01.11.2007

WTO entscheidet in Gentechnik-Streit gegen EU

Österreich muß Einfuhr von Genmais zulassen

N24 berichtet

Die EU hat mit ihrem Einfuhrstopp für gentechnisch verändertes Saatgut und entsprechende Lebensmittel gegen internationales Handelsrecht verstoßen. Die Welthandelsorganisation WTO gab der Klage der USA, Kanadas und Argentiniens statt, wie am Dienstagabend aus diplomatischen Kreisen in Genf verlautete. Die drei Länder sahen in dem Einfuhrstopp eine Handelsbeschränkung. Die Klage war bereits im Jahr 2003 eingereicht worden. Das WTO-Gericht sah wie die Kläger keine ausreichende wissenschaftliche Begründung für das Einfuhrverbot von gentechnisch verändertem Mais und Soja. Die Kläger argumentierten, es handele sich dabei um eine protektionistische Maßnahme für die europäische Landwirtschaft.

Mit dieser Begründung ist nun die österreichische Regierung gezwungen, den Einfuhr von Genmais zuzulassen. Österreich sperrt sich seit 10 Jahren erfolgreich dagegen, die Einfuhr von genveränderten Produkten zu genehmigen. Mit dieser Position konnte sich das Land bereits mehrfach gegen die EU-Kommision durchsetzen, die die Position vertritt, ein Gentech-Verbot würde den freien Warenverkehr in Europa behindern.

Am Dienstag trafen die EU-Umweltminister bei ihrem Gipfel die Entscheidung, dem Druck der USA nachzugeben.

Österreich will nun zwar bei den Importen nachgeben, nicht aber das Anbauverbot für genveränderte Produkte lockern.

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