben. Letzteres hat auch mit ideologischen Verstellungen bei den Lehrern zu tun, die ich heute als für Integration hinderlicher bezeichnen würde, als administrative Positionen.
Vorhin haben wir eine Anfrage zum Thema Inklusive Schule in Dorsten an einige lokale Parteien gestellt, die hier bei der Kommunalwahl antreten. Angeschrieben haben wir die CDU, die SPD, die FDP, die Grünen und die Linke.
Ich bin gespannt auf die Antworten. Da ich auf meine Absicht hingewiesen habe, die Antworten zu veröffentlichen, werde ich natürlich alles hier einstellen. Und falls keine Antworten kommen, ist das ja irgendwie auch eine Antwort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind Eltern eines 7-jährigen Sohnes mit Down-Syndrom, der seit
Sommer 2008 den gemeinsamen Unterricht der St.Antonius-Grundschule
besucht.
Wir möchten Ihnen einige schulpolitische Fragen stellen, mit der Bitte,
sie kurzfristig, möglichst per Mail zu beantworten. Wir stellen diese
Fragen verschiedenen Parteien, die in Dorsten an der Kommunalwahl 2009
teilnehmen. Ihre Antworten sollen uns und weiteren Eltern, die für
ihre Kinder den gemeinsamen Unterricht wünschen, Leitlinie für die
Kommunalwahl 2009 sein. Wir gehen deshalb von Ihrem Einverständnis zur
Veröffentlichung ihrer Antworten aus.
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Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Anhörung »Die Regelschule ist der erste Förderort« ist online
Zum Nachlesen: Der Landtag NRW hat jetzt auf seiner Homepage das Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« vom 20. Mai 2009 online gestellt (PDF).
Wer nicht alles lesen will, dem seien die Redebeiträge von Eva-Maria Thoms, Bernd Kochanek und Prof. Hans Wocken (Seite. 11 - 34) empfohlen, aber die Auswahl ist natürlich einseitig.
Warum ein Elternwahlrecht das Bildungssystem auf den Kopf stellen würde und warum es trotzdem notwendig ist
Die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung hat der Debatte um den gemeinsamen Unterricht von Kindern
mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf neuen Schwung gegeben,
gleichzeitig wird aber immer deutlicher, dass die Umsetzung nicht
einfach mit einem geringfügigen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts
getan ist.
Inklusive Schule
Die Konvention fordert ein inklusives Schulsystem und nicht umsonst
mauern konservative Bildungspolitker, ist doch inzwischen klar
geworden, dass die konsequente Umsetzung von Inklusion gleichbedeutend
mit der Auflösung des differenzierenden Schulsystems wäre.
Nicht ohne Grund sind die Reaktionen auf den
Bericht über das deutsche
Schulsystem von Vernor Muñoz, dem UN-Sonderbeauftragten für das Recht
auf Bildung so scharf,
ja teilweise diffamierend.
Im Gegensatz zu einer integrativen Schule, die Kinder eingliedert, die normalerweise aus den gesellschaftlichen Zusammenhängen ausgegrenzt sind und für die eigentlich der
Unterricht in Sondereinrichtungen vorgesehen ist, beschreibt Inklusion ein Schulsystem, in dem
Kinder mit Behinderung selbstverständlich in die örtliche Regelschule gehen, ohne Antrag,
ohne pädagogische Begutachtung und ohne Mittelvorbehalt. Ein Inklusives Schulsystem braucht kein Elternwahlrecht, weil keine Ausggrenzung in Sonderschulen erfolgt.
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Der Sonderbeauftragte der UN für das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, fordert Bundesländer und -regierung auf, die Rechte behinderter Kinder anzuerkennen.
Lesenswerter Artikel in der TAZ von Christian Füller.
Der UN-Sonderberichterstatter für Das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Munoz, hat sich erneut sehr kritisch über den Umgang mit behinderten Schülern in Deutschland geäußert. Munoz sagte der taz, "das Menschenrecht auf Bildung ist nicht für den Mond gemacht!"
[...]
Der Jurist und Menschenrechtsbeauftragte Munoz mahnte in einem Gespräch am Rande seines Besuchs in Oldenburg grundlegende Veränderungen der deutschen Schule an. "Mit dem Schulsystem kann es so nicht weiter gehen. Man kann nicht sagen, wir machen inklusive Schule - und ändert aber gar nichts", sagte Munoz.
Mit dem Besuch von Vernor Muñoz in Oldenburg befasst sich auch ein Bericht von Radio Bremen vom 08.09.2009 (3:36 Min)
Ein Fernsehtipp: Morgen, Dienstag 9. Juni, ab 22.45 Uhr befasst sich Menschen bei Maischberger mit dem Thema Inklusion.
Update 10.06.2009
Hier gibt es die Sendung auch online
Eben kam ein interessanter Hinweis über den Verteiler des NRW-Bündnisse Eine Schule für Alle:
Die Montessori-Gesamtschule Borken und Gemeinsam leben gemeinsam lernen Südlohn laden ein, zum Vortrag und Werkstattgespräch mit dem Pädagogen Otto Herz, am 25.06. in der Montessori-Gesamtschule, 46325 Borken, Röwekamp 14.
Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit Beginn des Jahres auch in
Deutschland. Die Möglichkeit der Teilnahme aller Kinder am Unterricht in Regelschulen ist nun geltendes Völkerrecht.
- Was bieten inklusive Schulen?
- Wie profitieren alle Schüler von einer inklusiven Schule?
- Wie kann Inklusion die Schule verändern?
- Wie kann Inklusion in Schulen umgesetzt werden?
- Was hindert Schulen daran, inklusive Schulen zu werden?
Ich habe Otto Herz schon mal bei einer anderen Veranstaltung gehört. Es lohnt sich auf jeden Fall, hin zu gehen.
Die Einladung habe ich mal hier zum Download (PDF) hinterlegt.
Vernor Muñoz im Gespräch mit der TAZ
Zur Zeit ist der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Prof. Dr. Vernor Muñoz, zu Besuch in Deutschland. 2006 hatte Muñoz mit seinem Bericht die Ausgrenzung und die Abschottung behinderter Kinder von den Regelschulen scharf kritisiert.
Die Taz hat ihn interviewt und das Gespräch mit ihm ist wirklich lesenswert.
Behinderte Kinder und ihre Eltern müssen frei wählen können, ob sie auf einer Regelschule oder auf einer Sonderschule lernen wollen.
[...]
Die ganze Schulumwelt muss sich verändern. Es geht um Fragen der Infrastruktur der Schulen. Es geht um eine Lehrerbildung, die behinderte Kinder mit einschließt, genau wie alle Aspekte der Pädagogik. Um der Konvention wirklich gerecht zu werden, braucht man zum Beispiel mehr Ressourcen und Helfer, damit die benachteiligten Schüler gleichberechtigt an der Regelschule teilhaben zu können. Es müssen auch alle Barrieren wegfallen, die den Zugang für Schüler mit körperlichen Behinderungen erschweren.
Vernor Muñoz wird am Sonntag einen Vortrag in Oldenburg halten. Ich werde leider nicht hinfahren können, aber der Vortrag wird vermutlich anschließend auf der Seite http://www.munoz.uri-text.de zu finden sein.
Ebenfalls in der heutigen TAZ:
In die Sonderschule abgeschoben - Philipp darf nicht mit Normalos lernen
Bei Kobinet wird zur Zeit über die Situation des neunjährigen Lucas Katsioulis berichtet und lebhaft kommentiert, der eigentlich zur europäischen Schule in Brüssel gehen sollte. Lukas hat einen atypischen Autismus und benötigt besondere verhaltenstherapeutische Unterstützung durch die Betreuer. Die Voraussetzungen für die Beschulung in der Regelklasse waren durch die Eltern rechtzeitig der Schule mitgeteilt worden, die sie allerdings nicht vollständig realisierte.
Nun lehnt die Schule es aufgrund seiner Behinderung ab, den Jungen weiter zu unterrichten. Zuletzt war er von der Schulleiterin einfach wieder nach Hause geschickt worden, als seine Mutter ihn zu Schule brachte.
Für Lucas gibt es in Brüssel keine deutschsprachige schulische Alternative. Wenn seine Eltern nicht erreichen, dass er an der europäischen Schule bleiben kann, kann er in Brüssel überhaupt nicht zur Schule gehen.
Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben über die Rechte behinderter Menschen in Baden-Württemberg
Ich weiss, ich habe gelegentlich auch Leser aus Baden-Württemberg. Eben kam die Bitte über verschiedene Verteiler, diese Information doch zu verbreiten. Das tue ich natürlich gern.,
Vielfalt und Inklusion
Vereint für gemeinsame Bildung
Inklusion in Baden-Württemberg jetzt
Tagung zur Umsetzung von VN-Vorgaben
über die Rechte behinderter Menschen in
Baden-Württemberg
Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert
ein inklusives Bildungssystem. Leitbild ist das gemeinsame
Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderung.
Wir wollen Voraussetzungen schaffen für die Partizipation
aller. Denn Vielfalt muss nicht geduldet oder »beherrscht«
werden sie wird gewünscht, wertgeschätzt und
willkommen geheißen.
Ohne weiteren Zeitverlust möchten wir nach der
Ankündigung von Kultusminister Helmut Rau
zur Abschaffung der Sonderschulpflicht in Baden
Württemberg einen Aktionsplan anregen, der dazu dienen
soll, den Handlungsbedarf für Inklusion im Einzelnen
genau zu prüfen und konkrete Schritte anzuregen.
Seien Sie herzlich eingeladen.
Dr. Thilo Fitzner
Cordula Edler
Montag, 29. Juni 2009
Evangelische Akademie Bad Boll
Den Flyer zur Veranstaltung habe ich hier zum Download (PDF) hinterlegt.
Und wo ich gerade bei Baden-Württemberg bin, noch ein Hinweis
HWelt: Schulen integrationsfähig ausgestalten
Grüner Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes:
Inklusion ist Menschenrecht – kein Gnadenakt!
Lebenshilfe spricht sich für ein inklusives Schulsystem aus
Die Lebenshilfe hat sich in der Vergangenheit mit Positionen zur Inklusion eher zurückgehalten. In der Regel wurde eine sowohl-als-auch-Position bei der Frage vertreten, ob Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden sollen.
Wir sind seit langem Mitglied in der Lebenshilfe und ich schätze die Arbeit des Verbandes sehr, hätte mir aber schon lange etwas pointiertere Stellungnahmen beim Thema der schulischen Inklusion gewünscht.
Offensichtlich gibt es diesbezüglich jetzt eine Entwicklung bei der Lebenshilfe.
In einem aktuellen Positionspapier nimmt die Lebenshilfe Stellung zu »schulischer Bildung im Zeitalter der Inklusion« und spricht sich sehr klar für die Entwicklung des Schulsystems hin zu einem inklusiven aus.
Die Lebenshilfe ist, wie die gesamte Behindertenhilfe, über viele
Jahre davon ausgegangen, dass Menschen mit Behinderung zwar
gemeindenah statt in entfernten großen Einrichtungen leben können,
hier jedoch auf Schutzräume und Rückzugsmöglichkeiten sowie eine
besondere Pädagogik angewiesen seien. Dies begründete sich in der
Einschätzung, dass die Gesellschaft diesen Personenkreis ganz
überwiegend ablehnte, durch die Begegnung mit ihm überfordert sei und
deshalb das Wohl behinderter Menschen und ihre Lebensqualität in einer
"normalen" sozialen Umwelt ernsthaft gefährdet schienen.
Heute sind wir in der Bundesvereinigung Lebenshilfe aufgrund neuerer
Erfahrungen und Erkenntnisse überzeugt, dass es auch andere
Möglichkeiten gibt. Wir haben ein Ziel vor Augen, dem wir schrittweise
näher kommen wollen: Wir möchten dazu beitragen, die Welt, unsere
Gesellschaft, unsere Mitbürger und auch unsere Politik so zu
verändern, dass Menschen mit Behinderung wie alle anderen Bürger
inmitten der Gemeinde leben und an allen gesellschaftlichen Regelorten
teilhaben und dort alle für sie erforderliche Unterstützung erhalten
können.
Dem in der Konvention garantierten Recht auf inklusive schulische
Bildung entspricht eine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten zur
schrittweisen Umsetzung dieser Vorgabe. Das bedeutet, dass mit
Inkrafttreten der Konvention ernsthaft mit diesem Entwicklungsprozess
begonnen werden muss. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt diese
Verpflichtung und wird sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe engagiert sich damit für
tiefgreifende Änderungen im Schulsystem unseres Landes als
Vorraussetzung dafür, dass die Vorgaben der UN Konvention für ein
inklusives Schulwesen auch in unserem Einflussbereich schrittweise
umgesetzt werden können.
Weil ich es gerade von der ersten Seite ins Archiv verschiebe, hier noch mal der Hinweis auf die öffentlich Anhörung zum Thema »Die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten« morgen um 15:00 Uhr doch um 14:00 Uhr im Landtag NRW.
Es wäre gut, wenn möglichst viele Menschen anwesend wären, um dem Thema ein angemessenes Gewicht zu verleihen. Ich habe gerade noch mal im Landtag nachgefragt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, man kann einfach kommen.
Wichtiges Update
Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.
Landesregierung in Baden-Württemberg verzichtet auf Berufung gegen das Urteil zu gunsten der Waldorfschule Emmendingen
Über die Waldorfschule Emmendingen habe ich ja schon ein paar mal berichtet. Im März hatte das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass dort die Integration von Kindern mit Behinderung gegen den Willen der Landesregierung fortgesetzt werden darf, was die Schule bis dahin schon ohne Zustimmung der Behörden praktiziert hatte.
Eben habe ich per Mail erfahren, dass die Landesregierung in Baden-Würtemberg nun auf eine Berufung gegen das Urteil verzichten wird. Gestern hat der Baden-Würtembergische Landtag dieses Thema behandelt.
In einer Pressemitteilung äußert sich die Waldorfschule Emendingen dazu:
Ein großer Schritt ist geschafft! Staatssekretär Wacker hat heute im baden-württembergischen Landtag erklärt, dass das Land Baden-Württemberg keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg einlegen wird. Damit wird das Urteil rechtskräftig, in dem das Land dazu verpflichtet wurde, der Integrativen Waldorfschule Emmendingen eine Genehmigung als Ersatzschule mit integrativer Beschulung von bis zu vier sonderschulpflichtigen Kindern pro Klasse zu erteilen.
Mit großer Freude wurde die Ankündigung von der Schulgemeinschaft aufgenommen. „Nun sind unsere Kinder nicht mehr illegal an der Schule“, freuen sich die Eltern der vier Erstklässler, die im letzten September gegen das Verbot der Behörden an der Schule eingeschult wurden. Auch die anderen Eltern, das Kollegium und der Vorstand des Schulträgers sind froh, dass die Zeit der Unsicherheit vorbei ist und dass die Ressourcen endlich wieder ungeteilt für die pädagogische Arbeit verwendet werden können.
[...]
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Staatssekretär Wacker führte aus, dass das Urteil keine Ausführungen hinsichtlich der finanziellen Förderung einer Integrativen Schule enthält. Auch gebe es im Schulgesetz Baden-Württembergs in dieser Hinsicht noch keine Festlegungen. Es sei daher noch zu erörtern, in welchem Umfang Schüler mit Behinderung an der Integrativen Waldorfschule Emmendingen staatliche Förderung erhalten.
Vor diesem Hintergrund fordert die Integrative Waldorfschule Emmendingen, dass das Land Baden-Württemberg den Schülern mit Behinderung die gleiche finanzielle Förderung gewährt wie den Schülern einer Sonderschule.
Hier gibt es noch eine Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Baden-Württemberg zum Thema.
Ist doch erfreulich, oder?
Vortrag und Podiumsveranstaltung mit Vernor Muñoz
Dieser Hinweis kam gerade über den Verteiler des NRW-Bündnisses »Eine Schule für Alle«:
Vortrags- und Podiumsveranstaltung mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, am Sonntag, 7. Juni 2009, von 11 bis 13 Uhr im PFL Oldenburg.
Noch ein Beitrag zum Thema »Eine Schule für alle«. Dr. Brigitte Schumann stellt die deutschen Schulverhältnisse auf den Prüfstand des Völkerrechts und kommt zu dem Fazit, dass das gegliederte deutsche Schulsystem unvereinbar mit der Inklusion ist. Sehr lesenswert!
Hier der Beitrag zum Download (PDF, 2,9MB)
Öffentliche Anhörung am 20. Mai 2009 im Landtag NRW
Am 20. Mai 2009 findet (doch) um 14:00 Uhr verschoben auf 15:00 Uhr im Düsseldorfer Landtag eine öffentliche Anhörung zum Thema die Regelschule ist der erste Förderort - Gemeinsamen Unterricht gewährleisten statt
Die Anhörung erfolgt aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündniss 90 / Die Grünen (Drucksache 14/4860)
Gehört werden eine ganze Reihe von Sachverständigen (PDF), den Fragenkatalog (PDF) kann man hier einsehen und bereits eingegangene Stellungnahmen sind hier veröffentlicht.
Beim letzten Treffen der NRW-Bündnis Eine Schule für Alle waren wir uns einig, dass bei dieser öffentlichen Anhörung die Präsenz möglichst vieler Interessierter, besonders auch von Eltern mit ihren Kindern mit Behinderungen wichtig ist, auch wenn Zuschauer kein Rederecht haben.
Inhaltlich sind unsere Interessen ja gut vertreten, z.B. durch Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. und durch Mittendrin e.V.
Ich halte es aber auch für wichtig, dass die Landesregierung mitbekommt, dass Eltern Interesse an den politischen Prozessen zeigen, bei denen es um die Rechte ihrer Kinder geht. Und im Jahr vor der Landtagswahl können wir sicher sein, dass ein großes öffentliches Interesse an einem solchen Thema bemerkt wird.
Kommt also zahlreich!
Update 27.04.2009
Wegen der großen Zahl der Anmeldungen findet die Veranstaltung im Plenarsaal statt und kann deshalb erst um 15:00 Uhr beginnen.
Wichtiges Update 19.05.2009
Eben habe ich erfahren, dass die Veranstaltung doch schon um 14:00 Uhr beginnt. So ein Durcheinander.
Über die Waldorfschule in Emmendingen, die eine Gruppe von Kindern mit Behinderung entgegen der Weisung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen hatten, habe ich hier ja schon berichtet.
Auch die sehenswerte Kontraste-Sendung, über die ich kürzlich berichtet habe, befasste sich mit der Schule in Emmendingen.
Eben lese ich in der TAZ, dass das Verwaltungsgericht Freibung der Waldorfschule Emmendingen nun Recht gegeben hat. Das Land Baden-Württemberg muss einen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder genehmigen.
Die Schule hatte geklagt, nachdem ein langjähriger Schulversuch ausgelaufen war und das Land eine Genehmigung des integrativen Konzeptes ablehnte. Diese Ablehnung war nach Auffassung der Freiburger Richter rechtswidrig. Die Richter leiteten den Anspruch auf Genehmigung direkt aus dem Grundgesetz ab. "Das Recht zur Errichtung privater Schulen wird gewährleistet", heißt es in Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung. Die Emmendinger Schule werde den Anforderungen gerecht, weil sowohl behinderte wie auch nichtbehinderte Schüler die staatlichen Schulabschlüsse erreichen können.
Allerdings ist das Urteil nicht aufgrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zustande gekommen. Die Richter lehnten eine Anwendung auf das baden-württembergische Privatschulrecht ab.
Das besonders auf Schultypen fixierte Landesgesetz dürfe nicht gegen den ausdrücklichen Wortlaut ausgelegt werden.
Update
Das habe ich gerade noch in den Bookmarks gefunden. Scheint ja jetzt erst einmal überholt, ist aber trotzdem interessant:
Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, zur Frage des Unterrichts von behinderten Menschen an der Freien Waldorfschule Emmendingen einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten
Der Direktor des Instituts für Menschenrechte in Berlin, Heiner Bielefeldt, im Gespräch mit Spiegel-Online über die Absicht der Kultusminister, Schulabschlüsse für Sonderschulen einzuführen.
Mit der Schaffung eines neuen Abschlusses unterhalb des Hauptschulabschlusses stabilisieren die Kultusminister das bestehende Förderschulwesen. Die Konvention aber verlangt im Gegenteil, es kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Aus der Perspektive der Behindertenrechtskonvention sind die neuen Abschlüsse also das falsche Signal.
Spiegelartikel jetzt online:
Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland ausgegrenzt und in Sonderschulen, Werkstätten und Heime abgeschoben. Nun tritt eine Uno-Konvention in Kraft, der ein radikales Umdenken folgen müsste. Doch die Bundesregierung signalisiert: Alles soll so bleiben, wie es ist.
via kobinet
Nur der Vollständigkeit halber: Heute hat der Bundesrat der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zugestimmt. Damit wird sie am 01.01.2009 in Deutschland rechtlich verbindich.
Am Donnerstag, den 04.12.2008 wurde vom Deutschen Bundestag zu nächtlicher Stunde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einstimmig verabschiedet.
Reden wurden nicht mehr gehalten, sondern zu Protokoll gegeben.
Das Protokoll der Abstimmung findet sich im Plenarprotokoll (PDF) auf Seite 187 (20855) die zu Protokoll gegebenen Reden auf Seite 290 bis 298 (bzw. 20958 - 20966).
Ein Änderungsantrag der Linken wurde zunächst noch abgeglehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde also in der Form verabschiedet, wie er vorlag. Eine Korrektur der problematischen Denkschrift ist also offenbar nicht mehr erfolgt. Auch eine Korrektur bei der Übersetzung des Begriffes inclusive blieb aus.
Formal bedeutet das zwar nicht, dass die Denkschrift rechtsverbindlichen Charakter bekommt. Auch gilt, soweit mir bekannt ist, der englische Originaltext der Konvention.
Trotzdem ist abzusehen, dass bei Rechtstreitgkeiten in Zukunft Gerichte immer auch auf die Denkschrift zurückgreifen werden, wenn zu klären ist, was die Intention des Gesetzgebers war. Und mit Rechtsstreitigkeiten ist in Sachen inklusiver Schulbildung ganz sicher noch zu rechnen. Es wäre naiv anzunehmen, dass sich jetzt in den Ländern alles von selbst zum Guten wendet.
Die Entscheidung im Bundesrat steht soweit ich weiss in der übernächsten Woche an.
Fernsehbeitrag über die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen aus dem Schulsystem
Am vergangenen Donnerstag brachte die ARD im Rahmen der Kontraste einen Beitrag über die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen.
Eine Schule in Baden-Württemberg darf keine Behinderten mehr aufnehmen. Die Landesregierung hat den Unterricht, in dem Behinderte integriert werden, für die Schulanfänger verboten. Das Schulprojekt war bislang geduldet worden. Müssen die Kinder jetzt in eine Sonderschule? Das würde gegen Völkerrecht verstoßen, denn in der UN-Konvention für die Rechte Behinderter ist ein freier Schulzugang festgelegt.
Es gibt inzwischen eine Transkription und auch ein Video der Sendung.
Der Beitrag ist eine unbedingte Empfehlung. Das war einer der besten Fernsehbeiträge, die ich zum Thema Kinder mit Behinderung und Schule bisher gesehen habe.
Besonders gut wird herausgestellt, wie alle Kinder vom gemeinsamen Unterricht profitieren.
Unglaublich unqualifiziert zeigt sich der Staatssekretär im Ministerium für Kultus Baden-Württemberg, Herr Wacker, der behauptet, Beschwerden von Eltern, die sich über das ausgrenzende Bildungssystem beschweren, nehme er nicht wahr.
Tja, nicht nur Herr Wacker leidet ganz offensichlich an Wahrnehmungsstörungen, was die Notwendigkeit inklusiver Schulbildung angeht.
Baden-Württemberg schießt in Sachen Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung zur Zeit den Vogel ab, ich bin mir aber sicher, dass vergleichbare Töne durchaus auch aus den NRW-Ministerien zu hören wären.
Bereits 20 Minuten nach der Ausstrahlung fanden sich unter dem Beitrag im Kontraste-Blog über 100 Kommentare, inzwischen sind es fast 300.
Noch was technisches:
Der Film liegt im Windows-Meta-Format (WMV) vor. Also wieder mal nur an die Windows-Nutzer gedacht.
Auf meinem Linux-Rechner kann ich den Film mit dem Mplayer abspielen, vorausgesetzt, der entsprechende Codec (w32codecs) ist installiert:
mplayer
mms://stream4.rbb-online.de/rbb/kontraste/2008-12-04-behinderte.wmv
lädt das Video und spielt es ab.
Behinderten-Beauftragte setzt auf Auswirkung einer neuen UN-Konvention
Die Beauftragte der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, am 26.11.08 im Interview mit dem Deutschlandradio Kultur (mp3, 3,1 MB)
In Deutschland müsse man sich viele Gedanken darüber machen, wie man behinderte Kinder besser in das Schulsystem integrieren könne, sagte Evers-Meyer am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Sie hoffe, dass es letztendlich in Deutschland keine Sonderschulen mehr geben werde, äußerte Evers-Meyer. Sie wäre allerdings zunächst einmal froh, wenn Eltern zumindest ein Wahlrecht zwischen einer Sonderschule oder einer integrativen Schule hätten, ohne letzteres über Rechtswege oder eine mühselige Suche erreichen zu müssen, betonte sie: "Wenn wir sagen, wir wollen also möglichst keine Sonder- und Förderschulen mehr haben, dann heißt das aber nicht, dass wir keine sonderpädagogischen Lehrkräfte mehr brauchen. Die brauchen wir mehr denn je."
Vor dem Interview lief auf dem gleichen Sender: Abgeschoben auf die Sonderschule (mp3, 1,3 MB)
Im Gespräch u.a. Eva Maria Thoms vom Verein Mittendrin e.V.
Wie ich gerade einer Pressemitteilung der Linken entnehmen konnte, findet die abschließende Beratung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mt Behinderung am 04.Dezember um 3:00 Uhr Nachts statt.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Anhörung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Heute findet in Berlin die Anhörung zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung statt. Die UN-Konvention enthält, wie berichtet, einen Rechtsanspruch auf inklusive Schulbildung für Kinder mit Behinderung.
Wichtig ist, dass dieses Recht nicht unter igendwelche Vorbehalte personeller, räumlicher oder finanzieller Mittel gestellt wird, wie das im Gesetzentwurf noch den Anschein hat. Dann wäre ein solcher Anspruch nämlich mal wieder das Papier nicht wert, auf das er gedruckt ist.
Zum Nachlesen hier noch mal die Zusammenstellung meiner letzten Beiträge zum Thema
Update
Meldung auf
heute im Bundestag:
Übernahme von UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt
... zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kann man nachlesen unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16186.pdf Seite 122 bis 129
Via: Eine Schule für Alle
Heute fand im Bundestag die 1. Lesung zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung statt. Ich habe mich ja mehrfach dazu geäußert.
Hier einige Links zum Thema:
Noch ein Fernsehtip
Ich habe heute erfahren, dass das ARD-Magazins "Kontraste" eine Reportage über die Umsetzung der UN-Konvention gedreht hat. Dabei wurde auch in der Integrativen Waldorfschule Emmendingen gedreht, das ist die Schule, in der
wie berichtet kürzlich der baden-württembergische Kultusminister, einen integrativen Schulversuch beenden wollte.
Voraussichtlich wird der Beitrag am Donnerstag, 13.11.08 um 21:45 Uhr in der Sendung "Kontraste" (ARD) ausgestrahlt.
Ganz sicher ist es aber wohl nicht.
Ich hatte ja gestern an meinen Wahlkreis-MDB in Sachen UN-Konventions-Verwässerung gemailt.
Heute habe ich Antwort erhalten. Da die Mail nicht zur Veröffentlung freigegeben ist, hier nur ein Fazit mit eigenen Worten:
Herr Grasedieck (SPD) hat sich mit der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Evers-Meyer in Verbindung gesetzt. Man werde sich dafür einsetzen, dass die Konvention richtig verstanden wird. Es soll der Weg frei gemacht werden, für eine inklusive Bildung. Allerdings sei hier auch die Kooperation der Bundesländer gefragt.
Zunächst einmal freue ich mich über eine so prompte Reaktion. Auch inhaltlich fand ich das zunächst mal OK. Mal abwarten, wie sich die Sache weiter entwickelt.
Es schadet jedoch nicht, wenn noch viele weitere Mails und Briefe an andere MdBs geschrieben werden. Auf meine Vorlage darf dabei natürlich gern zurück gegriffen werden, allerdings macht sich ein selbst formuliertes Schreiben auch immer gut.
Vor ein paar Tagen haben ich über die Verwässerungen beim Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geschrieben.
Ich habe jetzt eine Mail an den für den hiesigen Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten geschickt.
Den Text stelle ich mal hier ein, vielleicht möchte ja jemand die ein oder andere Formulierung recyclen.
Weiter lesen ...
Die Rechtsexperten Prof. Dr. Ralf Poscher, Dr. Thomas Langer und Dr. Johannes Rux haben in einem Gutachten für die Gewerkschaft GEW (PDF) untersucht, an welchen Punkten die Bildungspolitik und die Schulgesetze der Länder den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht entsprechen.
Im Artikel über den Entwurf zum Ratifizierungsgesetz habe ich gestern geschrieben:
Soweit mir bekannt ist, enthalten die Schulgesetze aller (man korrigiere mich) deutschen Bundesländer einen Rechtsanspruch auf integrative Beschulung, allerdings ebenfalls jeweils unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins sachlicher, personeller und finanzieller Voraussetzungen.
Aufgrund einer Anmerkung per Mail noch mal eine Klarstellung zum Schulrecht NRW. Vielleicht habe ich mich, was den Rechtsanspruch auf integrative Beschulung angeht, zu ungenau ausgedrückt.
In §20 Abs 1 des NRW Schulgesetzes wird der Gemeinsame Unterricht als Ort der
sonderpädagogischen Förderung an erster Stelle vor der Förderschule
genannt. Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht setzt nach § 37 AO-SF (PDF-Datei) den Antrag der Eltern voraus. Damit wird durchaus ein Anspruch des Kindes auf Gemeinsamen Unterricht definiert.
Der Anspruch steht aber unter dem Vorbehalt des §20 Abs 7, nach dem die
Schule die sachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen muß.
Und da liegt das Problem. Mit dem abstrakten Anspruch kann man
nichts anfangen, weil es einfach nicht genug Schulen gibt,
die die Voraussetzungen bieten und es letztlich immer einen Weg
gibt, für das jeweilige Kind zu definieren, das individuell gerade
hier die Bedingungen nicht erfüllt werden.
Erst wenn es einen bedingungslosen Anspruch gibt, läßt sich der auch
einklagen. Im diesem Fall müßte die Schule und die Schulbehörde ggf. die erforderlichen Bedingungen schaffen. Und genau da ändert sich ja mit dem Ratifizierungsgesetz nichts.
Der Entwurf für das Ratifizierungsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stellt das Recht auf inklusive schulische Bildung weiter unter Vorbehalte
Am 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die Konvention über die Rechte behinderter Menschen vom 13. Dezember 2006. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention in New York unterzeichnet.
Die Bundesrepublik hat sich Zeit gelassen, mit der Ratifizierung der Konvention, doch dann wurde am 01.10.2008 nach mehrmaligem Verschieben im Bundeskabinet das Ratifizierungsgesetz beschlossen.
Am 11. November steht nun die Beratung des Gesetzes im Bundestag an, mit dem Ziel, die UN-Konvention in Deutschland ab dem 01. Januar 2009 geltendes Recht werden zu lassen.
Eltern von Kindern mit Behinderung haben sich von dieser Konvention viel versprochen,
Weiter lesen ...
Professor über UN-Konvention: Bürger können gegen Sonderschulen vorgehen
Die Taz bringt heute zwei Artikel zum Thema UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und Sonderschule. Unbedingt Lesen!
In einem Beitrag
begutachtet der Jurist Ralf Poscher, welche Folgen die UN-Behindertenkonvention für deutsche Schulen hat.
Deutsche Sonderschulen widersprechen der UN-Konvention über behinderte Menschen, sagt Professor Poscher. Erstmals gibt es ein Beschwerderecht gegen diese Schulform.
(...)
Die Konvention geht davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Kinder mit Behinderung eine normale Schule besuchen können und nur noch ein kleiner Teil eigenständige Fördereinrichtungen benötigt. Im Moment ist das Zahlenverhältnis in Deutschland etwa umgekehrt - je nach Bundesland mehr oder weniger.
Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der geplanten Auflösung von Sonderschulen in Köln.
Köln will die Ausgrenzung von behinderten Kindern in Sonderschulen beenden. Bis 2010 sollen doppelt so viele wie bisher den ganz normalen Unterricht besuchen - noch fehlen aber die Plätze.
Auch die Dorstener Zeitung (Papierfassung) befasst sich heute mit der Sonderschule, genauer gesagt, mit der Dorstener Haldenwangschule.
Der Standort sei nicht gefährdet.
Im möglichst individuellem Unterricht wird neben Selbständigkeit auch Mathe, Deutsch, Musik, Hauswirtschaft, Sport und Gestaltung geschult. Elf Pflichtschuljahre unterteilen sich in Vor-, Unter-, Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufen.
Nach der Schulzeit wecheln alle (sic!) Jugentlichen zu den Werkstätten für Behinderte in Wulfen.
Ein paar Mängel habe diese Schule ja, aber
Sollte es noch eine Pausenhalle und eine Schaukel für Rolltühle geben (...) wären alle super glücklich
so Schulleiter Domhöver.
Für unser Kind werden wir jedenfalls alles daran setzen, ihn vor dieser netten Idylle zu bewahren, zugunsten einer inklusiven Beschulung, möglichst in einer Schule für Alle
Bundeskabinett macht den Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechete von Menschen mit Behinderung frei
Während ich urlaubsbedingt offline war, hat am 01.10.2008 das Bundeskabinett nach mehrmaligem Verschieben das Ratifizierungsgesetz beschlossen. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Das soll noch in diesem Jahr erfolgen, so dass die Konvention zum 01.Januar 2009 in Kraft treten kann.
Ich habe es ja mehrfach hier erwähnt, die Konvention formuliert ein Grundrecht auf inklusiven Unterricht (Die deutschsprachige Übersetzung spricht fälschlicherweise von integrativem Unterricht) für die Primarstufe und Sekundarstufe. Eine wichtige Klarstellung der Rechtslage, obwohl ich noch skeptisch bin, was die real existierende Schulverwaltung daraus machen wird, gibt es ja durchaus Leute, die die Sonderschulen als die Krone der Integration verstehen.
Um eine gute Rechtschutzversicherung werden Eltern von Kindern mit Behinderung wohl auch in Zukunft nicht herum kommen.
Rechtschutzversicherung steht bei uns auch noch auf der Agenda. Kennt sich zufällig jemand damit aus? Muß auf jeden Fall Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schulfragen abdecken. Naja, ich werde demnächst mal Tante Google fragen.
Kobinet berichtet:
Die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde von der deutschen Bundesregierung erneut verzögert. Nun schon zum zweiten Mal hat das Bundeskabinett die Entscheidung zu einem Ratifikationsgesetz verschoben. "Damit wird der Prozess in Deutschland unnötig verlangsamt", erklärte heute die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt.
... fragt Kobinet am 09.09.2008.
Am 30.März 2007 hat Deutschland als eines der ersten Länder die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung unterzeichnet. Seit dem steht die Ratifizierung an.
Hierfür war bereits im Frühjahr ein Fahrplan für den Herbst angekündigt worden, der langsam in Gefahr gerät. Bereits Ende August sollte das Ratifizierungsgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet werden, was bisher aber noch nicht geschah. Und auch diese Woche scheint es damit nichts zu werden. Nun sei Ende September anvisiert hört man aus internen Kreisen. Wenn man bedenkt, dass dieses Gesetz dann durch den Bundestag und den Bundesrat laufen muss, drängt nun die Zeit, wenn dieses zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.
Keine Ahnung, wie man das Vorankommen dieses eigentlich so wichtigen Prozesses antreiben kann. Protest beim Bundestag, bei den zuständigen Abgeordneten?
Und die Medien? Soweit ich das verfolge, gibt es kaum Interesse
an der UN-Konvention.
Ich befürchte sowieso, dass sich faktisch in NRW nicht viel ändern wird. Die "die-Förderschule-ist-oftmals-der-beste-Förderort-Fraktion" wird doch nicht mit dieser Konvention umschwenken und den gemeinsamen Unterricht fördern.
Auch nach einer Ratifizierung wird gemeinsamer Unterricht und erst recht Inklusion weiterhin ein Kampf für die Eltern bleiben - sicher gestärkt in ihrer Rechtsposition. Das Ganze ist ein Zeitspiel.
Hier in Dorsten ist das Angebot im Gemeinsamen Unterreicht ja scheinbar noch vergleichsweise gut. Ich habe kürzlich erfahren, dass es insgesammt 10 Plätze an zwei Schulen in der Sekundarstufe gibt. Bisher war mir nur eine Schule bekannt. Aber reicht das aus, um für alle Kinder Plätze bereit zu stellen? Von der einen Schule für alle mal ganz zu schweigen?
Was können Eltern machen, um diese Entwicklung schnell voranzubringen?
Warum muss im Zusammenhang mit Schule eigentlich immer alles so problematisch laufen?
Ich war gerade bei einem Elternabend in der Schule, in die unser Sohn
Noah nach den Sommerferien gehen soll.
Im vergangenen Jahr, haben wir in einem scheinbar aussichtslosen Kampf
gegen die Schulbürokratie doch noch eine Lösung im Sinne unseres
Kindes erreicht. Eigentlich ist es in NRW nicht möglich, dass Kinder
von der Schulpflicht zurück gestellt werden, es sei den, es liegen
gesundheitliche Gründe vor.
Und diese gesundheitlichen Gründe müssen schon ziemlich gravierend
sein. Der schulmedizinische Dienst ist zumindest hier eher auf
Hardlinerkurs. Im Grunde würde man im Kreis Recklinghausen ein
behindertes Kind, das wie unser Sohn nur mit wenigen Tagen noch in die
Schulpflicht für das laufenden Jahr fällt, eher aus dem Kindergarten reißen und einer Sonderschule
zuweisen, als es für ein Jahr von der Schulpflicht zurück zu stellen,
damit im nächsten Jahr die sinnvolle Teilnahme am gemeinsamen Unterricht
möglich ist. Und das gegen die Einschätzung der Eltern und aller Pädagogen, die mit dem Kind zu tun haben.
Nun gut, dieses Problem ließ sich im vergangen Jahr lösen. (Wer mehr
wissen will, frage per Mail)
Noah darf also am gemeinsamen Unterricht in der nahe gelegenen Schule
teilnehmen.
Aber dort hat die Aufsichtsbehörde jetzt entschieden, dass nicht wie
vorgesehen vier, sondern nur drei Klassen gebildet werden.
Und eben teilte mir die Schulleiterin am Rande der Elternveranstaltung
mit, man werden - wenn es bei drei Klassen bleibt - die Kinder mit
Förderbedarf zunächst mal "zur Probe" aufnehmen um zu sehen, ob sie
mit der großen Klasse überhaupt zurecht kommen.
Kann eigentlich im Zusammenhang mit Schule mal irgendwas normal und
unproblematisch laufen?
Warum muss man für alles kämpfen. Wann hören die Sorgen auf, die mit
dem unberechenbaren System Schule zu tun haben.
Inklusive Bildung im Primar- und Sekundarbereich ist nach der
UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein
Grundrecht.
Warum müssen Eltern eigentlich immer wieder voller Sorge darum bangen
und kämpfen, dass ihren Kindern die Wahrnehmung dieses Grundrechts
ermöglicht wird.
Ich will einfach nicht, dass mein Kind in eine Sonderschule muss.
Aber Entscheidungsträger halten noch immer viel zu häufig
Sonderschulen für eine geeignete Option für Kinder mit
Behinderungen. Und bei der Bewertung des "optimalen Förderortes" wird
diesen Schulen immer noch sehr selbstverständlich ein hoher Rang
eingeräumt, auch wenn sich Eltern und Experten heute eigentlich einig
sind, dass eine inklusive Schule für fast alle Kinder der beste
Förderort wäre.
Ich gebe gern zu, ich habe selbst ein Schultrauma. Meine eigene
Schulzeit verlief alles andere als glücklich, bis ich irgendwann auf
einer Schule gelandet bin, die zu mir passte (eine Gesamtschule, wen
wundert es?)
Ich will für mein Kind eine unproblematischere Schulkarriere, in der er
nicht in Sondereinrichtungen ausgegrenzt wird.
Aber die ist für Kinder mit Behinderung in Deutschland scheinbar alles
andere als selbstverständlich.
Ach übrigens: mir ist schon klar, dass man Sonderschulen heute
Förderschulen nennt.
Zwei Meldungen bei Kobinet betreffen die
UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
- Die Lebenshilfe appellierte heute an die Verantwortlichen der Politik in Deutschland, die am 3. Mai 2008 in Kraft tretende UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen schleunigst zu ratifizieren. Interessant finde ich aber auch den ersten Kommentar zu diesem Artikel
- Nun wird es konkret. Die UN-Konvention tritt zum 03.05.2008 in Kraft, nachdem eine Mindestzahl von zwanzig Ländern sie ratifiziert haben
Durch eine fehlerhafte Übersetzung der UN-Konvention wird in Deutschland eine Chance vertan. Inklusion ist mehr als Integration.
In der vorletzten Woche traf sich die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz.
In dem Gespräch ging es um die Umsetzung aber auch um die richtige Übersetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen.
Die Konvention fordert in Artikel 24 eine "inclusive education". In der mit anderen deutschsprachigen Ländern abgestimmten Übersetzung wurde dies mit "integrativer Bildung" übersetzt (kobinet 11.1.08). Nach Auffassung vieler Verbände und Politiker wird damit eine Chance verpasst, in Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr gemeinsamen Unterricht zu setzen.
Integration überwindet nach Ansicht von Vernor Muñoz nicht die Grenzen zwischen zwei Gruppen, sondern manifestiert sie. Grenzen lassen sich nur mit einer inklusiven Bildungslandschaft überwinden.
Muñoz hatte im vergangenen Jahr das deutsche Bildungssystem scharf kritisiert.
Nach ihrem Treffen mit Vernor Muñoz betonte Karin Evers-Meyer, die Schule für alle müsse zum Standard werden.
Bereits im Januar hatten Behindertenverbände auf eklatante Fehler in der zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz abgestimmten Übersetzung UN-Konvention aufmerksam gemacht, die nur entstehen konnten, weil man Betroffene in den Übersetzungsprozess nicht kontinuierlich einbezogen habe. Der Kobinet-Artikel ist mir wohl durchgegangen, deshalb stelle ich ihn hier noch mal besonders heraus.
Zur Abgrenzung von Integration und Inklusion s. den Wikipedia-Artikel zur Inklusiven Pädagogik
»Die Gesellschafter« fordern die sofortige Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Kobinet weist auf eine Unterschriftensammlung der von der Aktion Mensch gestarteten Initiative "die Gesellschafter" hin, die die sofortige Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert. Auf die Bedeutung dieser Konvention für die schulische Integration habe ich ja auch schon ein paar mal hingewiesen.
Ab 30. März 2007 sind alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen aufgerufen, das internationale Übereinkommen zu unterzeichnen. Deutschland hat dies am 30. März 2007 getan. Insgesamt haben an diesem Tag 80 Staaten das Übereinkommen gezeichnet. Die Staaten verpflichten sich damit, das Ratifizierungsverfahren einzuleiten, im Falle Deutschlands heißt dies, die Zustimmung des deutschen Gesetzgebers einzuholen. Die Bundesregierung wird von den Verbänden der Behindertenhilfe und –selbsthilfe dazu aufgefordert, sich für eine zügige Ratifizierung noch in 2007 einzusetzen.
Im Rahmen des Gesellschafter-Projekts startete dazu am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, eine Unterschriftensammlung, mit der die Bundesregierung gedrängt werden soll, die UN-Konvention möglichst schnell zu ratifizieren. Die Unterschriftensammlung wird bis Ende 2007 fortgesetzt.
Unterschriftenlisten konnen direkt von der Aktionsseite herunter geladen werden (PDF)
Eine Möglichkeit zur Online-Teilnahme konnte ich nicht finden.
Der Sozialhilfeträger verweigert einem gehörlosen Mädchen die Weiterfinanzierung des Gebärdendolmetschers, ohne die nur der Wechsel in eine Förderschule bleibt.

Behinderte Kinder in Deutschland besuchen in der Regel Förderschulen. Integration ist nach wie vor die Ausnahme, trotz
kompetenter Warnungen, trotz Anerkennung der
UN-Konvention über die Rechte Behinderter durch die Bundesrepublik und häufig
gegen den Willen der Eltern.
Nur 13 Prozent aller behinderten Kinder in Deutschland werden in Regelschulen integriert. Dass Deutschland damit zum Entwicklungsland bei der Integration wird, läßt sich kaum bestreiten.
Zu den wenigen Kindern, die trotz Behinderung die Regelschule besuchen, gehört Xenja.
Xenja ist Tochter gehörloser Eltern, überdurchschnittlich begabt und von den Eltern bestens gefördert. Aufgrund von Gutachten und der Befürwortung des Schulamtes wurde Xenja in der Regelschule aufgenommen und meistert dort bestens mit Gebärdensprachdolmetscherinnen ihren Schulalltag. Xenja möchte auf der Regelschule in Kerpen, in der sie seit August 2007 beschult wird, bleiben. Doch das Sozialamt Bergheim lehnt jetzt, die Kostenübernahme für die Gebärdensprachdolmetscherinnen ab. Es sei zu teuer. Xenja könne ja auf die Sonderschule mit Schwerpunkt "Hören und Kommunikation" gehen.
Allerdings wird Xenias Sprache, die Deutsche Gebärdensprache, an der Förderschule überhaupt nicht eingesetzt.
Nach derzeit geltendem Recht kann diese Entscheidung vor Gericht eigentlich keinen Bestand haben. Aber was hilft das Xenia? Inzwischen läuft zwar ein Verfahren vor dem Sozialgericht, aber solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.
Die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscherinnen übersteigen das Einkommen der Familie. Wenn nicht Spendengelder gesammelt werden können, bleibt der Familie nichts anderes übrig, als Xenja von der Regelschule zu nehmen
Unter http://www.kestner.de gibt es deshalb einen Spendenaufruf, um die Kosten für die Gebärdendolmetscherinnen zu finanzieren.
Es ist noch ein weiter Weg, bis schulische Integration in Deutschland in ausreichendem Maße erreicht sein wird. Dabei sieht Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte Behinderter die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich eindeutig vor:
2. Bei der Verwirklichung dieses Rechts (auf Bildung, W.) stellen die Vertragsstaaten sicher,
a) dass Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschul- unterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden;
b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben (zitiert nach der Arbeitsübersetzung der Lebenshilfe)
Noch ist die Umsetzung in Deutschland nicht vollzogen.
Dass dies geschieht und die Rechte behinderter Menschen in absehbarer Zeit auch Eingang in deutsche Gesetze finden, ist zu erwarten, nachdem Deutschland die Konvention unterzeichnet hat.
Kann es wirklich sein, dass Kinder bis dahin trotzdem in Kauf nehmen müssen, dass ihnen derart existentielle Rechte vorenthalten werden?
Foto: http://www.kestner.de
Kölner Verwaltungsgericht hält die Frage, ob es genügend Integrationsplätze gibt, für sachfremd bei der Entscheidung für den besten Förderort
Kobinet berichtet heute über eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes, das einem Mädchen mit Down-Syndrom die Teilnahme am gemeinsamene Unterricht ermöglicht, obwohl die Schulaufsichtsbehörde sie an eine "Förderschule für geistige Entwicklung" verwiesen hatte.
Die Eltern wollten die Schülerin integrativ beschulen lassen. Da an den wenigen gut ausgestatteten städtischen Integrationsschulen kein Platz mehr frei war, wurde sie an einer privaten integrativen Waldorfschule aufgenommen. Die Schulaufsichtsbehörde entschied jedoch dagegen, obwohl zwei Gutachten eine integrative Beschulung empfahlen.
"Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil fest, dass der Schulaufsicht mehrere Verfahrensfehler unterlaufen waren. Sie hatte weder die Eltern zu einer Anhörung eingeladen, noch es für nötig befunden, die Entscheidung für die Sonderschule inhaltlich zu begründen", heißt es in einer Pressemitteilung des Kongresses "Eine Schule für Alle".
Das Gericht befand außerdem, dass in diesem Fall die Entscheidung, das Kind gegen den Willen der Eltern der Sonderschule zuzuweisen, auch inhaltlich rechtswidrig war, denn der Förderbedarf des Mädchens könne auch in Regelschulen mit gut ausgestattetem "Gemeinsamen Unterricht" gewährleistet werden.
Das Gericht habe dem Schulaufsichtsamt in diesem Zusammenhang "eine deutliche Rüge erteilt". Schulaufsichtsbehörden dürften ihre Entscheidungsgewalt über den geeigneten Förderort für ein Kind nicht dazu missbrauchen, knappe Ressourcen im Gemeinsamen Unterricht zu bewirtschaften. Die Frage, ob es genügend Integrationsplätze gebe, sei bei der Entscheidung, welcher Förderort für das einzelne Kind der beste sei, ein "sachfremdes Kriterium"
Besonders der letzte Punkt ist eine wichtige Klarstellung. Bisher ist es noch so, dass gemeinsamer Unterricht nur möglich ist, wenn Plätze dafür vorhanden sind. Faktisch ist die schulische Laufbahn eines behinderten Kindes also davon abhängig, wieviele Plätze für den gemeinsamen Unterricht die erreichbaren Schulen gerade anbieten.
Auch wenn Deutschland durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen das Recht auf integrative Beschulung im Primar- und Sekundarschulbereich anerkennt, werden Eltern in der Praxis immer noch häufig darauf verwiesen, dass die Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind oder nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Solange die Förderschulen die Regel und der gemeinsame Unterricht die Ausnahme beiben, wird sich daran wohl auch nichts ändern - Trotz dieses positiven Urteils.
Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe - man kann nicht früh genug anfangen, weiter zu denken
Unser Sohn hat das Down-Syndrom. Er wird ab Sommer 2008 in eine Grundschule gehen, die seit Jahren Erfahrung mit dem gemeinsamen Unterricht hat und außerdem nur 5 Minuten Fußweg von uns entfernt liegt. So weit, so gut.
Gemeinsamer Unterricht in der Grundschule ist in NRW verbreitet. Das größere Problem ist scheinbar die Integration in der Sekundarstufe.
Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (Arbeitsübersetzung Lebenshilfe) sieht ausdrücklich die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich vor.
Faktisch sieht es jedoch so aus, dass nur wenige Schulen der Sekundarstufe gemeinsamen Unterricht anbieten. In unserem Umfeld gibt es - soweit wir das wissen - nur eine Schule und die ist recht weit weg von uns (10,7 km).
Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Schule ausreicht, um langfristig den Bedarf zu decken. Gemeinsamer Unterricht muss auch im Sekundarstufenbereich flächendeckend angeboten werden.
Hier muss sich etwas ändern und dafür müssen wir vermutlich etwas tun:
- Druck auf Politiker ausüben, den Artikel 24 der UN-Konvention schnell in geltendes Recht umsetzen
- Schulen überzeugen, ebenfalls gemeinsamen Unterricht anzubieten
- Andere Menschen davon überzeugen, dass Kinder mit Behinderungen nicht am Besten in der Sonderschule aufgehoben sind
- Andere Eltern mobilisieren
Wir möchten in der nächsten Zeit beginnen, uns diesem Thema zu widmen - mit einer lokalen Orientierung in Dorsten und Umgebung. Wir wollen erreichen, dass sich die Situation in den nächsten 4 Jahren deutlich ändert.
Die Organisation Gemeinsam Leben - Gemeinsam lernen e.V. ist dabei sicher ein kompetenter Partner. Einen spannenden thematischer Einstieg bildet auch der Kongress "Eine Schule für alle" vom 16. - 18.11.2007 in Köln.
Wir würden uns freuen, Kontakt zu weiteren Eltern zu bekommen, denen das Thema ebenso wichtig ist, wie uns. Schön (aber nicht Bedingung) wäre es, wenn diese Eltern aus unserer Region kämen.
Gemeinsam können wir etwas erreichen. Kontakt ist über die Kommentarfunktion oder über die im Impressum angegebene Adresse möglich.
UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ratifiziet. Lebenshilfe fordert ein klares Signal.
Die gerade von UN-Berichterstatter Vernor Muñoz Villalobos in seinem Bericht festgestellte Ausgrenzung und die Abschottung behinderter Kinder von den Regelschulen zeigt, dass es in Sachen schulischer Integration in Deutschland erheblichen Nachholbedarf gibt.
Am 30. März 2007 startete bei der UN der Ratifizierungsprozess für die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Deutschland hat an diesem Tag die Konvention im Rahmen Zeremonie in New York unterzeichnet.
Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe begrüßt den Schritt, betont aber in einer Pressemitteilung auch, dass nun in Deutschland dringend Taten folgen müssen.
Schulische Integration bezeichnet die Lebenshilfe als das Stiefkind deutscher Bildungspolitik.
Dabei sieht Artikel 24 der UN-Knvention die Integration im Grundschul- und Sekundarschulbreich eindeutig vor:
2. Bei der Verwirklichung dieses Rechts (auf Bildung, W.) stellen die Vertragsstaaten sicher,
a) dass Menschen mit Behinderungen nicht auf Grund ihrer Behinderung vom
allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen
nicht auf Grund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschul-
unterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden;
b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben;
(zitiert nach der Arbeitsübersetzung der Lebenshilfe)
Die Lebenshilfe weist darauf hin, dass im Jahr 2003 über 97 Prozent der geistig behinderten Kinder eine Sonderschule besuchten und fordert ein Wahlrecht für Eltern behinderter Kinder:
"Wir Eltern wollen selbst entscheiden, ob unser Kind in die Sonderschule oder eine wohnortnahe allgemein bildende Schule gehen soll", sagt Tina Winter (Wetzlar), Mutter einer Tochter mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Die Schulgesetze aller Bundesländer sollten dahingehend geändert werden, aber ohne den gern verwendeten Zusatz "unter Haushaltsvorbehalt". Der sonderpädagogische Förderbedarf, auf den ein Kind mit Behinderung einen Anspruch hat, müsste dann in der Schule umgesetzt werden, in die das Kind auf Elternwunsch hin aufgenommen wird. Im Kindergarten werde dies heute schon vielerorts mit Erfolg praktiziert.